Das Ende der Vorsorgerehe – Folgen des neuen Unterhaltsrechts
Es diskutieren:
Franzjörg Krieg, Vorsitzender des Vereins „Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe“ e.V.
Renate Maltry, Münchner Familienanwältin und Vizepräsidentin des Juristinnenbundes
Anne Lenze, Professorin für Sozial Arbeit an der Hochschule Darmstadt
Moderation: Anja Braun
Das neue Unterhaltsrecht, das seit Beginn des Jahres in Kraft ist, besiegelt das Ende der traditionellen Hausfrauen-Ehe. Frisch Geschiedene müssen jetzt nicht mehr jahrelang für den Ex-Partner aufkommen. Dafür werden alle Kinder – die in der Ehe geborenen wie auch außerehelich geborene Kinder – gleich gestellt. Und: Sie werden beim Unterhalt bevorzugt. Die Mutter – in seltenen Fällen auch der Vater – kommt erst an zweiter Stelle. Zudem muss der Betreuungsunterhalt verheirateten wie unverheirateten Ex-Partnern nur noch bis zum dritten Geburtstag des Kindes bezahlt werden. Die Bundesjustizministerin bezeichnet das Gesetz als großen Wurf. CDU wie SPD versichern unisono, es breche mit überkommenen Konventionen und Privilegien. Aber entspricht das auch den Vorstellungen der Betroffenen? Ist diese Rechtsprechung überhaupt umsetzbar? Kritiker fordern: Wer Frauen – denn in erster Linie sind sie betroffen – den Unterhalt nimmt, muss zunächst für Kinderbetreuung und Arbeitsplätze sorgen.
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Frau Lenze machte 2016 im Rahmen der Bertelsmann-Studie zum Kindesunterhalt wieder Schlagzeilen.