Ich bin immer wieder mit der grenzenlosen Blauäugigkeit und Naivität von Vätern konfrontiert, die sich über Abläufe aufregen, deren Spuren sie schon längst vorher hätten erkennen müssen. Sie haben bisher alles übersehen, was darauf hindeutet, dass eine Menge in diesem unserem System absolut schief läuft und wollten ihren Glauben an einen imaginären Rechtsstaat erhalten. Typisch sind z.B. die SPD-Wähler, die immer noch als Arbeitnehmer den Antifaschisten wählen und nicht bemerkt haben, dass sie als Väter freiwillig zum Metzger trotten. Oder die guten Umweltschützer, die immer noch die Ur-Idee der Grünen wählen und nicht bemerkt haben, dass sie sich als Männer und Väter damit selbst kastrieren.
Sie haben noch nicht erkannt, dass Familienrechtspraxis völlig eigene Regeln hat, die niemand mit Verstand und Denkfähigkeit verstehen kann, weil alle üblichen Wertesysteme in der Familienrechtspraxis völlig ignoriert werden.
Eingentlich bin ich irgendwie Zahnarzt und muss zumeist Vätern bestimmte „Zähne ziehen“. Im Kern besteht fast alle Beratungsarbeit damit in der Zerstörung gut gemeinter Überzeugungen und Haltungen.
Die Folge:
Alle betroffenen Verlierer im Residenzmodell verlieren in kurzer Zeit den Glauben an den Rechtsstaat.
Das ist für mich seit 25 Jahren alltägliche Erfahrung.
Und trotzdem muss ich mich damit täglich immer wieder neu beschäftigen.
Während die Masse der Ent- und Ge-täuschten täglich wächst, kommen immer wieder neue Gutgläubige nach, die blauäugig nicht verstehen wollen, solange, bis ihr Weltbild krachend einstürzt.
Wenn ich dann einmal wieder mehr als einen Blauäugigen in Serie aufklären muss, führe ich diese Artikelreihe weiter – wenn ich gerade Zeit dafür habe oder die Notwendigkeit verspüre.
1.
Leiderprobter Vater und vulnerable Narzisstin
Hallo Christian,
„Können wir kurz telefonieren?“ ist meist die Einleitungsfrage vor einer unendlichen Intervention.
Was ist schon „kurz“?
Ich habe inzwischen einige Fragen von Dir schriftlich beantwortet bekommen und kann darauf zunächst schriftlich reagieren.
Danach können wir uns unterhalten.
- „Kindesmutter“ und „Frau (Nachname)“ ist Anwaltsblödsinn.
Bitte, meinen Artikel
https://vater.franzjoerg.de/familienrechtspraxis-und-fachsprache/
lesen!
Das ist „die Mutter unserer Kinder“ oder einfach die „Martha“.
Alles andere ist kindischer Blödsinn, um Abstand zu signalisieren, ausgerechnet zu der Frau, mit der Du 3 Kinder hast und mit der Du in Zukunft als Elternpartner handeln sollst.
- Sie war schon etwa 40, als das erste Kind geboren wurde. Damit gehört sie zu den Spätgebärenden, die alle mehr oder weniger spezielle Verhaltensweisen zeigen. Fast alle wollen ein Kind (Kinder), wollen aber keine Beziehung leben und können keine Konkurrenz im Kindesbesitz brauchen.
- Ihr lebt gerade eine „Art Nestmodell“?
Das Übernachtungsverhältnis ist aktuell wohl 3:11.
Das ist weit weg von einer Parität.
Wie war die Betreuung in den letzten Jahren?
Und natürlich will sie den Kindesbesitz im Residenzmodell.
Mit einer Kontinuität von 3:11 ist das auch logisch und wird wohl auch so familienrechtlich für die nächsten Jahre zementiert werden.
Eine Anwältin, die Dir den Floh ins Hirn setzt, Wechselmodell wäre möglich, will Dich aus finanziellen Gründen nur bei Laune halten.
Lies das:
https://vater.franzjoerg.de/wechselmodell-als-falle/
- Du willst eine „faire Lösung“?
Das sind Sportlerträume.
Im Familienrecht gibt es weder Recht, noch Wahrheit, noch Fairness, noch Logik – und eine Menge ansonsten selbstverständlicher Sachen auch nicht.
- Betreuungsregelung vor Auszug ist zwingend – ist aber keine Versicherung. Und sie ist nur dann halbwegs verbindlich, wenn sie familiengerichtlich erreicht wurde.
- Eine Bemerkung von Dir zu „Mutter und Narzissmus“ und Du bist draußen.
Nicht reflektieren zu können, ist Teil der Störung, die diese Mutter aufweist.
- „Wie kann es sein, dass…“ – Du wirst noch viel kennenlernen müssen vom typisch deutschen „mütterzentrierten Residenzmodell“. Es kann nicht nur sein, es ist Methode.
- Im deutschen Residenzmodell werden serienweise Kinder psychisch defizitären Müttern als Therapeutika geopfert. Das ist völlig normal und alltäglich.
Du weißt noch nichts von unserem väterfeindlichen profeministischen Staatswesen. Aber ich garantiere Dir, Du wirst es noch kennenlernen.
- Hast Du schon alles in Sicherheit gebracht?
Steuerunterlagen? Die Dokumente der Kinder wenigstens gescannt?
Fotos der Kinder? Daten auf externen Speichermedien?
Es gibt unzählige blauäugige Väter, die NICHTS mehr davon haben und auch nie wieder erhalten werden.
2.
