„Liefere uns einen Strich auf der Täterliste, dann finanzieren wir Dich aus Steuergeldern!“
In einem Familiengericht in Hessen
Richter:
Relativ jung, souverän, die Ruhe in Person, gründlich
Jugendamt:
Eine ideologisierte Feministin, die einen männlichen Täter und ein weibliches Opfer braucht, um sich in ihrem Element zu fühlen
Verfahrensbeiständin:
Lässt erkennen, dass sie von den Spielchen der Eltern, mit denen sie immer wieder die Professionen täuschen, die Schnauze voll hat. Sie glaubt ihnen nichts mehr. Sie will jetzt nur noch Fakten schaffen und Fakten sehen.
Mutter:
Ein Nichts von einem Häufchen nicht vorhandener Autonomie.
Sie meint, Mutter sein ist genug, um umfassend alimentiert zu werden.
Mehr Leistung als auf dem Handy zu daddeln, muss sie nicht erbringen.
Sie wird begleitet von einer Beiständin vom Frauenhaus.
Vater:
Hat Angst vor der Bedrohung seiner Vaterschaft und ist in Panik, dass er sein Kind nur noch marginal sehen könnte. Diese Befürchtung hat auch einen sehr realen Hintergrund.
Er ist in Begleitung von mir als Beistand vor dem Familiengericht.
Aufgrund der völligen Bedeutungslosigkeit einer mütterlichen Kompetenz ist die Mutter abhängig – und will das auch sein. Sie braucht immer jemand, der ihr das Leben bietet und finanziert.
Da ist der Vater:
Sie gluckt immer wieder bei ihm, weil dieser im Kind eine hohe Motivation hat, Mutter und Kind bei sich unterzubringen und zu versorgen. Die beiden schaffen aber ein Zusammenleben nicht. Das bringt die unzufriedene Mutter dann wieder dazu, heimlich ein Chaos-Theater zu inszenieren. Das Lieblingsstück, das am besten funktioniert, heißt „Flucht der Mutter mit dem Kind vor dem bösen Täter-Vater, der beide einsperrt“. Das stimmt zwar objektiv nicht. Es funktioniert aber blendend. Dazu wird dann auch die Polizei missbraucht und neben der „Inbobhutnahme“, die gar keine ist (aber trotzdem so durchgezogen wird), begeht das Jugendamt mit der Polizei einen Einbruch in der Wohnung des Vaters – in dessen Abwesenheit, wozu sie mit zwei Streifenwagen anfahren. Die gewaltbereite Fallverantwortliche vom Jugendamt erklärt dann dem Richter, dass der Vater so gewalttätig sei, dass sie mit mehreren Einsatzfahrzeugen vor Ort hätten erscheinen müssen – obwohl zur Zeit des Wohnungseinbruchs der Vater bei der Polizei war.
Da ist die Oma mütterlicherseits:
Diese hat ihre Tochter fest im Griff. Aufgrund ihrer prekären Situation hält sich die Mutter diese Option immer offen – was aber der Vater nicht will, weil die Oma ihn rigoros ausschalten möchte.
Und da ist dann noch die Frauenhausszene:
Die Fallverantwortliche vom Jugendamt, das Frauenhaus und das Mutter-Kind-Haus bieten die lukrativste Option auf einer rein ideologischen Basis und ohne personelle Verstrickung:
„Liefere uns einen Strich auf der Täterliste – dann finanzieren wir Dir aus Steuergeldern ein neues Leben irgendwo in Deutschland.“
Allerdings bedeutet das dann: Keinen Kontakt zum bösen Täter-Vater.
Das Problem ist, dass die 40-jährige Mutter selbst noch ein Kind ist, immer davon redet, eine Ausbildung machen zu wollen und absolut null Kompetenz hat, ein Kind zu versorgen. Das verstößt aber gegen das bundesdeutsche Mantra, dass eine deutsche Mutter immer gut ist und über möglichst freizügigen Einsatz von Steuergeldern (für Familienhilfe, Frauenhaus, etc.) noch besser gemacht werden kann. Familienhilfe und Frauenhaus sichern defizitären Müttern den Kindesbesitz.
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Wie das Ganze ausgeht, werden wir noch sehen….