Folgende Verbände formulierten am 24.10.2024 einen gemeinsamen Appell an die Bundesregierung zur geplanten Familienrechtsreform:
AWO Bundesverband e. V.
Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.,
Deutscher Frauenrat e. V.
Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb)
evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.
Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH
Familienbund der Katholiken (FDK), Bundesverband
Frauenhauskoordinierung e. V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V.
Zukunftsforum Familie e. V.
Darin wird ausgeführt:
„Setzen Sie sich für eine Reform ein, die den Gewaltschutz nicht nur gesetzlich im Sorgerecht verankert, sondern auch im Umgangsrecht
Im Falle von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt muss vermutet werden, dass der Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Von gewaltbetroffenen Elternteilen kann nicht verlangt werden, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen“, so die Verbände.“
Auch ich begrüße diesen Appell.
Allerdings weiß ich aus Erfahrung, was mütterzentriert aufgestellte Verbände unter einer solchen Vorgabe verstehen. Diese ist – wie das Gewaltschutzgesetz – geschlechtsneutral formuliert, wird aber ausschließlich gegen Männer – und besonders dann, wenn diese Väter sind – angewendet.
Sie meinen, dass kindesbesitzende Mütter eine Beschuldigung gegen den Vater ihres Kindes aus dem Hut zaubern können, um diesen damit von „ihrem“ (mutterbezogenes Possesivpronomen – zu deutsch: besitzanzeigendes Fürwort) Kind abzugrenzen. Eine solche Beschuldigung wird bisher vom Familiengericht nicht verifiziert, weil das Verfahren keine Vorgehensweise in Richtung auf seine Ermittlungspflicht kennt. Die Aussage der Mutter wird einfach als Wahrheitsbeweis gewertet und die Unschuldsvermutung ist aufgehoben. Diese rechtswidrige Vorgehensweise der „Autonomen Frauenhäuser“ wird von 85% weiblichen Bediensteten der Jugendämter und von allen weiteren Professionen (mit weiblicher Dominanz) ins anscheinend rechtsstaatliche Verfahren übernommen.
Natürlich argumentieren diese „Mütterverbände“, dass sie gegen tatsächlich stattfindende Gewalt von Männern gegen Frauen vorgehen. Sie vermeiden aber, zu erklären, dass der Missbrauch dieser Vorgehensweise dabei bewusst ermöglicht und mit einkalkuliert wird.
Das wurde schon bei der Anhörung vor den Bundestagsausschüssen zum Gewaltschutzgesetz am 20.06.2001 öffentlich benannt:
„Eine Einladung zur gefälligen missbräuchlichen Verwendung.“
„…da verstehe ich eigentlich jede Rechtstaatlichkeit nicht mehr. So kann man nicht vorgehen im Rahmen eines Gesetzes. … Das halte ich für ganz problematisch, und ich denke, das wird auch verfassungsrechtlich nicht durchgehen, ….“
„Rechtssystematisch sicherlich sehr gewagt“
„…Erstschlagwaffe …“
„…Gefahr des Missbrauchs mit dem Gewaltschutzgesetz …“
Und das Gewaltschutzgesetz wurde etabliert, nicht, OBWOHL es eine „Erstschlagwaffe“ darstellt, die zur „gefälligen missbräuchlichen Verwendung“ bereitgestellt wird, sondern WEIL es diese miese unrechtsstaatliche und menschenrechtswidrige Qualität aufweist.
Und weil das seit über 2 Jahrzehnten so brutal effektiv wirkt, soll jetzt noch ein Zahn zugelegt werden.
Nehmen wir die Formulierung der mütterzentrierten Verbände in ihrer geschlechtsneutralen Formulierung ernst und schließen wir alle Gewaltformen aller „gewaltausübenden Elternteile“ ein.
Ja, ich bin auch dafür.
Das heißt folgerichtig:
Gewalt von Müttern wird ebenso behandelt:
- Eine Mutter, die den Vater ausgrenzt, wird ihr Kind nicht mehr sehen
- Eine Mutter, die das Kind gegen den Vater indoktriniert, wird zur Umgangsmutter mit entsprechender Einschränkung im Umgang
- Eine Mutter, die den Vater falsch beschuldigt, wird nach §145d StGB bestraft und nicht mehr notorisch von den Staatsanwaltschaften wie ein Kind oder eine Behinderte als unfähig zu Übernahme von Verantwortung behandelt.
