Die Rolle rückwärts in der Familienrechtspolitik
In den letzten Jahren gab es einige wissenschaftliche internationale Einsichten in das gestiegene Verständnis von der Bedeutung der Väter in der Entwicklung von Kindern.
Eine der deutlicheren Niederschläge davon zeigte sich 2015 in der Resolution 2079 des Europarates zur Gemeinsamen elterlichen Verantwortung und der Rolle der Väter.
Ab 2013 wuchs der Druck, zum Umgang mit dem „Wechselmodell“ in Deutschland eine eigene deutsche Studie in Auftrag zu geben, weil „teutsche“ Kinder ja so ungeheuer anders sind als alle anderen Kinder dieser Welt und damit internationale Studien zum Shared Parenting über die Situation in Deutschland nichts aussagen können.
Wenn eine Studie aus Schweden mit einem n von 154.000 Einzelfällen ermittelt hat, dass – ausgehend von einem Wohlfühlfaktor der Kinder von 10 in „intakter“ Familie – dieser Faktor im Residenzmodell bei 4 und im Wechselmodell bei 9 liegt, kann das für Deutschland eben nichts aussagen, weil schwedische Kinder eben keine deutschen Kinder sind – und weil diese schwedische Studie von deutschen Politikerinnen nicht gefälscht werden konnte.
Also gab das BMFSFJ (eigentlich ein BMaaM – Bundesministerium für alle, außer für Männer zwischen 18 und 65) 2015 den Auftrag für die PETRA-Studie, die dann Ende April 2019 fertig abgegeben wurde. Das Desaster um diese Studie muss hier nicht wiederholt werden – es gehört inzwischen zur Geschichte dieser BRD, wie machtbesessen Politikerinnen in eine Studie eingreifen, wenn ihnen das Ergebnis nicht passt.
Der Fehler, der den Damen 2005 mit der Pilotstudie zu den Gewaltwiderfahrnissen von Männern passiert ist, sollte sich auf jeden Fall nicht wiederholen. Dass damals ermittelt wurde, dass jeder 4. Mann in seinem bisherigen Leben schon mindestens ein Mal Gewalt durch eine Frau erfahren hatte, war für die Politikerinnen eine Katastrophe und hat dazu geführt, dass es zwar zu einer großen Studie zum Gewaltverhalten von Männern kam, aber nie zu einer solchen zum Gewaltverhalten von Frauen.
Außerdem war klar, dass es nie mehr zu einem Studienergebnis kommen dürfe, das politisch nicht gewünscht war. Nur dadurch ist erklärbar, dass das BMaaM unter der damaligen SPD-Führung machtpolitisch am wissenschaftlichen Beirat vorbei ins Design der laufenden PETRA-Studie eingriff und damit die Wissenschaftlichkeit dieser Studie schon bei der Erstellung zerstört hatte. Die fertige Studie wurde dann weggeschlossen und durch die Heim- und Hofbedienstete des „Frauen“-Ministeriums, Frau Walper, gefälscht. Damit wurde ein neuer spezifisch deutscher Fachbegriff kreiert: das „Walperisieren“ einer Studie.
Nicht nur die gefürchtete wachsende Bedeutung der Väter durch die originale PETRA-Studie war politisch unter rot-grün gefürchtet, sondern auch die schon vor einigen Jahren ermittelte Marschrichtung der Familienrechtsreform, wie sie von der eingesetzten und von uns bezahlten Expertenkommission formuliert worden war. Deshalb sagte die damalige SPD-Justizministerin Lambrecht (ja, genau die, die danach als Verteidigungsministerin gehen musste) die zum zweiten Mal in den Koalitionsvereinbarungen verpflichtend festgeschriebene Familienrechts-Reform ab.
Programm dahinter ist die im Grundsatzprogramm der SPD festgeschriebene menschenrechtswidrige Gewalt Männern gegenüber: „Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden!“
Seit Jahren laufen deshalb internationale Anstrengungen – und ganz besonders in Deutschland forcierte Bemühungen – die Bedeutung von Vätern zu marginalisieren und gegen Männer allgemein zu polemisieren.
