Mein Erstberatungspaket besteht aktuell aus einem Mailtext und 10 Anhängen.
0 Mailtext
1 Beratung und Betreuung
2 Infos mit Foto
3 Grundhaltungen
4 Datenschutzrichtlinien
5 21 Bitten von Kindern
6 Hinweise zur Übermittlung von Dokumenten
7.1 Datenblatt Vater
7.2 Datenblatt Mutter
7.3 Datenblatt Mutter + mehrere Väter
8 Checkliste
9 Merkblatt: Unterstützung durch einen Beistand
10 Sicherheitshinweise in Trennungssituationen
Mailtext
ACHTUNG:
Diese Mail ist ziemlich umfangreich.
Alle Anhänge sollten zunächst komplett gelesen werden.
Die Anhänge enthalten in wenigen Teilen identische, zum Teil aber auch darüber hinausgehende Informationen und können jeweils auch einzeln gelesen und verstanden werden.
Der Anhang 7 sollte als erste Maßnahme digital ausgefüllt und wieder als Anhang an mich zurückgesandt werden.
Anhang 9 enthält eine Checkliste, die aufführt, was jetzt zu tun ist.
DANN GEHTS LOS:
Wir treffen uns jeden Donnerstag 19 Uhr über zoom – außer am 1. Donnerstag im Monat, an dem wir uns live in Karlsruhe treffen.
LINK:
https://us06web.zoom.us/j/87232862927
Beratungstreffen live in Karlsruhe Daxlanden:
Caritas Seniorenzentrum St. Valentin, Waidweg 1a-c, 76189 Karlsruhe
Ich muss immer wieder feststellen, dass dieses Paket zu wenig beachtet und nur oberflächlich oder teilweise nicht gelesen wird, weshalb ich immer wieder dieselben Dinge danach noch zusätzlich im Einzelgespräch erläutern muss. Bei 150 Neufällen jährlich merke ich inzwischen, dass meine restliche Lebenszeit dafür nicht ausreicht. Besonders wichtig sind die Anhänge 2, 5, 6 und 11.
Gewöhnlich benutzen wir im Rahmen des Beratungsgeschehens das persönlichere DU in der Anrede. Wäre das OK?
Das ist kein Zeichen von Flapsigkeit, sondern eine bewusste Geste des Vertrauensvorschusses und ein Signal dafür, dass wir die Abläufe im Trennungsgeschehen mit Kindern aus eigener Erfahrung kennen. Wir wissen, dass manche Elternteile – zumeist Väter – existenziell tief betroffen sind und manchmal auch physisch, psychisch, finanziell und sozial am Abgrund stehen. Wir wissen, dass permanent Unrecht geschieht und auch übelstes Verhalten von KinderbesitzerInnen gedeckt und bedient wird. Das DU ist unser Signal, dass wir um diese sehr direkten, intimen und an der Basis der Existenz rüttelnden Abläufe wissen und sie selbst erlebt haben. Unsere Reaktion darauf unterscheidet sich grundlegend von der aller anderen „Trennungsberater“ und „Trennungsbegleiter“, die ihr Geschäft, für das sie schließlich auch bezahlt werden, auf der unpersönlichen Ebene per SIE und während den Geschäftszeiten betreiben.
Außerdem befinden wir uns mit dieser Herangehensweise auf der Ebene, auf der sich auch das Problem abspielt.
Zu den Leitlinien meiner Arbeit
Ich setze voraus, dass Elternteile oder Großeltern, die zu mir kommen, nicht vorrangig ein Problem unterhaltsrechtlicher Art haben. Dafür fühle ich mich primär nicht zuständig.
Mir geht es um
– gelebte Elternschaft – auch nach einer Trennung der Eltern
– die ernst genommene und aktiv gelebte Sorgeverpflichtung für das Kind
– Beziehung (Liebe, Bindung, Begleitung und Förderung) und nicht nur um „Besuch“ und „Umgang“
– Jedes Kind hat das Recht auf gelebte Beziehung zu seinen beiden Eltern
Ich gehe davon aus, dass Elternschaft etwas ist, das von der Zeugung ab ein Leben lang besteht und nicht zur Disposition gestellt werden kann, von nichts und niemanden.
In weiten Bereichen unserer Gesellschaft wird aber so getan, als ob Elternschaft prinzipiell offen für Definition sei und Interessengruppen kochen ihre jeweils eigenen Süppchen auf diesem Konfliktherd.
Ich gehe davon aus, dass ein Sorge-RECHT allein dem Kind zusteht und dass als Folge davon zunächst beiden Elternteilen gleichermaßen eine Sorgeverpflichtung aufgegeben ist, die von niemandem wegdefiniert werden kann. Es ist auch nicht zulässig, diese Verpflichtung in gelebte Beziehung einerseits (z.B. Naturalunterhalt für die Mutter) und Zahlungsverpflichtung andererseits (z.B. Barunterhalt für den Vater) aufzuspalten.
Jede Trennung belastet Kinder unverschuldet. BEIDE Eltern haben die Pflicht, ALLES zu tun, um die Trennungsbelastungen für das Kind so gering wie möglich zu halten.
Ich nehme den §1684 BGB ernst, nach dem kein Elternteil etwas tun darf, das die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil negativ beeinträchtigt. Zur Erfüllung dieser Forderung reicht für mich Bindungstoleranz als passive Eigenschaft nicht. Ich mahne Bindungsfürsorge an und setze voraus, dass jedes Elternteil mit verantwortlich ist für die Qualität der Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil.
Ich unterstütze alle Eltern bzw. Elternteile in ihrem Bemühen, für das Kind zuständig zu sein.
Oftmals muss erkannt werden, dass eine von Frauenförderung geprägte Denkweise der Institutionen zu mütterzentrierten Lösungen führt und alle anderen Beteiligten im System Familie außer Acht lässt – der Vater wird ignoriert und das Kind wird nur argumentativ benutzt („Kindeswohl“ als Verklärung der eigenen Egoismen).
Ich tue alles, um solche Denkstrukturen aufzubrechen und für die von mir angestrebte umfassende Einbindung beider Eltern zu werben.
Wir sehen uns konfrontiert mit der Forderung von Mütterorganisationen, das alleinige Sorgerecht für Mütter als Regelfall zu etablieren. Eine solche Haltung erkennen wir als radikal, extremistisch und kindeswohlschädlich.
Wir wollen im Gegenzug nicht das alleinige Sorgerecht für Väter, sondern die gemeinsame Sorge beider Eltern als selbstverständliches Recht jedes Kindes.
Darüber hinaus setzen wir uns für die im Grundgesetz formulierte, aber im Kontext der Familienrechtspraxis regelmäßig ignorierte Gleichberechtigung der Geschlechter ein: Mutter und Vater sind gleich wichtige Bezugspersonen für jedes Kind und dieses profitiert von den unterschiedlichen Kompetenzen beider Eltern.
Mein Leistungsangebot
Mit der Meldung bei mir per Mail wird ein neuer Datensatz angelegt, der die Grundlage für die weitere Beratung bildet. Dieses hier versendete Erstberatungspaket ist der Kern der initialen Leistung, die jede Person erhält, die sich beratungssuchend an mich wendet.
Nach Übermittlung aller wichtigen Informationen zum Fall (schriftlich) kann ich weiter beraten und mache das auf verschiedenen Kommunikationsplattformen:
– per Mail (für die meist länger dauernde Intervention am effektivsten)
– telefonisch oder per zoom (nur im akuten Notfall, da nicht nachhaltig)
– in der Einzelberatung live (nur im Ausnahmefall möglich)
– beim öffentlichen Beratungstreffen jeden Donnerstag online (1. Donnerstag im Monat live in Karlsruhe)
Ich kann mich einbringen durch
– Information und Beratung im Dschungel der deutschen Familienrechtspraxis
– Hinwirkung auf notwendige Haltungsänderungen und strategische Aufstellung
– Coaching im Ablauf des Trennungsgeschehens und der staatlich geregelten Intervention dazu
– Unterstützung bei Schriftsätzen (jede schriftliche Äußerung sollte durch einen neutralen Filter geprüft werden)
– Begleitung zum Jugendamt, Schulen, etc. (Beistand nach § 13 SGB X)
– Begleitung bei Gericht (Beistand nach § 12 FamFG – man kann sich also auch in Sachen Umgang und Sorge den Anwalt ersparen)
Eigenbeitrag zu den entstehenden Kosten
Die Erstberatung und jede Beratung in den öffentlichen Beratungstreffen ist als Primärleistung kostenfrei.
