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Familienpolitik Familienrechtspraxis Kommentare Trennungs-Ideologie Verantwortung der Politik

Allein oder getrennt erziehend?

by Franzjoerg Krieg / 15. Dezember 2023

Unser träges System, das im Interesse einer ungebremsten Frauenförderung die Interessen von Berufs-Müttern unkritisch bedient, erfährt seit vielen Jahren, dass seine Vorgaben nicht mehr die Realität widerspiegeln und schlicht und einfach volksverdummend sind.

Ein Artikel der SZ vom 20.04.2015, „Getrennt heißt nicht alleinerziehend“, bildete den Startschuss für eine neue Sichtweise, die sich in der Folge auch in feministisch orientierten Regierungskreisen in Ansätzen wiederfand.

Seit wenigen Jahren erfahren wir aber eine Rolle rückwärts, die uns in urfeministische Steinzeiten zurückbeamen soll.

Da tut es gut, wenn sich der Staat selbst in der Rolle des Verlierers im Residenzmodell befindet und Grenzen da definiert, wo der Bürger aufgrund eines ungebremsten Feminismus auf Granit beißt.

Man muss schon sehr wachsam sein, um Meldungen wie diese nicht zu übersehen:

ARD-Text

BVerwG definiert „alleinerziehend“

In einem Rechtsstreit über Unterhaltsvorschuss hat das Bundesverwaltungsgericht definiert, ab wann ein Elternteil als alleinerziehend gilt. Das sei bei getrennt lebenden Eltern dann der Fall, wenn er oder sie mehr als 60 Prozent der Zeit die Betreuung übernimmt, entschied das Gericht in Leipzig.

Der von der Klägerin getrennt lebende Vater zahlte keinen Unterhalt für siebenjährige Zwillinge. Die Mutter bekam vom Kreis Höxter nicht den beantragten Vorschuss, da die Kinder alle zwei Wochen von Mittwochnachmittag bis Montagmorgen beim Vater seien.

BVerwG Leipzig 5 C 9/22

 

Der Vater lebt also ein 9:5-Modell. Das allein ergäbe im Regelumgang noch keine 60% Betreuungsanteil. Über die Ferienregelung kommen in diesem Fall wohl noch weitere Betreuungsanteile hinzu, die insgesamt zu über 40% Betreuungsanteil führen.

Damit haben wir eine neue Definition im deutschen Familienrecht:
Mütter mit Residenzmodell bis zu 51% zu 49% Betreuungsanteil gelten als „alleinerziehend“, obwohl sie nur getrennt erziehend sind.
Wenn von Seiten des Verlierers im staatlich favorisierten Residenzmodell aus argumentiert wird, bedienen die Gerichte immer den Gewinner.
Ist der Staat selbst in der Rolle des Zahlenden, haben wir plötzlich wundersam erneuernde Lösungen: Dann gelten plötzlich schon 60 zu 40 wie ansonsten nur 50 zu 50.

Die Lösungen unserer Probleme kommen also nicht nur daher, dass auch zunehmend Mütter zu den Verlierern im Residenzmodell werden, sondern auch daher, dass der Staat selbst für die Verliererseite, d.h. für die Alimentierung der Gewinner, in der Haftung steht.

Lasst uns also entspannen.

Es genügt, nur noch eine Weile abzuwarten.

Das System schlägt sich selbst.

MütterzentrierungVaterentsorgung
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