Die GRÜNEN planten deshalb am 07.12.2023 ein inszeniertes Fachgespräch, bei dem schon bei der Planung die Ergebnisse feststanden: Wie bringen wir den alten Käse von der „Häuslichen Gewalt“ wieder so an, dass Väter wieder vermehrt vom Umgang ausgeschlossen werden können? Es geht also darum, dem wachsenden Bewusstsein von der Bedeutung der Väter ein Gegengewicht beigesellen zu können, um Väter von den Kindern abzutrennen und damit die Verfügungsgewalt von Müttern zementieren zu können.
Schon Prof. Salgo, der ebenfalls digital mit anwesend war, machte das in Karlsruhe im Jahr 2002 – die Masche ist also nicht neu – der alte Käse eben…
Dass sie aber immer noch so dreist aufgetischt wird, zeigt, wie brett-dumm politisch immer noch gehandelt wird.
Und damit wir wissen, in wessen Vita das einmal festgeschrieben sein sollte und wer außer den GRÜNEN allgemein verantwortlich ist, hier die Namen:
Nina Stahr MdB, Mitglied des Familienausschusses und bildungspolitische Sprecherin
Helge Limburg MdB, Mitglied des Rechtsausschusses und rechtspolitischer Sprecher
Maria Klein-Schmeink MdB, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Ulle Schauws MdB, Mitglied des Familienausschusses und frauen- und familienpolitische Sprecherin
Asha Hedayati, Anwältin und Dozentin für Familienrecht
Claudia Kittel, Leiterin der Monitoringstelle der UN-Kinderrechtskonvention
Lucy Chebout, Fachanwältin für Familienrecht und Vizepräsidentin beim Deutschen Juristinnenbund
Dr. Romy Ahner, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
Britta Schlichting, ZIF, Autonome Frauenhäuser
Wer achtet da eigentlich auf die Gender-Balance und die Gender-Gerechtigkeit?
Quote oder Klientelpolitik?
Die vielen Frauen – sekundiert durch die an dieser Sichtweise mitverdienenden Männer – fokussierten natürlich ausschließlich auf Frauen als Opfer und Männer als Täter.
Und sie bemerkten selbst nicht, dass sie so ganz nebenbei den Ausschluss jeder Täterin mit meinten.
Es wird ein großes Aufheulen geben, wenn wir das dann auch machen müssen.
Etwa 300 Personen hätten sich angemeldet – so wurde vorgetragen. Die Organisatorinnen der Veranstaltung werteten die Gesamtzahl – wie von ihnen gewohnt – pauschal und kurzgeschlossen als Zustimmung zu ihrer persönlichen Agenda. Jede Kritik an ihrer Aufstellung wurde einfach und pauschal ausgeschlossen. Dabei war bei der Zusammenstellung der Personen in der Auflistung der digital Teilnehmenden zumindest für mich erkennbar, dass durchaus eine respektable Anzahl von Kritik an der Aufstellung der Organistorinnen vertreten war.
Um 9.20 Uhr waren 143 Personen digital anwesend. Im Raum sollen noch etwa 50 weitere Personen live anwesend sein.
Um 9.40 Uhr waren 162 Personen digital anwesend.
Um 9.55 Uhr waren 170 Personen digital anwesend.
Um 11.25 Uhr waren 140 Personen digital anwesend.