Für Einzelberatungen, Coaching, Hilfe bei Schriftsätzen und Mediation sind angemessene Eigenbeiträge notwendig. Diese Leistungen werden immer als Sekundärleistungen von einzelnen Personen für den Bedarf von anderen Einzelpersonen erstellt und sind damit keine Leistung für die Öffentlichkeit im Rahmen einer Gemeinnützigkeit. Diese Eigenbeiträge werden allein dazu benutzt, die Auslagen des Beratenden zu ersetzen (Fahrt, Parken, Kommunikation, Büro, Hardware, Software, etc.). Es handelt sich nicht um eine Vergütung der Leistung oder der Zeit. Darüber hinaus entstehen keine Kosten.
Anhaltspunkte:
30 Minuten Beratung, Schriftsatz redigieren
20 Euro
Schriftsatz erstellen
30 Euro
Antrag / Antragserwiderung schreiben
50 Euro
Mediation, Beistandstätigkeit, Coaching, individuelles Einzelseminar
nach Absprache
Kontakt
Unsere-Kinder@gmx.org
Franzjörg Krieg
Tel.: 0157 – 5012 4226
Beratung und Betreuung
Jede Person, die sich an mich wendet, hat ein Problem in Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung einer Elternbeziehung mit Kindern.
Im Erstgespräch muss ermittelt werden, ob dieses Problem den gelebten Bezug zum Kind betrifft. Stelle ich fest, dass z.B. rein finanzielle Interessen im Vordergrund stehen, muss ich mich als primär nicht zuständig erklären. Diese Fallkonstellation kommt allerdings äußerst selten vor. Elternteile, die den Weg zu mir finden, leiden unter Beziehungsbeschränkungen zu ihren Kindern – oft sogar unter dem totalen Beziehungsabbruch – und die Frage der Bewältigung einer Eingangshürde stellt sich nicht.
Ich bin nicht nur zuständig für Väter. Es gibt inzwischen auch von Beziehungsbeschränkungen betroffene Mütter, deren Kinder beim Vater leben, oder auch Paare, deren Kinder vom Jugendamt in Obhut genommen wurden. Außerdem finden Frauen zu mir, deren Lebenspartner betroffener Vater ist (Folgepartnerinnen) und nicht zuletzt Großeltern (meist väterlicherseits), die ihre Enkel kaum oder nicht mehr sehen dürfen. Der Anteil „entkinderter“ Mütter liegt derzeit wohl bei 10%.
Zunächst biete ich im Rahmen der Selbsthilfe Betroffenenberatung an, die sich wesentlich von der Arbeit professioneller Beratungsinstitutionen unterscheidet.
Meine Beratung erfolgt durch
– Fallbesprechung in der Gruppe bei den wöchentlich stattfindenden Beratungstreffen
– Einzelberatung
– Beratung telefonisch oder per E-Mail
Der Kontakt mit den zu Beratenden geht davon aus, dass diese in der Regel existenziell – physisch, psychisch und ökonomisch – hoch betroffen sind. Ich habe Erfahrungen, die es mir ermöglichen, auch in Kürzeln geäußerte Befindlichkeiten nachzuvollziehen. Die Situationen sind immer sehr persönlich und stellen oft eine unmittelbare Gefahr für die wirtschaftliche Situation, für die körperliche und psychische Befindlichkeit des Betroffenen, manchmal für sein Leben dar. Dieser Tatsache begegne ich mit einer direkten persönlichen Beziehung zur hilfesuchenden Person.
Meist ergibt sich aus der Beratung weitere betreuende Hilfestellung, die weit über das hinaus geht, was professionelle Beratungsinstitutionen leisten können: Ich stehe nahezu rund um die Uhr zur Verfügung und bin darüber hinaus die einzige Institution, die auch dann ansprechbar ist, wenn die Probleme akut auftauchen und alle anderen Hilfesysteme nicht erreichbar sind – z.B. an Wochenenden, in Ferien oder an Feiertagen.
Ich habe als Grundlage meiner Arbeit nicht eine „politisch korrekte“ Position, die mich nötigt, die für Elternteile diskriminierenden Mechanismen in der deutschen Familienrechtspraxis zu verschweigen. Damit kann ich auch einsichtige Erklärungen liefern für Katastrophen, die für Väter oder Mütter und deren Kinder im Interesse mancher Kinderbesitzer inszeniert werden.
Die Betreuung umfasst viele Bereiche, vom Gespräch, der Begleitung bei Umgangsterminen, der Hilfe bei Schriftsätzen, über das Coaching und die Mediation bis zur Betreuung als offizieller Beistand beim Jugendamt oder auch vor Gericht.
Ich verzeichne rund 150 Neufälle jährlich. Bei den wöchentlichen Treffen sind zur Zeit im Schnitt 18 Personen anwesend. Dieser Leistungsumfang ist einzigartig. Keine andere Beratungsinstitution kann einen vergleichbaren Zulauf vorweisen.
Der reine persönliche Beratungsaufwand (ohne Geschäftsführung umfasst jährlich weit über 1000 Zeitstunden und entspricht dem Arbeitsaufwand für zwei Vollzeitkräfte.
Infos mit Foto
Informationen für Interessenten und Beratungssuchende
Leitlinien meiner Arbeit
Ich setze voraus, dass Elternteile oder Großeltern, die zu mir kommen, nicht vorrangig ein Problem unterhaltsrechtlicher Art haben. Dafür fühle ich mich primär nicht zuständig.
Mir geht es um
– gelebte Elternschaft
– die ernst genommene und aktiv gelebte Sorgeverpflichtung für das Kind
– Beziehung (Liebe, Bindung, Begleitung und Förderung) und nicht nur um „Besuch“ und „Umgang“
– Jedes Kind hat das Recht auf gelebte Beziehung zu seinen beiden Eltern
Ich gehe davon aus, dass Elternschaft etwas ist, das von der Zeugung ab ein Leben lang besteht und nicht zur Disposition gestellt werden kann, von nichts und niemanden.
In weiten Bereichen unserer Gesellschaft wird aber so getan, als ob Elternschaft prinzipiell offen für Definition sei und Interessengruppen kochen ihre jeweils eigenen Süppchen auf diesem Konfliktherd.
Die biologische Definition von Mutterschaft (§1591 BGB) gründet auf biologischen Fakten, wobei der Gesetzgeber sich bemüht, Mutterschaft vor Konkurrenz zu schützen.
In §1592 BGB wird Vaterschaft aber sozial und juristisch definiert. Konkurrenzen sind dabei geradezu erwünscht und werden künstlich provoziert. Die Rechtspraxis unterstützt dabei, dass die Mutter die primäre Definitionshoheit in der Zuweisung von Vaterschaft innehat und je nach psychosexueller Befindlichkeit definiert, wer gerade der Vater „ihrer“ Kinder ist. Der Staat sichert in diesem Kontext nur, dass er einen „Zahlungsverpflichteten“ dingfest machen kann. Dessen Elternschaft ist für den Staat darüber hinaus nichts wert.
Insofern muss der vorher benutzte Begriff „Elternschaft“ in seiner geschlechtsbezogenen Apartheidspraxis in Deutschland betrachtet werden.
