Die Geschichte zeigt, dass die Regelmechanismen, die Frauenförderung dort begrenzen müssen, wo sie Disbalancen zu Ungunsten von Männern erzeugen oder wo sie gar den Rechtsstaat bedrohen und ad absurdum führen, nicht vorhanden sind. Und wenn deren Vorhandensein reklamiert wird, muss festgestellt werden, dass sie komplett versagt haben.
Es wurde in Sachen Frauenförderung durch einseitige flächendeckende Institutionalisierung von Frauenförderposten in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Gesellschaft und mit ausschließlich weiblicher Besetzung eine Stimmungslage erzeugt, die Diskriminierung von Männern („positive Diskriminierung“) zum angemessenen Mittel der Regulierung der Gesellschaft in Sachen GM etablierte.
Das ging so weit, dass „Frauenbeauftragte“ ebenfalls flächendeckend zu „Gleichstellungsbeauftragten“ umetikettiert wurden. Wenn es dafür – wie in Karlsruhe – nur eine Bewerberin gab und diese in der alten Frauenbeauftragten bestand, wird deutlich, wie das System funktioniert. Natürlich wird sich diese Gleichstellungsbeauftragte weiter um die Bedeutung der Belange von Frauen kümmern und ihr Engagement für die Belange von Männern wird sich z.B. darin erschöpfen, mehr Männer als Besucher in die Städtische Kunstgalerie zu bringen. Das komplette Versagen von sogenannter „Gleichstellung“ ist damit Programm und die Verantwortung des Staates in der Präsentation einer Mogelpackung für den Wähler wird deutlich.
Was geschieht aber, wenn eine Gleichstellungsbeauftragte sich tatsächlich auch für Belange von Männern einsetzt und damit das macht, was namentlich ihre Aufgabe ist?
Dies hat die Stadt Goslar im Jahr 2011 beispielhaft in die Geschichtsbücher geschrieben und hat sich damit selbst eine historische Belastung beschert, die in ihrer Bedeutung im Zeitablauf wachsen wird. Die im Jahr 2008 von der Stadt eingesetzte Gleichstellungsbeauftragte Monika Ebeling setzte sich in ihrer Funktion eben nicht nur für die Belange von Frauen ein, sondern machte auch auf Bedarfe von Männern aufmerksam. Dies wurde ihr von doktrinären Frauenförderinnen – besonders aus dem linken Parteispektrum – übel genommen. Die Situation eskalierte, als Monika Ebeling im Rahmen einer Kinderschutzwoche anmahnte, dass in den Kinderschutz die Mütter ausschließlich als Opfer mit eingemogelt wurden und nur noch männliche Täterschaft Beachtung fand. In der Folge wurde sie in ihrer Funktion als „Gleichstellungsbeauftragte“ abgesetzt.
Damit wurde ein Exempel statuiert, das jeder Gleichstellungsbeauftragten vor Augen führen sollte, was geschehen wird, wenn sie das macht, was eigentlich ihre Aufgabe ist und wenn sie sich weigert, den Wähler an der Nase herumzuführen.
Und wir erleben, dass die demagogische Methode funktioniert.
In Sachen Gewaltschutz und Sexuellem Missbrauch von Kindern sind wir soweit, dass weibliche Täterinnenschaft vollkommen ausgeblendet wird und allein auf Männer als Täter fokusiert wird. Ich konnte in den letzten Jahren mehrfach erleben, dass ein Vater für eine Ohrfeige mehrere Tausend Euro bezahlen musste, um seine Täterschaft zu sühnen. Ich konnte aber auch mehrfach erleben, dass – auch beim Familiengericht und beim OLG – bekannt war, dass eine Mutter fortgesetzt die Kinder schlägt und dass absolut NICHTS unternommen wurde, um dies im weiteren Verlauf zu verhindern. Stellt der Vater eine Anzeige, wird er familiengerichtlich dafür abgestraft, dass er die Mutter seines Kindes nicht wertschätzt. Frauenförderung geht in diesem Fall soweit, dass Kinder weiter misshandelt werden, um eine Täterin unter den Teppich zu mogeln.