Die „Väterrechtler“ waren natürlich ebenfalls vertreten. Und sie wurden zitiert. Natürlich mit negativer Konnotation. Keller lässt grüßen. Das machte das Ganze aber gerade nicht intelligenter…
Redebeitrag von
Ulle Schauws MdB
Mitglied des Familienausschusses und frauen- und familienpolitische Sprecherin
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion
„Seit vielen Jahren wissen wir, dass Frauen, die Häusliche Gewalt erlebt haben, und die Kinder haben, besondere schwierigen und häufig auch sehr gefährlichen Situationen ausgesetzt sind, auch oft noch weit nach der Trennung vom Gewalttäter. Und da ist dieser Fachtag sehr wichtig und die hohe Resonanz – haben wir schon festgestellt – zeigt, dass es eben Zeit dafür wird und ihrer alle Expertise ist für uns unerlässlich und der gemeinsame Austausch wird zum Schutz für Frauen und Kinder heute in den Focus gestellt, denn darum geht es, diesen Schutz.
Frauen leben gefährlich, insbesondere im eigenen Zuhause. Jede Stunde werden mehr als 14 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Beinahe jeden Tag versucht ein Partner oder ein Ex-Partner, eine Frau zu töten und 1000 Mal haben wir das gehört, aber scheinbar scheint es noch immer nicht überall angekommen zu sein. Denn – ich zitiere das dt. Institut für Menschenrechte – beteiligte Fachkräfte, die die Dynamik von Häuslicher Gewalt und die Auswirkungen auf Betroffene und Kinder oft nicht erkennen oder sogar aufgrund solcher Stereotypen delegitimieren, ist das fatal und es kann eben auch zerstörerisch sein.
Und es bedeutet im Klartext, dass auf eine Gefahrenlage sehenden Auges völlig unzureichend reagiert wird. Frauen, die Häusliche Gewalt erleben, müssen leider auch Gewalt gegen ihre Kinder erleben – Kindeswohlgefährdung, Kindesmisshandlung, und auch, dass sie vor den Augen der Kinder erniedrigt werden und die Kinder ihre Schutzlosigkeit sehen. Gewalt gegen die eigene Mutter mitzuerleben, ist für viele Kinder traumatisch. Frauen müssen mit ständiger Angst leben, Angst vor Gewalt, vor Drohungen und auch davor, dass mit Gewalt gegen die Kinder gedroht wird. Der Vorfall am Hamburger Flughafen hat das aktuell nochmal deutlich gemacht. Gerade die Trennungssituation birgt ein enormes Gefahrenpotential für Frauen und ihre Kinder. Repräsentative Studien belegen, dass körperliche Angriffe bei 10 bis 14% vorkommen, und zwei Drittel aller Femizide ereignen sich in oder nach der Trennungsphase. In 20% der Fälle waren auch Kinder direkt Opfer von Tötungsdelikten im sogenannten erweiterten Femizid.
Wenn Kinder vorhanden sind, bedeutet das für Frauen auch nach dem Ende der Beziehung nicht das Ende der Bedrohung oder der Gewalt für sie. Wenn am Anfang kein Umgang stattfindet, kann der Täter ihnen auflauern, sie bedrohen oder die Kinder in seine Gewalt bringen. Oft versuchen die Gewalttäter, ein Eilverfahren vor Gericht um den Umgang zu erzwingen – die Bedrohungslage steigt massiv.
Wenn Frauen oft aus Angst, den Täter treffen zu müssen, nicht kooperieren, wird ihnen dies von den Behörden meist negativ angelastet bis hin zu Äußerungen wie „ungeeignet für die Erziehung“. Vor Gericht wird Häusliche Gewalt schlicht zu wenig berücksichtigt.
Wir müssen beim Sorge- und Umgangsrecht bei Gewalt tätig werden, wir wissen das, wir alle hier wissen das, und auch die Istanbul-Konvention, die seit 2018 hier in Deutschland in Kraft ist, ist für uns handlungsleitend und auch zwingend. Denn, so in der Istanbul-Konvention, gewalttätige Vorfälle bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht betreffend Kinder, müssen berücksichtigt werden, oder auch: Es ist sicherzustellen, dass die Ausübung des Besuchs- und Sorgerechts nicht die Rechte und die Sicherheit des Opfers oder der Kinder gefährdet.
