Tondokument vom 10.12.2006, dem Tag der Menschenrechte, von unserer KUNDGEBUNG
„in der Stadt des Rechtes, auf dem Platz der Grundrechte, zum Tag der Menschenrechte – gegen Menschenrechtsverletzungen in der deutschen Familienrechtspraxis.“
061210_Franzjoerg_Forderungen
Unsere Forderung nach der Implementierung der Förderung von Männern im Bundesfamilienministerium wurde erfüllt – allerdings wurde alles dazu so eng unter die Kontrolle und die Abhängigkeit von Frauen im Ministerium gestellt, dass allen Menschen wachen Geistes, die dies erkennen, nur die Beschreibung der Bilder von Lächerlichkeit und Absurdität dazu einfallen.
- Wir fordern Untersuchungen zu den Gründen, warum deutsche Familienrechtsbeschlüsse vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte immer wieder als menschenrechtswidrig eingestuft werden und wir fordern die Abschaffung dieser Gründe.
Anstatt das umzusetzen, ist die Politik daran interessiert, ihren politischen Einfluss auf den EGMR so zugestalten, dass möglichst kein Antrag gegen das deutsche Familienrechtssystem mehr dort behandelt wird.
- Wir fordern eine wissenschaftliche Definition des Kindeswohlbegriffes, um dem Missbrauch mit diesem unbestimmten Rechtsbegriff zu begegnen. Beraterisches Handeln und jugendamtliches Eingreifen muss an einer Definition des Kindeswohlbegriffes mess- und bewertbar sein.
Es sind insbesondere die Richter, die sich über den „unbestimmten Rechtsbegriff ‚Kindeswohl‘ “ ihren Gestaltungsspielraum erhalten wollen. Und natürlich wollen die ideologisierten Fachfrauen in der Politik diese Transparanz ebenfalls verhindern.
- Wir fordern endlich Gleichstellung der Geschlechter im Kontext Familie:
- Mütter sind nicht Eltern erster Klasse und Väter im Vergleich dazu nur Eltern zweiter Klasse
- ehelich geborene Kinder sind nicht Kinder erster Klasse und nicht ehelich geborene Kinder im Vergleich nur nachrangig
- Eltern sind Eltern, ob ehelich oder nicht ehelich.
Gleichstellung der Geschlechter? Welche anmaßende Forderung von Männern! Jede politisch korrekte Gleichstellungsbemühung MUSS notwenigerweise Frauenförderung sein. Zweifel daran werden mit Beschimpfung und Abwertung beantwortet: „Antifeministisch, homophob, gewaltbereit, rechtsradikal, …“
- Wir fordern die sofortige Umsetzung von Gender Mainstreaming, das heißt, den Übergang von der reinen Frauenförderung zur umfassenden Förderung beider Geschlechter in allen Bereichen, in denen sie nicht gleichberechtigt sind. Damit befinden wir uns im Gleichklang mit allen emanzipatorischen Kräften in der Gesellschaft und progressiven Politikern, die das Festklammern an der alleinigen Frauenförderung inzwischen auch als egoistisches Gerangel um Macht, Pöstchen und Steuertöpfe erkannt haben.
Vor 17 Jahren war das noch formulierbar. Heute muss man sich hüten, so etwas zu sagen. Allein die Äußerung eines solchen Anspruchs führt zur Ausgrenzung.
- Wir fordern
- eine wissenschaftliche Evaluation von fünf Jahren Gewaltschutzgesetzpraxis
- Bestrafung von Volksverhetzung in Gestalt der alleinigen Zuordnung von Täterschaft an Männer
- und die Bestrafung jeder Diskriminierung von Männern im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz
Inzwischen haben wir 22 Jahre Gewaltschutzpraxis hinter uns mit fatalen, die gesamte Gesellschaft nachhaltig schädigenden Konsequenzen. Und alle beklatschen die Perversitäten, die unsere Politik damit erzeugt.
- Wir fordern ein Männerhaus hier in Karlsruhe und an vielen Orten dieser Bundesrepublik, um von Gewalt durch die Mutter bedrohten Vätern die Gelegenheit zu geben, sich mit ihren Kindern vor der Täterin in Sicherheit bringen zu können.