Ich habe sogar schon den Fall erlebt, dass eine gewalttätige Mutter eben nicht als Täterin das Haus verlassen musste, was nach badischer Doktrin ja auch nicht vorgesehen ist („Gewalt zuhaus‘ – Mann muss raus!“). Stattdessen kamen die drei von der Mutter misshandelten Töchter auf Kosten des Steuerzahlers für mehrere Jahre in ein Heim. Die Mutter lebte mit dem zweiten Mann und deren gemeinsamem Sohn weiter, als wenn nichts geschehen wäre. Da es keinen Platzverweis gab, war die Mutter aus der Gewaltschutzstatistik herausgemogelt und wir als Steuerzahler haben monatlich weit über 10.000 Euro bezahlt, um damit Scheinwaisen zu erzeugen.
Was hätte diese Mutter bezahlen müssen, wenn ein Vater für eine Ohrfeige 3000 Euro zu bezahlen hat und wenn diese Mutter allein einer der drei Töchter eine brennende Zigarette auf der Backe ausdrückte? Ein Mann wäre dafür ins Gefängnis gekommen.
Was sagt das aus über Gleichstellung heute?
Die dafür verantwortlichen Frauenfördermanagerinnen dieser Stadt sind namentlich bekannt und werden im Geschichtsbuch dieser Stadt auftauchen.
Alle diese Folgen des Gewaltschutzgesetzes waren schon vor Einführung bekannt. In der Anhörung vor den Bundestagsausschüssen wurde darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Gesetz „eine willkommene Einladung zur missbräuchlichen Verwendung“ darstellt und dass es „verfassungsmäßig bedenklich“ ist.
Ich behaupte weiterhin, dass es nicht eingeführt wurde, obwohl es verfassungsmäßig bedenklich ist, sondern WEIL es verfassungsmäßig bedenklich ist und weil man eine scheinbar legale Methode zur illegalen Ausgrenzung von Männern und Vätern schaffen wollte.
Wo muss Frauenförderung in Deutschland aufhören?
Ich erlebe immer wieder im Verlauf von Auseinandersetzungen bei Trennung und Scheidung mit Kindern, dass der (auch klar erkennbar ungerechtfertigte) Vorwurf der Gewalt oder des Sexuellen Missbrauchs durch Mütter erhoben wird und erlebe, was danach geschieht.
ALLEN Fällen ist gemeinsam, dass der Vorwurf einer Frau (eine Parteiaussage) gegen einen Mann als Tatbeweis behandelt wird. Der Mann und Vater wird aus jeder Information ausgeschlossen, sieht sein Kind nicht mehr und wird von allen Ämtern als Täter behandelt. Eine gesetzlich vorgeschriebene Tatsachenerhebung findet meist nicht statt.
Zahlen belegen, dass auf diese Weise jährlich Tausende von Vätern zu Unrecht von ihren Kindern getrennt werden.
Ich habe in meiner Beratungstätigkeit aktuell zwei Fälle in den AG-Bezirken Öhringen und Pforzheim, die in ihrer Struktur zeigen, dass eine umgangsbehindernde Mutter zu einem passenden Zeitpunkt das finale Argument zum Umgangsausschluss eingesetzt hat.
Damit hat der Rechtsstaat ein wesentliches Element seiner Berechtigung verloren: Die Unschuldsvermutung bis zum Beweis der Schuld.
Die Parteiaussage einer Frau wird zum Wahrheitsbeweis erhoben und in der faktischen Fallbehandlung wird der Vater als Täter behandelt. Dabei spielen alle mit: Missbrauchsvereine wie Wildwasser oder Lilith, Beratungsstellen und das Jugendamt. Dem Familiengericht bleibt gar keine andere Wahl, als das böse eingefädelte Komplott weiter zu bedienen. Ich habe erlebt, dass in der Folge auch Gutachter vor ihrer Aufgabe kapitulieren und die menschenrechtswidrig eingefädelte Masche weiter stricken.