Liebe alle hier im Raum, bei aller Schwere des Themas, ich freue mich über diesen Fachtag, über das gesammelte Fachwissen von Ihnen, von der Expertinnen und Experten und aus dem Publikum und wir wollen damit auch mit den Erkenntnissen die notwendigen gesetzgeberischen Schritte jetzt endlich anstoßen.
Vielen Dank und einen ganz wunderbaren Fachtag mit Ihnen allen zusammen.“
Redebeitrag von Rechtsanwältin
Asha Hedayati
Anwältin und Dozentin für Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht
„Danke für die Einladung und für die einleitenden Worte.
Ich hab nicht so wahnsinnig viel Zeit und ich hab mir einiges aufgeschrieben, damit ich nicht die Dinge vergesse. Es kann sein, dass nicht alles erwähnt wird. Wir haben danach ja noch ein Gespräch, ein gemeinsames.
Ich möchte gerne mit einem Beispielfall beginnen, weil ich denke, dass das mal relativ eindrücklich ist, wenn ich aus der Praxis erzähle. Ich – wenn ich gewaltbetroffene Frauen vertrete, mit Kindern, dann erzählen sie mir häufig – sehr ähnliche Geschichten. – Sie müssen sich das so vorstellen – es kommt zu Partnerschaftsgewalt – in den – in den Familien und dann wird die Polizei gerufen. Die Polizei kommt, und kommt häufiger und macht dann regelmäßig, wenn alles gut läuft, eine Kinderschutzmeldung beim Jugendamt. Das Jugendamt meldet sich bei der Mutter und sagt – Du musst hier die Trennung einleiten, weil – das Miterleben von Partnerschaftsgewalt eine Kindeswohlgefährdung ist. Der Mutter wird gesagt, wenn Du das nicht tust, dann ist das eine Kindeswohlgefährdung und schließlich werden Deine Kinder in Obhut genommen. Die Mutter trennt sich, hat – und darüber müssen wir jetzt nicht reden – dafür haben wir jetzt keine Zeit, enorm viele strukturelle Hindernisse bei der Trennung, kein bezahlbarer Wohnraum, die Mutter landet mit dem Kind in Armut und andere Themen, aber mit ganz viel Kraft schafft sie es, sich aus dieser Partnerschaftsgewalt zu trennen, damit die Kinder nicht in Obhut genommen werden, weil das Miterleben von Partnerschaftsgewalt eine Kindeswohlgefährdung ist. Sie geht in ein Frauenhaus mit ihren Kindern. Dann platzt nach 3, 4, 5 Wochen ein Schreiben vom Familiengericht bei ihr ein, in dem steht: „Kommen Sie bitte zum Anhörungstermin, der Kindesvater hat einen Antrag auf Umgang gestellt. Der Kindesvater möchte Umgang mit den gemeinsamen Kindern.“
Die Kindesmutter muss also kurz nach der Trennung von dem gewalttätigen einstigen Partner zu diesem Anhörungstermin. Und jetzt heißt es sowohl vom Jugendamt als auch vom Familiengericht, in diesem familiengerichtlichen Verfahren, dass, was vorher passiert ist, das ist egal, die Partnerschaftsgewalt spielt hier keine Rolle. Es findet eine künstliche Trennung von der Eltern- und der Partnerebene statt – ihr seid ja jetzt getrennt, hier findet ja keine Gewalt mehr statt und das Kind hat Recht auf Umgang mit dem Kindesvater. Die Mutter sagt, erstmal möchte sie nicht in die Umgangsübergaben, weil sie Angst um die permanente Destabilisierung durch den Kindesvater hat, dann hat sie auch Angst um ihr Kind, weil er auch vorher schon immer wieder damit gedroht hat, sich bei ihr zu rächen und sie weiß, dass er auch das Kind instrumentalisieren kann in dieser Sache – und – sitzt dann vor mir und sagt: Was mache ich jetzt? Wie kann ich jetzt diesen Umgangskontakt, – wie muss ich den zulassen? Und ich bin dann als Anwältin häufig in der Situation, dass ich ihr erklären muss, dass sie den Umgang schon irgendwie zulassen muss, weil nämlich – und das ist auch sehr interessant – ihre Abwehrhaltung – also, dass sie jetzt sagt: Ich habe Angst, ich habe Angst um mich, ich habe Angst um mein Kind, dass ihr das vorgeworfen wird und ihr dann gesagt wird, das ist die – verstößt gegen die Wohlverhaltensklausel. Du bist nicht bindungstolerant. Du kannst die Beziehung zum anderen Elternteil nicht fördern und unterstützen. Im schlimmsten Fall bedeutet das möglicherweise: Du bist nicht erziehungsfähig, und damit sind wir – wieder in diesem Begriff der Kindeswohlgefährdung, vielleicht ist jetzt die Mutter kindeswohlgefährdend mit ihrem Verhalten, weil sie sich und das Kind schützen möchte – und – wenn – das – im Raum steht, dann hängt ein Damoklesschwert über den Müttern – was bedeutet, dass im schlimmsten Fall ein Sorgerechtsentzug drohen könnte, beziehungsweise die Umplatzierung des Kindes zum gewalttätigen Ex-Partner.