Diese Forderung scheint 16 Jahre nach ihrer öffentlichen Nennung endlich gehört worden zu sein. Politisches Handeln? Fehlanzeige.
- Wir fordern die Einrichtung von stetiger Fortbildung und Supervision für Jugendämter. Väter- und kinderfeindliches Handeln darf nicht länger Normalität sein.
Ein Amt mit 88% Frauendominierung? Ein Amt mit Machtbefugnis, das politisch verortet ist und völlig ohne jede Fachaufsicht unkontrolliert handeln darf? Fortbildung? Die kaufen sich dazu jede Figur, die bereit ist, ihnen für die Krumen vom Tisch der Frauenförderung jeden Blödsinn zu erzählen…
- Wir fordern die Auflösung von Personalunionen Frauenförderposten / Amtsleitung. Es ist unheilvoll für Kinder und Väter, wenn z.B. ein Jugendamt dadurch, dass die Amtsleiterin einen Frauenförderposten inne hat, zum „Mütter“-Amt mutiert.
Das war mal in Karlsruhe. Aber aus diesem offensichtlichen Fehler sind sie klug geworden und outen sich nicht mehr so deutlich.
- Wir fordern die Einrichtung einer männer- und väterpolitischen Abteilung im Familien- und Sozialministerium, um die Weiterentwicklung von umfassender Emanzipation (Gender Mainstreaming) in der Politik zu verorten. Emanzipation wird weiterhin blockiert, wenn sie nur über die Interessen von Frauen definiert wird.
Gut, das haben wir inzwischen. Aber wie? Es graust allen, die das beobachten und ertragen müssen…
2022 haben wir folgende Forderungen erhoben:
Politische Forderungen
- Analog zur Gleichstellung von Frauen und Männern müssen auch im Familienrecht biologische Mütter und biologische Väter gleichgestellt werden
- Logische Folge ist die analoge Definition von Mutterschaft und Vaterschaft in den Paragrafen 1591 und 1592 BGB.
- Logische Folge ist das automatische Sorgerecht ab Feststellung der Elternschaft und der Bestätigung durch die entsprechende Elternperson – §1626a.
- Logische Folge ist die Priorität von biologischer Elternschaft, die nicht automatisch mit sozialer Elternschaft gleichgestellt werden darf.
- Gleichstellung der Eltern bedeutet auch immer, dass die Doppelresidenz des Kindes nach einer Trennung die Diskussionsbasis darstellen muss, die als Verhandlungseinstieg in die Ausarbeitung einer individuellen Lösung durch die Eltern oder notfalls durch das Gericht dient.
- Analog zur Balancierung der Eltern müssen sowohl das Sorgerecht als auch der gelebte Kontakt zum Kind für beide Eltern prioritär sein und deren Einschränkung muss einer hohen Hürde unterliegen
- 1671 BGB muss gestrichen werden, weil er nichts weiter als ein Instrument der Machtausübung von Eltern gegeneinander darstellt. § 1666 BGB genügt als Regulativ bezüglich des Kindeswohls.
- „Umgang“ muss als Ausdruck der restriktiven Kontaktbeschränkung zum Kind für den „umgangsberechtigten“ Elternteil geächtet und durch „Betreuung“ ersetzt werden.
- Eltern sind wechselseitig mitverantwortlich für die Beziehung des jeweils anderen Elternteils zum Kind
- §1684 BGB muss endlich ernst genommen werden. Verstöße dagegen stellen immer eine Kindeswohlgefährdung dar und müssen deutlich sanktioniert werden.
- Kindesentzug auch innerhalb der BRD muss über die Erweiterung des §235 StGB ins Strafrecht übernommen werden.
- Falschbeschuldigung muss auch in der Praxis strafrechtlich verfolgt werden. Dabei müssen auch Mütter nach dem Verursacherprinzip für ihr Tun verantwortlich gemacht werden.
Inzwischen – 2024 – sind wir dabei, ein neues PLÄDOYER für eine völlig neue Familienrechtspolitik zu formulieren.
Man (und frau) darf gespannt sein …