Ich gehe davon aus, dass ein Sorge-RECHT allein dem Kind zusteht und dass als Folge davon zunächst beiden Elternteilen gleichermaßen eine Sorgeverpflichtung aufgegeben ist, die von niemandem wegdefiniert werden kann. Es ist auch nicht zulässig, diese Verpflichtung in gelebte Beziehung einerseits (z.B. für die Mutter) und Zahlungsverpflichtung andererseits (z.B. für den Vater) aufzuspalten. Ein Verzicht auf das Sorgerecht ist damit auch nicht möglich, weil dieses Recht eines Kindes auf Umsorgtwerden durch beide Eltern für diese beiden Personen eine Verpflichtung bedeutet, der man sich nicht entziehen kann.
Jede Trennung belastet Kinder unverschuldet. BEIDE Eltern haben die Pflicht, ALLES zu tun, um die Trennungsbelastungen für das Kind so gering wie möglich zu halten.
Wir helfen allen Eltern bzw. Elternteilen in ihrem Bemühen, für das Kind zuständig sein zu dürfen.
Ich bin der Überzeugung, dass der §1684 BGB mit dem Begriff „Bindungstoleranz“ nicht ausreichend umschrieben ist. Da ich davon ausgehe, dass jedes Elternteil für die Beziehung des
Kindes zum jeweils anderen Elternteil mit verantwortlich ist, halten wir allein den Begriff
„Bindungsfürsorge“ für angemessen. Diese Norm muss zur Schlüsselstelle aller Intervention
werden, um Eltern-Kind-Entfremdung zu vermeiden.
Oftmals muss erkannt werden, dass eine von Frauenförderung geprägte Denkweise der
Institutionen zu mütterzentrierten Lösungen führt und alle anderen Beteiligten im System Familie
außer Acht lässt – der Vater wird ignoriert und das Kind wird nur argumentativ benutzt
(„Kindeswohl“ als Verklärung der eigenen Egoismen).
Ich tue alles, um solche Denkstrukturen aufzubrechen und für die von mir angestrebte
umfassende Einbindung beider Eltern zu werben.
Wir sehen uns konfrontiert mit der Forderung von Mütterorganisationen, das alleinige Sorgerecht
für Mütter zu propagieren. Eine solche Haltung erkennen wir als radikal, egozentrisch und kindeswohlschädlich.
Wir wollen im Gegenzug nicht das alleinige Sorgerecht für Väter, sondern die gemeinsame Sorge
beider Eltern als selbstverständliches Recht jedes Kindes.
Diese egomanische Diskussion von Frauen- und Mütterverbänden um das Sorgerecht wird heute
mit denselben Argumenten in der Diskussion um das „Wechselmodell“ weitergeführt. Dabei geht
es um nichts weiter als um den Kampf der Mütter um den unangefochtenen „Besitz“ ihres Kindes.
Wir erkennen auch dies als radikal, egozentrisch und kindeswohlschädlich – und dem Vater des
Kindes gegenüber als menschenrechtswidrig.
Termine
Jeden Donnerstag ab 19 Uhr Gruppenberatung online über
https://us06web.zoom.us/j/87232862927
– außer am 1. Donnerstag im Monat: an diesem Tag treffen wir uns live in Karlsruhe, Daxlanden
Einzelberatung ist online nach Terminvereinbarung möglich.
Außerhalb der Gruppenberatung wird die Information und Kommunikation über E-Mail betrieben.
Beratung
Ich biete alle Formen von Beratung an, die für Betroffene in den verschiedensten Situationen
praktikabel sind. Dazu gehören
– Gruppenberatung
– Einzelberatung
– Beratung telefonisch (auch Video-talk) oder per E-Mail (wobei Mails nachhaltiger sind)
Meist ergibt sich aus der Beratung weitere betreuende Hilfestellung, die weit über das hinaus geht, was professionelle Beratungsinstitutionen leisten können: Ich stehe nahezu rund um die Uhr zur Verfügung und bin darüber hinaus die einzige Institution, die auch dann ansprechbar ist, wenn die Probleme akut auftauchen und alle anderen Hilfesysteme nicht erreichbar sind – z.B. an Wochenenden, in Ferien oder an Feiertagen.
Ich habe als Grundlage meiner Arbeit nicht eine „politisch korrekte“ Position, die mich nötigt, die für Väter diskriminierenden Mechanismen in der deutschen Familienrechtspraxis zu verschweigen. Damit kann ich auch einsichtige Erklärungen liefern für Katastrophen, die für Partikularinteressen inszeniert werden.
Die Betreuung umfasst viele Bereiche, vom Gespräch, der Begleitung bei Umgangsterminen, der Hilfe bei Schriftsätzen, bis zur Betreuung als offizieller Beistand beim Jugendamt oder auch vor Gericht.
Erstberatung und Beratungstreffen sind dabei als Primärleistungen öffentliche Leistungen, die ich kostenlos bereitstelle.
Alle weiteren umfangreicheren Beratungs-, Betreuungs-, Coachings- und Beistandsleistungen sind als Sekundärleistungen Arbeits- und Zeitaufwand eines Einzelnen für die persönlichenInteressen eines anderen Einzelnen. Dies erfordert eine Vereinbarung zwischen Leistungserbringer und Leistungsnehmer, die zumindest die Kosten der Infrastruktur des Leistungserbringers abdeckt. Darüber hinaus sollte ein Ausgleich geschaffen werden zwischen Leistung und Anerkennung, die auch die Leistungsfähigkeit des Leistungsnehmenden berücksichtigt.
Praktisches
Der Hauptanteil aller Kontakte geht über E-Mail, weil nur dadurch der gigantische Beratungs- und
Betreuungsaufwand ohne eine professionelle Büroorganisation im Hintergrund geleistet werden kann. Daher ist es für Ratsuchende prinzipiell von Vorteil, damit arbeiten zu können.
Über 10.000 eingehende und mindestens 4000 ausgehende Beratungsmails jährlich verdeutlichen den Aufwand, den ich regelmäßig erbringe.
Sehr wichtig für die Bewältigung von Konflikt- und Trennungssituationen ist in allen Fällen das Führen eines Tagebuches, in das alles eingetragen wird, was irgendwie in Bezug zu dem Problem steht, das bewältigt werden soll. Familienrechtliche Auseinandersetzungen dauern nämlich oft viele (nicht selten 10 bis 20) Jahre und gehen an die emotionale, nervliche und existenzielle Grundsubstanz. Um unter diesen Voraussetzungen noch Chancen zu wahren, darf der Überblick nicht verloren gehen. Dafür ist eine Tagebuchführung unerlässlich.
Diese mit PC zu führen, bringt viele Vorteile mit sich, von der einfacheren Strukturierung über die Aktualisierung bis zur unproblematischen Weiterverwendung und Versendung.
Vor einem ersten persönlichen Gespräch ist es von Vorteil, folgende Schriftsätze an
Unsere-Kinder@gmx.org zu senden:
– Ausgefülltes Datenblatt
– Chronologie der Elternbeziehung (was ist wann geschehen, vom Kennenlernen des Partners / der Partnerin bis heute, als Übersicht)
– Wichtige Schriftsätze wie
• Anträge ans Gericht und Antragserwiderungen der Gegenseite
• Stellungnahmen des Jugendamtes, ggfls. Bericht des Verfahrensbeistandes
• Vermerke, Verfügungen und Beschlüsse des Gerichtes
Bei allen Übermittlungen von Schriftsätzen unbedingt den Anhang 6 des Erstberatungspaketes
(EBP) und die darin beschriebenen Vorgaben beachten!
Das alles sind Vorschläge, die einer zügigeren weiteren Vorgehensweise dienen.
Eigenbeitrag zu den entstehenden Kosten
Die Erstberatung und jede Beratung in den öffentlichen Beratungstreffen ist als Primärleistung
im Rahmen der Gemeinnützigkeit kostenfrei.
Für Einzelberatungen, Coaching, Hilfe bei Schriftsätzen und Mediation sind Eigenbeiträge nötig.
