Erstes Summary
Am 15.07.2016 veranstaltete der Landesverband BW des Väteraufbruch für Kinder den 1. ELTERNKONGRESS in Karlsruhe. Das Programm vereinte folgende Referierende:
Cornelia SPACHTHOLZ, Dipl. Psych. Ursula KODJOE, Familienrichter a.D. Jürgen RUDOLPH, Vors. Richter am OLG Dresden a.D. Dr. Rüdiger SÖHNEN, Dipl.-Psych. Andreas SCHNEIDER, Jugendamtsleiter Marc SERAFIN, Prof. Dr. jur. Hildegund SÜNDERHAUF und Richterin am OLG Daniela CONRAD-GRAF
Damit war ein Angebot geschaffen, das in dieser komplexen Form im deutschen Südwesten noch nie zu erleben war.
Mit über 100 Voranmeldungen und weiteren spontan Teilnehmenden wurden die Erwartungen der Veranstalter erfüllt und die Kapazität des Veranstaltungsortes ausgefüllt. Dabei kamen Teilnehmende nicht nur aus dem Karlsruher Umfeld, sondern aus dem gesamten Bundesgebiet und dem angrenzenden Ausland.
Franzjörg Krieg, der Vorsitzende des VAfK Karlsruhe und des Landesverbandes BW eröffnete den Kongress mit folgender Begrüßung:
„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Anwesende,
ich begrüße Sie alle herzlich zum 1. ELTERNKONGRESS hier in Karlsruhe.
Seit 2008 stellt Karlsruhe das 2. Kongress-Standbein des Väteraufbruch für Kinder dar – nach Halle, der Partnerstadt von Karlsruhe, wo jedes Jahr Anfang November der Familienkongress des VAfK ausgetragen wird.
Hier in Karlsruhe war es zunächst der VÄTERKONGRESS, bei dem wir bedeutende Referentinnen und Referenten präsentieren konnten.
Zuletzt war das 2012, wo Frau Hildegund Sünderhauf das Buch vorstellte, dass dann erst ein gutes Jahr später die Diskussionen zur deutschen Familienrechtspraxis bestimmen sollte.
In diesen vier Jahren seither ist viel mehr geschehen als wir uns vorstellen konnten:
- Das Sorgerecht für nicht eheliche Väter hat sich so entwickelt, dass auch in familienrechtlichen OLG-Beschlüssen mit einem neuen gesetzlichen Leitbild der Gemeinsamen Sorge argumentiert wird.
- Im Februar 2014 konnten wir bei der Gründung des ICSP – des Internationalen Rates für die Paritätische Doppelresidenz – mitwirken. In seiner nur 2-jährigen Existenz konnte der ICSP schon zwei viel beachtete Internationale Konferenzen in Bonn abhalten. Die nächste wird an Pfingsten 2017 in Boston stattfinden.
- Seit Anfang 2015 verzeichnen wir einen sprunghaften Anstieg der Präsenz unserer Themen in allen deutschen Leitmedien.
- Im Oktober 2015 hat der Europarat mit seiner Resolution 2079 zur Bedeutung der Väter in der Erziehung auch nach Trennung und Scheidung und speziell zu einem neuen Leitbild der Doppelresidenz Aufsehen erregt und wir werden im September in Berlin einen Parlamentarischen Abend gestalten, bei dem auch Frau Hetto-Gaasch vom Europarat mitwirken wird. Sie war für die Resolution 2079 verantwortlich.
Soweit nur einige wenige Schlaglichter aus den Bewegungen der letzten wenigen Jahre.
Wir haben aus der Beobachtung und Begleitung der Entwicklungen in Deutschland und aus unserer Mitwirkungspraxis an der Weiterentwicklung des deutschen Familienrechtes die Konsequenz gezogen und haben den engen Aspekt des VÄTERKONGRESS zum ELTERNKONGRESS ausgeweitet.
