Chronologie einer Vaterentsorgung
oder
Das völlige Versagen des Wächters
Vater im Jahr 2017 (43) – Mutter (32)
26.06.2013 Geburt unseres Sohnes
18.06.2014 Trennung
19.06.2014 – 15.08.2014 Habe das Kind nur 5x für kurze Zeit zwischen Tür und Angel gesehen
07.07.2014 Ich wurde von der Mutter beim Einwohnermeldeamt abgemeldet
01.08.2014 Sozialamt forderte das Elterngeld zurück, ich musste 3.600,- € zurückzahlen, die Mutter hat mich dort angezeigt und mich deshalb auch beim Einwohnermeldeamt abgemeldet
09.08.2014 Die Mutter fordert 1.589,- € mtl. Unterhalt
16.08.2014 – 11.10.2014 Hatte 6x begleiteten Umgang, jeweils 2 Stunden, Begleitperson war immer die Oma ms., die Umgänge waren katastrophal
23.09.2014 Die Eltern der Mutter forderten 2.702,99 € Mietnebenkosten, es gab aber keinen Mietvertrag
25.09.2014 Erst der 5. Termin beim Jugendamt kam zustande, die ersten 4 Termine hat die Mutter ignoriert bzw. abgesagt, sie bestand weiterhin auf begleitetem Umgang
14.10.2014 Beschluss des Amtsgerichts: Umgang 2 Stunden, keine Begleitung
17.10.2014 Umgangsverweigerung, dafür wurde die Mutter ermahnt
26.10.2014 Kind wurde kurzfristig krank, eigentlich war es eine Umgangsverweigerung
02.11.2014 Zum ersten Mal bekam ich das Kind für einen Umgang nach Hause
04.11.2014 Opa ms. erstattet Anzeige wegen sexuellem Missbrauch des Kindes, wurde eingestellt. Ich hätte am 03.10.2014 und 11.10.2014 unter Beobachtung von Oma und Opa ms. auf dem Spielplatz das Kind sexuell missbraucht.
06.11.2014 1. Gerichtsverhandlung, von der Mutter gefordert mit Antrag auf BU. Beschluss: 2 Stunden Umgang ohne Begleitung
02.12.2014 2. Gerichtsverhandlung, ich forderte das Hauptsacheverfahren, weil der Umgang schon 2x verweigert wurde. Beschluss: 3,5 Stunden Umgang, ab 07.03.2015 dann 6 Stunden Umgang, weiterhin Pflicht zu einem Beratungsgespräch.
17.12.2014 Die Mutter fordert jetzt 1.354,- € mtl. Unterhalt
27.12.2014 Umgang ausgefallen, da das Kind angeblich Impffieber hat, die Mutter reagierte auf 5 Ausweichtermine nicht, habe einen Ordnungsgeldantrag gestellt, 150,- € Strafe
21.01.2015 1. Beratungsgespräch, es gab am 12.02.2015 und 03.03.2015 weitere Termine, ab dem 4. und 5. Termin ist die Mutter unter fragwürdigen Ausreden nicht mehr gekommen, Beratungsgespräch somit gescheitert
28.01.2015 Die Mutter beschuldigte mich, ich hätte sie beim Verlassen des Gerichtssaals am 02.12.2014 beleidigt und bedroht. Daraufhin habe ich sie wegen Verleumdung angezeigt, Anzeige wurde am 13.07.2016 eingestellt.
01.02.2015 Die Mutter hätte mir das Kind bringen sollen, sie hatte aber angeblich einen platten Reifen, Umgang ist ausgefallen.
21.03.2015 – 26.04.2015 Umgang wurde insgesamt 6x verweigert, 4x angeblich krank, 2x mit Absicht, ich stellte Antrag auf Ordnungsgeld, 1.000,- € Strafe
25.04.2015 Anzeige vom Bruder der Mutter wegen übler Nachrede, wurde am 15.06.2015 eingestellt.
30.04.2015 3. Gerichtsverhandlung, die Mutter stellte Antrag auf Aussetzung des Umgangs, weil gegen mich die Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs lief. Die Anzeige wurde ein paar Tage davor von der Staatsanwaltschaft München eingestellt, sie zog ihren Antrag zurück.
