Bemerkungen zum Artikel von Cordula Lasner-Tietze (Redaktion DKSB-Zeitschrift) in KSA-1.2018, Seite 20-21
Aus meinem Erleben der letzten zwei Jahrzehnte muss ich feststellen, dass der Kinderschutzbund immer wieder durch eine ideologische Differenz zwischen Basis und Vorstand geprägt ist. Der DKSB nimmt als einer der großen Träger der Freien Jugendhilfe (zusammen mit Diakonie, Caritas, SkF, Pro Familia, etc.) flächendeckend Aufgaben der Familienhilfe in der familialen Interventionsszene wahr. Darunter fallen insbesondere die Angebote für Begleiteten Umgang (BU).
Allgemein hat sich in einem System von mütterzentriertem Residenzmodell herausgebildet, dass der BU, der eigentlich zum Schutz des Kindes nach Gewalt oder Missbrauch zu Lasten des Kindes gedacht ist, auf Kosten des Steuerzahlers regelmäßig missbraucht wird: BU ist das Mindestmaß an Umgang, den sich umgangsboykottierende Mütter gefallen lassen müssen. Umgekehrt: BU ist regelmäßig die höchste Form der Demütigung, die sich ein ansonsten untadeliger Vater antun lassen muss, um sein Kind überhaupt noch sehen zu können. Oder: BU ist einer der Steuergeld-Missbrauchsposten, den sich unsere Gesellschaft in Sachen Frauenförderung gefallen lassen muss.
Gerade die Träger von BU-Angeboten nehmen immer wieder wahr, dass es nicht in dem Maß wie öffentlich angenommen, defizitäre Väter sind, die den Alltag im BU prägen. Es sind immer wieder auch narzisstische, egomane Mütter, die ihren Alleinbesitzanspruch am Kind leben und damit alles diktieren.
Natürlich – in dieser Interventionsindustrie mit einem bundesweiten Milliardenvolumen agieren hauptsächlich Frauen, die immer wieder auch festbetonierte Frauenförderung leben und damit alles gegen Männer und Väter definieren. Trotzdem kann ich erleben, dass es gerade auch Frauen sind, die narzisstischen Gewalthandlungen von Müttern nicht weiter ein Podium bieten wollen und die sich klar auch gegen den Missbrauch durch Mütter aussprechen.
Man müsste annehmen, dass diese Erfahrungen an der Basis dafür sorgen müssten, dass gerade der DKSB an vorderster Linie für bessere Grundvoraussetzungen eintreten müsste. Das Gegenteil ist der Fall. Der Kinderschutzbund gehört zur Phalanx der kritischen Doppelresidenz-Gegner oder zumindest der aktiven Bremser.
Damit zeigt er das typische Bild machtorientierter und lobbygeleiteter Politik-Player. Anhängen an den Mainstream ist dabei wichtiger als jede Vernunft.
Dasselbe Bild zeigte sich zum Thema Doppelresidenz beim Deutschen Familiengerichtstag 2013. Die Arbeitsgruppe zum Wechselmodell mit Frau Sünderhauf hatte etwa die dreifache Teilnehmendenzahl im Vergleich zu den größeren anderen Arbeitsgruppen. Deshalb musste dafür auch ins Audi Max ausgewichen werden. Das klare und fast einstimmige Votum dieser politischsten aller Arbeitsgruppen wurde vom Vorstand des DFGT missachtet und nicht in den Katalog der an die Politik weiter gereichten Beschlüsse aufgenommen. Machtpolitische Zensur und undemokratischer gewaltsamer Eingriff in Abläufe ist damit zum Arbeitsstil des DFGT geworden – eine Art von Machtmissbrauch, den sich auch das Bundesfamilienministerium im Kontext der PETRA-Studie geleistet hat.
Und nun zum Text des DKSB.