Es geht schon längst nicht mehr um immer noch sorgsam gepflegte geschlechtsspezifische Apartheiten.
Das schon Jahrzehnte alte Motto des VAfK „Allen Kindern beide Eltern!“ erhält jetzt erst beachtete Bedeutung und die Entwicklungen in Deutschland lassen erahnen, dass wir nicht allzu weit davon entfernt sind, dieses Motto tatsächlich umgesetzt zu sehen.
Dafür bedarf es nicht nur der Lobby der Getrennt- und Alleinerziehenden, es bedarf nicht nur der Bemühungen der von Ausgrenzung bedrohten oder betroffenen Elternteile – dazu müssen alle Eltern zusammenwirken, im Interesse ihrer gemeinsamen Kinder.
Wir werden diesem Ziel durch die Vermittlung positiver Lösungen dienen. Und wir werden uns nicht entmutigen lassen in dieser konstruktiven, positiven Orientierung.
Dieser Kongress heute soll beredtes Zeugnis dieser Mitgestaltung sein.
Wir haben – in Absprache mit allen Referierenden – zugleich Betroffene und Professionen angesprochen und wollen diese Mischung – vor allem in den Praxisforen – zu einem fruchtbaren Austausch nutzen.
Deshalb auch ein kurzes Wort an evtl. hoch betroffene Kongressbesucherinnen und –besucher.
Wir wissen, dass Familienrechtspraxis heute noch nie so rechtsunsicher war und dass inzwischen neben dem Erproben guter Lösungen auch und gerade durch die Professionen in der Steuerung von Lebenswelten von Kindern nach einer Trennung der Eltern auch fatale Wege eingeschlagen werden, die Lebenswelten zerstören und zu Katastrophen führen. Das Wissen darum setzen wir heute voraus und die Medien unterstützen uns inzwischen dabei. Heute und hier ist nicht der Ort, Betroffenheit zu zelebrieren. Es geht allein um unsere konstruktive Arbeit und um unsere Mitwirkung an positiven Lösungswegen.
Ich wünsche Ihnen und uns allen heute Gewinn beim Vermehren der Erkenntnisse und Befriedigung in der konstruktiven Auseinandersetzung.“
Der Tenor und die Atmosphäre aus diesen einleitenden Worten bestimmten den gesamten Verlauf.
Obwohl mit einem Plenum, das je zur Hälfte aus Professionen und Betroffenen bestand, durchaus Konfliktstoff im Saal versammelt war, zeigte sich ein konstruktives Konzept, das einen harmonischen und inhaltlich hochklassigen Themenfluss bot. Das gemeinsame Bemühen um die Weiterentwicklung der Konzepte im Rahmen des Konfliktmanagements bei Trennung und Scheidung mit Kindern prägte die Veranstaltung und zeigte auch überraschende Konzepte aus den Reihen der Professionen.
Es wurde deutlich, dass der VAfK nach über 25 Jahren seines Bestehens nicht mehr allein Veränderungen und Verbesserungen anmahnt, sondern dass unsere Ziele inzwischen in den Reihen der Professionen angekommen sind und auch von der Wissenschaft gestützt werden. Viele Teilziele wurden inzwischen umgesetzt, was aber noch nicht den umfassenden Paradigmenwechsel brachte, den wir uns wünschen. Was Jürgen Rudolph mit „Kindesperspektive als Handlungsmaxime in allen Verfahrensabläufen“ bezeichnete, drückte Franzjörg Krieg in seiner Moderation mit der „Umsetzung einer kindzentrierten Ethik in der familialen Intervention“ aus.
Damit sind die Ziele des VAfK nicht mehr Wünsche für eine ungewisse Zukunft, sondern sind greifbar als reale Optionen für eine nicht mehr ferne Umgestaltung der deutschen Familienrechtspraxis.
Der Dank an die verantwortlichen ausrichtenden Personen verband sich mit den viefältigen positiven Rückmeldungen der Teilnehmenden.