19.06.2015 Die Mutter teilte mir mit, dass sie umgezogen sei, der Übergabeort sei nun xxx km entfernt. Meiner Meinung nach wohnt sie dort aber nicht, sie täuscht den Wohnort nur vor. Es handelt sich um eine Ferienwohnung ihres Vermieters.
06.07.2015 Die Mutter fordert jetzt 1.991,- € mtl. Unterhalt
02.08.2015 Ich fand im Stofftier des Kindes einen GPS-Tracker, die Umgänge wurden alle verfolgt und abgehört, habe auf Anraten der Verfahrensbeiständin keine Anzeige erstattet.
03.08.2015 4. Gerichtsverhandlung, da die Mutter eine Umgangsregelung verweigerte, ging ich wieder vor Gericht, es wurde ein Gutachter beauftragt.
29.08.2015 Die Mutter kam mit einem Auto zur Kindesübergabe, das Auto war aber nicht angemeldet, die Polizei wurde gerufen, die Mutter erhielt eine Anzeige
17.09.2015 Die Mutter fordert jetzt insgesamt eine Nachzahlung von über 94.000,- € Unterhalt
22.10.2015 Die Übergaben waren immer sehr katastrophal, deshalb wurde vom Amtsgericht eine Übergabebegleitung durch den Kinderschutzbund angeordnet.
25.10.2015 1. Übergabe mit der Übergabebegleitung vom Kinderschutzbund. Das Kind wurde kurz vor dem Umgang wieder plötzlich krank, Umgang fand nur 2 Stunden anstatt 6 Stunden statt, aus meiner Sicht Umgangsverweigerung.
27.10.2015 Bekam eine Anzeige wegen Sachbeschädigung vom 18.10.2015
31.10.2015 Bekam eine Anzeige der Mutter, ich hätte sie angeblich am 09.08.2015 beleidigt und das Kind misshandelt, was am 11.01.2016 wegen der Anzeige Sachbeschädigung zurückgestellt wurde.
13.11.2015 5. Gerichtsverhandlung, die Mutter forderte begleiteten Umgang, eine weitere Übergabebegleitung und Urlaub bei ihren Eltern mit Umgangsaussetzung, es wurde alles abgelehnt.
Ihr Bruder war als Zeuge dabei, nach der Rechtsbelehrung zu den Folgen einer Falschaussage meinte er plötzlich, nichts mehr gesehen bzw. gehört zu haben.
12.01.2016 Habe einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht beim Amtsgericht gestellt.
29.01.2016 Das Gutachten ist endlich fertig
03.02.2016 Ladung zum 6. Gerichtstermin am 29.02.2016 für Umgang und Sorgerecht.
- Terminverlegungsantrag der Mutter wurde abgelehnt
- Terminverlegungsantrag der Mutter wurde genehmigt, neuer Termin 14.03.2016
- Terminverlegungsantrag der Mutter wurde abgelehnt
- Terminverlegungsantrag der Mutter wurde abgelehnt
17.02.2016 – 16.03.2016 Die Mutter machte eine Mutter-Kind-Kur, deshalb stellte sie einen weiteren Terminverlegungsantrag wegen dem Gerichtstermin am 14.03.2016.
Die Umgänge sollten weiter stattfinden, die ersten beiden Wochenenden teilte sie keinen Übergabeort mit, danach einen Übergabeort, der 50 km in der entgegengesetzten Richtung war, der Umgang ist 4 Wochen lang ausgefallen.