- Vorteilsnahme von Müttern beim Familiengericht durch unlautere Mittel (Falschaussage, erfundene Beschuldigungen, Missbrauch des Frauenhauses, etc.) führt zur Einschränkung des Kontaktes zum Kind
- Es gilt zunächst die Unschuldsvermutung solange, bis ein Fehlverhalten bewiesen ist – und das für Mütter und Väter.
- Solange eine Straftat nicht bewiesen ist, dürfen auch keine familiengerichtlichen Folgen festgesetzt werden.
- Alle Beweismittel zur Verifizierung von Schuld oder Unschuld müssen zugelassen werden
- Geschlechterbezogene Vorteilsnahme eines Geschlechtes gegen das andere wird ausgeschlossen
Wenn die Mütterverbände meinen, dass strengere Maßstäbe angewandt werden müssen – OK. Dann aber konsequent und auch dann, wenn sie Mütter betreffen.
Lasst uns ein neues Zeitalter in den Familiengerichten anbrechen mit völlig neu aufgezogenen Saiten.
Wenn die Mütterverbände das so wollen – tun wir ihnen den Gefallen!
Zumindest ich bin vorbereitet.
14.11.2024
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag
Berlin: (hib/CHE) Die Gruppe Die Linke will Frauen besser vor Gewalt schützen. In einem Antrag (20/13739) kritisieren die Abgeordneten, dass eine umfassende Erhebung zum Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt, die alle Formen von Gewalt, auch digitale Gewalt, gegen Frauen und Mädchen in Deutschland umfasst, nicht existiere. „Ein vollständiges Lagebild ist aufgrund fehlender Daten seit Jahren nicht möglich, obwohl Deutschland spätestens seit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) am 1. Februar 2018 dazu verpflichtet ist.“
Die Abgeordneten verlangen unter anderem, unverzüglich einen Gesetzentwurf für ein „Gewalthilfegesetz“ vorzulegen, der mit einer Regelfinanzierung durch den Bund einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen und eine verlässliche Finanzierung des Hilfesystems garantiert und entsprechend der Istanbul-Konvention die Anzahl der Beratungsstellen und Frauenhausplätze (ein Platz auf 7.500 Einwohner) erhöht. Auch müsse die Regierung einen wirksamen nationalen Aktionsplan vorlegen, der eine allgemein gültige Definitionen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt enthält und bundesweite Ziele zur Umsetzung der Konvention setzt, die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellen und der alle Formen von Gewalt gegen Frauen beachtet.
hib – heute im bundestag Nr. 787
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
14.11.2024
Kommentar von Franzjörg
Und wieder der alte feministische Denkfehler:
GEWALT wird ausschließlich geschlechtsbezogen sexistisch definiert.
GEWALT ist nur dann GEWALT, wenn sie von einem Mann einer Frau gegenüber ausgeübt wird.
Es gibt keine GEWALT VON FRAUEN.
Frauen sind ausschließlich Opfer.
Männer sind ausschließlich Täter.
Wie rotzfrech, ignorant und diktatorisch elitär muss eine Partei sein, wenn sie solch einen Unsinn verbreitet und dann noch meint, niemand merkt, welche cerebrale Phimose hinter einer solchen Haltung steht?
Die Instanbul-Konvention wird dazu missbraucht, eine völlig neue Faktenlage zu schaffen und damit darüber hinwegzutäuschen, dass die Erkenntnisse der Pilotstudie zu Gewaltwiderfahrnissen von Männern aus dem Jahr 2005 – beauftragt vom BMFSFJ – noch nicht einmal zur Kenntnis genommen, geschweige denn darauf reagiert wurde.
Erst dann, wenn verstanden wurde, dass Männer im selben Umfang Gewalt von Frauen erleiden wie umgekehrt, erst dann also, wenn wir auch 400 AUTONOME MÄNNERHÄUSER haben, kann weiter gedacht werden.