Das heißt nicht, dass es immer wieder diese Beschlüsse gibt, also, es gibt diese Beschlüsse vielleicht gar nicht so häufig, dass die Kinder umplatziert werden, aber – die Bedrohungskulisse bedeutet, ich als Anwältin ihnen quasi dazu raten muss, in eine Vereinbarung zu gehen, sich zu vergleichen, sich zu einigen auf den – vielleicht – wenigstens noch irgendwie – – besser aushaltbaren Zustand, dass sie jetzt erst einmal den Begleiteten Umgang machen, oder ganz wenig, also möglichst wenig Umgangskontakte zulassen, – und dann heißt es, sie haben sich ja geeinigt. Aber, das ist – keine – also – für die Frauen ist das nicht freiwillig, ja? – sie einigen sich ja nicht, weil sie wollen, sondern weil im schlimmsten Fall ihnen gesagt wird, sie sei nicht erziehungsfähig. Und was dann nämlich noch dazu kommt, ist, dass wir ganz schnell einen Gutach… – in einem Sachverständigengutachtenverfahren, das heißt in einem Sachverständigengutachten – das sind – unheimlich stressige Verfahren – und Sachverständige, die ham – die Betroffene begleiten, die Kinder begleiten, den Vater begleiten und eigentlich sind die dafür da, um zu schauen, kann der Umgang wirklich stattfinden – und plötzlich aber die Mutter ganz häufig im Fokus, und dann heißt es im Gutachten, Moment mal, vielleicht ist die Mutter überhaupt erziehungsfähig und erziehungsgeeignet, weil, sie ist ja die ganze Zeit dabei, zu blockieren.
Und diese Gutachten – kosten Geld, die Beteiligten, also die Mandantinnen wissen, wenn sie in dieses Verfahren gehen und keine Verfahrenskostenhilfe bekommen, also, wenn sie selber zahlen müssen, sind das – Beträge von über 5000, 6000 Euro, die sie zahlen müssen, – die sind stressig – und am Ende ist das Gutachten ja häufig – garnicht – besonders vorteilhaft für die Betroffenen.
Dann – also – vielleicht nochmal – ganz kurz – zu den einzelnen Problemen – ich weiß, ich hab nicht so viel Zeit – aber, wir haben das Problem, dass – beim – – wenn Umgangs- und Sorgerecht zusammenfällt, dass es – fast immer – ne Unterordnung des Gewaltschutzes unter das Umgangs- und Sorgerecht gibt. Das heißt, wir haben beispielsweise an den Familiengerichten am selben Tag im selben Termin – wird ein Gewaltschutzverfahren verhandelt, er darf sich ihr nicht nähern, da erkennt das Gericht an, dass es irgend eine Form von Gefahr gibt, es gibt einen Gewaltschutzbeschluss – zwei Minuten später gibt es ein Umgangsverfahren, in dem heißt es dann plötzlich: Aber, der Umgang, der muss sofort wieder eingeleitet werden, und manchmal (lacht) heißt es sogar, der (lacht) Gewaltschutzbeschluss gilt – nicht – für die Umgangsübergaben, da darf er sich dann ihr nähern.
