Mein Hinweis im mit 66 Personen prominent besetzten Arbeitskreis zum Thema „Wechselmodell“ beim DFGT 2013, dass wir uns wohl daran gewöhnen sollten, den unbestimmten Rechtsbegriff „Kindeswohl“ endlich bestimmen zu müssen, wurde hauptsächlich von den OLG-RichterInnen entschieden abgelehnt: „Um Gottes Willen, nur das nicht – wir verlieren sonst jeden Gestaltungsspielraum!“ Damit ist klar, warum dieser Begriff unbestimmt bleiben soll: Die Gerichte und alle Institutionen und Personen mit Entscheidungsmacht in der familialen Intervention brauchen eine Größe, mit der sie alles und das…