Gesendet: Dienstag, 05. November 2019
Betreff: Umgangsbremse Strafanzeige
Hallo Mitstreiter,
vermutlich kennt hier jeder den (heimlichen) „Vorgangskatalog zur Umgangsvereitelung„.
Wir kennen das Vorgehen mittels Vorwürfen/Anzeigen bezüglich
- 186 Üble Nachrede
- 187 Verleumdung
- 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen
- 235 Entziehung Minderjähriger
- 238 Nachstellung
- 239 Freiheitsberaubung
- 240 Nötigung
- 253 Erpressung
und wissen, deutlich mehrheitlich ist an den Anzeigen nichts dran.
Im aktuellen Fall kämpft ein Papa seit Jahren schon um Umgang, der von der Mutter stets boykottiert und dazu das Kind indoktriniert wird. Vor über einem Jahr spitzte sich die Lage spürbar zu, Kind/Papa sollten in absehbarer Zeit (Ferien) endlich Umgang erhalten, so das Jugendamt.
Die Mutter sah ihre Felle davonschwimmen und reagierte mit einer Anzeige gegen den Vater wegen Kindesmissbrauchs.
Die hanebüchenen Begründungen nebst Unlogik (wann sollte sich Papa an Kind vergehen, wenn es doch keinen Umgang gibt?) ließen schnell Zweifel bei den Beteiligten aufkommen.
Dennoch geht die Staatsanwaltschaft den Vorwürfen nach… Befragung Kind, Schule, JA… Beschuldigter wurde informiert, dass Anhörung bei ihm zu Hause erfolgt… nach Wochen wurde er erneut informiert, dass dazu keine Notwendigkeit mehr besteht.
Alles war früh am Rollen, dann passierte nichts mehr.
Der Beschuldigte wurde nach Monaten ungeduldig, erkundigte sich und erfuhr, dass Staatsanwaltschaft X (Wohnort Kind/KM) den Vorgang an Staatsanwaltschaft Y (Wohnort des Beschuldigten) ohne ersichtliche Gründe weitergeleitet hatte (offensichtliche Postlaufzeit von einigen Wochen?).
Nach weiteren Monaten des Wartens erkundigte sich u.a. der Beschuldigte bei Staatsanwaltschaft Y.
Im Laufe der Zeit wurde von „noch in Bearbeitung“, „verläuft im Sande“, „wurde verschickt“, „benötigt Monate“… gesprochen.
Da jetzt deutlich über ein Jahr seit der Anzeige vergangen ist, möchte der Papa jetzt endlich möglichst schriftlich Gewissheit.
Auch wenn er weiß, dass an den Vorwürfen nichts dran ist, ist er mittlerweile ungeduldig, da die Mutter natürlich jeglichen Umgang noch extremer boykottiert, mit Begründung „einer offenen Anzeige“.
Hinter vorgehaltener Hand scheinen Jugendamt und Familienhilfe ähnlich zu denken, obwohl sie Papa & Kind rege unterstützen und sich Misshandlung nicht vorstellen können. Dem Papa könnte auch dort ein entkräftendes Schriftstück hilfreich sein.
Jetzt meine Fragen…
Weiß jemand, ob solche Verfahren (ohne Hand und Fuß) gerne von der Staatsanwaltschaft hinten angestellt oder gar langfristig totgeschwiegen werden?
Gibt es evtl. gar keinen Bescheid an den Beschuldigten, wenn die Sache eingestellt wurde oder einfach nicht weiterverfolgt wird?
Weiß jemand, wie schnell/wie lange das bei ähnlich gelagerten Verfahren lief oder kennt eine durchschnittliche Bearbeitungszeit?
Ist bei dieser „Wartezeit“ ohne erkenntlich weitere Bearbeitung bereits eine Verfahrensverschleppung anzumahnen?
