Zitat von Richter Harald Schütz
„In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten
– ihre Ehen geschieden,
– ihnen ihre Kinder entzogen,
– der Umgang mit diesen ausgeschlossen,
– der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt wird,
– und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestbehalt herabgesetzt werden.
Die Dimensionen solch staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben.“
Quelle:
Anwaltsblatt 1997, Seite 466-468, Zitat von Harald Schütz, einem Richter am Oberlandesgericht Bamberg vom 10. Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag.
Dieses Zitat ist inzwischen 26 Jahre alt – und hat an Aktualität NICHTS eingebüßt.
Ich Gegenteil: Es müssten einige gängige Katastrophen ergänzt werden, z.B. der nicht limitierte legale Wegzug der Mutter mit Kind innerhalb Deutschlands – und das sind im Maximalfall auch über 1000km! Die fatalen Konsequenzen dafür muss allein der Vater tragen. D.h., der deutsche Staat gibt der Mutter das Recht, das Kind zu entziehen (was für den Vater eine vollendete Kindesentführung bedeutet) und bürdet alle negativen Folgen dieser Tat dem Vater auf. Das heißt eigentlich nur, dass Mütter wie Kinder oder Behinderte als unfähig zur Verantwortungsübernahme für ihr eigenes Verhalten angesehen werden.
Da es im Jahr 1997 noch kein Gewaltschutzgesetz gab, kommen seit 2001 die fatalen Auswirkungen des Gewaltschutzgesetzes hinzu. Gerade in Karlsruhe wurde der Beweis erbracht, dass die Platzverweise eben nicht – wie damals öffentlich von „Fachfrauen“ laut in den Medien propagiert – die geschlechterbezogene Verteilung von Gewalt in der Gesellschaft abbilden, sondern dass das Gewaltschutzgesetz benutzt wurde, um eine Scheinrealität künstlich zu erzeugen. 1000 Platzverweise gegen Männer bei gleichzeitig 2 Platzverweisen gegen Frauen (2 Mal dieselbe Frau) hatten ja den Beweis erbracht, dass Karlsruhe ein einzigartiger Platz auf der Welt sei, an dem alle Männer brutal und alle Frauen extrem friedfertig sind, was anscheinend nur an einer besonderen Erdstrahlung oder einem mystischen kosmischen Strahlungseinfluss liegen könnte. Es sei denn, man erkannt klar, dass das Gewaltschutzgesetz Frauen die Möglichkeit gibt, beliebige Kontexte mutwillig und nach Belieben zu gestalten.
Das Gewaltschutzgesetz wurde also nicht eingeführt, OBWOHL es verfassungsrechtlich bedenklich war, es wurde eingeführt, WEIL es verfassungsrechtlich bedenklich war. Frau brauchte ein scheinlegalisiertes menschenrechtswidriges Konzept, um sich Vorteile zu verschaffen. Und das wurde auf höchster politischer Ebene hingetrickst.
https://vater.franzjoerg.de/category/gewaltschutzgesetz/
Frauenhäuser, die sich in Deutschland „autonom“ nennen, weil sie eine rechtsfreie Enklave im Staat bilden, in der Grundrechte aufgehoben sind, gehören in dieses System der beliebigen Gestaltung von gesellschaftlicher Realität.
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Sobald ein Mann in Deutschland einer Frau die Verfügungsberechtigung über seinen Samen übergibt, steht er mit einem Fuß im Gefängnis, im sozialen Aus oder in der Suizid-Statistik.
Die Entscheidung über sein zukünftiges Leben hat nicht mehr er selbst, sondern ausschließlich die Mutter seines Kindes. Dabei wird er vom Staat auch nicht bei grobem Missbrauch durch die Frau geschützt. Väter sind in Deutschland Freiwild von Müttern.
Diese in unserem Land immer noch legalen Vorgehensweisen sind zutiefst menschenrechtswidrig und erzeugen Systemopfer, denen Rehabilitation, Schadenersatz und Schmerzensgeld zusteht. Das wissen alle in der Politik und tun so, als wäre alles völlig rechtsstaatlich und in Ordnung. Sie müssen aber wissen, dass bei einer Akzeptanz meiner Sichtweise – und das wird kommen – Milliarden fällig sein werden, um die Systemopfer von heute zu rehabilitieren und auszuzahlen.
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