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Beratung

Beratungsalltag

by Franzjoerg Krieg / 27. April 2018

Hallo Franzjörg,

ich hatte neulich mit Dir telefonisch kurz gesprochen.

Meine Situation:

Ich bin seit ca. zwei Monaten von meiner Lebensgefährtin getrennt. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, 1 Jahr 10 Monate alt. Wir haben seit seiner Geburt zusammen mit ihm in einem Haushalt gelebt. Ich hatte keine Elternzeit, sondern habe gearbeitet und habe meinen Sohn daher in der Woche meist nur kurz abends und morgens gesehen. Dafür aber mehr am Wochenende. Nun lebe ich ca. 30 Autominuten entfernt (eigene Wohnung). Ich habe kein Sorgerecht, möchte aber das gemeinsame Sorgerecht mittelfristig beantragen.

Meine ehemalige Lebensgefährtin hat von sich aus die Regelung aufgestellt, dass ich meinen Sohn ca. zweimal die Woche sehen darf – für jeweils ca. 5 Stunden. Es gibt auch mal Wochen, in denen es dreimal ist, aber Regel ist eher zweimal und insgesamt ca. 10-12 Stunden. Übernachtungen sind noch nicht gewollt von ihr, wahrscheinlich erst mit 3 Jahren.

Mit diesem Diktat dominiert sie das Kind und mich.

Ich weiß, dass die Gerichte sehr uneinheitlich urteilen und dass es keine Schablone gibt für den richtigen Umgang.

Meine Frage ist, ob dies aus Deinen Erfahrungswerten eher großzügig ist, wie sie selbst sagt, oder eher am unteren Rand angesiedelt ist.

Und vor allem: Ob ich mich zeitlich verschlechtern oder verbessern würde, wenn es weiter geht, zB in Richtung Mediation, rechtliche Festsetzung der Umgangszeiten, etc.. Ich kann das nicht einschätzen.

Was würdest Du empfehlen?

Hallo Rainer,

diese Frage eröffnet eine ganze Bibliothek von Antworten.

Gesetzlich ist nur „Umgang“ (statt Leben von Eltern-Kind-Beziehung!) als Anspruch des im Residenzmodell aussortierten Elternteils festgelegt. Und selbst das ist boykottierbar, restriktiv handhabbar und mit sonstigen Erschwernissen belastbar.

Aus der Beratungsarbeit kennen wir die unzähligen Standardfälle von aktiver Verhinderung gelebter Eltern-Kind-Beziehung durch den das Kind besitzenden Elternteil. In einem solchen Fall werden gerade Übernachtungen des Kindes meist beim Vater mit aller Gewalt verhindert bzw. eingeschränkt.

Die gesamte familiale Interventionsszene argumentiert aber mit dem „Kindeswohl“. Tatsächlich wird der Kindesbesitz unreflektiert bedient und das Kindeswohl wird nur argumentativ zur Adelung der eigenen Egoismen missbraucht.

Was es gibt, ist unter solchen Bedingungen unendlich verschieden. Und es gibt alles.

Es gibt ja auch Eltern, die alles vernünftig selbst regeln. Da übernachtet auch der Säugling beim Vater.

Jede Mutter bekommt aber von unserem System (der Anwältin, im Jugendamt, bei den aus unseren Steuergeldern finanzierten Frauen- und Mütterberatungsstellen, etc.) das offene Angebot, hemmungslos egoistisch und narzisstisch sein zu dürfen – und dabei sogar unterstützt und bedient zu werden.

Und das geht bis zum offenen und klaren Rechtsbruch z.B. beim Missbrauch mit dem Missbrauch oder bei der Behauptung von „Häuslicher Gewalt“.

Und alles unter der Flagge des „Kindeswohls“.

Was dann dabei rauskommt, ist im familialen Verfahren, das immer mehrere Personen und Professionen involviert, eher zufällig als vorhersehbar.

Rechts-Sicherheit gibt es im familialen Verfahren nicht, da es höchstens zu 10% überhaupt mit Recht zu tun hat.

Am Ende bleibt die der Kommunikationsdynamik zwischen den Eltern angepasste Balance von Gewährenlassen, Einfluss nehmen und Anspruch stellen. Denn eines ist sicher: Der Kindesbesitz durch die Mutter ist staatliches Programm. Als (weitgehend entrechteter) Trennungs-Vater bewegt man sich also immer zwischen dem Abbild eines willfährigen Zahlmeisters ohne Beziehung zum Kind und dem eines (in den Augen der Kindesbesitzerin) aggressiven Stalkers.

Als nicht ehelicher Vater ohne Sorgerecht, der bisher in Arbeitnehmer-Versklavung die gesamte Familie finanziert hat, steht man am Ende der Nahrungskette und wird gerne damit bedacht, eben diese Rolle so lange wie nur möglich ohne Murren weiterhin abzugeben.

Gut – es gibt Fälle, in denen das so nicht abläuft. Und es gibt sogar AnwältInnen, Jugendämter und Psychologische Beratungsstellen mit aktiver Resistenz gegen das gesellschaftspolitsch gesteuerte Programm der Väterentsorgung. Wenn man aber unsere PolitikerInnen am 15.03.2018 zum Wechselmodell im Bundestag gehört hat, ist klar, wie Dominanz der Kindesbesitzerin funktioniert.

Ich kenne auch die Leiterin der Psychologischen Beratungsstelle persönlich, die erklärt, dass sie nie gegen die Haltung der Mutter vorgehen wird, egal, wie diese sich darstellt. Und ich war bei den Treffen der Professionen, wo BeraterInnen und SozialarbeiterInnen der Jugendämter erklärten: „Unser Problem ist, Lösungen finden zu müssen, denen die Mutter zustimmen kann“.

Das bedeutet immer wieder aktiver Kindesmissbrauch.

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