14.03.2016 6. Gerichtsverhandlung, die Mutter ist nicht erschienen. Die Richterin führte trotzdem die Gerichtsverhandlung durch. Zum 31.03.2016 kündigte sie ihren Job, ein Richter übernahm den Fall. Er hat im Nachhinein den Gerichtstermin abgesagt.
10.04.2016 Bei der Übergabe ging der Vermieter der Mutter vorbei und beleidigte mich vor der Umgangsbegleiterin vom Kinderschutzbund und der Sozialpädagogin vom Jugendamt als Kindesmisshandler. Ich erstattete Anzeige, diese wurde eingestellt.
08.05.2016 Es fand der Umgang statt, es war ein sehr heißer Tag. Nach dem Umgang fuhr die Mutter im offenen Cabrio nach Hause. Das Kind schlief und bekam einen extremen Sonnenbrand an seiner Wange. Später behauptete sie vor Gericht, dies wäre meine Schuld gewesen und die Begleiterin hätte dies bei der Übergabe nicht mal bemerkt.
23.05.2016 7. Gerichtsverhandlung wegen Umgang und Sorgerecht, die Mutter hatte ein Privatgutachten von Prof. Fthenakis erstellen lassen. Sorgerecht: wurde bis zum 23.11.2016 zurückgestellt. Umgangsrecht: Erweiterung auf 9 Stunden und Mediation.
16.06.2016 Ich erstattete Anzeige gegen den Opa ms. wegen Verleumdung, weil er mich wegen sexuellen Missbrauchs des Kindes angezeigt hatte. Die Anzeige wurde am 26.09.2016 eingestellt. Mein eindeutiger Beweis wurde nicht anerkannt.
25.06.2016 Die Übergabe wurde wieder von einem Vertrauten der Mutter beobachtet, ich erwischte ihn hinter einem Auto. Daraufhin wurde ich von ihm wegen Nötigung angezeigt. Die Anzeige wurde am 31.10.2016 eingestellt.
11.07.2016 Der erste Mediationstermin hat stattgefunden.
Der zweite Termin war am 23.08.2016. Drei Termine wurden von der Mutter abgesagt. Nach dem 2. Termin sagte die Mediatorin, dass bei der Mutter keinerlei Kooperationsbereitschaft vorhanden sei und es gäbe deshalb keinen weiteren Termin mehr. Somit ist auch diese Mediation gescheitert.
Als Grund für das Scheitern gab die Mutter an, ich hätte mich in den Terminen so schlimm aufgeführt, ich dementierte dies. Dann behauptete sie, ich hätte durch großzügige Spenden die Mediatorin bestochen. Ich legte eine Bestätigung vor, dass ich nichts gespendet habe.
12.07.2016 8. Gerichtsverhandlung wegen Sachbeschädigung. Ich wurde freigesprochen.
27.09.2016 Die Mutter fordert über ihren Anwalt nun 60.252,- € Unterhaltsnachzahlung, Gerichtstermin am 22.03.2017.
10.10.2016 9. Gerichtsverhandlung, die Mutter stellt einen Antrag auf Umgangszeitverkürzung wegen schlechter Behandlung des Kindes durch mich. Im Gerichtssaal sagte sie, dass das Kind nur noch 57% Sehstärke hätte und bald erblinden könnte, sie hatte ein 3-Zeilen-Attest des Augenarztes.
Sie forderte Umgangszeitverkürzung für 4 Wochen.
Der Richter forderte ein ausführliches Attest und bestimmte einen neuen Termin.
14.10.2016 Die Mutter reichte über ihren RA einen Antrag auf Nachzahlung von Unterhalt in Höhe von 60.244,40 € ein. Ihr RA schickte den Antrag zuerst ans AG des fingierten Wohnsitzes, diese haben den Antrag ans andere AG weitergeleitet, ich habe den Antrag erst am 28.11.2016 bekommen.