Diese Leistungen werden immer von einzelnen Personen für den Bedarf von Einzelpersonen als Sekundärleistungen erstellt und werden dazu benutzt, deren individuelle eigene Kosten zu decken (Fahrt, Parken, Telefon, Büro, etc.). Der Verein kann für den Vorteil einer Einzelperson nicht die Kosten für den Aufwand übernehmen, der zur Beförderung deren privater Situation erforderlich ist. Darüber hinaus sollte eine Anerkennung der Leistung erfolgen.
Hinweise:
30 Minuten Beratung, Coaching, Schriftsatz redigieren – 20 Euro
Schriftsatz erstellen – 30 Euro
Antrag / Antragserwiderung schreiben – 50 Euro
Mediation, Beistandstätigkeit nach Absprache
Diese Beiträge sind keine Honorare und vergüten in keiner Weise den erbrachten Zeitaufwand und auch nicht die professionelle Kompetenz. Diese Leistungen bedeuten immer über das Engagement im Rahmen der Ehrenamtlichkeit hinausgehendes privates Engagement von Einzelpersonen für andere Einzelpersonen. Sie decken nur deren zweckgebundene Ausgaben.
An Mütter, die sich an mich wenden
Mütterorganisationen gibt es eine Menge. Aber diese sind alle für sogenannte „Alleinerziehende“
– auch wenn sie nur getrennt erziehen, d.h. für die Gewinnerinnen des Residenzmodells zuständig.
Väter sind in der Masse diejenigen, die nur zu zahlen haben, die von den Launen der Mütter abhängig sind, welche sich als Besitzerinnen des Kindes gebärden, und die auch in keiner Weise unterstützt werden.
Eben dies lernen inzwischen auch einige „entkinderte“ Mütter kennen, die „umgangsberechtigt“ und „unterhaltspflichtig“ sind.
Und die Organisation, die sich für die entsorgten Verlierer des Residenzmodells zuständig erklärt, erhält keinen Cent aus Steuern, auch wenn Organisationen, die weit weniger leisten, aber für die Sieger des Residenzmodells zuständig sind, jährlich bis zu 6-stellige Summen kassieren.
Durch meinen seit über einem Vierteljahrhundert ausgebauten Einsatz für „entsorgte“ Elternteile (Elternteile, die im deutschen Residenzmodell nicht den Hauptaufenthaltsort des Kindes innehaben) bin ich Spezialist zu den geforderten Verhaltensweisen von diskriminierten Elternteilen in unserem System geworden. Und eben diese besonderen Zumutungen und geforderten Verhaltensweisen bekommen inzwischen auch einige Mütter zu spüren.
Kontakt
Unsere-Kinder@gmx.org
Franzjörg Krieg
Eisenbahnstr. 26, 76571 Gaggenau – Bad Rotenfels
Tel.: 0157 – 5012 4226
Mit den besten Wünschen für eine positive Weiterentwicklung der Elternbeziehung
grüßt
Krieg Franzjörg
Grundhaltungen
Welche Grundhaltungen vertrete ich?
Ich verstehe mich NICHT als Mitglied einer Väter-Rechts-Lobby! Eher bin ich FÜR die Garantie von Kinderrechten.
Ich wende mich gegen die Vorgehensweisen und Forderungen der Mütter-Organisationen, die z.B. das alleinige Sorgerecht für die „Einelternfamilie“ Mutter und Kind propagieren oder eine gleichgewichtige Bedeutung beider Eltern ablehnen.
Ich will, dass jedes Kind das grundsätzliche Recht auf Umsorgtwerden durch beide Eltern hat und strebe an, dass die gesamte familiale Interventionsszene im Interesse einer kindzentrierten Ethik diesem Ziel dient.
Ich will
– prinzipiell das gemeinsame Sorgerecht und Ausnahmen nur mit einer sehr hohen vorgeschalteten Hürde, die allein durch §1666 BGB definiert wird. § 1671 BGB muss wegfallen, weil es allein ein Machtinstrument von Eltern gegeneinander darstellt.
– die Umsetzung des aktuellen Forschungsstandes in der Bindungs- und Entwicklungspsychologie, um der Bedeutung beider Eltern für die Entwicklung unserer Kinder gerecht werden zu können.
– eine ideologiefreie Betrachtungsweise der Realität und Akzeptanz gegenüber einer differenzierteren Sichtweise, die auch hartnäckige Rollenzuweisungen und Rollenmuster anzweifeln darf.
– die Verwirklichung von Geschlechterdemokratie, indem bestehende Disbalancen zwischen Männern und Frauen abgebaut werden zugunsten einer ausgewogenen Balance von Rechten und Pflichten in allen Lebensbereichen. Wir fordern eine Gleichstellungspolitik, die Frauenförderung und Männerförderung zum Ziel hat, und eine Familienpolitik, die sich für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Eltern und eine paritätische Elternschaft einsetzt.
– Wir wissen, dass es zu viele Väter gibt, die ihrer Verpflichtung nicht gerecht werden. Wir wollen aber keine Sippenhaft für Väter. Wir wollen nicht, dass uns selbstverständlichste Funktionen vorenthalten werden – dazu noch zum Schaden unserer Kinder – mit der Begründung, es gäbe zu viele Väter, die ihrer Rolle nicht gerecht werden würden. Wir selbst wollen auch keine pauschale Diskriminierung von Müttern, obwohl statistisch erwiesenes Faktum ist, dass Gewalt bis zur Tötung an Kindern mehrheitlich von Müttern ausgeht.
– Die Umsetzung von geltender Rechtsprechung in die Realität. Die Kluft zwischen Familienrecht und Familienrechtspraxis ist enorm. Wir erleben, dass Jugendämter und Gerichte immer noch die subjektiven Befindlichkeiten von KinderbesitzerInnen bedienen, wo sie doch die Pflicht hätten, eben diese z.B. auf ihre Verpflichtung im Sinne des §1684 BGB hinzuweisen.
– Wir wollen eine „Ethik“ der Familienrechtspraxis verwirklicht sehen, die sich in der Arbeit der Sozialen Dienste und aller anderen Professionen der familialen Intervention unmissverständlich spiegelt und die nicht an den Interessen einer egoistischen Mütterlobby, sondern an den existenziellen Bedürfnissen der Kinder orientiert ist.
Diese meine Überzeugungen sind Richtschnur meiner Arbeit.
Falls in Aussagen an anderer Stelle Diskrepanzen zu diesen Standortbestimmungen festgestellt werden, bin ich sehr interessiert, darauf aufmerksam gemacht zu werden. Ich hoffe, Missverständnisse klären zu können und lasse mich auch gerne auf Ungeschicklichkeiten oder auf Widersprüche aufmerksam machen. Ich werde für meine Arbeit nicht bezahlt, mache diese ausschließlich ehrenamtlich in meiner privaten Freizeit, habe aber dennoch einen möglichst professionellen Anspruch an das, was ich vertrete und in die Öffentlichkeit trage. Die selbstkritische Betrachtungsweise meines Vorgehens ist integrierter Bestandteil meiner Arbeit.
Datenschutzrichtlinien
Unsere Kinder Datenschutzrichtlinien Seite 1
Datenschutzrichtlinien gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
bezüglich der im Datenblatt (Anhang 6) angefragten Daten
und weiterer im Rahmen des Fallmanagements zur Verfügung gestellter Daten und Dokumente
1. Für die Datenerhebung und Speicherung ist seit Beginn der von Franzjörg Krieg geführten Fallsammlung auch dieser allein verantwortlich. Diese Fallsammlung enthält so viele sensible personalisierte Daten, dass deren Übergabe in die Verantwortung eines Vereins (einer Personengruppe) bisher nicht angedacht oder geplant ist.
Verantwortlicher Verarbeiter ist
Franzjörg Krieg
Eisenbahnstr. 26
76571 Gaggenau – Bad Rotenfels
In Konsequenz befinden sich außer den für eine eventuelle Mitgliederführung benötigten Daten keine weiteren Daten aus dem Bereich des Fallmanagements auf einem Speichermedium eines Vereins, sondern werden allein in privater Verantwortung beim Verarbeiter gespeichert.
