08.06.2023
In einem kleinen Familiengericht nahe der belgischen Grenze
In einer strittigen Elternsache stehen die beiden Eltern einmal wieder vor Gericht. Es geht um einen 11-jährigen Jungen mit enger Anbindung an die Mutter. „Heimweh“ ist ein Dauerproblem.
Ein neuer Richter mit erfrischender Kompetenz leitet die Verhandlung. Das Jugendamt ist von einer jungen Sozialarbeiterin vertreten. Der neue Anwalt der Mutter ist nachvollziehbar und durchaus diskussionsfähig.
Die Verfahrensbeiständin allein fällt aus dem Rahmen. Sie wirkt alt, bissig, verkniffen und tarnt sich hinter einer professionellen kantigen Fassade.
Es entsteht der Eindruck, dass sie eben nicht das Kind, sondern eher die Mutter vertritt. Sie erlaubt sich immer wieder übergriffige Bemerkungen, worauf ich dem Vater anrate, sich nicht triggern zu lassen und ihren Blödsinn einfach zu übergehen.
Eines allerdings kann nicht einfach wegignoriert werden. Sie schreibt in ihrem 8-seitigen Bericht:
„J. vermutet, sein Vater könnte am Unfalltod seiner ersten Frau „nicht unschuldig sein“. In diesem Kontext und insbesondere wegen der Anschuldigungen, die sein Vater gegen seine Mutter erhebt, sorgt sich J. nicht nur um sich sondern auch um seine Mutter.“
Woher soll der 11-jährige J. diese Vermutung von einem Vorfall haben, der lange vor seiner Geburt stattfand? Fakt ist, dass diese Frau damals bei einem Überholvorgang einen Frontalzusammenstoß hatte und trotz Tragen des Gurtes so schwer verletzt wurde, dass sie im Krankenhaus starb.
Gerade bei einem symbiotisch an die Mutter gebundenen Elfjährigen müsste eine fachlich gut aufgestellte Heilpädagogin eben dieser symbiotischen Bindung nachgehen und die Äußerung des Kindes als Zeichen seiner Parentifizierung erkennen. Dazu aber ist diese Heilpädagogin unfähig. Sie denkt mit dem Bauch und nicht mit dem Kopf. Als Verfahrensbeiständin ist sie untauglich. Vielleicht sollte sie Globuli verkaufen.
Frauen dieses Typus bestimmen immer wieder Atmosphäre und Entscheidungen in deutschen Familiengerichten. Solange solche unprofessionellen Frauen zugelassen werden und mitentscheiden dürfen, müssen wir uns nicht über die bescheidenen Qualitäten von familiengerichtlichen Entscheidungen in unserem sogenannten Rechtsstaat wundern. Sie tragen nicht alle Schuld an der grotesk defizitären Situation – aber genug, um sie endlich dahin zu schicken, wo sie keinen Schaden mehr anrichten können.
Ach so: Aktenzeichen und Name der heilpädagogischen Dame …
Hmmm – ich habe noch nie mit Klarnamen öffentlich gearbeitet. Aber, ich denke, sie wird demnächst schon irgendwo zu finden sein.