Die Aussage unserer Kanzlerin, dass Familienbeziehungen natürlich nicht von den Kontaktbeschränkungen betroffen sind, so lange sie in einem Haushalt leben, hat sich inzwischen in die Gehirne gefressen und Abertausende von Eltern-Kind-Beziehungen werden ausgeknipst.
Man stelle sich vor, der Wirtschafts- oder Finanzminister äußert sich zur schwierigen konjunkturellen Lage und ruft zum vernünftigen Umgang mit den finanziellen Ressourcen auf. Natürlich sei es richtig, seine Familie zu unterstützten – aber nur, wenn diese Personen im eigenen Haushalt leben.
Das wäre doch logisch nach den Äußerungen unserer Kanzlerin.
Da müsste doch die Kanzlerin einspringen oder die Unterhaltsvorschusskassen. Logisch, oder?
Wenn schon Eingriffe des Staates, dann doch auch richtig und konseqeunt.
Sogar unsere österreichischen Nachbarn, die in Sachen Trennungseltern ähnlich bananenrepublikwürdige Abläufe vorweisen wie unser immer wieder in Straßburg als menschenrechtswidrig abgeurteiltes Deutschland, hat Sonderregelungen für Trennungseltern in Zeiten von Corona.
Der Stresstest Corona hat das familienpolitische System in unserem Land auf die Probe gestellt. Und bisher haben alle versagt. Die Politik, die Jugendämter und die KindesbesitzerInnen sowieso.
Bleibt noch eine Ressource: Die Gerichte. Es gibt eine ganze Serie von eA-Anträgen zur Regelung von Eltern-Kind-Kontakt trotz der Kontaktbeschränkungen. Ich habe aber bis heute von keiner einzigen Entscheidung gehört, obwohl über eine Woche rum ist seit den ersten Anträgen. Gerichte, die schon einer Mutter beim Umzug noch am Tag des Einreichens der eA zum Kaperakt auf das Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht dieses ohne Verzug hinterherwarfen, halten sich jetzt zurück und üben sich in Kinderlähmung.
Eines ist sicher: ALLES ist und bleibt Geschichte. Nichts geht verloren. Und wer sich heute für ein bestimmtes Verhalten entscheidet, muss morgen damit leben – auch dann, wenn sich die öffentliche Stimmungslage ändern sollte.
Ein Vater mit Übung in grafischen Darstellungen, hat veranschaulicht, was Kontaktverlust bedeutet:
Grafik: Christof Busam
Was habe ich vor zwei Tagen geschrieben? Der Traum des VAMV und des BMaaM.
Wie lange kann unsere Gesellschaft das aushalten?
Wie ein Anwalt dazu berät, kann HIER nachgelesen werden.
Eine Anwältin gibt Hinweise. Wir haben aber bisher keine Bestätigung ihrer Rechtsauffassung durch ein Familiengericht.
Der neueste Spiegel-Artikel zum Thema.
Und die Haltung eines Jugendamtes – trotz Äußerung der Kanzlerin vor 3 Tagen:
Sehr geehrte Eltern,
wir vertreten die Haltung, dass die gerichtlich vereinbarten Umgänge auch während der Corona Krise gelten. Die Ministerpräsidenten einiger Länder haben explizit darauf hingewiesen, dass die Ausgangsbestimmungen nicht den Umgang zwischen Eltern und ihren Kindern berühren. Dass die entsprechenden Hygienevorschriften eingehalten werden, dürfte Ihnen beiden bewusst sein.