„Die anglo-amerikanische Forschung sieht es z.B. bereits als“Wechselmodell“ an, wenn ein Kind 14-tägig ein Wochenende von Freitag bis Sonntag beim getrennt lebenden Elternteil verbringt sowie einen weiteren Tag mit Übernachtung in der dazwischenliegenden Woche. Das entspricht einer elterlichen Betreuungsverteilung von etwa 20:80 Prozent.“
Diese Aussage erfordert mehr Erläuterung als auf den ersten Blick anzunehmen.
Zunächst geht es darum, ab welchem Betreuungsverhältnis man von Doppelresidenz sprechen kann oder muss. Diese Entscheidung ist allein deshalb so wichtig, weil in Deutschland das zementierte Dogma für Betreuungsregelungen nach der Trennung das mütterzentrierte Residenzmodell ist. Es reduziert die „Rest“-Familie nach der Trennung auf eine „Einelternfamilie“ mit Mutter und Kind(ern). Da hilft auch nicht, dass vernünftige BürgerInnen schon in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts in den Leitmedien erklärt bekamen, dass Väter genau so wichtig sind wie Mütter und dass eine Familie nach der Trennung als solche bestehen bleibt – sie muss sich nur neu organisieren (Fthenakis: Transition). Alle taten so, als hätten sie nichts gehört, nichts gelesen und vor allem: nichts verstanden. Diese Ignoranz betrifft vor allem die Politik, die bis heute im Namen des entsprechenden Ministeriums Männer zwischen 18 und 65 bewusst und absichtlich ignoriert.
Das Diktat des Residenzmodells wurde im Interesse von Frauenfördermaßnahmen und vor dem Hintergrund der historischen Hausfrauenehe ohne jede Studie zu deren Berechtigung gewaltsam gesetzt, nie mehr hinterfragt und wird auch heute noch mit Zähnen und Klauen verteidigt.
Alle Bedingungen, gerade auch die im Melderecht, Sozialrecht und Steuerrecht beruhen auf dieser gewaltsamen Setzung des Residenzmodells.
International wird davon ausgegangen, dass eine Doppelresidenz schon ab einem Betreuungsverhältnis von 30/70 vorliegen kann. Zu den Kriterien zählt dabei die geteilte Übernahme von Verantwortung, inklusive Alltagsverantwortung.
Jeder Versuch, in Deutschland ebenfalls etwa ein Drittel von Betreuungsübernahme als Doppelresidenz sehen zu wollen, wird aber von den ideologisierten VertreterInnen des Residenzmodells als Generalangriff auf ihre Monopolstellung angesehen.
Wir werden nicht müde, zu erklären, dass es nicht auf die mit spitzem Bleistift errechnete Parität ankommt, sondern auf die gefühlte Augenhöhe, egal, wie sich die Eltern die Betreuung aufteilen. Aber eben in der „gefühlten Augenhöhe“ sehen viele Mütter die Generaloffensive gegen ihren Missbrauch von Alleinverfügungsgewalt. Sie wollen gerade „gefühlt beherrschen“.
Aus dieser Grundhaltung resultiert der Unterschied zwischen internationaler und deutscher Wechselmodell-Mathematik.
Wie kommt die Schreiberin des Artikels auf das mathematische Ergebnis 20/80?
In ihrem Beispiel beträgt die Aufteilung der Nächte 3/11. Das wären 21,4/78,6 – entspricht also etwa ihrem Ergebnis. Die Anrechnung in Tagen (1 Tag = 24 Stunden) erbringt ein noch ungleicheres Ergebnis.
Allerdings sind hierbei die Ferien nicht gerechnet. Es gilt also nur für Kleinkinder, für die keine Ferienregelung vereinbart wurde.
Für Grundschulkinder, für die eine hälftige Ferienregelung vereinbart wurde und für die die Übergabe von und zur Schule erfolgt, liegt das Verhältnis schon über 30/70 und entspricht damit international schon der Doppelresidenz.