Wenn Staatsanwaltschaft „bemerkt“ (bemerken will), dass die Mutter hier Anzeige machte aus z.B. niederen Beweggründen, stellt sie Verfahren einfach ein oder könnte es passieren, dass diese etwas gegen die Mutter unternimmt? Oder gibt es „Mutter-/Frau-Bonus“, obwohl die Mutter bewusst/mutwillig mit Unwahrheiten die ganze Maschinerie ankurbelte?
Im Voraus danke für eventuelle Erfahrungswerte/Antworten.
Schönen Abend
F.
05.11.2019
Hallo F.,
die Rolle der Staatsanwaltschaften ist im Kontext Familienrechtspraxis absolut katastrophal.
Zunächst fühlen sich Staatsanwaltschaften dazu berufen, Mütter vor dem Abgleiten aus dem Familienrecht ins Strafrecht mit allen Mitteln zu bewahren – während sie Väter ohne Not in Strafverfahren zerren.
Das ist eine immer wieder von mir erlebte Erfahrung in 18 Jahren und rund 3000 Beratungsfällen.
Die neueste Nummer spielt in der Südpfalz.
Eine psychisch auffällige und defizitäre Mutter drängte den Vater mit allen Mitteln vom Kind ab und missbrauchte ihn schließlich weit über ein Jahr lang, um sein Kind nur freitags als Chauffeur zu sehen. Er durfte das Kind vom Kindergarten abholen und zur frühmusikalischen Erziehung fahren. Dort wartete er und musste das Kind anschließend gleich zur Mutter fahren.
Mehr war aus dieser Mutter, diesem Jugendamt und diesem Gericht nicht herauszuholen.
Im Februar 2018 rief die Mutter mich an und erklärte mir, dass sie überzeugt davon sei, dass der Vater der Anführer einer fünfköpfigen Bande sei, die das Kind in einer Gartenhütte immer wieder fesseln, knebeln, durch die Nase betäuben und sexuell missbrauchen würde.
Sie hätte darüber auch mit dem Kindergarten und mit dem Jugendamt gesprochen und diese hätten ihr erklärt, dass sie wüssten, dass der Vater pädophil sei.
Daraufhin bin ich mit dem Vater zu Kindergarten und Jugendamt, habe diese mit der Aussage der Mutter konfrontiert, worauf beide Institutionen entsetzt abgewiesen haben und erklärten, dass sie so etwas nie gesagt hätten.
Das war Grund für mich, eine Strafanzeige gegen die Mutter wegen Vortäuschens einer Straftat zu stellen.
Drei Monate lang geschah nichts. Auf eine Sachstandsanfrage erhielt ich keine Reaktion.
Nach drei Monaten erhielt ich vom Polizeiposten meines Ortes eine Ladung zur Zeugenvernehmung. Worum es geht, wurde mir nicht mitgeteilt.
Da ich dieses Spiel kenne, mache ich auch keine Anzeige bei der Polizei. Dort muss ich damit leben, dass ein oft unzureichend der deutschen Sprache Mächtiger ein Protokoll formuliert, das ich dann unterschreiben muss und noch nicht einmal eine Kopie davon bekomme.
Ich formuliere also meine Strafanzeigen selbst und reiche sie direkt bei der Staatsanwaltschaft ein.
Die Ladung nach einem Vierteljahr ohne Info, weshalb ich geladen werde, geschieht allein zu dem Zweck, mich mit Fragen zu überrumpeln, um danach Unstimmigkeiten zwischen der Aussage von vor drei Monaten mit den jetzt gemachten Angaben feststellen zu können und damit das Verfahren gegen die Mutter einstellen zu können.
Deshalb fragte ich den vernehmenden Polizeibeamten, um welche Fragen es denn gehe. Er legte mir die drei Fragen der Staatsanwaltschaft vor. Danach legte ich ihm eine Kopie meiner Strafanzeige vor und fragte ihn, ob diese Fragen in meiner Strafanzeige unzureichend geklärt worden wären. Er musste feststellen, dass es nach meiner Anzeige nichts mehr zu klären gab und dass die Fragestellung der Staatsanwaltschaft nach drei Monaten allein dem Ziel diente, eventuelle Unstimmigkeiten aus den beiden Aussagen herausdeuten zu können, die es möglich machen, das Verfahren gegen die Mutter einzustellen.