15.02.2017 Termin ist der 22.03.2017
16.03.2017 Absage des Gerichtstermins durch Einspruch von mir
20.03.2017 Neuer Termin ist am 19.04.2017 zur Feststellung des Gerichtsstandortes
20.10.2016 Anhörung des Kindes durch den Richter, es wurde eine altersgerechte Entwicklung festgestellt.
07.11.2016 10. Gerichtsverhandlung, der Augenarzt wurde als Zeuge geladen, er sagte aus:
– Sehstärke des Kindes hat sich von 40% auf 80% verbessert
– das Kind wird nicht erblinden
– die Sehschwäche ist erblich, falscher Umgang durch den Vater ist nicht der Grund
– Sehschwäche ist kein Grund, dass das Kind nicht in den Kindergarten gehen kann
Der Antrag der Mutter wurde abgewiesen.
20.11.2016 Erste Rückgabe, die im Dunkeln stattfand, die Mutter blendete mich permanent mit einer blinkenden LED-Taschenlampe mit Absicht in die Augen. Nach mehr als 10 Hinweisen nahm ich ihr die Taschenlampe ab. Sie legte sich dann einfach auf den Boden und wollte einen Notarzt.
18.12.2016 Die Umgangsbegleiterin sorgte nach einer Bedrohung für Polizeischutz. Diese waren bei der Rückgabe auch anwesend.
24.12.2016 Nach dem Rhythmus hätte auch ein Umgang an Weihnachten stattgefunden. Die Mutter wollte den Termin verschieben, es war keine Einigung mit ihr möglich, nur unzählige E-Mails und Chaos. Der Umgang fiel dann aus.
16.01.2017 11. Gerichtsverhandlung. Ich stellte einen Antrag auf Umsetzung der Empfehlungen des Gutachtens und auf das gemeinsame Sorgerecht.
Umgang: Erweiterung auf 14-tägigen Umgang mit Übernachtung ab dem 11.03.2017 und Umgangspflegschaft.
Gemeinsame Sorge: Das Kind muss ein weiteres Mal vom Richter angehört werden.
04.02.2017 Staatsanwaltschaft leitet gegen mich ein Verfahren wegen Kindesmisshandlung ein.
Das ist die 6. Anzeige der Mutter gegen mich.
Sie hatte im Dezember 2016 der Kindergartenleiterin per E-Mail geschrieben, ich hätte das Kind misshandelt. Diese hatte das an den Bürgermeister als Dienstherrn der gemeindeeigenen Kindergartens weitergeleitet, dieser leitete es an die Polizei weiter, daraufhin wurde die Anzeige gegen mich am 04.02.2017 erstattet.
12.06.2017 Meine Stellungnahme bei der Polizei abgegeben
23.09.2017 Anzeige wurde bereits am 04.09.2017 eingestellt
21.02.2017 Wegen dem Verfahren gemeinsames Sorgerecht musste auch das Kind persönlich zum Richter, als Termin wurde der 06.03.2017 um 14:00 Uhr festgelegt
01.03.2017 Die Mutter legte Einspruch gegen diesen Termin ein
02.03.2017 Neuer Termin ist jetzt am 06.03.2017
06.03.2017 Das Kind war laut Mutter krank
15.03.2017 Neuer Termin ist jetzt am 03.04.2017
03.04.2017 Das Kind war lt. Mutter krank
26.02.2017 Umgang am Faschingssonntag
Die Mutter ging mit dem Kind zum Notarzt im Krankenhaus. Es hatte etwas Husten, mehr nicht. Die Mutter gab mir auch ein benutztes Medikament mit, sie war also in der Woche vorher schon beim Arzt.
Übergabe war 1,5 Stunden später, somit gab ich das Kind auch 1,5 Stunden später zurück, sie informierte die Polizei.
28.02.2017 Die Mutter hat beim AG einen Antrag auf Aussetzung des Umgangs eingereicht. Wurde am 09.03.2017 abgelehnt.
03.03.2017 Die Mutter hat beim OLG eine Beschwerde gegen den Beschluss des AG eingereicht. Wurde am 07.06.2017 abgelehnt.