Das rechtsstaatswidrige Prozedere geht aber weiter. Sollte sich herausstellen, dass der Vorwurf der Mutter konstruiert war und jeder Grundlage entbehrt, müsste der § 145d Strafgesetzbuch (Vortäuschen einer Straftat) zwingend greifen. Ich habe schon Dutzende von Anzeigen nach § 145d StGB gemacht und musste erleben, dass es sich die Staatsanwaltschaften zur Aufgabe gemacht haben, Mütter vor dem Überwechseln aus dem Familienrecht ins Strafrecht zu bewahren und dass dafür auch Gesetze gebrochen werden. Dagegen habe ich ebenfalls erlebt, dass Väter von den Staatsanwaltschaften völlig ohne Not aus dem Familienrecht ins Strafrecht gezerrt wurden und dass im Verfahren festgestellt werden musste, dass eben diese Staatsanwaltschaften versagt haben und deshalb der Vater frei gesprochen werden musste. Im Fall eines Vaters ist dies im Karlsruher Raum sogar zwei Mal mit Abstand von einem Jahr geschehen. Von der in diesem Fall betroffenen Mutter war verfahrensbekannt, dass sie die Kinder fortgesetzt verprügelte. Sie war aber noch nie Angeklagte.
Wo muss Frauenförderung in Deutschland aufhören?
Wenn es eine Institution in unserem Staat gibt, der man allgemein Unabhängigkeit zubilligt, muss dies das Bundesverfassungsgericht sein. Die Vorstellung, dass auch dieses Gericht nicht unabhängig sein könnte, muss Alpträume erzeugen.
Am 29.01.2003 urteilte unser BVerfG, dass es verfassungskonform und mit dem Grundgesetz (und damit mit den Menschenrechten) vereinbar sei, wenn nicht ehelichen Vätern das Gemeinsame Sorgerecht verweigert werden würde. Damit machten sie jede Frau in Deutschland ohne weitere Prüfung im Fall einer Schwangerschaft und Geburt zur Gutmenschin. Jeder Vater ist ebenfalls ein Gutmensch, wenn er diese Mutter geheiratet hat – er muss aber als sorgerechtsunfähig gelten, wenn er die Eheverpflichtung nicht unterzeichnet. Als nicht ehelicher Vater steht ihm das Sorgerecht nur dann zu, wenn die Mutter damit einverstanden ist – was natürlich bedeutet, dass über das Ausmaß einer Grundrechtszuweisung an eine Person in Deutschland ohne Einschaltung einer staatlichen Instanz eine andere Person nach Bauchgefühl entscheidet.
Nicht nur nicht eheliche Väter wunderten sich über die verquere Logik in der Begründung des BVerfG. Auch Juristen verstanden nicht, warum sich ausgerechnet das BVerfG die Blöße gab, in den Geruch der Vorteilskonstruktion in Belangen der Frauenförderung zu geraten.
Als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Rahmen des Zaunegger-Urteils 2009 entschied, dass das Urteil des BVerfG von 2003 MENSCHENRECHTSWIDRIG (Bananenrepublik Deutschland) war, reagierte das BVerfG hektisch und ungewöhnlich. Es hat am 03.08.2010 entschieden, dass ab sofort nicht ehelichen Vätern der Weg zur Gemeinsamen Sorge offensteht – auch gegen den Willen der Mutter und dass der Gesetzgeber eine Regelung zu erarbeiten hat.
Weil das BVerfG aber wusste, dass die Frauenfördermechanismen in Deutschland dafür sorgen werden, dass die von uns gewählten Politikerinnen und Politiker sich mit einer menschenrechtskompatiblen Lösung gegen die egoistischen Machtinteressen von Müttern schwer tun würden, hat es in absolut ungewöhnlicher Weise allen deutschen Familienrichterinnen und Familienrichtern (egal, wie schlecht sie ausgebildet sind) schon mal ohne eine gesetzlichen Regelung (!) erlaubt, das Sorgerecht an nicht eheliche Väter per Gerichtsbeschluss zuzuteilen.
Es sollte Jahre dauern, bis der Gesetzgeber reagierte. Zwischendurch erlebte ich schulterzuckende Politiker, die das Versagen der Politik eingestanden und erklärten, sie würden jetzt eben beobachten, wie die Richterschaft mit der gesetzlich nicht geregelten Situation umgehen würde, um daraus evtl. Hinweise für ihre Entscheidung zu erhalten.
Und die Entscheidung, die schließlich gefunden wurde, wird uns wieder zum EGMR führen, weil sie regelt, dass Mütter auf Grund des Geschlechtes immer Gutmenschinnen sind und weil Väter aufgrund ihres Geschlechtes erst geprüft werden müssen, ob eine Sorgerechtsfähigkeit besteht – es sei denn, die Mutter hat diese Befähigung ihrerseits schon geprüft und auf Grund ihrer Fachexpertise positiv entschieden.