2. Falls im Rahmen der Hilfestrukturen des Vereins für Beratung, Coaching oder Beistandsleistungen weitere Personen in bestimmten Fällen eingesetzt werden, sind diese vom Verein geschult und benannt, unterschreiben entsprechende Datenschutzerklärungen und erhalten dann Zugang zu den für die Unterstützung benötigten Daten, die sie selbst aber nur im Rahmen der Hilfe- und Unterstützungsleistungen verwenden dürfen. Jede Zwischenspeicherung muss nach Abschluss der Hilfeleistung wieder gelöscht werden.
Die zentrale Speicherung erfolgt allein beim verantwortlichen Verarbeiter.
3. Die erhobenen Daten werden außerhalb der satzungsgemäßen Zwecke unter keinen Umständen weitergegeben.
4. In Planung ist die Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung aller Daten, um nach der erfolgten Nicht-Zuweisbarkeit von Daten an natürliche Personen statistische Aussagen über Fallstrukturen machen zu können. Diese dienen der gesellschaftspolitischen Arbeit.
Pflichtinformationen gemäß Artikel 13 DSGVO
Im Falle des Erstkontakts sind wir gemäß Art. 12, 13 DSGVO verpflichtet, folgende datenschutzrechtlichen Pflichtinformationen zur Verfügung zu stellen:
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit an der Verarbeitung ein berechtigtes Interesse besteht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Verarbeitung für die Anbahnung, Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Leistungsverhältnisses
zwischen Ihnen und uns erforderlich sind (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder eine sonstige Rechtsnorm die Verarbeitung gestattet.
Ihre personenbezogenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ihnen steht außerdem ein Recht auf Widerspruch, auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Ferner können Sie die Berichtigung, die Löschung und unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
21 Bitten von Kindern
5_UK_21-Bitten_von-Kindern_231122
Hinweise zur Übermittlung von Dokumenten
Dokumente zum eigenen Fall sind:
– Selbst erstellte Schriftsätze an die Professionen (JA, Gericht, etc.)
– Schriftsätze der Professionen
– Mails, SMS, WhatsApp zwischen den Parteien
Grundregel:
Eigene Schriftsätze immer als Textdokument (Word.doc, rtf, open office doc, etc.)
Fremde Schriftsätze immer als textbasierte pdf
Damit sind insbesondere die verfahrensleitenden Schriftsätze gemeint:
– Antrag
– Antragserwiderung
– Stellungnahme des Jugendamtes nach § 50 SGB VIII (schriftlich, oft auch nur mündlich beim Verfahrenstermin und im Protokoll dokumentiert)
– Fallbezogen: Beschluss des Familiengerichtes zur Einrichtung einer Pflegschaft oder zur Beauftragung eines Gutachtens
– Fallbezogen: Bericht der Verfahrensbeistandschaft
– Fallbezogen: Bericht der Umgangspflegschaft
– Fallbezogen: Gutachten
– Terminierung des mündlichen Verfahrenstermines durch das Gericht
– Vermerk des AG (Protokoll)
– Beschlüsse des AG
Bei eigenen Schriftsätzen muss nichts weiter erläutert werden. Sie werden im Dateiformat, in dem sie erstellt wurden (Textprogramm), an mich weitergeleitet.
Fremde Schriftsätze sollten als textbasierte pdf erstellt werden. Sie haben den Vorteil, dass die Formatierung und alle sonstigen Elemente des Originals erhalten bleiben, dass textbasierte pdfs kleine Dateigrößen haben und dass mehrere Seiten nacheinander in einem pdf zusammengefasst werden können. Dabei frägt das Programm nach dem Scannen einer Seite, ob noch eine weitere Seite gescannt werden soll.
Es lohnt sich, sich mit dem Steuerungsprogramm des Scanners zu beschäftigen. Dieses frägt zuerst, ob ein Bild oder ein Dokument gescannt werden soll. Dokument wählen.
Als Speicherformat pdf wählen.
Mails, SMS oder WhatsApp-Nachrichten sollten chronologisch (älteste zuerst) in ein Textdokument einkopiert werden. Jeweils zuerst den Header mit Absender, Empfänger, Datum und Betreff und danach den Text. Das kann per drag&drop kopiert und in das Textdokument eingefügt werden. Es ist für mich nicht machbar, jede Mail einzeln abspeichern und öffnen zu müssen.
Benennen der Dateien
Im Rahmen meiner Fallsammlung hat sich seit Beginn meiner familialen Arbeit im Jahr 2000 eine bestimmte Art der Gestaltung von Dateinamen bewährt, die ich im Folgenden erläutern möchte.
Struktur: Name_Datum_wer-an wen_Typ_Stichwort
Regel
Neue Sinnzusammenhänge werden durch Unterstrich getrennt (Name vom Datum, Datum von den Adressaten, Adressaten vom Inhalt), Zusammenhängendes wird mit Bindestrich (Minus-Zeichen) verbunden.
Keine Umlaute. Auf amerikanischen Zeichensatz beschränken (ä = ae, ö = oe, ü = ue,…)
Name
Zuerst Familienname, dann Nachname, mit Bindestrich verbunden, lexikalische Nennung.
Datum
Sechs direkt aufeinander folgende Ziffern, 2 Stellen für das Jahr, 2 für den Monat, 2 für den Tag – jjmmtt
Der 15.11.2023 wäre also die Ziffernfolge 231115 (vom Explorer chronologisch sortierbar).
Als Datum wird immer das Erstellungsdatum gewählt, nicht das Datum des Eingangs.
Für Sender und Empfänger Abkürzungen verwenden:
RA = Rechtsanwalt
M = Mutter
RAgs = Rechtsanwaltliche Vertretung der Gegenseite
V = Vater
JA = Jugendamt
SV = Sachverständiger
AG = Amtsgericht
OLG = Oberlandesgericht
FH = Familienhilfe
UP = Umgangspflegschaft
PBS = Psycholog. Beratungsstelle
VB = Verfahrensbeistand
Ich verwende für die von mir beratene Person (V bzw. M) immer den Vornamen.
Dokumententyp
Antrag, Antragserwiderung, Beschwerde, Beschwerdeerwiderung, Protokoll, Vermerk, Verfügung, Beschluss, Mitteilung, ….
Stichwort
Kurzbezeichnung zum konkreten Inhalt.
Beispiel
Schaefer-Otto_221115_RAgs-AG_Antragserwiderung_Umgang
betrifft im Fall von Otto Schäfer die Antragserwiderung der anwaltlichen Vertretung der Gegenseite (Mutter) an das Amtsgericht vom 15. November 2022 in Sachen Umgang.
Davor könnte z.B. die Datei lauten
Schaefer-Otto_221105_Otto-AG_Antrag_Umgang
Das würde bedeuten, dass Otto nicht anwaltlich vertreten ist und selbst am 05. November 2022 einen Antrag auf Umgang fürs Amtsgericht aufgesetzt hat.
Der Dateiname sollte möglichst kurz gehalten werden, keine Freistellen (blanks) enthalten und den amerikanischen Zeichensatz verwenden.
Datenblatt Vater
Je nach Fallkonstellation gibt es verschiedene Designs von Datenblättern.
Ursprünglich war das hauptsächlich benutzte Datenblatt das für einen zu beratenden Vater, der mit einer Frau eines oder mehrere Kinder hat und nun ein Problem als Verlierer im Residenzmodell hat. Diese Konstellation entspricht auch der überwiegenden Mehrzahl der Beratungsfälle.
