Fall 01
März 2013
Nach intensivem Lesen des Gutachtens habe ich zunächst nur den Antrag zu stellen, dass dieses GA um einige wichtige Punkte ergänzt werden müsste, damit alle ein vollständiges Bild erhalten.
Da die Mutter ja endlich Hilfe für meinen Sohn beim Jugendamt beantragt hat, ist der Druck jetzt auch geringer.
Der erste Punkt bezieht sich auf die Tatsache, dass die Sachverständige (SV) nur meine Fähigkeit zur Selbstreflektion beurteilt hat. Im Interesse einer ausbalancierten Betrachtung wäre es doch sinnvoll und angebracht, diese Bewertung auch für die Mutter zu eruieren.
Der zweite Punkt ist die Tatsache, dass die zeitliche Komponente nicht berücksichtigt wurde.
2009 hatte ich alle 14 Tage Fr – Mo und die Hälfte der Ferien mit Michael verbracht.
2010 hatte ich ihn nur ein einziges Mal gesehen – vor Gericht. Keine einzige Info, ob er lebt.
Die Mutter hatte mit der Schule verabredet, mir keinerlei Auskünfte zu geben. Die Schule hält sich noch immer weitestgehend an diese rechtswidrige Sichtweise, die meine Sorgerechtsposition ignoriert.
2011 gab es endgültig keine einzige Info über meinen Sohn.
Gleichzeitig kam es zum totalen Zusammenbruch meines Sohnes in der Schule.
In beiden Jahren habe ich Michael vollkommen in Ruhe gelassen.
2012 Antrag auf neue Umgangsanbahnung, Treffen mit der SV und erneute Absage weiterer Treffen.
Dann passierte Wochen lang nichts mehr, dann Auftrag für ein GA, wieder mehrere Wochen ohne Aktion, dann zwei Gespräche zwischen SV und mir, danach wieder Wochen lang nichts. Diese Wochen waren wahrlich zermürbend für mich. Insbesondere auf Grund der Tatsache, dass ich gleichzeitig immer mehr Infos erhalten habe, wie schlecht es meinem Sohn geht, führten dazu, dass ich dann manchmal überreagiert habe, wofür ich um Nachsicht bitten möchte.
Wenn alle Schüler in der Schule darüber sprechen, wie übel sich mein Sohn verhält, ist das alles andere als beruhigend für mich.
Wenn dieser Faktor mit berücksichtigt werden sollte, werden wir den Abläufen gerechter.
Drittens ist die Beobachtung meiner Beziehung zu meinem Sohn, die die SV gemacht hat, zu wenig beleuchtet worden. In ihrer Stellungnahme berichtet sie, dass Michael das Treffen als „ganz gut“ beschrieben hätte (S. 3 ihrer Stellungnahme). Auch hatte Michael 3 weiteren Treffen zugestimmt. Die SV zollte mir damals ihre Anerkennung, dass ich Michael nicht bedrängt hätte. Sie selbst hatte den Eindruck, dass sie uns auch alleine gehen lassen könnte. Darauf ist im GA auch nicht eingegangen worden, was im Hinblick auf fehlende eigene Beobachtungen der SV aber sinnvoll erscheint.
Sollten weitere, unabhängige Personen befragt werden, würde sich sehr schnell die Bewertung verändern.
Es wäre zweckdienlich, den Rektor der Grundschule, die Michael besucht hat, dazu zu befragen. Er kannte Michael, wie er sich in meiner Gegenwart verhielt, sowie in der Gegenwart der Mutter. Oder fragen wir die Heilpraktikerin, die ich mit Michael aufgesucht habe, aber auch seine Mutter. Diese Personen könnten einen wirklichen Vergleich der Interaktion in der Beziehung Vater-Kind und Mutter-Kind kommentieren.
Wenn sich die SV nicht selbst von meinem Verhältnis zu Michael überzeugt, sollte sie doch diejenigen Personen befragen, die eigene Beobachtungen gemacht haben und unparteiisch sind.
Sie aber greift nur auf die Informationen zurück, die parteiische Personen (Lebensgefährte der Mutter und Oma mütterlicherseits) ihr vermittelt haben.
März 2023
Ich hatte meinen Sohn im Januar 2010 das letzte Mal gesehen.
Ich wurde vom Gericht als kindeswohlgefährdend eingestuft und bekam Kontaktverbot.
Das begründete man mit meiner Behauptung: „Mein Sohn will mich nur deswegen nicht sehen, weil es die Mutter nicht will“.
Weil ich das behauptete, bin ich uneinsichtig und deswegen muss das Kind vor mir beschützt werden.
13 Jahre später, mit 23 Jahren hat mein Sohn sich das erste Mal bei mir gemeldet. Seit 2015 habe ich ihm ca. 1.500 WhatsApp-Nachrichten geschickt, mit immer 2 grauen Häkchen. Keine einzige Antwort.
Jetzt (10/2020 + 09/2023) hat er mich zwei Mal besucht. Er braucht jedesmal mehrere Wochen/Monate, um die neuen Erkenntnisse zu verarbeiten, die er durch den Kontakt bekommt.
Dabei achte ich noch immer darauf, kein schlechtes Wort über seine Mutter zu sagen.
Was soll ich dazu sagen:
Die Gerichte haben meinem Sohn und mir alles geraubt, was man als liebevolle Vater-Sohn-Beziehung hätte haben können.
Wenn ich nicht zu feige dazu gewesen wäre, hätte ich mir damals das Leben genommen.
Noch immer leide ich, wenn er nach dem Besuch bei mir mehrere Wochen Zeit braucht, um sich wieder bei mir zu melden.
Dass unsere Justiz da alles falsch macht, was man nur falsch machen kann, ist für mich klar. Da gibts einen grundsätzlichen Fehler im System.
Das Problem ist:
Richter wollen nur Fälle vom Tisch haben. Sie wollen keine Probleme lösen.
Erkenntnis-Gewinn:
Bei Gericht gehts nicht um Recht oder Gerechtigkeit. Es geht einzig um Gewinnen und Verlieren.
Als ehrenamtlicher Richter an zwei Sozialgerichten und am Finanzgericht habe ich da jetzt genügend Einblicke bekommen.
Unser gesamtes System von staatlicher Einflussnahme in Trennungsauseinandersetzungen ist tief zerstörerisch und aufgrund von Ideologisierung pervertiert.
Unser Staat erzieht auf diese Weise seine total defizitären Bürger der nächsten Generation.