Das Versagen des BVerfG im Jahr 2003 wird seither mit der Formulierung bemäntelt: „Das BVerfG hat nicht ehelichen Vätern im Jahr 2010 den Weg zur Gemeinsamen Sorge eröffnet“. Dass dies erst auf Druck des EGMR geschehen MUSSTE, weil dies dem deutschen BVerfG Menschenrechtswidrigkeit attestierte, wird verschwiegen.
Wo muss Frauenförderung in Deutschland aufhören?
Am 06.07.2016 titelte die „Tagesschau“ in den ARD: „Jeder zweite Vater zahlt nach Trennung nicht“.
Diese Aussage wird verknüpft mit einer Studie der Bertelsmann-Stiftung und der Expertise von Prof. Dr. jur. Anne Lenze, Hochschule Darmstadt.
Die ARD sind verantwortlich für ihre öffentliche Äußerung:
„Jede zweite Alleinerziehende bekommt überhaupt keinen Unterhalt vom Ex-Partner für die Kinder. Und weitere 25 Prozent erhalten ihn nur unregelmäßig. … Eine der wichtigsten Ursachen ist die Zahlungsunwilligkeit der ehemaligen Partner.“
Nach Protesten aus der Bevölkerung war danach auf der HP der ARD zu lesen:
„Anmerkung der Red.: In einer früheren Version dieses Beitrags hieß es unter der Überschrift „Jeder zweite Vater zahlt nach Trennung nicht“, dass eine der wichtigsten Ursachen für die Armutsgefahr von Alleinerziehenden die Zahlungsunwilligkeit der ehemaligen Partner sei. Zu diesem Ergebnis sei eine Studie der Bertelsmann-Stiftung gekommen. Tatsächlich hält die Studie fest, dass bei der Hälfte der Alleinerziehenden der Unterhalt gar nicht ankommt, bei weiteren 25 Prozent nicht regelmäßig oder nicht in der Höhe des Mindestunterhalts. Gründe hierfür gibt die Studie allerdings nicht an. Dies sei nicht bekannt. Insofern ist die Schlussfolgerung, dass der Nicht-Erhalt des Unterhalts auf Zahlungsunwilligkeit zurückgehe, unzulässig. Wir bedauern diese Verkürzung und danken unseren Lesern für entsprechende Hinweise.“
Den Fachabteilungen der ARD hätte auffallen müssen, dass die Zahlen aus der Bertelsmann-Studie für eine pauschale Aussage dieser Art nicht taugen. Und es hätte ihnen auffallen müssen, dass als weiterer Beleg für die Richtigkeit dieser Aussage allein der VAMV (Verband alleinerziehender Mütter und Väter) genannt wurde. Weder der ISUV noch der VAfK noch die Unterhaltsvorschusskassen und Beihilfestellen der Jugendämter wurden zitiert.
Wenn das den Fachabteilungen eines Nachrichtengiganten wie der Tagesschau nicht auffällt, MUSS die Frage gestellt werden, warum.
Wenn sich die Tagesschau im Rahmen von Frauenförderzielen vor den Karren von Partikularinteressen spannen lässt, muss erlaubt sein, den Funktionsmechanismen nachzuspüren, die zu solch einem ungeheuren Vorgang führen.
Warum gibt sich die Tagesschau die Blöße, in einem sensiblen Bereich, der mindestens ein Drittel unserer Gesellschaft direkt existenziell betrifft, zum Qualitätsniveau eines Provinz-Käseblattes abzusteigen?
Wo muss Frauenförderung in Deutschland aufhören?
Wo Frauenförderung angefangen hat, zeigte uns ein Ministerium, das schon im Namen und in den Bezeichnungen für seine Leitung schillernd ist und den Eindruck einer gigantischen Mogelpackung für das Volk zelebriert.
Wenn sich ein Ministerium auch heute noch „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ nennt, aber den Anspruch erhebt, für alle zuständig zu sein, obwohl es ausdrücklich Männer, die nicht mehr zur Jugend und noch nicht zu den Senioren gehören, ausgrenzt, muss sich dieses Ministerium nicht wundern, wenn es als BMaaM (Bundesministerium für alles außer Männer zwischen 18 und 65) bezeichnet wird.
