Einblick in eine ganz normale Woche im Sommerloch 2018
Nach irritierten Rückfragen bezüglich der Authentizität:
Das sind alles echte Fälle live. Ich habe nur die Namen und Orte verändert, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen. Die Struktur der Fälle und die Rolle der Professionen sind aber exakt wiedergegeben.
Montag, 20.08.2018
Im Fall von Dieter H. ist Post im Briefkasten.
Sein Schicksal ist eines der typischen. Die Mutter trennte sich, nahm die Tochter mit und behandelte den Kontakt des Kindes zum Vater äußerst restriktiv. Dass sie in eine Sekte eintrat und infolge dessen immer wieder Merkwürdigkeiten lieferte, blieb alles unter der Auffälligkeitsschwelle.
Nach über 8 Jahren geduldigen Ertragens der Ausgrenzung durch die Mutter wurde der Vater nachts von der Polizei aus Berlin angerufen:
Seine Tochter wurde allein nachts auf der Suche nach der Mutter angetroffen. Diese meldete sich erst viel später in der Nacht.
Die Mutter packte ein Auto voll mit kleinem Hund, Hasen, ihrer Tochter und Gepäck. Damit verließ sie ihre Wohnung und fuhr nach Berlin. Dort lebte sie auf der Straße bis alles Geld weg war. Was danach alles geschah, ist noch nicht aufgeklärt.
Warum sie die Wohnung aufgab, ist ebenfalls noch nicht geklärt.
Im Antrag des Jugendamtes nach §1666 (Kindeswohlgefährdung) liest sich das so:
(Ausschnitt aus dem 6-seitigen Antrag)

Natürlich ist der seit 8 Jahren von der Mutter marginalisierte Vater keine Option. Das Mädchen muss also in Obhut genommen werden.
Dieser Fall ist idealtypisch für die Entsorgung eines Vaters durch eine defizitäre Mutter, für die Hofierung der Mutter durch alle Institutionen und durch einen Eingriff von Seiten des Staates erst dann, wenn es absolut zu spät ist, weil es darum geht, eine defizitäre Mutter so lange zu decken, bis die Katastrophe offen ersichtlich ist.
Dienstag, 21.08.2018
Ich treffe mich mit Bernd A. Er lernte in einer schwierigen Lebensphase die falsche Frau kennen und schlitterte mit ihr in eine katastrophale Beziehung, die zwei Kinder hervorbrachte, das Leben in einen Alptraum verwandelte und zur Drogenabhängigkeit führte.
Es war intensive Arbeit, ihn aus diesem Tief herauszuführen.
Begleiteter Umgang für den Vater, Konsolidierung mit Entzug und engmaschiger Kontrolle der Abstinenz, Festigung des Arbeitsverhältnisses durch Disziplin und Fleiß.
Bernd wohnt noch bei seinen Eltern, die ein stabiles Umfeld bieten und ihren Sohn in der Aufbauarbeit unterstützen.
In dieser Phase gibt es keine Chance, auf die defizitäre Disposition der Mutter aufmerksam zu machen.
Er muss sich auf die Aufbauarbeit seines Lebenskonzeptes konzentrieren.
Eine Veränderung wird nur möglich sein, wenn die Kinder im Kindergarten auffällig werden, wenn dadurch von amtlicher Seite die Defizite der Mutter unter die Lupe genommen werden und er dann durch seine unendliche Geduld, Leidensfähigkeit und konstruktive Lebensgestaltung punkten kann.
Und genau das war eingetreten.
Es gibt nach Jahren ein durch das Jugendamt angestrengtes Verfahren nach §1666 BGB wegen Kindeswohlgefährdung und die Kinder leben inzwischen beim Vater.

Es wird deutlich, dass eine Mutter erst dann negativ auffällt, wenn sie es deutlich übertreibt. Alle Hinweise nützen vorher nichts. Die Mutter muss sich dann schon nach auffällig vielen Fehlzeiten mit dem Personal des Kindergartens massiv anlegen und muss ein Kind vor den VertreterInnen des Jugendamtes demonstrativ schlagen. Erst dann geschieht etwas.
Wie viele unsägliche Schicksale gibt es, weil die Mutter diese auffällige Schwelle eben nicht überschreitet und nur unter dieser Schwelle deutlich kindeswohlwidrig agiert? Ich schätze, dass dies die überwiegende Mehrheit der von mir seither betreuten 2.500 Fälle ausmacht. Für diese gilt, dass eine Mutter eben hofiert wird – auch bei bemühter Ausgrenzung des Vaters – oder es gilt, dass eine Mutter, die sich helfen lässt, immer noch besser ist als ein untadeliger Vater.