Da alle Personen und Organisationen (und da gibt es eigentlich nur den „Väteraufbruch für Kinder“), die Verlierer im Residenzmodell beraten, staatlich nicht gefördert sind (weil der Staat sich allein auf die Gewinner im Residenzmodell fokusiert, diese als Mütter sieht und ihnen die Opferrolle zuweist), werden die Verlierer im Residenzmodell staatlich ignoriert und werden allein als Zumutung dargestellt. Sie werden zusätzlich finanziell auch vom Staat ausgenommen, weil das Finanzamt ihre Unterhalts-Zahlungen an eine „Restfamilie“ als Hobbyausgaben wertet und ihnen die Steuerklasse 1 zuweist. In den Medien werden sie notorisch diffamiert, als „Unterhaltsverweigerer“ beschimpft und als Täter abgestempelt. Männer als Opfer von Frauen darf es in einem profeministischen System nicht geben.
Diese fehlende Unterstützung sorgt dafür, dass wir immer noch nicht so weit sind, unsere IT auf der Höhe der Zeit zu haben und alle Datenangaben über online-Eingabe und Verwaltung über eine Datenbank regeln zu können.
Deshalb auch unsere „selbstgestrickte“, händisch verarbeitete Datenverwaltung.
Das urspüngliche Formular ist so formatiert, dass es auf einer DIN A4 Seite zusammengefasst ist und nach der Ausfüllung per Textprogramm von mir per drag & drop als Seite 1 in meine Stammakte zum jeweiligen Fall übernommen werden kann.
Deshalb ist auch die von mir als Mailanhang zugesandte Word-Version die optimale Methode, die – nach Anleitung richtig ausgefüllt – von mir zeitsparend weiter verwendet werden kann.
Für Sonderfälle gibt es auch weitere Versionen dieses Blattes:
– Ein Vater mit mindestens 2 Kindern von 2 Müttern (in beiden Fällen Verlierer oder auch typische Patchworkfamilienkonstellation)
– Eine Mutter mit mindestens 1 Kind von einem Vater als Verliererin im Residenzmodell
– Eine Mutter mit mindestens 2 Kindern von zwei Vätern (Patchworkfamilie)
– Eine Mutter mit bis zu mindestens 5 Kindern von bis zu 5 Vätern (aktuell meine Spitzenwertkonstellation) – eine spezielle Form der „Berufsmutter“
Die Anleitung (nach dem Datenblatt stehend) sollte auch vor der Ausfüllung gelesen werden.
Hier abgebildet ist nur die erste Version.
Vater des/der Kindes/Kinder
Herkunft (national-kulturell):
Nachname, Vorn.: . Telefon Festnetz:
Geburtsdatum: . Telefon beruflich:
Straße + Haus-Nr.: . Handy:
PLZ: . Fax:
Wohnort: . E-Mail-Adresse:
Beruf: .
Mutter des/der Kindes/Kinder
Herkunft (national-kulturell):
Nachname, Vorn.: . Telefon Festnetz:
Geburtsdatum: . Telefon beruflich:
Straße + Haus-Nr.: . Handy:
PLZ: . Fax:
Wohnort: . E-Mail-Adresse:
Beruf: .
Kind(er)
Name: . Name:
Geburtsdatum: . Geburtsdatum:
Adresse: . Adresse:
Beziehungsgeschichte
(Jeweils Datumsangabe)
Kennen gelernt: . Ehelich – nicht ehelich?
Zusammen gezogen: . GSR – ASR?
Heirat: . ABR?
Trennung: . HAO Regelung?
Scheidung: .
Institutionen der familialen Intervention
JA: . Anwalt V:
Sachbearbeiter/in: . E-Mail:
Mailadresse: . Telefon:
Telefon: .
AG: . Anwalt M:
Richter/in: . E-Mail:
Telefon:
Verfahrensbeistand:
Umgangspflegschaft:
Gutachter/in:
ANLEITUNG
Verwendete Abkürzungen
JA = Jugendamt GSR = Gemeinsames Sorgerecht
AG = Amtsgericht ASR = Alleiniges Sorgerecht
OLG = Oberlandesgericht ABR = Aufenthaltsbestimmungsrecht
V = Vater, M = Mutter HAO = Hauptaufenthaltsort
Hinweise zur Ausfüllung
Vorlage bitte in der vorliegenden Formatierung digital ausfüllen.
Die Punkte machen auf eine Tabulatorposition aufmerksam. Den eigenen Eintrag bitte dort beginnen lassen – den Punkt dabei löschen.
Bei Migranten ist oft schwer zu unterscheiden, was Familienname und was Vorname ist. Deshalb die Reihenfolge beim Eintrag beachten.
Bei JA oder AG bitte den Ort eintragen, an dem das Jugendamt bzw. das Amtsgericht angesiedelt ist.
Alle eigenen Einträge durch Fettdruck hervorheben.
Danach diese Datei wieder im ursprünglichen Format als Textdatei speichern.
NICHT wandeln in pdf!
Danach als Textdatei (doc oder kompatibel) als Anhang an eine Mail an mich anhängen.
Hinweise zum Datenschutz
(siehe auch den entsprechenden Anhang des EBP)
In einem familienrechtlichen Verfahren werden Daten und Inhalte gehandhabt, die besonders sensibel und intim sind. Deshalb ist auch jedes familiale Verfahren nicht öffentlich – im Vergleich zu fast allen anderen Verhandlungen vor den Gerichten.
Entsprechend sind die Daten, die in diesem Datenblatt angefragt werden, in besonderer Weise dem Datenschutz unterworfen und dürfen nie in unbefugte Hände gelangen.
Ich bin mir bewusst, dass der Umgang mit diesen Daten besonderen Richtlinien unterworfen sein muss, die eine missbräuchliche Verwendung dieser Daten ausschließen.
Darüber hinaus hat jede betroffene Person das Recht, zu erfahren, welche Daten zur eigenen Person bei mir, Franzjörg Krieg, gespeichert sind. Auch eine Löschung der personenbezogenen Daten kann seöbstverständlich gefordert werden. Damit werden alle personalen Bezüge gelöscht und der Fall wird zu einem anonymen Fall in der Statistik.
Wir brauchen die Daten zunächst, um überhaupt beraten zu können.
- Kulturelle Herkunft bzw. Binationalität der Eltern spielen eine wichtige Rolle, was immer wieder besondere Probleme generiert
- Die Kontaktdaten brauchen wir natürlich für die Kontaktaufnahme
- Die Entfernung der Eltern spielt eine entscheidende Rolle
- Das Alter ist immer wieder wichtig. Mal ist es der Altersunterschied, oder wenn eine Frau über 35 zum ersten Mal schwanger werden will, erzeugt dies ganz besondere Fallmuster
- Wie lange leben Eltern mit dem Kind zusammen? Lebten sie überhaupt zusammen?
- Verheiratet oder nicht spielt eine große Rolle wegen den Unterschieden im Sorgerecht
- Usw….
Jedes Datenfeld hat im Hintergrund eine ganze Palette von wichtigen Relevanzen für spezifische Faktoren in der Fallanalyse und im Fallmanagement.
Darüber hinaus habe ich den Anspruch an mich, statistisch auszuwerten. Inzwischen habe ich mit über 3000 „Einzelfällen“ genug Daten, um generelle Aussagen machen zu können.
Für ambitoniertere Auswertungen zum Zustand unseres Staates in Sachen Familie könnte die Erhebung von noch viel mehr Daten erforderlich sein, die ich evtl. darüber hinaus noch anfragen werde.
Grundsätze:
Ohne Daten kann ich nicht fallspezifisch beraten.
Ich bin in der Lage, Aussagen zu machen, die politisch nie erhoben werden würden, die aber die Angemessenheit der politisch motivierten Abläufe in Frage stellen. Dazu brauche ich aber Fakten als Eingangsdaten.
Ich bin mir der Verantwortung für die Datennutzung bewusst und verweise auf meine Datenschutzhinweise.
Checkliste
Was ist JETZT zu tun:
– Datenblatt ausfüllen und zurücksenden – es ist KEIN Mitgliedsantrag, sondern ein Datenblatt zur Kontaktaufnahme, für wichtige Informationen für die Beratung und für meine – nach außen anonyme – Statistik.