11.03.2017 1. Umgang mit Übernachtung, das Kind wollte bei mir nicht übernachten, Übergabebegleitung. Es kam zu Handgreiflichkeiten zwischen der Oma ms. und der Übergabebegleiterin. Die Oma war dann 2 Nächte im Krankenhaus. Die Übergabebegleiterin und die Oma haben sich gegenseitig angezeigt.
Neue Umgangspflegerin.
25.03.2017 2. Umgang mit Übernachtung hat dann einwandfrei funktioniert.
Bis zum 18.06.2017 hat der Umgang 7x wunderbar funktioniert.
06.04.2017 Verhandlung Gemeinsames Sorgerecht. Da 2 Termine für die Kindesanhörung wegen Krankheit ausgefallen sind, hat der Richter einen Anhörungstermin bestimmt, Termin: 24.04.2017
20.04.2017 Absage, da die Mutter im Krankenhaus liegt.
19.04.2017 12. Gerichtsverhandlung. Es wurde der tatsächliche Lebensmittelpunkt der Mutter festgestellt, davon hängt auch die Zuständigkeit des Gerichts ab, es wurden 10 Zeugen geladen.
Die Mutter und ihr RA sind nicht erschienen, die Mutter ging am 18.04.2017 wieder ins Krankenhaus.
27.04.2017 Protokoll und Frist für die Mutter bis zum 19.05.2017
09.05.2017 Die Mutter ist bis Ende Juni 2017 krank
19.05.2017 Die Mutter fordert ihre persönliche Anhörung
22.05.2017 Neuer Termin ist der 29.06.2017
29.06.2017 13. Gerichtsverhandlung – zur Feststellung des tatsächlichen Lebensmittelpunktes forderte die Mutter eine persönliche Anhörung. Frist für die Mutter zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 22.07.2017.
13.07.2017 Stellungnahme der Mutter durch ihren RA
04.08.2017 Beschluss: Die Mutter wohnt NICHT am fingierten Wohnsitz.
30.06.2017 Wegen dem Gemeinsamen Sorgerecht muss das Kind persönlich zum Richter zum AG, Termin wurde auf den 17.07.2017 festgelegt.
17.07.2017 Das Kind war lt. Mutter krank
17.07.2017 Neuer Termin ist der 31.07.2017
31.07.2017 Kind war lt. Mutter krank
03.08.2017 Erörterungstermin ist der 24.08.2017
01.07.2017 Übergabe war wieder am Bahnhof. Erstmals umarmte die Mutter das Kind so, dass es nicht zu mir gehen konnte. Es wurde von der Mutter einfach festgehalten. Nach 35 Minuten Warten wurde die Übergabe abgebrochen.
04.07.2017 Antrag auf Ordnungsgeld
15.07.2017 Gleiche Vorgehensweise, Umgang ist ausgefallen
17.07.2017 Antrag auf Ordnungsgeld
29.07.2017 Gleiche Vorgehensweise, Umgang ist ausgefallen
31.07.2017 Antrag auf Ordnungsgeld
01.08.2017 Beschluss: Umgangsaussetzung und Gerichtstermin am 24.08.2017
10.08.2017 Antrag der Mutter auf Verschiebung wurde abgelehnt
30.08.2017 Beschluss: 3. Ordnungsgeld in Höhe von 1.200,- €
18.10.2017 Die Mutter geht in die Beschwerde
22.12.2017 Einspruch wurde abgelehnt
24.08.2017 14. Gerichtsverhandlung
Die Mutter kam erstmals ohne Rechtsanwalt, sie verließ 2x den Gerichtssaal, weil ihr schlecht wurde, sie ließ sogar den Notarzt kommen, aber sie ist nicht mit ins Krankenhaus gefahren, sondern kam wieder in die Gerichtsverhandlung.
