Jugendämter sind nach §§ 17 und 18 SGB VIII zur Beratung verpflichtet. Nachdem die Jugendämter dazu übergegangen sind, fast jede Beratung an die Freien Träger der Jugendhilfe abzugeben, tun sie so, als gäbe es diese beiden Paragraphen nicht. Ich habe heute parallel zwei nicht-deutsche Väter im Mail-Postfach, die mir berichten, dass sie vom Jugendamt dazu gezwungen werden, vor einer Beratung einen Antrag auf Familienhilfe zu stellen. Im ersten Fall einer türkischstämmigen Familie boykottiert die Mutter seit zwei Wochen den Kontakt…