Dieser Neufall in meiner Beratung ist ein typischer Fall von Einwanderungsbetrug über Heirat, Mutterschaft, Falschbeschuldigung wegen angeblicher Gewalt, Missbrauch des Frauenhauses und Kindesentzug in Täterinnenschaft mit dem Frauenhaus.
Diese Form von Heiratsschwindel von Frauen hat schon Zigtausende von Vätern und väterliche Familien gefoltert, Väter in den Suizid getrieben, aus dem Arbeitsmarkt herauskatapultiert und in die Psychiatrie gebracht.
Das Frauenhaus wirkt in diesem Fall als kriminelle Vereinigung, die die Falschbeschuldigung wegen angeblicher Gewalt des Ehepartners und Vaters regelrecht sucht und forciert, scheinlegalisiert und unter Missachtung von grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaates hoffähig macht. Außerdem beteiligt sich das Frauenhaus federführend am illegalen Kindesentzug.
Es wird endlich Zeit, diese abgrundtief miese, perverse und grundgesetzwidrige Masche der Frauenhäuser als das zu erkennen, was es ist: Die Vorgehensweise eines totalitären Unrechtsstaates als rechtlose Enklave innerhalb des Rechtsstaates.
Der Ehepartner und Vater ist von der Perversität der Mutter so sehr geschädigt, dass er aus dem Arbeitsmarkt herausgefallen ist und zur Zeit in der Psychiatrie therapiert wird. Die grundlose Beschuldigung durch die Mutter und die Entziehung des Kindes hat ihn existenziell geschädigt. Ich möchte das dafür angemessene Schmerzensgeld in einer sechsstelligen Höhe anmahnen – zu erbringen von der Mutter, dem Frauenhaus und dem Staat, der das illegale Vorgehen der Mutter und des Frauenhauses scheinlegalisiert und dadurch erst möglich macht. Dieser Vater ist wie viele andere ein Systemopfer, dem Rehabilitierung, Wiedergutmachung, Schmerzensgeld und Schadenersatz zustehen.
Da der Vater derzeit handlungsunfähig ist, hat sich seine Mutter, die Oma des Kindes, bei mir gemeldet. Die Großeltern väterlicherseits sind wie der Vater von der Perversität der fernostasiatischen Mutter betroffen. Da der Opa herz- und kreislauferkrankt ist, sind die Dimensionen dieses Schicksals desaströs.
Interessant ist, dass die väterliche Familie sowohl eine Strafrechtsanwältin als auch eine Familienrechtsanwältin beauftragt hat. Diese kassieren aber nur ab und haben weder eine angemessene Einsicht in die Dimension der Handlungen der perversen Mutter als auch eine Idee von der angemessenen anwaltlichen Reaktion darauf. Für diese Anwältinnen sind Mütter immer gut, auch wenn sie abgrundtief mies sind. Ebenso halten sie Frauenhäuser für notwendige Schutzeinrichtungen für arme geschlagene Frauen und können nicht ermessen, mit wie viel Gewalt, Bösartigkeit und Perversion diese unter dem Deckmantel ihrer angeblichen Schutzfunktion handeln können.
Ich werde diese Darstellung parallel zu den Ereignissen fortführen.