„Auch den Wechselrhythmus der Töchter und Söhne regeln Eltern sehr unterschiedlich. Manche Kinder wechseln Monat für Monat vom einen zum anderen, manche im zweiwöchigen oder wöchentlichen Turnus, wieder andere gar täglich.“
Diese Formulierung geht nicht auf die notwendige Kindzentrierung bei der Wahl des Betreuungsmodells ein, ignoriert also die eigenen Vorgaben der Schreiberin. Geht man vom kindlichen Zeitempfinden aus (Jan Piet de Man), ergibt sich in Anhängigkeit vom Alter des Kindes für Säuglinge ein täglicher Wechsel, für Vorschulkinder z.B. das Modell 3/4/4/3, für Grundschulkinder der wöchentliche Wechsel und für Jugendliche der 14-tägige bzw. monatliche Wechsel. Wenn schon mit der Orientierung am Kind argumentiert wird, darf man nicht davon ausgehen, dass alle anderen ausschließlich egozentrisch und erwachsenenorientiert handeln – es sei denn, man argumentiert ideologisiert auf ein bestimmtes Ergebnis hin.
„In Deutschland wird meist im Wochenrhythmus gewechselt. Hier ist das sogenannte „paritätische Wechselmodell“ am weitesten verbreitet: Mutter und Vater teilen sich die Betreuungsanteile gleichmäßig. Das entspricht auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung, in der das Wechselmodell im Zusammenhang mit Kindesunterhaltsfragen als eine paritätische Betreuung von nahezu jeweils 50 Prozent definiert wurde – bei gleicher Verteilung der Erziehungsverantwortung.“
Was ich weiter oben schon sagte, wird in diesem Abschnitt bestätigt: Es geht nicht um wissenschaftlich fundierte und kindzentrierte Argumentation, sondern um ideologisiertes Halb- bzw. Unwissen. Es geht um die Zuspitzung in der Konfrontation des ungeprüft politisch aufgezwungenen mütterzentrierten Reidenzmodells mit einem Modell, das als gewaltsamer Angriff auf die Dominanz der Mutter angesehen wird. Und natürlich spielen Gesetzgebung und Justiz mit.
Obwohl sich Eltern kaum vorstellen können, selbst in regelmäßigen Abständen die Wohnung zu wechseln, wünschen sich viele nach ihrer Trennung dieses Modell für ihr Kind. Die Motive: Auf diese Weise können sich beide bei der Betreuung unterstützen, beide können das Kind aufwachsen sehen, zum Teil möchten beide auch ein bestimmtes Verständnis von Fairness und Gleichwertigkeit umgesetzt wissen. Als Motiv im Hintergrund können aber auch Befürchtungen mitschwingen, neben der Partnerin bzw. dem Partner nun auch noch das Kind zu verlieren.
Die Schreiberin (und mit ihr der gesamte Kinderschutzbund) nimmt an, dass alle anderen so erwachsenenorientiert argumentieren wie sie und sie kann nicht erkennen, dass Eltern in der Summe schon bedeutend weiter sind als sie selbst.
Kinder lieben immer beide Eltern. Kinder sind nicht gemacht für eine Trennung und begreifen diese immer als existenzielle Bedrohung. Die daraus resultierende Urangst ist nur durch zwei Botschaften zu reduzieren:
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Beide Eltern bleiben Dir erhalten
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Wir Eltern werden uns über Dich nicht streiten, sondern wir werden alles, was Dich betrifft, vernünftig regeln.
Allein dadurch gelingt Trennung mit Kind ohne selbst geplante Katastrophe.
Daraus resultiert der Anspruch des Kindes auf zwei Elternhäuser nach der Trennung der Eltern.