Dann – – das ist ein Problem – bei der Unterordnung des Gewaltschutzes unter Umgang und Sorgerecht, bei der Trennung der Partnerschaftsebene von der Elternebene – Schlagwort da – ein schlechter – Partner – muss nicht gleichzeitig ein schlechter Vater sein – die Regelvermutung, dass der Umgang mit beiden Elternteilen immer kindeswohldienlich ist – – .
Es gibt Kinder, die sagen, sie möchten keinen Umgang zum andern Elternteil haben. Wir müssen sie hören. Das sind Kinder, die sind 10, 11, 12. Die sagen das – und trotzdem sagt eine Verfahrensbeistandschaft – möglicherweise ist das Kind manipuliert worden. – Das wissen wir nicht. Das Kind – es ist immer kindeswohldienlich, wenn das Kind auch Umgang zum Kindesvater hat, aber obwohl das Kind in der Anhörung sagt, ich möchte den Umgang nicht.
Beim – wir haben – das Problem dieser Wohlverhaltenspflicht, ja, also, dass das Thematisieren Häuslicher Gewalt – – die Betroffene immer in diese – Bindungsintoleranzproblematik stürzt. Wir haben das Problem, ganz großes Problem, dass – natürlich – es eine Beweisproblematik gibt, ja, wenn es um Häusliche Gewalt geht.
Aber – wir müssen auch verstehen, dass – die strafrechtliche Unschuldsvermutung nicht im Familienrecht gilt. Das heißt, das familienrechtliche Verfahren dient einem anderen Ziel. Nämlich der Prävention von Gewalt und Schutz des Kindes. Es geht um das Kindeswohl. Es geht nicht darum, man darf nicht auf eine strafrechtliche Verurteilung abstellen – . Dann haben wir das Problem der Gewaltbegriffe generell.
Ja, ich hab Mandantinnen, die bekommen keinen Kindesunterhalt. 50% der Alleinerziehenden in Deutschland erhalten keinen Kindesunterhalt vom anderen Elternteil. Spielt das eine Rolle bei Gericht? Nein, das spielt keine Rolle bei Gericht. Es spielt kaum eine Rolle, ob der Kindesvater Unterhalt zahlt, und damit vielleicht – oder nicht Unterhalt zahlt und damit vielleicht nicht erziehungsfähig ist. – –
Aber es spielt eine Rolle, ob die Kindesmutter den Umgang nicht zulässt, weil sie Angst vor Gewalt hat – und dann ist sie plötzlich nicht erziehungsfähig.
Wir haben insgesamt das Problem, dass es eine mangelnde Kenntnis gibt über Dynamiken und psychische Folgen des Miterlebens von Häuslicher Gewalt. Wir wissen von Studien, dass das Miterleben von Partnerschaftsgewalt für Kinder – mittelbar – gewaltvoll ist. – – Sie erleben – häufiger eine posttraumatische Belastungsstörung. Sie sind später – sie haben später ein größeres Risiko – das wissen wir von Studien, das habe ich mir nicht ausgedacht – dass, wir wissen, dass sie später ein größeres Risiko haben, selbst von Partnerschaftsgewalt betroffen zu sein, sogar selbst Täter*Innen zu werden.
Also, wenn wir wirklich und ernsthaft für die Prävention was machen möchten, ja, eine ÄCHTE Prävention, dann müssen wir bei den Jüngsten ansetzen.
Davon hängt die Zukunft des Gewaltschutzes in Deutschland ab.