Beschlüsse:
Sorgerecht: Es wird ein Gutachten beauftragt
Umgang: Ab 01.09.2017 – 8,5 Stunden 14-tägig, Umgangspfleger
01.09.2017 Erster Übergabeversuch
Die Mutter verweigerte die Übergabe an den Umgangspfleger, Umgang ist ausgefallen
04.09.2017 Antrag auf Ordnungsgeld
19.09.2017 Beschluss: 4. Ordnungsgeld in Höhe von 2.500,- €
04.11.2017 Beschwerde beim OLG über neuen RA
22.12.2017 Einspruch wurde abgelehnt
08.09.2017 Beschluss Gutachterin
24.09.2017 RA der Mutter legt Einspruch gegen Gutachterin ein
16.10.2017 Richter lehnt Einspruch ab
02.11.2017 1. Explorationstermin mit Gutachterin
04.01.2018 2. Explorationstermin mit Gutachterin
15.09.2017 2. Übergabeversuch mit Umgangspfleger, die Mutter verweigerte wieder die Übergabe, diesmal mischte sich massiv ihr Vater ein, Umgang ist ausgefallen.
18.09.2017 Antrag auf Ordnungsgeld
29.09.2017 3. Übergabeversuch, diesmal im Jugendamt. Die Mutter ist nicht erschienen, da sie angeblich vom neuen Übergabeort keine Kenntnis hatte, den Beschluss hatte sie angeblich nicht bekommen.
13.10.2017 4. Übergabeversuch, die Mutter ist wieder mit ihrem Vater gekommen, sie hat wieder das Kind einfach nicht losgelassen.
30.10.2017 Die Mutter stellt einen Befangenheitsantrag gegen den Richter
22.12.2017 Antrag wurde abgelehnt
10.11.2017 Es wurden mehrere Flugblätter aufgefunden, aus denen hervorgeht, dass ich alle Verfahrensbeteiligten bestochen hätte.
14.11.2017 Ich habe Anzeige gegen Unbekannt erstattet
10.01.2018 Die Polizei hat von Amts wegen Anzeige gegen die Mutter erstattet, insgesamt gingen 7 Anzeigen ein.
08.01.2018 5. Übergabeversuch
08.01.2018 Vorschlag Gericht: Übergabe ohne Zwangsmittel
15.01.2018 Ich befürworte diesen Vorschlag
22.01.2018 Jugendamt ist ebenfalls für weiteren Übergabeversuch
10.02.2018 Nachfrage, wann endlich ein neuer Umgang stattfindet
21.02.2018 Es wird noch die gutachterliche Stellungnahme abgewartet
14.03.2018 Neuer Übergabeversuch am 23.03.2018
23.03.2018 Übergabe beim Jugendamt ist nach inzwischen bewährtem Muster gescheitert
06.04.2018 6. Übergabeversuch. Übergabeort wurde zum Amtsgericht verlegt. Es waren Richter, Gutachterin, Jugendamt und Umgangspfleger anwesend. Die Mutter kam mit Vater, Mutter, Rechtsanwalt und weiteren Personen.
Die Übergabe wurde nach dem gleichen Muster verweigert, sie lässt das Kind einfach nicht los.
Alle Verfahrensbeteiligten waren sich einig, dass das Kind massiv manipuliert wurde.
Der Richter meinte, dass er ein psychiatrisches Gutachten über die Kindsmutter anfordern wird und er sagte zu mir, das Beste sei, wenn ich freiwillig auf mein Umgangsrecht verzichten würde.
Ich habe gestern wieder neue Beschlüsse vom Amtsgericht erhalten, siehe Anhang:
– der Umgang ist jetzt wieder ausgesetzt worden
– für die Begutachtung wird nun ein Psychiater hinzugezogen
Warum rät mir der Richter, dass ich meinen letzten Ordnungsgeldantrag zurückziehen soll?
