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Waiblinger Kreiszeitung vom 22.12.2017
Über die Feiertage werden unzählige Kinder und Väter weiter Opfer bleiben
Stille Nacht, Heilige Nacht – und dann hat’s gekracht: An Feiertagen brechen häufiger als sonst Aggressionen durch. Familien sitzen eng aufeinander, jeder startet mit anderen Erwartungen ins lange Festwochenende. Und sogenannte „alleinerziehende“ Mütter halten ihre Kinder in Besitz und leben eine gewaltorientierte Symbiose unter Ausschluss des Vaters. Niemand sieht sich in der Lage, dagegen etwas zu unternehmen.
„Wer schlägt, der geht!„: Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg verweist mit dieser plakativen Überschrift auf den Wohnungsverweis, den das seit 15 Jahren gültige Gewaltschutzgesetz vorsieht. Allerdings vergaß er, Interessierte über den Zusatz aufzuklären: „…aber nur, wenn der Täter nicht weiblich ist!“
Vor einigen Jahren wurde dies von Vertretern der Stadt Karlsruhe auf den kurzen badischen Nenner gebracht: „Gewalt zuhaus‘, Mann muss raus!“
Wir erleben Gewalt von Müttern gegen Kinder und Väter – und niemand will etwas dagegen tun. Ein Vater muss Tausende von Euro bezahlen, um aus der Täternummer für eine Ohrfeige zu Lasten seines Sohnes rauszukommen, der auf sein kleines Schwesterchen eingetreten hatte. Wenn dagegen selbst bei der Verhandlung vor dem OLG bekannt wird, dass die Mutter alle Kinder fast täglich heftig verprügelt – geschieht NICHTS!
Kinder werden als Prügelknaben und – mädchen für defizitäre Mütter missbraucht, mit dem Segen aller Gewaltschützerinnen, der Polizei, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten. Dafür können von uns unzählige reale Fälle als Belege präsentiert werden. Wir haben Namen und Adressen – mit den Namen derjenigen, die nichts dagegen getan haben, bei den Ämtern, den Staatsanwaltschaften, der Polizei und bei den Gerichten.
Den Vätern, die Opfer der gewalttätigen Mutter werden, bleibt nur die Flucht aus der Wohnung, um einer gewalttätigen Partnerin oder Ehefrau zu entkommen. Die Polizei kann seit 2002 umgekehrt den Schläger für mehrere Tage aus der Wohnung verweisen – unterlässt dies aber bei einer Schlägerin. Ein Familiengericht kann zudem verfügen, dass das Opfer weitere sechs Monate in der Wohnung bleiben kann, aber nicht, wenn eine weibliche Täterin verantwortlich sein müsste. Das Gericht könnte der Schlägerin außerdem verbieten, Kontakt zum (Ex-)Partner aufzunehmen oder sich ihm auch nur zu nähern – unterlässt dies aber regelmäßig.
Jährlich zählt die Polizei in Baden-Württemberg laut Paritätischem Wohlfahrtsverband zwischen 7000 und 8000 Einsätze nach häuslicher Gewalt. In der Regel seien Frauen die Leidtragenden. Öffentlich werden dann nur Frauen als Opfer erwähnt. Wo bleibt die Aufmerksamkeit für Täterinnen und männliche Opfer? Vorneweg sind die Medien diejenigen, die wegschauen.
Bei circa jedem dritten Einsatz spreche die Polizei einen mehrtägigen Wohnungsverweis aus – aber fast nie gegen eine Täterin. In Karlsruhe stand 1000 männlichen des Platzes Verwiesenen gerade mal eine einzige Frau gegenüber. Das verdeutlicht wohl, dass Karlsruhe der einzige Platz im Universum ist, an dem weibliche Mitglieder der Gesellschaft ungewöhnlich friedfertig und alle männlichen Gesellschaftsmitglieder absonderlich brutal sind.
„Durch den polizeilichen Wohnungsverweis und das Gewaltschutzgesetz stellt häusliche Gewalt kein persönliches Schicksal mehr dar, sondern ein Unrecht. Damit hat sich die Rechtsstellung der Opfer in der Bundesrepublik deutlich verbessert. Doch um häusliche Gewalt langfristig zu beenden, bedarf es neben den Eingriffsbefugnissen der Behörden der psychosozialen Beratung für Opfer, Täter und der mitbetroffenen Kinder„, bilanziert Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. Sie fordert flächendeckend Unterstützungsangebote auch für Kinder – und für die Gewaltausübenden. Nur so könne verhindert werden, dass häusliche Gewalt von Generation zu Generation weitergegeben wird.
Mit dieser Haltung wird ganz vorsichtig ein Umdenken eingeläutet: Es wird geschlechtsneutral formuliert und nicht mehr nur weiblicher Opferbonus zelebriert. Es gibt auch Frauen, die erkannt haben, dass ein-Schwein-zu-sein eben nicht männlich, sondern menschlich ist.
„Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Männer können in der Opferberatung über die Gewaltgeschehnisse sprechen. Sie erhalten zeitnah Unterstützung in der Krise, bei der Verarbeitung der Gewaltgeschehnisse, rechtliche Informationen und bei Bedarf Begleitung zu Behörden.“
Lesende müssen durchhalten, um erst spät zu diesen Zitaten vorzustoßen, die klug genug relativieren. Davor wird polemisiert und dümmliches Männer-bashing betrieben.
Wie lange eine solch plumpe und dämliche Masche noch öffentlich beklatscht und aus dem Steueraufkommen – gerade von uns Männern – finanziert wird, ist kein Indiz für das Ausmaß an Gewalt, sondern für die Dämlichkeit einer Gesellschaft, die nicht klug genug ist, zu sehen und zu erkennen.