Danke.“
Am Anfang der Veranstaltung wurde geklärt, dass es um nicht weniger geht, als um einen Teil der viele Jahre lang ausgesessenen Familienrechtsreform. Nachdem die Vorschläge der Expertenkommission abgeschmettert wurden, nachdem die PETRA-Studie „walperisiert“ wurde und nachdem mit langer Hand eine Umkehr der Fortschritte in einen Weg in die feministische Steinzeit eingefädelt wurde, ist das nun ein Teil der neuen „Fortschritte“, die rot-grün für uns bereit hält.
Dass gerade rot-grün damit aber viele Mütter ebenfalls entsorgen wird, übersehen sie in ihrem feministischen schwarz-weiß-Plan. Mit den Tätern meinen sie auch die Täterinnen. Mit dem Umgangsausschluss meinen sie natürlich auch Mütter. Mit dem Ausschluss aus der Sorge entsorgen sie natürlich auch Mütter.
Und wieder stellen sie die Fallen für Väter so scharf, dass auch Mütter reinfallen werden.
15% entsorgte Mütter reichen noch lange nicht, um das System kippen zu lassen.
Macht weiter so! Bei 30% denke ich, dass genug rot-grüne Nachbesserung erreicht sein wird.
Was bleibt zu tun, wenn die feministische Liga weiter politisch erfolgreich agiert?
Es ist einfach ungeheuer, wie wir eine Schiene fahren müssen, die uns nicht liegt.
Wir müssen die Gangart von Frauen übernehmen, um als Mann und Vater überleben zu können.
Wir erhalten nicht schon im Voraus dafür jede Absolution wie Frauen.
Uns wird nicht gesagt: „Benimm Dich wie ein Schwein, Du bist im Recht, wir helfen Dir dabei und wir sorgen dafür, dass Du nie die Verantwortung übernehmen musst!“
Wir müssen also alles super-korrekt machen und keine Regel brechen, weil wir Männer sind.
Das Brechen aller Regeln – völlig folgenfrei – das dürfen nur Frauen mit angeborenem Opferstatuts.
- Wir müssen Männer und gerade Väter dafür sensibilisieren, dass sie Täterinnen nicht mehr weiter ertragen und decken dürfen.
- Wenn sie zum ersten Mal ausrastet, kommt eine klare Ansage, die beim zweiten Mal umgesetzt wird.
- Wenn sie zur Gewalttätigkeit neigt und mit Geschirr um sich wirft, ist es wichtig, Zeugen dafür zu haben. Rede mit den Nachbarn darüber. Sorge für Dokumentation.
- JEDE Gewalt der Mutter gegen ein Kind führt zur Anzeige! Keine Entschuldigung für eine Täterin!
- Bevor sie daran denkt, selbst die Polizei zu rufen, musst Du schon dafür gesorgt haben, dass ihre Gewaltvita bei der Polizei bekannt ist. In diesem Fall gilt allein, wer zuerst die Initiative ergreift. Macht sie das, hat sie ALLE feministischen Vergünstigungen auf ihrer Seite. Also musst Du zuerst handeln.
- Konzentriere Dich immer und rechtzeitig auf das Kind. Kein Streit vor dem Kind. Wenn sie laut wird, gehe mit dem Kind weg. Der Schutz des Kindes vor der Täterin ist wichtiger als der Streit.
- Es ist gut, wenn Dein Blut fließen sollte. Du darfst sie aber nie auch nur berühren. Achtung: Dokumentation durch Polizei und Arzt ist wichtig.
- Ich kenne Fälle, in denen sie gegen eine Schrank- oder Türkante rannte, sich die Bluse zerriss und dann behauptete, der Mann hätte dies verursacht. Wenn kein Video mitläuft, kann Dich das in den Bau bringen!
Es wird Zeit, dass wir uns rüsten für eine heftigere Gangart in der Zukunft.
Wenn schon Häusliche Gewalt politisch bedeutsamer werden soll, dann werden wir als Opfer mit dabei sein.