Die Mutter ging in die Beschwerde und wir werden uns demnächst beim OLG treffen.
Ich sehe aber keine weitere Gefahr. Wir können an die Arbeit gehen, 5 Jahre katastrophale Erziehung durch deine durch und durch defizitäre Mutter durch ein konstruktives Konzept in einer funktionierenden Großfamilie zu ersetzen.
Mittwoch, 22.08.2018
Ich treffe Egon G.
Er hatte als Ingenieur bei Auslandseinsätzen in einer Disko in Peking eine Chinesin von der Stange gepflückt, die auf der Jagd nach genau dem Typen war, der er ist.
Inzwischen ist sie mit ihm verheiratet und hat mit ihm zwei Söhne im Übergang vom Kind zum Jugendlichen.
Nach einer der vielen Auseinandersetzungen, an der beide auch mit Körpereinsatz beteiligt waren, nutzte sie die Gelegenheit, ihn los zu werden.
Sie bekam sein Haus zugewiesen und er campierte danach monatelang.
Alle Verhandlungen gingen in einer Kleinstadt mit mutteraffin geprägtem familienrechtspraktischen Milieu brutal gegen ihn aus.
Er brauchte eine satte Portion Coaching, um sich diesen Abläufen sachgerecht zu stellen.
Die Fallbearbeiterin beim Jugendamt ist Mitglied in der städtischen AG gegen Häusliche Gewalt, von der dieser Fall als Härtefall zugunsten der Mutter klassifiziert wurde. Eine Möglichkeit, die Entwicklung von Abläufen mitzuverfolgen und diese Klassifizierung auch zu revidieren, gibt es damit für sie nicht – sie will ja ihr Gesicht nicht verlieren.
Auch die zunächst damit betraute Richterin stand bis zur Hüfte im städtischen Ausgrenzungssumpf gegen Väter.
Da Egon befürchtete, dass die sorgeberechtigte Mutter dem zunehmenden Druck gegen sie dadurch ausweichen könnte, dass sie beide Söhne nach China entführt, reichte er einen Antrag zur Grenzsicherung ein. Dieser wurde abgelehnt, weil der Vater nicht nachweisen konnte, dass die Mutter beabsichtigt, nach China auszureisen. Die Zuständige vom Jugendamt meinte, die Mutter hätte ihr davon ebenfalls nichts erzählt…
Da die Mutter aber befürchtete, dass der Vater in vermögensrechtlicher Hinsicht Fakten schaffen könnte, stellte sie einen Antrag auf Dinglichen Arrest, dem stattgegeben wurde.
Es ist deutlich:
Was den Belangen der Mutter dient, wird gemacht, was den Befürchtungen des Vaters entgegenkommt, wird abgewiesen.
Ich hatte in einer Verhandlung die Frage gestellt, was diese beiden Jungs denn nun brauchen: Die Fähigkeiten des Vaters, die diesen als Ingenieur nach China gebracht haben, oder die Skills der Mutter, die diese aus der Disko in Peking nach Deutschland gebracht haben?
Natürlich bemerkt man auch in diesem Fall die Parentifizierung der Kinder durch die Professionen, womit das Autoritätspotential zwischen Eltern und Kindern umgedreht wird: Nicht mehr die Eltern bestimmen über die Kinder, sondern ein Elternteil benutzt in Tateinheit mit den Professionen das Kind, um dieses im Interesse des mit Verfügungsgewalt ausgestatteten Elternteils über das ausgegrenzte Elternteil bestimmen zu lassen:
Der Verfahrensbeistand zum Vater:
„Er (einer der beiden Brüder) wolle aber auch Umgang, so wie er feststellt, dass Sie sich an seine Wünsche halten.“
Man stelle sich die Ansprache eines Vaters gegenüber dem Klassenlehrer seines Sohnes vor:
„Mein Sohn kommt dann wieder zur Schule, wenn er feststellt, dass seine Leistung auch anerkannt und als herausragend gewürdigt wird.“
Ich hörte schon oft die Frage der Verfahrensbeiständin an ein Kind:
„Willst Du dem Papa nicht nochmal eine Chance geben?“
Inzwischen wohnt der Vater wieder in seinem Haus.
Der Jüngere seiner Söhne unterläuft alle Ausgrenzungsbemühungen und trifft sich regelmäßig mit dem Vater.