– Bei mehr als nur einer Erstberatung bitte auch den Mitgliedsantrag ausfüllen und sowohl per Post an Franzjörg Krieg (Adresse in der Mail-addy) als auch per scan an Unsere-Kinder@gmx.org senden. Dieser Punkt ist zunächst ausgesetzt.
– Eine Chronologie erstellen: Was ist wann geschehen und ist wichtig für die jetzige Situation? An Unsere-Kinder@gmx.org senden (Fallsammlung).
– Alle Schriftstücke nach Erstellungsdatum der Schreiben sortieren.
– Die wichtigsten Schriftstücke scannen (als durchsuchbare, searchable, also als textbasierte pdf) an Unsere-Kinder@gmx.org senden. Falls die Wahl der textbasierten Version im Scanprogramm nicht vorgesehen ist, als normalen bildbasierten scan senden, was für mich allerdings Mehrarbeit verursacht.
– ALLE Kontakte zur familialen Intervention (Jugendamt, Anwalt, Gericht, Gutachter, Verfahrenspflegschaft, etc.) vorher mit mir besprechen.
– KEIN Schriftstück mehr alleine verfassen. Jedes Schriftstück von mir Korrektur lesen lassen. Jedes Schriftstück muss als Werbung in eigener Sache dienen und muss so verfasst sein, dass es z.B. vor Gericht für die eigene Haltung wirbt.
– JEDEN Kontakt mit dem Jugendamt oder anderen Institutionen (besonders GUTACHTER) IMMER als Chance verstehen. NIE mit negativer Einstellung oder mit ablehnender Haltung in solche Kontakte gehen, so unnütz oder kontraproduktiv sie auch scheinen. Das ist kein Hinweis, sich verbiegen zu müssen – das ist ausschließlich ein taktischer Hinweis zum klugen Management im eigenen Fall.
– Wenn nicht sowieso schon fleißig geübt: Ab sofort per PC Tagebuch führen! ALLES notieren, was mit der Situation als ausgegrenztes Elternteil zu tun hat, jeden Anruf, jeden Wortwechsel, jedes Schriftstück. Zitate sammeln.
HINWEIS:
In der Situation als ausgegrenztes Elternteil ist jeder Betroffene mit gesellschaftlichen Mechanismen konfrontiert, denen man in der Regel nicht erfolgreich allein begegnen kann.
Der Rückhalt in einer Gruppe mit Erfahrung ist unabdingbar!
Mein Seminarangebot zur Fortbildung nutzen!
Dabei sind immer engagierte Personen, die verstanden haben, dass sie selbst initiativ werden müssen.
https://vater.franzjoerg.de/aktuelle-seminar-termine
Merkblatt: Unterstützung durch einen Beistand
Die Unterstützung durch einen Beistand im familialen Verfahren
Informationen für Betroffene
1.
Gesetzliche Voraussetzungen
Gesetzlich ist geregelt, dass jede Person sich im familialen Verfahren sowohl vor den Ämtern als auch vor Gericht (Ausnahme: alle finanziellen Angelegenheiten) durch einen Beistand begleiten lassen kann.
Die Unterstützung durch einen Beistand bei den Ämtern (Jugendamt, aber auch Schule oder Kindergarten) ist in § 13 SGB X, Absatz 4 (10. Sozialgesetzbuch) geregelt:
§ 13 SGB X Bevollmächtigte und Beistände
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Diese Möglichkeit wird wenig genutzt, ist auch in den Jugendämtern kaum bekannt und auch nicht gerade populär, weil sich die gesamte familiale Intervention einschließlich der Familiengerichte in der Abgeschlossenheit des familialen Verfahrens unter Ausschluss jeder Öffentlichkeit bequem eingerichtet hat. Es gibt keine Kontrolle und jede Kritik kann mit dem Argument der emotionalen Betroffenheit des Unterlegenen vom Tisch gefegt werden. Kommt ein Beistand hinzu, der persönlich nicht betroffen ist, gibt es damit ein kleines Tor zur Öffentlichkeit, was Mitglieder der Professionen, die sich gerne in der Abgeschlossenheit durch Verbergen schützen wollen, nicht gerade gerne sehen.
Insgesamt kann man feststellen, dass die Begleitung durch einen guten und fachlich kompetenten Beistand (jede eigene Betroffenheit macht befangen und mindert zunächst die Qualität der Hilfe- und Beratungskompetenz!) die Professionen an ihre Ressourcen erinnert und damit auch bestmögliche Leistung provoziert.
Im Dialog mit den Professionen ist es wichtig, einen Berater an der Seite zu haben, der die eigene Betroffenheit kennt und der den dadurch entstandenen Tunnelblick weitet. Außerdem ist das sozialpädagogische, sozialpsychologische und familiale Inventar der dort verwendeten Fachsprache für den Laien oft nicht durchschaubar. Hinzu kommt, dass es in diesem Fachbereich bestimmte Triggerelemente gibt, deren Funktion für den Laien ebenfalls nicht vorhersehbar ist. So gibt es Begriffe, die geeignet sind, sich selbst zu schädigen („mein“ Kind, „mein Recht“) oder auch Begriffe und Haltungen, die positiv konnotiert sind („stetiges Bemühen um konsensuale Elemente in der Elternkommunikation“).
Ein Beistand stellt den Filter dar, der die Übersetzung der eigenen Haltungen in die Fachsprache leistet und der die betroffene Person für die Kontakte mit der familialen Intervention coacht.
Die Begleitung durch einen Beistand vor dem Familiengericht ist für alle Verfahren in Sachen Umgang und Sorge möglich und ist geregelt durch § 12 FamFG (Gesetz zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit in Familiensachen):
§ 12 Beistand
Im Termin können die Beteiligten mit Beiständen erscheinen. Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben können, als Bevollmächtigter zur Vertretung befugt ist. Das Gericht kann andere Personen als Beistand zulassen, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfnis besteht. … Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit es nicht von diesem sofort widerrufen oder berichtigt wird.
Auch diese Möglichkeit ist relativ wenig genutzt (weil sich kaum jemand den entsprechenden Aufwand auf ehrenamtlicher Basis antut und weil auch wenige Personen dazu fähig und geeignet sind).
Der Umgang der Familiengerichte und der einzelnen Richterpersönlichkeiten mit dieser Möglichkeit ist unterschiedlicher als die Phantasie dies möglich erscheinen lässt.
Bei vorheriger schriftlicher Ankündigung der Hinzuziehung eines Beistandes gibt es im Vorfeld einen Beschluss zur Zulassung oder eine Absage oder auch keine Reaktion.
Im Verfahrenstermin ist auch möglich, dass der Richter / die Richterin den Beistand zwar im Termin anwesend sein und diesen auch mit argumentieren lässt, ihn im Protokoll aber verschweigt und auch keinen Beschluss dazu erlässt.
Ich habe auch schon erlebt, dass eine Richterin aus Hilflosigkeit der Situation gegenüber den Verfahrenstermin kurzerhand für öffentlich erklärte, was eigentlich nicht möglich ist.
Aber die Spielräume im familialen Verfahren sind so immens, dass man diese Erkenntnis durchaus auch für sich nutzbar machen kann.
Jede persönlich betroffene Person ist für sich selbst der schlechteste Berater oder Anwaltsersatz, weil die eigene emotionale Betroffenheit den Blickwinkel einschränkt und weil die impulsive Reaktion auf Angriffe keinen Raum lässt für die Beachtung von Spielräumen oder Lösungsmöglichkeiten. Deshalb sollte auch keine schriftliche Reaktion auf schriftliche Äußerungen der Gegenseite ohne eine Kontrolle von außen erfolgen. Selbst eine SMS ist geeignet, im gerichtlichen Verfahren gegen einen verwendet zu werden.
So muss JEDE schriftliche Äußerung eine Werbung in eigener Person für die eigene Elternrolle sein. Das kann aber nur durch einen Filter von außen erreicht werden.
2.
Regelungen bei Übernahme von Beistandsleistungen
Sollte sich jemand dazu entschließen, die Unterstützung durch einen Beistand für sich nutzen zu wollen, muss ein solcher Beistand sich zunächst dazu bereit erklären, dies übernehmen zu können.