Und die GRÜNEN haben klargestellt: Wer häusliche Gewalt ausübt, muss vom Umgang ausgeschlossen werden. Das betrifft dann natürlich auch jede Täterin. Wenn wir mindestens 20% Hellfeld-Täterinnen vom Umgang ausschließen müssen, dürfte das öffentlich bemerkbar werden.
Es wurde heute klargestellt:
– Kein Vorrang für das Gemeinsame Sorgerecht bei Vorliegen von Gewalt
– Kein Umgang bei Häuslicher Gewalt, auch kein Begleiteter Umgang wegen der Gefahr der Retraumatisierung
– Kein Beschleunigungsgebot bei Vorliegen von Häuslicher Gewalt
– Kein Vorrang einer Vereinbarung bei Häuslicher Gewalt
UND DAS ALLES GILT NATÜRLICH AUCH FÜR TÄTERINNEN!
Auch für Väter gilt:
Wenn sie aus Angst vor der Täterin nicht mit der Täterinnen-Mutter kooperieren wollen, darf ihnen das nicht als Bindungsintoleranz vorgeworfen werden.
Und natürlich zum Schluss:
Ich werde notorisch und absichtlich falsch verstanden (wie gerade erst neulich von der Anwältin aus K. im Taunus – Name ist über mich erfahrbar. Schriftsatz liegt vor).
Deshalb für Personen mit beschränkter Einsicht:
Ja, es gibt Gewalt.
Ja, sowohl Männer als auch Frauen üben Gewalt aus.
Ja, sowohl Väter als auch Mütter üben Gewalt gegen Kinder aus.
Ja, wir müssen JEDE Form von Gewalt – von wem auch immer gegen wen auch immer – ernst nehmen.
Ja, wir müssen JEDEN Elternteil, der Gewalt ausübt, vom „Umgang“ ausschließen. Und da selbst in dieser Veranstaltung 20% Täterinnen zugegeben wurden, müssen auch diese 20% Mütter vom Umgang ausgeschlossen werden.
Kinder blieben aber aus dem Gewaltschutzgesetz vom 01.01.2002 bewusst ausgenommen, um Täterinnen zu schützen.
Es gibt autonome Frauenhäuser, aber keine autonomen Männerhäuser.
Die Aussage einer Frau wird als Tatbeweis gewertet. Die Aussage eines Mannes wird ignoriert.
Wir brauchen also mehr umfassenden Schutz für Männer als Opfer.
Und wir müssen dafür sorgen, dass ALLES, was heute beim Fachgespräch der GRÜNEN gesagt wurde, AUCH FÜR ALLE TÄTERINNEN GILT UND AUCH UMGESETZT WIRD!
HIER ist nachzulesen, was Katja Keul am 15.03.2018 im Bundestag für die GRÜNEN zum Wechselmodell sagte.
Heute haben sich die GRÜNEN sowohl familienrechtsfachlich als auch familienrechtspolitisch den Todesstoß versetzt.
Sie können nicht mehr ernst genommen werden.
Ihnen wird ihr eigenes politisches Konzept um die Ohren fliegen. Wir müssen nur noch etwas warten.
Und es werden die betroffenen Mütter sein, die sich wehren gegen das, was in Berlin von rot-grün verbrochen wird.
Wenn diese verstanden haben, dass sie als Täterinnen vom Sorgerecht, vom Umgang, vom Beschleunigungsgebot und von allen Vereinbarungen ausgeschlossen werden und dass sie über Beschlüsse ihre Kinder nicht mehr sehen werden, kippt das von unfähigen ideologisch gesteuerten Laien diktierte System.
Und wenn die entsorgten Mütter begriffen haben, dass es kein PAS gäbe, dass EKE eine Erfindung der bösen Väterrechtler sei und dass die Ablehnung ihrer Kinder gegen sie ganz allein aus der quasi göttlichen unbeeinflussten und autonomen Weisheit einer 8-Jährigen entspringen würde – dann werden wir das haben, was dieses inkompetent geführte Land braucht.
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