Verheiratet, 3 Söhne (9/9/11).
Meine Frau betrieb im September 2015 die Trennung. Ich hatte mich kurz zuvor selbständig gemacht und wir hatten ein Haus gekauft, das ich als guter Partner und Vater ohne Ehevertrag auf beide Ehepartner schreiben ließ.
– Meine Frau grenzt mich danach offen vor den Kindern im gemeinsamen Haushalt aus (mein Platz bleibt beim Tischdecken demonstrativ leer, etc.)
– Meine Frau lehnt von Anfang an jede Mediation/Beratung ab und besteht auf dem juristischen Weg, obwohl es sich um die gemeinsamen Kinder handelt
– Meine Frau zieht zunächst zu ihren Eltern (mir wird Hausverbot erteilt)
– Schwiegereltern bringen klar zum Ausdruck, dass ich von der Bildfläche verschwinden solle
– Mutter steuert den Umgang (anfangs nur Samstag ohne Übernachtung)
– Gesamtes Umfeld signalisiert den Kindern Ablehnung gegen mich
– Ich erhalte als Vater keine Informationen bzgl. Schule, Gesundheit, etc.
– Mutter lässt sich gerichtlich das gemeinsame Haus zuweisen (Vater zieht auf den Campingplatz)
– Rufschädigende Gerüchte im Ort, deren Herkunft nicht geklärt werden können, sorgen für wirtschaftliche Schwierigkeiten
– Immer wieder tätliche Übergriffe aus dem familiären Umfeld der Kindsmutter
– Jugendamt wird permanent informiert, reagiert aber nicht. Was mit den Kindern in einer solchen Situation geschieht, ist dem Jugendamt egal. Als Mütteramt stützt es die Vormachtstellung der Mutter, erklärt den Vater zum Täter und schaut beim Kindesmissbrauch zu.
– Die Mutter legt die Betreuung einseitig auf Samstag/Sonntag fest, obwohl ich von Anfang an deutlich zum Ausdruck gebracht habe, dass ich meine Betreuung und Erziehungsverantwortung selbst wahrnehmen will.
Die Umgangswochenenden verlaufen schwankend entsprechend der Stimmung der Mutter. Meistens kommen die Kinder negativ vorgeprägt. Kleider zum Übernachten bringen die Kinder nicht mit. Zu Beginn sagen sie häufig schon, dass sie nicht übernachten wollen. Die Kinder versuchen mehr und mehr, die Erziehungssituation auf den Kopf zu stellen und formulieren Forderungen und Bedingungen.
Schließlich bleibt mir nichts anderes, als Antrag beim Familiengericht zu stellen.
Dann lerne ich die deutsche Familienrechtspraxis kennen.
Antrag beim Familiengericht
Erst nach drei Monaten wird die erste Anhörung terminiert, aber aufgrund Krankheit der Verfahrensbeiständin abgesagt
Nach insgesamt 5 Monaten erste Anhörung mit Beauftragung eines familienpsychologischen Gutachtens, das nach weiteren 3 Monaten fertig sein soll
Ein Monat später Gutachterwechsel, da der ursprünglich beauftragte Sachverständige keine Kapazität hat, um den Termin zu halten.
Festsetzung eines neuen Fertigstellungsziels, das weitere 2 Monate später liegt
Damit ist jetzt schon klar, dass zwischen Antrag und Verhandlungsergebnis weit über ein Jahr liegen werden.
Zwischenzeitlich frühstückt der Liebhaber meiner Frau mit meinen Kindern 12 Mal und bringt die Kinder ins Bett, während ich als leiblicher Vater meine Kinder nur jedes 2. Wochenende betreuen darf und vom gesamten Alltag meiner Kinder (Schule, Sportverein, etc) ausgeschlossen bin.
Mechanismen
– Anwaltliche Strategien eskalieren und wirken wie eine Waffenlieferung in eine Krisengebiet
– Wer die Kinder hat, hat die Macht, womit Verfügungsmacht bei Missbrauch zur Verfügungsgewalt wird, die in diesem Fall gegen Kinder und Vater wirkt. Diese Zuweisung von Verfügungsmacht wurde über die Mütterverbände politisch durchgesetzt und schafft Zustände, in denen auch völlig unfähige defizitäre Mütter gegen leistungsbereite und leistungsfähige Väter die Geschicke der Kinder allein bestimmen, was inzwischen unsere Gesellschaft nachhaltig negativ veränderte.
– Teilung von Elternschaft in ein Elternteil 1. Klasse mit Verfügungsmacht, das Kind und Geld erhält und ein deutlich nachrangigeres Elternteil, dem „Besuchsrecht“ und Zahlungspflicht zugewiesen wird. Damit wird dem „kindesbesitzenden“ Elternteil suggeriert, es würde allein belohnt und das andere Elternteil bestraft, womit auch moralische Wertungen übermittelt werden, die meist absolut unzutreffend sind. Damit wird klar, dass die oben erwähnte gesellschaftliche Zerstörung „moralisch“ begründet wird.
– Verzögerungen in familialen Verfahren führen zur Verfestigung von Fakten, die vorher durch sich als Kinderbesitzer gebärdende Elternteile geschaffen wurden. Danach gilt für das missbrauchende Elternteil der Vorteil einer frei definierten neuen Kontinuität. Ein Elternteil schafft damit Präjudizien und gestaltet durch sein Verhalten einseitig das Erziehungsmodell.
– Erziehung wird ausgeschaltet, weil ein Elternteil mit seiner Verfügungsmacht allein gestaltet und das zweite Elternteil zur Unperson gemacht wird
Zurück bleibt ein Elternteil, das seine Kinder liebt, Verantwortung für seine Kinder übernehmen will und weiterhin seine Elternverpflichtungen hat, aber nicht an der Erziehung und am Alltag teilhaben und mitgestalten darf.
Durch diese Machtdemonstrationen über die alleinige Verfügungsgewalt werden den Kindern Rollenbilder vermittelt, die weiter unsere Gesellschaft nachhaltig schädigen.
Vorgeschoben wird aber immer nur das “Kindeswohl“, das als Adelung auch niederträchtigster Abläufe missbraucht wird.
Das Kernproblem ist, dass Mütter in unserer Gesellschaft vermittelt bekommen:
„Benimm Dich wie ein Schwein. Du bist im Recht. Auch bei strafrechtlich relevanten Verstößen (Kindesentzug, Vortäuschen einer Straftat, etc.) werden wir Dich straffrei halten. Außerdem helfen wir Dir bei jeder auch noch so abgrundtiefen Sauerei. Wenn es darum geht, für alles einem Tätervater alle Schuld zuzuweisen und diese zu begründen, werden wir für Dich diese Drecksarbeit übernehmen.“