Trennungsväter kennen das zur Genüge: Oft ist das Gemeinsame Sorgerecht das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben ist. Und im Falle von Scheidung einer Ehe gibt es noch nicht einmal dieses wertlose Papier. Mütter kommen mit dem Kind an der Hand zur Anmeldung an die Schule und sagen, sie seien alleinerziehend. Die Sekretärin, die die Anmeldung entgegennimmt – immer wieder eine selbst umgangsboykottierende „Alleinerziehende“ – notiert nur die Mutter als Sorgeberechtigte. Es gibt keine Verwaltungsvorschrift, die die Schulen dazu…