Eigentlich ist es Aufgabe der familialen Professionen, beiden Eltern zu vermitteln, dass sie aus der Elternschaft nicht entlassen werden können. Sie haben keine Chance, aus der Elternschaft auszusteigen, weil sie nun mal die Eltern dieses Kindes sind.
Stattdessen aber denken, reden, schreiben und handeln professionell am System von Trennung von Eltern Verdienende überwiegend in destruktiven Konfrontationsstrukturen und verteilen und weisen Elternschaft zu oder sprechen sie ab.
Dies ist sowohl ein Verbrechen am Kind, dem ein Elternteil (weitgehend oder ganz) genommen wird, als auch am entrechteten und des Kindes beraubten Elternteil.
Der gesamte Sprachgebrauch der Professionen hat sich auf diese destruktive Ebene eingepegelt und spiegelt den Kindesmissbrauch wider.
„Antragsgegner“ betont die Gegnerschaft und lässt keinen Raum mehr für die Verpflichtung auf Konsens.
„Umgang“ ist juristisch das „Recht des abwesenden Elternteils, sich in regelmäßigen Abständen vom Entwicklungsfortschritt seines Kindes augenscheinlich zu überzeugen“. Das bedeutet eine Verhöhnung des Rechtes auf das Leben von Eltern-Kind-Beziehung. Diese aber braucht Raum und Zeit und keine Reglementierung auf ein Minimum von wenigen Prozenten Lebenszeit.
„Umgang pflegen“ kann dann nur noch als Pervertierung von Eltern-Kind-Beziehung verstanden werden.
„Umgang gewähren“ meint die gnädige Geste einer feudalen Fürstin, die in ihrer herrschaftlich generösen Huld einem Untertanen ein Häppchen Kind gewährt. Perverser kann „alleinerziehende“ Verfügungsgewalt nicht mehr in Worte gefasst werden.
Nachtrag vom 13.08.2019:
Gestern war ich mit einem Vater in einem haarsträubenden Fall von Inkompetenz der gesamten familialen Intervention im Jugendamt einer Donaustadt. Am Tisch saßen: Der Vater, ich als Beistand, die neue junge Sozialarbeiterin des JA und die Umgangsbegleiterin. Als die Sozialarbeiterin die Floskel „Umgang gewähren“ benutzte, erklärte ich, warum ich diesen Ausdruck für pervers halte. Sie reagierte natürlich als Angegriffene und meinte, das sei schließlich „Gerichtssprache“. Ich musste ihr erklären, dass sie in allen Gesetzeswerken diesen Ausdruck nicht finden wird. Er ist Ausdruck eines Systems, das die Mutter – fern jeder gesetzlichen Grundlage – als feudale Herrscherin über das Kind sieht. Aber eben diese Sichtweise halte ich für pervers.
Die Begriffe „Kindesvater“ und „Kindesmutter“ sind aus der deutschen Geschichte belastet. Manchmal ist es praktisch, damit die Mutter des Kindes und die Mutter der Mutter auf diese Weise zu unterscheiden. Da man aber auch kindzentriert von Mutter und Großmutter sprechen kann, neige ich dazu, die historisch belasteten Begrifflichkeiten zu vermeiden.
Das „Kindeswohl“ ist der schillerndste juristische Begriff und als solcher die willfährigste semantische Hure der Trennungsindustrie. Sie wird im Brustton der Überzeugung von allen Beteiligten in komplett divergierenden Kontexten missbraucht und als scheinbarer Beleg für die Richtigkeit und absolute Gültigkeit der eigenen Haltungen ins Feld geführt. Sie dient also ausschließlich der Adelung der eigenen Egoismen.
Einzelne Professionen (RichterInnen von Oberlandesgerichten) beim Deutschen Familiengerichtstag haben sich 2013 im größten Arbeitskreis mit über 60 TeilnehmerInnen dafür ausgesprochen, diesen „unbestimmten Rechtsbegriff“ nicht weiter zu definieren, weil sie damit ihren „Gestaltungsspielraum“ verlieren würden.
Es ist klar, dass es natürlich nicht um das Recht des Kindes und beider Eltern auf Familie geht, sondern um Eingriffsmöglichkeiten des Staates in Familien, was mit breitem „Gestaltungsspielraum“ begründet werden muss.
Das „Kontinuitätsprinzip“ ist an sich begrifflich neutral – wenn es durch die Praxis inzwischen nicht komplett pervertiert worden wäre.
Sobald die Kontinuität für eine Mutter spricht, ist diese das allbestimmende Element der juristischen Rechtfertigung von Dominanz eben dieser Mutter.
Sobald eine Kontinuität für den Vater spricht, wird sie relativiert, marginalisiert, geleugnet oder einfach nur missachtet.
Ich selbst konnte erfahren, wie vor einigen Jahren ein Antrag auf Einstweilige Anordnung aus Anlass eines Kindesentzugs durch eine Mutter auf 700 km Entfernung extra 4 Wochen lang vom Familiengericht nicht beachtet wurde, um der Mutter damit die Gelegenheit zu lassen, in diesen 4 Wochen eine „neue Kontinuität zu schaffen“. Und dem 2-jährigen Kleinkind hat nach diesen 4 Wochen die Stadt Lübeck sehr gut gefallen…. – auch ohne den Vater.
Im Gegenzug ist es durchaus legitim, wenn eine Mutter nach einem Jahr, in dem sie arbeitete und der Vater als Hausmann die Hauptbezugsperson des Kindes war, das Kind aus allen Kontinuitäten herausreißt und entzieht. Dann plötzlich ist sie allein als Kontinuität völlig ausreichend.
Nach massenhaften Erfahrungen dieser besonders diskriminierenden Art hat „Kontinuität“ inzwischen denselben semantischen Hurencharakter wie das Kindeswohl.
Sprache ist der Spiegel der Imagination, des Denkens.
Und eben durch diese Sprache wird die perverse Welt vieler Angehörigen der Professionen im Kontext von Trennung mit Kindern bloßgestellt und geoutet.
Man muss nur aufmerksam zuhören oder lesen.
Ich erkenne die Benutzung vieler oben genannter Begrifflichkeiten auch als bewussten Plan, in einem System von Kindesbesitzdenken die Beziehung des anderen Elternteils zum Kind absichtlich pervertieren zu wollen.
Gerade die durch das System ausgegrenzten Elternteile (zu 90% Väter) sind auf Grund ihrer Hilflosigkeit in der Gefahr, eben diese pervertierten Begrifflichkeiten zu übernehmen und sich dieser Fachsprache anzudienen, um von den „Fachleuten“ auch verstanden zu werden.
Gerade diese inzwischen millionenfach Diskriminierten sollten aber klar in ihren Äußerungen sein und ihre Sprache beachten.
AnwältInnen sind nicht allein deshalb, weil sie AnwältInnen sind, unfehlbar und unangreifbar. Gerade sie sind in ihrer Masse korrupt und bedienen sich zur eigenen Bereicherung gerne ohne weiteres Nachdenken eines perversen Systems – und dessen Sprache.
Weitere Hinweise als Empfehlung auf
http://www.system-familie.de/sprache.htm