Ich konnte viele Jahre lang erproben, wer mir wie antwortete, wenn ich an dieses Ministerium eine Eingabe in Sachen Väter nach Trennung und Scheidung richtete. Außer Textblöcken banaler Art zur Diskriminierung von Frauen in der Gesellschaft, unterzeichnet von einer Frau, erhielt ich nichts.
Der immer lauter werdenden Forderung nach Vertretung von Männern in der Sichtweise dieses BMaaM und nach dem Beispiel Österreichs etablierte das BMFSFJ eine männerpolitische Abteilung, der seither vorgeworfen wird, dass sie ihr Verhalten an Fraueninteressen anpasst. Als weitere Maßnahme wurde als sogenanntes Pendant zum Bundes-Frauenrat ein Bundesforum Männer eingerichtet, in das – völlig unabhängig von der fachlichen Kompetenz und der gesellschaftlichen Wertigkeit – politisch genehme Gruppierungen Eingang fanden. Im Vorfeld hatte sich die SPD darin hervor getan, über eine „Expertise“ diese Filterung in politisch genehme und politisch verdächtige Gruppierungen zu finanzieren und zu propagieren.
Seither ist dieses Bundesforum Männer in seiner Bedeutung und in seinen Äußerungen ein Spiegel der faktischen Bedeutung der Einbeziehung der Bedarfe von Männern in die Politik.
Die Bundesfamilienministerin lässt sich gerne und immer wieder als „Bundesfrauenministerin“ bezeichnen, hat sich aber noch nie als „Bundesmännerministerin“ bezeichnen lassen. Das spricht für sich und erläutert alles.
Ich konkretisiere an Beispielen:
„Equal Pay haben wir dann erreicht, wenn die Hälfte der Unterhaltszahlenden Mütter sind!“
Franzjörg Krieg, 2010
Gleichstellung haben wir z.B. dann erreicht, wenn es nicht nur autonome Frauenhäuser, sondern auch autonome Männerhäuser gibt, in die Väter mit ihren Kindern nach Gewalterfahrungen durch die Mutter fliehen können. Dass diese autonomen Männerhäuser dann über einen „Männerhaustourismus“ und über den selbst mitgesteuerten Missbrauch der eigenen Einrichtung evtl. auch Strategen der Trennung und der einseitigen Vorteilsnahme durch alleinige Schuldzuweisung an die Mutter sein könnten, muss bedauerlich sein, muss aber wohl – wie die bisherige Erkenntnis zeigt – für eine Weile hingenommen werden, bis solchem Missbrauchsverhalten insgesamt endlich angemessen gesellschaftlich begegnet werden wird.
Ich erkläre schon seit vielen Jahren, dass Diskriminierung von Männern und Vätern erst dann erkannt werden wird, wenn Frauen und Mütter in denselben Fallkonstellationen genau so diskriminierend behandelt werden. Diskriminierung von Männern oder auch der Tod von Männern war bisher immer gesellschaftlich akzeptabel. Wären die 8000 Zivilisten, die in Srebrenica umgebracht wurden, nicht Männer, sondern Frauen gewesen, hätte dies einen weltweiten Aufschrei verursacht und jedes Land hätte daraus einen nationalen Trauertag um Frauenopfer gemacht. Da es nur Männer waren, war diese ungeheuere Tat schnell wieder aus dem gesellschaftlichen Gedächtnis gestrichen und es gibt keinen Gedenktag.
Wenn wir also Eltern-Kind-Entfremdung und die Entsorgung von Elternteilen im Residenzmodell gesellschaftlich erkennbar werden lassen wollen, müssen auch Mütter Opfer dieser Mechanismen werden, damit diese überhaupt erkannt werden.
Und wir sind inzwischen soweit, dass auch Mütter in die Fallen tappen, die sie extra für Väter konstruiert und eingeübt hatten. In der Brigitte vom 20.07.2016 steht schon auf der Titelseite zu lesen: „Die entsorgten Mütter: Warum immer mehr Kinder zum Vater wollen“. Es ist genau das eingetreten, was ich schon vor Jahren erklärt hatte: Wenn Mütter in ihrer egozentrischen Orientierung feststellen müssen, dass ihre Alleinverfügungsgewalt in Frage gestellt wird, werden sie laut jammern, werden dies als Indiz nehmen, dass unser Staat aus den Fugen geraten ist und „mütterfeindlich“ sei. Dabei entsteht dadurch erst Akzeptanz dafür, dass erkannt werden darf, dass auch Mütter gewalttätig und missbräuchlich sein können.
