In einem abenteuerlichen Fall der beabsichtigten Kriminialisierung eines Vaters durch die Karlsruher Staatsanwaltschaft war beim 2. Versuch der Durchsetzung einer ungerechtfertigten Klage der Rundfunk vor Ort und die BNN titelte am Folgetag: „Schoss die Staatsanwaltschaft aus der Hüfte?“
Beide Male wurde der Vater freigesprochen.
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