Als erster Schritt müssten SOFORT die in offiziellen zugegebenen mindestens 20% Gewalt von Frauen und der entsprechende Opferstatus von Männern dazu führen, dass wir JETZT 80 AUTONOME MÄNNERHÄUSER installieren.
DANACH greift dann wohl die Erkenntnis, dass wir weder Frauen- noch Männerhäuser brauchen, sondern die schon vor vielen Jahren geforderten GEWALTSCHUTZZENTREN für alle von Gewalt Betroffenen.
GEWALT bedeutet auch
GEWALT von Frauen
GEWALT von Frauen gegen Männer
GEWALT von Frauen gegen Kinder
GEWALT von Frauen gegen Senioren
GEWALT bedeutet nicht nur körperliche Gewalt – was die LINKE ja ebenfalls reklamiert
GEWALT bedeutet auch psychische Gewalt von Frauen gegen Männer
GEWALT bedeutet auch psychische Gewalt von Frauen gegen Kinder
GEWALT umfasst auch alle weiteren Gewaltformen von Frauen gegen wen auch immer – auch die mit Hilfe des www in Sozialen Medien (und ich habe eine Vielzahl davon gespeichert!)
WIR FORDERN:
* Eine realpolitische Umsetzung eines umfassenden Gewaltbegriffes und einer umfassenden Viktimisierung
* Eine Regelfinanzierung durch den Bund, die einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen und eine verlässliche Finanzierung des Hilfesystems schafft – auch für Männer und Kinder als Opfer von Frauen
* Die Schaffung von ausreichend Beratungsstellen und Schutzplätzen für männliche Opfer in AUTONOMEN Männerhäusern (mindestens 1 Platz pro 7.500 Einwohner)
* Einen nationalen Aktionsplan der Regierung, der allgemein gültige Definitionen von Gewalt und häuslicher Gewalt enthält
* Die Rechte ALLER Opfer müssen in den Mittelpunkt gestellt werden
Interessant ist die Erkenntnis, dass sich in Sachen feministischer Indoktrination ALLE Parteien einig sind.
Vergleicht den Text der Initiative der LINKEN mit dem Text derselben Initiative der CDU vom gleichen Tag.
Wie einig sind diese beiden sich denn?
In einem solchen sexistischen politischen Setting muss man(n) sich über nichts mehr wundern!
Dass SPD und GRÜNE seit Jahren den Unsinn verbrechen, der in Deutschland den gesellschaftspolitischen Alltag dominiert, ist leider Alltagserfahrung.
Dass die anderen Parteien nicht besser sind, ist auch keine völlig neue Erkenntnis.
Wir Männer werden regelrecht genötigt, eine eigene Partei zu gründen.
Unionsfraktion fordert besseren Gewaltschutz für Frauen
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag
Berlin: (hib/CHE) Mehr Hilfe und Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (20/13734). Häusliche Gewalt sei seit langem ein gesamtgesellschaftliches Problem. Betroffene fänden sich in allen sozialen Schichten der Gesellschaft und dennoch gelte sie als Tabu-Thema. Stigmatisiert würden immer noch vorrangig die Opfer, schreiben die Abgeordneten. Weiter führen sie aus, dass es nur rund 400 Frauenhäuser gebe. Dies entspreche knapp 7.700 Frauenhausplätzen. Laut Schätzungen von Experten seien mindestens 14.000 weitere Plätze nötig, um bundesweit eine flächendeckende und bedarfsorientierte Versorgung mit Schutzeinrichtungen sicherzustellen.
Die Fraktion fordert zahlreiche Maßnahmen, unter anderem einen dritten nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur verlässlichen Finanzierung von Frauenhäusern und einen Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung. Auch müssten die digitalen Plattformbetreiber in die Pflicht genommen werden, um wirksame Schutzkonzepte gegen digitale Gewalt einzuführen. Es müsse ferner sichergestellt werden, dass für Menschen mit Behinderungen ein barrierefreier, niedrigschwelliger Zugang zu Schutz-, Hilfe- und Beratungsangeboten bereitsteht.
hib – heute im bundestag Nr. 789
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
14.11.2024