„Das alles ist verständlich. Dennoch sollten bei der Entscheidung über das Betreuungsmodell die emotionalen Bedürfnisse des Kindes im Vordergrund stehen. Zentral ist hier die Frage: Welches Betreuungsmodell gibt meinem Kind die größte Sicherheit, dass es seine Eltern und Bezugspersonen in möglichst gewohntem Umfang behält, ohne dabei überfordert zu werden?“
Alle über 50 internationalen Studien bestätigen, dass die Doppelresidenz nach der Trennung in Summe fast ähnliche Kindeswohltauglichkeit aufweist wie das Leben in einer intakten Familie und dass das Residenzmodells weit kindeswohlschädlicher ist.
Es ist eine deutsche Eigentümlichkeit, lieber beschränkt und dumm zu sein, als Machtpositionen aufgeben zu können.
Also sind deutsche Eltern ganz andere Eltern als alle Eltern der restlichen Welt. Also sind auch deutsche Kinder ganz andere Kinder als alle anderen Kinder der restlichen Welt.
Also brauchen wir deshalb auch eine eigene Studie, die natürlich nicht eine Basis von über 150.000 Untersuchten haben darf, sondern höchstens 2.500 und die dann nicht das politisch gewünschte Ergebnis bringen wird, obwohl in deren Design während der Studie (!) gewaltsam mit Übergehen des wissenschaftlichen Beirats eingegriffen wurde.
Das sind absolut blamable Auswüchse, die sich ein moderner demokratischer Rechtsstaat nicht erlauben darf. Dass er das aber trotzdem macht, deutet auf komplette Inkompetenz und Korruption hin – was nur mit einer ideologisierten Haltung erklärt werden kann, auf deren Basis gewaltige Geldströme gelenkt werden.
„Wird als Antwort das paritätische Wechselmodell erwogen, stellt diese Betreuungsform erhöhte Anforderung sowohl an die Eltern als auch an die Kinder. Am besten gelingt sie, wenn sie von allen Beteiligten mitgetragen wird.“
In dieser Argumentation haben sich die Wechselmodellgegner inzwischen eingerichtet: Die Allmacht der Mutter kann nur dann gebrochen werden, wenn sie dieser ihrer Destruktion von Allmacht selbst zustimmt.
Und was die „erhöhten Anforderungen“ anbetrifft, die an Eltern angeblich nur in der Doppelresidenz gestellt werden müssen, zeigt sich dieselbe unwissende Behauptungsstrategie wie im Kontext der Doppelresidenz immer wieder festzustellen. Natürlich schadet misslingende Kommunikation und Streit zwischen den Eltern jedem Trennungskind – völlig unabhängig von der Betreuungsform.
„Folgende Faktoren können das Gelingen eines Wechselmodells mit annähernd gleichen Betreuungsanteilen begünstigen:
• Das Kind kann sich einen regelmäßigen Wechsel vorstellen und wünscht ihn auch. Allerdings zeigt die qualitative Forschung, dass sich Kinder manchmal strikt an Elternwünsche oder eine vorgegebene Aufteilung halten, um keinen Elternteil zu verletzen oder zu kränken. Sie wagen es dann oft nicht, einen eigenen abweichenden Willen zu äußern. Deshalb sollte der Wunsch des Kindes nicht unhinterfragt bleiben.“
Immer dann, wenn die narzisstische Allmacht einer Mutter durch den Wunsch eines Kindes angekratzt werden könnte, „sollte … nicht unhinterfragt bleiben“. Aber warum reagieren Kinder so? Weil sie keinen der beiden Eltern verlieren wollen. Gerade der Erhalt beider Eltern wird durch eine balancierte Betreuungsregelung erst garantiert.
„• Das Kind hat gleichwertig positive Beziehungen zu beiden Elternteilen. Seine Bindung ist an beide gleichermaßen stark.“
Diese gleichwertig positive Bindung zu beiden Elternteilen stelle ich im Beratungs- und Beistandsalltag überwiegend fest. Und ich erlebe die mütterzentrierte Argumentation in den Verfahrensabläufen, in denen Jugendämter, VerfahrensbeiständInnen, insbesonder AnwältInnen und manchmal auch RichterInnen offensive Destruktion von und Ignoranz gegenüber den Bindungen der Kinder an ihre Väter betreiben.