Und natürlich wird maßlos übertrieben. Ich behaupte, dass das tatsächlich vorhandene Faktum entsorgter Mütter maximal ein Prozent der Gesamtheit entsorgter Elternteile ausmacht. Und ich bin bereit, nicht nur Zahlen offenzulegen, sondern diese auch mit Namen und Adressen, Verfahrensakten und anderen verifizierenden Beweisen zu unterlegen. Ich fordere alle, die behaupten, dass es mehr als 1% von Ausgrenzung betroffene Mütter gibt, dazu auf, dies mit mir zu verifizieren.
Allerdings nehme ich durchaus an, dass die Anzahl der Mütter, die selbst in die von den mütterzentrierten Aktivistinnen gegen Väter aufgestellten Fallen geraten, steigen wird. Es wird spannend werden, wie die gesellschaftliche Diskussion dazu gestaltet werden wird.
Nomen est omen: „Verband alleinerziehender Mütter und Väter“ oder „Mütterlobby“ zelebriert die Egomanie, mit der allein der eigene Vorteil die Richtschnur des Handelns darstellt. Dass wir schon seit über 25 Jahren „Väteraufbruch FÜR KINDER“ heißen – und das sehr bewusst! – wollte noch nie gesehen werden. Dabei sind wir in allem klar in unseren Aussagen und in unserem Handeln.
Fazit
Ich stelle fest, dass Frauenförderung schon lange zur Gefahr für unseren Rechtsstaat geworden ist und dass sich in diesem Kontext Parlamente, Gerichte bis hoch zum BVerfG, Leitmedien und viele andere Institutionen bis auf die Knochen öffentlich blamiert haben.
Ich stelle fest, dass die Verantwortlichen dafür namentlich bekannt sind: Es sind Politikerinnen und Politiker, Ministerinnen und Minister, Ausschussvorsitzende und Ausschussmitglieder, Frauenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte, Amtsleitungen und viele andere Personen, deren Namen und deren Haltung in öffentlichen Äußerungen festgehalten sind.
Ich stelle fest, dass damit systemimmanent Systemopfer erzeugt wurden, denen Schadenersatz, Schmerzensgeld und Rehabilitation zusteht.
Und ich stelle fest, dass neben dem System dafür konkret benennbare Personen haftbar zu machen sind.
Wenn eine Lobbyistin oder gar eine Politikerin öffentlich in die Kamera lügt, um ihrem Ziel der Ausgrenzung von Teilen der Bevölkerung zu dienen, muss sie selbst für die Folgen haftbar gemacht werden.
Beispiele:
„Neun von zehn Vätern zahlen nicht“ (bei Maischberger), Mitschnitt liegt vor.
„Ich als Fachanwältin für Familienrecht habe in Jahrzehnten nicht erlebt, dass eine Mutter ein Kind als Waffe gegen den Vater einsetzt“ – nicht wörtlich, aber in der Sache korrekt (Nachtcafe), Mitschnitt liegt vor.
Wenn diese Fachanwältin für Familienrecht dafür aber noch das Bundesverdienstkreuz erhält, wird deutlich, dass sich das System zur Mittäterschaft und Mitverantwortung verpflichtet und damit ebenfalls mit zur Haftung verpflichtet ist.
Und es gibt ein Lösung:
ALLEN KINDERN BEIDE ELTERN!
Das ist das Motto des VAfK seit seiner Gründung.
Und wir müssen damit Ernst machen.
– Ablösung des Residenzmodells durch die Doppelresidenz
– Augenhöhe zwischen Eltern
– Keine Zementierung des Konflikts durch bewusste Erzeugung von Disbalance, sondern Befriedung durch Sanktionen für Kommunikationsverweigerung und Konfliktorientierung
– Kinder müssen erfahren können, dass ihre Eltern tatsächlich erwachsen sind und ihre Befindlichkeiten für ein Funktionieren auf der Elternebene zurückstellen können