Hinweis
Wie alle meine Einstellungen zu Corona wird auch diese Einstellung nachträglich ergänzt werden. Erst, wenn eine bedeutendere Veränderung eintritt, wird eine neue Einstellung erfolgen. Es lohnt sich also, die Einstellungen von zuvor auf updates zu prüfen.
Nach Klick auf das Lupensymbol in der Bildzeile der Seite kann in Bildschirmmitte ein Suchbegriff eingegeben werden. Bei Eingabe von „corona“ werden alle relevanten Einstellungen angezeigt.
Nach den umfangreichen Problematiken der letzten 19 Tage gibt es erste Ergebnisse.
Gerichte
Bisher keine Reaktionen auf viele eA-Anträge, obwohl die Gerichte auf schriftlichem Weg entscheiden könnten und alle Voraussetzungen – auch von Seiten des Bundesjustizministeriums und der Landesministerien – gegeben sind.
Da waren die Familiengerichte bedeutend flotter, wenn sie kindesentziehenden Müttern, die unvermutet mit dem Kind auf eine Distanz von mehreren Hundert Kilometern verzogen sind, innerhalb eines Tages das Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht in einer schriftlichen eA-Entscheidung nachwarfen.
In der Summe zeigt das den Zustand unseres Systems von Familienrecht.
Jugendämter
Mir liegen inzwischen die positiven Stellungnahmen einiger Jugendämter vor, wonach Corona nicht genutzt werden darf, um Umgangsregelungen auszusetzen.
Eltern
Mail von heute
„Kurze Info bezüglich des Standes in meinem Fall:
Der wöchentliche Umgang mit meiner Tochter konnte stattfinden. Die Mutter hat den Umgang am kommenden Wochenende ebenfalls zugesichert.
Ich habe zuvor eine Argumentationskette auf der Basis der Informationen und Argumente Deines Blogs aufgebaut und auf meinen Fall angepasst und das Ganze per Mail an die Mutter gesendet. Es kam keine Antwort. Am Dienstag bin ich die Übergabe wie immer angefahren. Die Mutter hatte einen mehrseitigen Katalog an Maßnahmen und Verhaltensregeln in Corona-Zeiten vorbereitet, den ich zu unterzeichnen hatte. Danach konnte ich meine Tochter in Empfang nehmen.
Das Ergebnis ist natürlich vorbehaltlich eines jederzeit möglichen Umschwenkens der Mutter anzusehen, aber ist dennoch als Erfolg zu werten.“
Rechtanwälte
Sehr geehrter [Vater],
Das Sorgerecht für [Kind] steht einzig und allein meiner Mandantin zu.
Dies ist gut so und wird auch so bleiben, unabhängig vom Ausgang des von Ihnen initiierten Umgangsverfahrens. Schon bereits aus diesem Grunde ist Ihr Vorschlag aus rechtlichen Gründen zurückzuweisen. Im Übrigen wäre Ihr Vorschlag unter der Voraussetzung eines normalen Umgangs mit meiner Mandantin und dem Aufbringen der üblichen Achtung, welche man gegenüber der Mutter des eigenen Kindes mindestens haben sollte, anerkennenswert, wenn nicht Ihre fadenscheinigen Beweggründe für die Unterbreitung dieses ″Angebots″ offensichtlich wären.
Soweit es Ihnen ″vor dem Hintergrund der derzeitigen Pandemie … ein Bedürfnis″ ist, meine Mandantin in Bezug auf [Kind] zu unterstützen und zu entlasten, schlage ich vor, dass Sie zunächst einmal damit beginnen, monatlich und regelmäßig Unterhalt zu entrichten und so die Ernsthaftigkeit Ihres Hilfsangebotes unterstreichen.
Da Sie den derzeitigen Ausnahmezustand zum Anlass für weiteren Vortrag nehmen, verweise ich meinerseits darauf, dass ein Umgang Ihrerseits mit [Kind] bereits aus den hiermit eingehenden unwägbaren gesundheitlichen Risiken abzulehnen ist. Es ist nicht auszuschließen, dass [Kind] durch den Umgang mit Ihnen erkrankt und schwer leidet.
Selbstverständlich gilt dies unter den aktuellen Umständen auch umgekehrt.
Mit freundlichen Grüßen
[Rechtsanwalt]