„• Die Wohnorte der Eltern sind nicht weit voneinander entfernt. Das ermöglicht dem Kind, unkompliziert zum jeweils anderen Elternteil zu gelangen. Außerdem kann das Kind so leichter seine bestehenden Sozialkontakte erhalten und seine gewohnte Kindereinrichtung bzw. Schule besuchen.“
Dieses Argument stellt unbestritten ein Vorteil dar. Das Zuhause beider Eltern im selben Schulbezirk ist eine deutliche Erleichterung für das Leben einer Doppelresidenz.
Ich kenne allerdings Beispiele, in denen deutsche Eltern nicht nur die tägliche Absurdität des Lebens einer Doppelresidenz unter den Bedingungen eines durchgehenden Systems von Residenzmodell leisten, sondern auch mit einer Entfernung der Elternhäuser Köln-Berlin zurecht kommen. In diesem Fall werden die Kinder eben in einem Nestmodell in München betreut. Das ist sicher nicht eine Lösung, die man anderen aufdrücken könnte, aber es zeigt, was alles unter konsensualen Voraussetzungen möglich ist. Das wird dann aber auch nicht in Kooperation mit den Institutionen der familialen Intervention gefunden, die zu solch einer Lösung nie gekommen wären. Das sind dann allein die Eltern, die ein solches Kunststück zuwege bringen.
„• Beide Eltern sind bereit und auch in der Lage, sich auf veränderte Bedürfnisse des Kindes einzustellen. Praktizierte Betreuungsregelungen sollten auf zweierlei Weise flexibel angepasst werden: Sie müssen Raum für aktuelle Bedürfnisse des Kindes lassen, die von der bisherigen Betreuungsregelung abweichen, und sie müssen Schritt für Schritt berücksichtigen, dass sich mit zunehmendem Alter des Kindes auch die Erfordernisse verändern.“
Was ist daran eine Voraussetzung allein für das Leben einer Doppelresidenz?
Alles hier Gesagte gilt allgemein als Leitlinie für jede Betreuungsform von Kindern nach einer Trennung.
„• Mutter und Vater haben nach der Trennung eine gute Basis, um das Wechselmodell umzusetzen. Dazu gehören: eine tragfähige Elternbeziehung, ein Mindestmaß an Übereinstimmung, ein niedriges Konfliktpotential sowie eine ausreichende Kooperation.“
Was ist daran eine Voraussetzung allein für das Leben einer Doppelresidenz?
Alles hier Gesagte gilt allgemein als Leitlinie für jede Betreuungsform von Kindern nach einer Trennung.
Man muss schon feststellen, dass zur militanten Verteidigung des Residenzmodells immer wieder dieselben Halb- oder Unwahrheiten gehören:
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Das Residenzmodell ist die unangefochtene, wissenschaftlich untersuchte und einzige Betreuungsform, die das Kindeswohl nach der Trennung garantiert. Deshalb wird darüber nicht diskutiert.
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Die Doppelresidenz erfordert von den Eltern bedeutend mehr Kompetenzen als das Residenzmodell.
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Die Doppelresidenz ist nur im Einvernehmen der Eltern umsetzbar. Was bedeutet: Jede Mutter muss sich nur einfach verweigern, um egozentrisch zu profitieren.
Immerhin, ein gängiges Argument gegen die Doppelresidenz hat die Autorin nicht genannt: Es sei angeblich zu teuer, weil dann (und an dieser Stelle kommt immer das folgende Argument) ja in beiden Haushalten Kinderzimmer vorgehalten werden müssten.
Ich erlebe im Beratungsalltag mit inzwischen über 2500 Fällen, dass Residenzmodell-Väter fast immer ein Kinderzimmer vorhalten. Damit ist dieses Argument vom Tisch. Das hat die Autorin wohl auch erkannt.