Allein damit ist das Bemühen der Staatsanwaltschaft, diese Mutter auf Teufel komm raus reinzuwaschen, bestätigt.
Es geht aber weiter:
Nach einem weiteren Schreiben von mir an die Staatsanwaltschaft teilte mir diese mit, dass sie jetzt das Verfahren gegen die Mutter eingestellt hätten und jetzt ein Verfahren gegen den Vater wegen des sexuellen Missbrauchs seiner kleinen Tochter eröffnen würden.
Kurz zuvor wurde die Mutter von der Polizei bei einer Amphetaminparty mit zwei Typen hochgenommen. In der Wohnung war die 5-jährige Tochter dabei, die deshalb vom Jugendamt in Obhut genommen wurde.
Das reichte nicht für eine Wendung in der Sache.
Wen wundert es, dass der gemeinsam sorgeberechtigte Vater erst mehrere Wochen nach dem Vorkommnis erfahren konnte, weshalb die Inobhutnahme erfolgte?
Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte der Mutter eine drogeninduzierte Psychose.
Die Tochter kam zu einer Pflegemutter und nach 6 Monaten Urinkontrolle wurde der Mutter Abstinenz bescheinigt und das Jugendamt dachte eine zügige Rückführung des Kindes zur Mutter innerhalb von 5 Wochen an.
Ich erklärte in der Verhandlung, dass es erläutern würde, welche Bedeutung Vaterschaft im Vergleich zu Mutterschaft vor dem Familiengericht hat, wenn ein Vater ohne Makel jahrelange gemeinsame Beratungen, Mediationen und Verhandlungen bräuchte, um sein Kind überhaupt sehen zu können, und die eindeutig kindeswohlferne und defizitäre Mutter nach einer Inobhutnahme in 5 Wochen wieder zur alleinigen Kindesbesitzerin gemacht werden würde.
Und nun wieder zur Staatsanwaltschaft.
Es ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaften gerade bei Delikten mit Vätern als Zielgruppe, die aus dem Familienrecht ins Strafrecht überwechseln, auf Zeit spielen. Es kann vorkommen, dass ein Vater, der wahrheitswidrig von der Mutter des Sexuellen Missbrauchs bezichtigt wurde, manchmal ein Jahr und mehr sein Kind nicht mehr sieht – ohne dass ihm gesagt wird, warum. Er wird auch nicht vernommen. Ihm wird einfach nur das Kind entzogen.
Staatsanwaltschaften ignorieren bewusst das Beschleunigungsgebot im FamFG.
Und wenn man eine Strafanzeige gegen eine Mutter wegen Vortäuschens einer Straftat oder gar wegen Kindesentziehung nach §235 StGB macht, muss man feststellen, wie erfinderisch Staatsanwält*innen sind, um Mütter reinzuwaschen.
Ich konnte einmal eindeutig beweisen, dass eine Mutter das Kind mit List entzogen hatte. Ein Oberstaatsanwalt erklärte mir, dass diese Mutter gar keine List anwenden könnte, weil er sie als dafür zu einfältig halte.
Man darf von einer Frau sagen, dass sie zu doof zur Übernahme von Verantwortung ist – wenn man sie dadurch vor einer tatsächlichen Verantwortungsübernahme für ihr Verhalten freisprechen kann.
Schon vor Jahren wurde ein Vater in Karlsruhe wegen Häuslicher Gewalt von der Mutter angezeigt und von der schlampig recherchierenden Staatsanwaltschaft angeklagt.
Ich konnte miterleben, dass der Vater freigesprochen werden musste.
Und als sie denselben Mist ein Jahr später gegen denselben Vater nochmals machten, sorgte ich dafür, dass die Zeitung dabei war und sein Freispruch im Radio kam – mit Interview.
Staatsanwaltschaften sind generell im Schnittpunkt zum Familienrecht abgrundtief defizitär und eines Rechtsstaats unwürdig.