Hallo Stephan,
1. Kein Gutachten im Familienrecht wird gemacht, um „gewisse Aussagen auf Wahrheit zu prüfen“. Es gibt keine Ermittlungsarbeit.
Es gibt nur Explorationen und Interaktionsbeobachtungen, die gewisse Ergebnisse erbringen. Wer was davor gesagt hat und ob das stimmt, interessiert niemanden.
Der Gutachter selbst entscheidet, wie er das, was ihm im Ablauf des Gutachtens gesagt wird, wertet. Und das ist völlig subjektiv.
2. Das Jugendamt will sich gegen eine Mutter nicht „durchsetzen“.
Im Gegenteil: 85% Frauen schwingen mit der Mutter mit.
Im Kern bestimmt eben nicht das Kindeswohl, sondern die Mutter, was abläuft.
Jugendämter sind immer wieder Mütterämter.
3.
Vater hat aufgegeben
Hallo Peter,
Du schreibst, du hättest „Sorgerecht und Umgangsrecht abgegeben“.
Damit hast Du Deine Kinder abgegeben.
Du hast auch Sorgepflicht. Diese hast Du auch „abgegeben“ – obwohl man eine Pflicht nicht abgeben kann.
Dass die Mutter Dich als nicht existent behandelt, ist jetzt nur logisch.
Obwohl oder gerade weil sie das vorher unbedingt so haben wollte und Du eigentlich nur ihrem Druck nachgegeben hast.
Ohne Sorge und Umgang bist Du als Vater nicht mehr existent.
NIE darf man(n) die Sorge „abgeben“!
Du kannst der Mutter eine umfassende Vollmacht erteilen, damit sie das machen kann, was sie sowieso immer macht, nämlich, alle Entscheidungen als Kindesbesitzerin selbstherrlich allein treffen.
Aber die Sorge musst Du ansonsten behalten.
Du kannst Dir dann von Schule und Ärzten immer noch die Infos holen, die Du haben möchtest.
Ohne Sorge bist Du draußen.
Zahlst Du noch Unterhalt?
Wieviel? Über Beistandschaft des Jungendamtes und UVK?
Es bleibt noch, einen Antrag nach 1686 BGB wegen Informationspflicht der Mutter zu stellen.
Und man darf dann gespannt sein, was dabei rauskommt.
Im profeministischen Deutschland werden Mütter sehr selten in die Pflicht genommen.
Dafür gibt es zu viele Frauen mit Entscheidungsmacht unter den Professionen.
1684 und 1686 sind das Papier nicht wert, auf das der Gesetzgeber sie drucken lässt.
Das ist nur Anschein von Rechtsstaat. Ansonsten absolut wertlos.
„Vertrauen in ein faires System existiert bei mir nicht mehr.“
Das kommt etwa 10 Jahre zu spät.
Mit herzlichem Gruß
Franzjörg
4.
Die miesen Methoden der Kindesbesitzerin
Nach der Trennung hat die Mutter zunächst einmal Umgangsboykott betrieben.
Und als es ums Geld ging, kam die Salve der Vorwürfe gegen den Vater:
Vergewaltigung in der Ehe, Gewalttätigkeit und Drogenmissbrauch.
Alles wurde als reine Verfahrenstaktik enttarnt.
Und trotzdem:
Vater und Kind mussten in den BU. Danach musste sich der Vater langsam wieder hocharbeiten auf einen halbwegs passablen Kontakt zu seinem Kind.
Drei Jahre läuft alles gut.
Danach kommt eine Partnerin in das Leben des Vaters und im Hintergrund geht es mal wieder um Geld.
Und wieder kommt die alte Leier von der Gewalt.
Und: Die Mutter hat mit dem Jugendamt eine einseitige Aussetzung des Umgangs vereinbart. Logisch – bei 85% Frauendominanz im Jugendamt.
Statt einer Ausweitung des Umgangs geht es jetzt wieder in den BU.
Und in die Beratung. Und alles bei der Mutter in der Stadt. Und der Vater muss anreisen.
Ich überlasse dem Vater, ob er dieses miese Spiel erneut mitmachen will.
Er macht zähneknirschend mit – für sein Kind.
Die Anwältin der Mutter hat die Antragserwiderung voller aufgemöbelter Gewalt-Inszenierungen am Vortag eingereicht. Methoden aus der untersten Anwältinnenschublade. Eigentlich sollte ich diese Inszenierung einfach mal hier einstellen. Aber – es ist einfach zu alltäglich, um noch etwas Besonderes zu sein.
Ich hätte verstanden, wenn der Vater erklärt hätte, dass er dieses miese Theater nicht mehr mit sich machen lässt. Dann hätte er allerdings sein Kind aufgeben müssen. Mit seinen 7 Jahren ist die Abhängigkeit zur symbiotischen Mutter noch zu groß, um sich durchsetzen zu können. Das Kind muss dem Vater gegenüber unsolidarisch sein, wenn die Mutter das Kind nach 6 Wochen Umgangsboykott zur Kindesanhörung bringt. Verfahrensbeistand und der Rest der Entscheider schließen die Augen und bedienen die Mutter.
Dass sich das Kind vor Scham vor dem Vater nach der Kindesanhörung seinen Pullover über den Kopf zieht, ist nicht verwunderlich.
Ich hätte es dieser Mutter gegönnt, für den sozialen Absturz des Kindes allein verantwortlich sein zu müssen, weil sie dem Vater mit seinen 10% Kontakt zum Kind nicht mehr die Alleinschuld zuschieben kann – wenn er dieses böse Spiel einfach nicht mehr mitmacht.