Es geht darum, dass es unser System nicht schafft, eine Mutter konsequent für ihr destruktives Verhalten verantwortlich zu machen. Frauen – insbesondere, wenn sie Mutter sind – werden durch das System wie Kinder oder Behinderte behandelt: Als nicht verantwortungsfähig.
Zwei Ordnungsgeldverhängungen von 1200 und 2500 Euro sind schon heftig.
Es wird befürchtet, dass diese Mutter in selbstschädigender und das Kind schädigender Weise auch weitere Ordnungsgelder kassieren wird, was irgendwann keinen Sinn mehr macht. Natürlich ist gerade aus Bayern bekannt, dass mütterzentrierte Kreise hemmungslos Gewalt gegen Kind und Vater propagieren, um den egozentrischen Befindlichkeiten von Müttern zu dienen.
Das Kind herausnehmen und diese Mutter in den Bau stecken, wird auch niemand, weil das als Futter für BILD-kompatible Medien den entsprechenden Richter schlachten würde.
Mag sein, dass 2500,- € heftig ist, aber es sind erst 10% des Rahmens, der auferlegt werden kann.
Die Eltern meiner Ex-Freundin sind durchaus als reich zu bezeichnen, sie besitzen 5 Häuser. Meine Ex stellt sich aber als arm hin.
Meiner Meinung nach sind deshalb 2500,- € keine angemessene Strafe.
Ich muss selber zahlen, gehe ja brav in die Arbeit.
Das heißt also, ich habe keine Chance, irgendwie das alleinige Sorgerecht oder wieder Umgang mit meinem Sohn zu bekommen?
Das stimmt schon.
Aber das Sagen in Sachen Familienrecht in Deutschland haben nicht rational denkende Männer, sondern die profeministischen Rechtsanwältinnen in allen Parteien – siehe 15.03.2018 im Deutschen Bundestag.
Über allem thront das übermächtige Bundesministerium für alles außer Männer (BMaaM), das alles überwacht.
Würde ein Richter den Rahmen ausschöpfen wollen – egal für wen – würde die ganze Nation (allen voran die BILD) diesen Richter öffentlich schlachten, denn jede/r weiß ja, dass die armen Alleinerziehenden kein Geld haben, weil ihnen die Väter zu wenig gönnen.
Da spielt Dein Gegenbeispiel keine Rolle. Es geht dann nur noch um politische Propaganda.
„Das heißt also, ich habe keine Chance, irgendwie das alleinige Sorgerecht oder wieder Umgang mit meinem Sohn zu bekommen?“
Und wieder hast Du natürlich Recht. Vor dem Hintergrund der deutschen Familienrechtspraxis machst Du aber einen grundsätzlichen Fehler, der in der Reihenfolge Deiner Wunschvorstellungen dokumentiert ist.
Nicht das Sorgerecht regelt in erster Linie Deinen Stellenwert als Vater. Das hätten wir gerne und wollen deshalb das Gemeinsame Sorgerecht ab Geburt und ohne jede Vorschaltung einer gerichtlichen Prüfung – eben die Gleichstellung von Müttern und Vätern, die in Deutschland immer noch menschenrechtswidrig verhindert wird.
In unserer menschenrechtswidrigen Situation müssen wir Väter uns das GSR erst über das Wohlwollen der Mutter und unsere Leistung im Umgang erarbeiten, wohingegen jede noch so prekäre und defizitäre Mutter das Sorgerecht quasi „eingebaut“ vom Staat als Geschenk ins Wochenbett gelegt bekommt.
Es muss also zunächst um Umgang gehen und erst, wenn das endlich gut läuft, um das GSR.
KOMMENTAR
Da hilft systemimmanent nichts mehr.
Die Grenzen des mütterzentrierten Residenzmodells sind erreicht.
Entweder es muss in Deutschland massiv Hirn vom Himmel über dem Bundestag ausgekippt werden oder wir müssen eben auf Straßburg hoffen….