Darf es auch einmal etwas deftiger sein?
Situation:
Eine afrikanische Frau kam mit dem üblichen Plan nach Deutschland:
Einen deutschen Mann finden, der sie heiratet und der sie schwängert. Drei Jahre warten und dann mit Hilfe der familialen Intervention – insbesondere mit aktiver Kumpanei eines Steuergelder veruntreuenden Frauenhauses – den Vater zum Zahlsklaven machen und bei schwindenden Ressourcen den nächsten deutschen Blödmann suchen, der ihr auf den Schleim geht.
Auf diese Weise muss sie nicht den sonstigen lebensgefährlichen Weg über Schlepperbanden und Ertrinkungsgefahr in desolaten Schlauchbooten im Mittelmeer nehmen – sie kann ihren Körper zur Ware machen und sich mit einer Form von systemgestützter Edelprostitution in das Sozialsystem Deutschland einkaufen. Nach der Geburt eines Kindes kann sie diese Frucht ihres Körpers als Ware im Prostitutionsprinzip benutzen, um von Papa und Papa-Staat umfassend finanziert zu werden.
Das ist ein zigtausenfach kopiertes Muster, dem deutsche Männer serienartig auf den Schleim gehen.
Nach dem zweiten Kind und natürlich erfolgter Trennung von den Vätern und daraufhin satter Alimentierung durch die Väter und den Vater Staat, der der „armen alleinerziehenden Mutter“ seine Sozialleistungen in den Rachen kippt, zeigt sich folgenschweres Unvermögen dieser Mutter, eines der Kinder in schulischer und gesundheitlicher Hinsicht (es liegt eine chronische gesundheitliche Störung ernster Art vor) zu unterstützen. Nach vielen deutlichen Hinweisen von Schule und Ärzten auf das Unvermögen dieser Mutter wird einer weinenden und sich an das Kind klammernden Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und auf den Vater übertragen, der jahrelang bewiesen hat, dass er sowohl in schulischer als auch in gesundheitlicher Hinsicht verantwortungsvoll mit allen Rahmenbedingungen umgehen kann.
Die Mutter will nicht verstehen, hat null Einsicht in ihre Disfunktionalität und boykottiert alles. Dazu benutzt sie das Kind, das rund um die Uhr über die Nabelschnur Handy mit der Mutter verbunden ist und von dieser emotional in Geiselhaft genommen wird.
Dies geht so lange, bis das Kind in der Schule zusammenbricht und weinend wieder zur Mutter will. Es kommt zu einem Runden Tisch in der Schule, bei dem der Vater genötigt wird, das Kind zur Mutter zu geben und ihr die (Voll-)Macht zu übertragen, für alles allein zuständig zu sein.
Damit werden alle familiengerichtlichen Beschlüsse ad absurdum geführt.
Der Kontakt zum Vater wird völlig gekappt und die Mutter macht weiter in ihrem erzieherischen Unvermögen.
Um das Schlimmste zu verhindern, will jetzt das Jugendamt eine Familienhilfe installieren.
Der Vater schreibt an das Jugendamt:
Sehr geehrte fallverantwortliche Person beim Jugendamt,
am letzten Freitag riefen Sie mich erneut zum Thema „Familienhilfe“ an. Sie stellten vor, einen Termin für die Teilnehmer anzusetzen: Familienhelferin, Sie, mich (den Vater) und die Mutter, die sich verhält, als wäre das Kind in ihrem Privatbesitz. Die Familienhelferin solle sich das Kind und nicht auf die Eltern konzentrieren.
Die Familienhelferin solle Folgendes angehen:
– Gesundheitliche Versorgung des Kindes
– Umgänge zwischen Kind und Vater
Die obigen Punkte sind dann unter Kontrolle, wenn die alles bestimmende Mutter dies nicht torpediert.
Niemand kann der Gesundheitsfürsorge für das Kind besser nachkommen als ich als Vater, was ich lange genug bewiesen habe. Eine Familienhelferin ist hierfür nicht erforderlich. Es sei denn, die Familienhelferin will die Verantwortung für die Gesundheitsfürsorge übernehmen. Ist dies der Fall?
Eine Umgangsanbahnung zwischen Kind und Vater ist fehl am Platz. Der Vater und das Kind kamen die letzten 13 Jahre wunderbar miteinander aus. Will die Familienhelferin für die Rückkehr des Kindes zum Vater sorgen und dafür die Verantwortung übernehmen?
Für die Aufrechterhaltung des Lebensmodells:
„Gemeinsame Elternschaft bei Stabilisierung des Kindes“
ist es völlig ausreichend, wenn sich die Mutter an die Vereinbarungen und Gerichtsbeschlüsse hält und dem Kind gegenüber dieses Lebensmodell nicht schlecht macht.
Zur Zeit haben wir eine Situation, in der eine bindungsintolerante und in den Erziehungsaufgaben defizitäre Mutter § 1684 BGB missachtet und über ihre Befindlichkeit das Kind steuert – und alle sehen zu.
Anstatt der Mutter deutlich zu erklären, was ihre Aufgabe ist, wird nun die defizitäre Mutter durch „Familienhilfe“ unterstützt, was nichts weiter bedeutet, als den Kindesbesitz einer disfunktionalen Mutter zu sichern.
Wir können doch nicht das symptomtragende Opfer therapieren, nur weil wir mit der Täterin nicht zu Rande kommen.
Die gerichtlichen Vorgaben, „psychologische Beratungsstelle“ und „Gutachten“ boykottierte die Mutter. Zuletzt hat die Psychologische Beratungsstelle bei dieser Mutter die weiße Fahne gehisst.
Geben wir jetzt auf und therapieren das Opfer?
Eine neutrale Unterstützung des Kindes hatten wir bereits beim Kinderschutzbund. Die Kindesbesitzerin verbot die weitere Zusammenarbeit mit diesem, da das Kind seine eigene Meinung entwickelte. Diese stimmte nicht mit der der Kindesbesitzerin überein.
Auch mussten wir lernen, dass eine Stabilisierung des Kindes bei gleichzeitigem Aufenthalt bei der alles bestimmenden Mutter keinen Sinn macht.
Bildlich geschrieben:
Wir können das ertrinkende Kind nicht aus dem reißenden Strom (Kindesbesitzerin) ziehen, dieses wiederbeleben (Familienhilfe) und es zwischen den Wiederbelebungsansätzen wieder in den Fluss werfen (der Kindesbesitzerin überlassen).
Die Stabilisierung des Kindes muss auf fruchtbarem Boden erfolgen.
Mit der Stabilisierung der Mutter kann bereits jetzt begonnen werden.
Der Einsatz der Familienhelferin macht Sinn, wenn diese den folgenden Fokus hat:
– Die Mutter hat sich an Gesetze und Gerichtsbeschlüsse zu halten.
– Die Mutter darf das Kind hinsichtlich Nachhilfe nicht demotivieren und die Nachhilfe verhindern.
– Die Mutter hat das Modell „Gemeinsame Elternschaft unter Stabilisierung des Kindes“ zu verinnerlichen.
Ich sehe den Einsatz der Familienhelferin zum Nachvornebringen der obigen Punkte als zielführend an.
Allen Kindern zwei gesunde Eltern („fit & loving“)
Dies ist ein realer Fall aus dem Raum Stuttgart.
Wir werden erleben, wie dieser sich weiter entwickelt – insbesondere, wie dieser Junge sich unter dem Diktat dieser Mutter weiterentwickelt…