Diese Entscheidung hat für beide Personen weit reichende Konsequenzen:
– Alle Schriftsätze, die für dieses Verfahren relevant sind, müssen von der betroffenen Person nach Vorgabe eingescannt und mit Dateinamen versehen werden, deren Struktur vorgegeben ist. Dies ist die Fleißarbeit, die der ehrenamtlich arbeitende Beistand nicht leisten kann.
– Der Beistand muss alle diese Schriftsätze lesen, um sich im Verfahren adäquat verhalten zu können.
– Jede Verantwortung für die Einhaltung von Terminen muss die betroffene Person übernehmen, weil der Beistand im Rahmen seiner ehrenamtlichen Arbeit nur unterstützen kann, aber nie die Verantwortung für Entscheidungen und Handlungen im jeweiligen Fall übernehmen kann.
– Es ist auch nicht möglich, dass die betroffene Person den Fall an den Beistand wie an einen Anwalt abgibt und meint, sie hätte dann nichts mehr zu tun. Ein Anwalt kassiert für die Übernahme der Verantwortung 150 – 350 Euro Stundenlohn. Der Beistand leistet zunächst ehrenamtliche Unterstützung. Es geht also nicht, dass die betroffene Person sich zurücklehnt und wartet, bis der Beistand sich bei ihr meldet. Die „power“ in den Bemühungen kann nicht vom Beistand ausgehen. Dieser aber erklärt der zu beratenden Person, was sie wie zu machen hat bzw. was sie wie beitragen kann.
– In der Regel informiert die betroffene Person zusammen mit dem Antrag bzw. der Antragserwiderung im familiengerichtlichen Verfahrensfall (der/die mit dem Beistand zusammen erarbeitet wurde) das Familiengericht über die Absicht, sich der Unterstützung durch einen Beistand zu bedienen. Hierzu habe ich Vordrucke. Diese Ankündigung kann auch erst nach der Festsetzung des Verfahrenstermines erfolgen.
Die wechselseitigen Verpflichtungen werden vertraglich festgehalten.
Kommt es zum Termin vor dem Familiengericht, ist es absolut zwingend erforderlich, dass die betroffene Person am Tag zuvor nochmals telefonisch Kontakt mit dem Beistand aufnimmt, da hin und wieder Verfahrenstermine auch kurzfristig abgesagt werden. Ohne diese Kontaktaufnahme kann der Beistand nicht zum Termin anreisen. Auch die Buchung eines Tickets für Bahnreisen sollte erst nach einer möglichst sicheren Terminbestätigung erfolgen.
Es ist ebenfalls zwingend erforderlich, dass der Beistand eine Kopie der Ladung übermittelt bekommt. In manchen Gerichten kommt man nur mit Vorlage einer Ladung ins Gebäude.
Es kommt immer wieder vor, dass ich nach einer auch erfolgreichen Intervention als Beistand vor dem Familiengericht nichts mehr von der von mir begleiteten Person höre. Das macht den Eindruck der Leistungsabzocke – des schnellen Abgreifens von kostengünstiger Leistung, ohne dabei eine eigene Verpflichtung einzugehen.
Es stellt eine Bringschuld dar, den Beistand auch nach seinem Einsatz vor Gericht über die weitere Entwicklung zu informieren, ohne dass der Beistand diese Informationen extra erfragen oder einfordern muss.
Zu den finanziellen Konsequenzen
Der Beistand arbeitet zunächst grundsätzlich ehrenamtlich, hat also keinen Stundensatz, den er als Gegenleistung für seine Arbeit ansetzt.
Selbstverständlich muss er aber kostendeckenden Ersatz für seine eigenen Auslagen erhalten.
Dieser Auslagenersatz für einen ehrenamtlich tätigen Beistand kann auch nicht von der VKH (Verfahrenskostenhilfe) übernommen werden.
Da in der Regel diese Kosten schon vor dem Verhandlungstermin anfallen, können sie entweder schon bei Aufnahme der Arbeit durch den Beistand entrichtet werden, sind aber spätestens beim Verfahrenstermin in bar fällig. Es ist nicht zumutbar, die Kontrolle für evtl. später eingehende Zahlungen per Überweisung übernehmen zu müssen.
Zur Zeit ist dieser Auslagenersatz von mir wie folgt geregelt:
• Fahrtkosten pro gefahrene Km 0,35 Euro
Ersatzweise Kosten von öffentl. Verkehrsmitteln
• Parkgebühren
• Verpflegungskosten bei weiteren Anreisen
• Pauschale als Beteiligung an Bürostruktur pro Verhandlung 50 Euro
Sollten weitere Auslagen anfallen, wird dies vom Beistand mitgeteilt.
Eine angemessene Honorierung des Zeitaufwandes und der Fachlichkeit des Beistandes ist ins Belieben des Einzelnen gestellt, sollte aber so gestaltet sein, dass es eine win-win-Lösung für beide darstellt.
Januar 2024
Franzjörg Krieg
Sicherheitshinweise in Trennungssituationen
Wir erleben viel zu oft, dass Trennungen für Väter überraschend und plötzlich geschehen, dass die Partnerin diese aber schon lange im Hintergrund beabsichtigt hatte und dafür auch schon geplante Aktionen durchführte.
In diesem Zusammenhang verschwinden für den Vater dann plötzlich seine wichtigsten Dokumente, Fotos, Speichermedien, manchmal auch der ganze Laptop – und können nie mehr wiedererlangt werden.
Dasselbe geschieht inzwischen auch im Fall einer „Entsorgung“ einer Mutter.
Deshalb muss ich dringend warnen und folgende Punkte ansprechen:
– Ist das Postfach sicher gegen Einsicht? Sind alle Passwörter sicher? Du solltest Dir neue Passwörter zulegen und diese so sichern, dass sie absolut safe sind. Lasse also auch nicht zu, dass Dein Browser sich die Passwörter automatisch merkt und die Zugänge also auch automatisch öffnet. Sichere Deinen Laptop, Handy, Tablet, etc. mit neuen Passwörtern, die möglichst sicher sind.
– Lagere wichtige Daten auf einem externen Speichermedium ab und sichere diese bei Deinen Eltern, einem Freund, im Büro… Für alle Daten sollte es sowieso ein Backup geben, das gesichert untergebracht ist. Es geschieht immer wieder, dass Elternpartner die Daten (Bilder, Steuerunterlagen, etc.) verschwinden lassen und diese hinterher nicht mehr herausgeben. Das ist praktisch der „Klassiker“. Komme einer solchen Aktion zuvor, indem Du Vorsorge triffst, dass dies nie passieren kann. Wir kennen zu viele, die von einer solchen Aktion überrascht wurden und bei denen alles unwiederbringlich verloren ist.
– Auch wichtige Aktenordner, Unterlagen, Dokumente, etc. sollten raus aus der gemeinsamen Wohnung. Mache das so, dass es nicht bemerkt wird. Es ist auch ein Klassiker, dass Deine Steuerunterlagen hinterrücks beim Gegenanwalt landen, um den Unterhalt zu berechnen. Alles, was für Dich Bedeutung hat, sollte raus aus der gemeinsamen Wohnung.
– Sobald Dein Elternpartner ausgesprochen hat, die Wohnung zu verlassen und auch mit Tasche und/oder Koffer geht, wechsle umgehend die Schließzylinder in den Eingangstüren. In vielen Fällen wurde ein Schlüssel zurückbehalten und während der Arbeitszeit des Wohnungsinhabers die Wohnung durchsucht oder gar ausgeräumt.
– Wenn Du einschätzen möchtest, wie schlimm es um Dich steht, lese in folgendem Artikel nach, welche Punkte im Ablauf schon abgearbeitet wurden:
https://vater.franzjoerg.de/trennungs-und-scheidungstricks-von-muettern/
Diese Hinweise werden inzwischen auch von Vätern genutzt.