Dieser schreibt mir:
„Damit hat mein Sohn durch seinen Mut und seine Beharrlichkeit weit mehr erreicht als die professionellen Versager vom Jugendamt und dem beauftragten Familienhilfeträger.“
Da muss ich ihm recht geben.
Donnerstag, 23.08.2018
Ich bin mit Michael A. beim Amtsgericht. Er ist eingedeutschter Araber und hat die Unterhaltsvorschusskasse im Genick. Da er sich durch Wohnortswechsel versucht hat, zu entziehen, ist er mitten ins Fadenkreuz geraten und wird nun fertig gemacht. Dass er regelmäßig gezahlt hat, will nicht mehr erkannt werden. Faktisch will ihn die Staatsanwaltschaft – vornehmlich dort eine Staatsanwältin – in die Tonne treten. Dass damit seine Arbeitsstelle auf dem Spiel steht und damit auch seine weitere Zahlungsfähigkeit, ist den Kurzdenkenden egal.
Michael wandte sich schon im Jahr 2011 an mich, um seine Trennungsauseinandersetzungen vornehmlich um Umgang und Unterhalt in den Griff zu bekommen.
Das Gericht versucht schon seit einiger Zeit, ihm anstelle einer Hauptverhandlung, bei der er nicht anwesend war, einen Strafbefehl zuzustellen.
Diesen wollen wir heute abholen. Er traut sich nur, dies zusammen mit mir zu tun.
Wir sind zuerst im Zimmer des Richters – jung, offen.
Dann bei der Sekretärin (problematisch…)
Dann kommt ein von der Sekretärin gerufenes Polizistenpaar dazu und checkt Michaels Ausweis. Sie sind dann bis zum Verlassen des Gebäudes dicht bei uns, nachdem das Erreichen des Richters und unser Weg ins Sekretariat vorher völlig problemlos war.
Es ist während des gesamten Aufenthaltes seit unserem Auftauchen bei der Sekretärin ein Problem, ob wir im Sekretariatsraum sein dürfen oder nicht und wo wir im Zimmer stehen dürfen und wo nicht.
Wir müssen öfter aus dem Zimmer auf den Flur wechseln und wieder zurück ins Zimmer. Das erste Mal wohl, weil sie die Polizisten gerufen hatte.
Die Atmosphäre ist von amtlicher Unsicherheit, Drohgebärden und Diktaten geprägt.
Der Richter scheint der einzig Normale in diesem Habitat zu sein.
Danach treffe ich Günter C. und fahre mit ihm auf der Autobahn nach Süden, um zu seinem derzeitigen Domizil zu kommen.
Günter war am 05.10.2006 zum ersten Mal bei meinem Beratungsabend in Karlsruhe. Seither begleite ich sein Trennungsdrama mit einer Ex-DDR-Bürgerin und einem inzwischen über 20-jährigen Sohn.
Diesen hat er seit 2006 nicht mehr gesehen. Auskünfte erhält er keine. Aber immer wieder Zahlungsaufforderungen für Unterhalt. Da er anfangs auch Unterhalt für die Mutter zu zahlen hatte und nicht zahlen konnte, arbeitet er seit Jahren nur für die Zinsen. Aktuell ist er als spezialisierter Facharbeiter über eine Leihfirma angestellt. Sein Gehalt wird nach der Insolvenz bis auf 900 Euro gepfändet, was nicht jeder Arbeitgeber mitmacht. Da er als qualifizierter Facharbeiter beim Leben unter der Armutsgrenze trotzdem mobil sein muss und sich kein Auto leisten kann, hat er sich als Zweitwohnung einen getarnten Platz im Wald ausgesucht.
Man muss sich das veranschaulichen:
Ein qualifizierter Facharbeiter, der eigentlich 5000 Euro verdient, lebt unter der Armutsgrenze seit inzwischen 9 Monaten im Wald!
Auch das ist Deutschland 2018…

Am Abend ist wie immer donnerstags Beratungsabend. Mitten in den Sommerferien sitzen am großen ovalen Beratungstisch im Luise-Riegger-Haus in Karlsruhe der übliche Durchschnitt von 14 Personen, davon 2 Frauen. Bei 50 Treffen jährlich ergibt das die 700 Anwesenheiten im Jahr. Im April 2018 konnte ich die 10.000ste Anwesenheit seit der Existenz des VAfK Karlsruhe (Gründung am 25.10.2001) feststellen.
Mit am Tisch sitzen Bernd A. und Günter C. Drei weitere Anwesende sind Beratende.
Die restlichen 9 betreffen weitere in dieser Peepshow nicht aufgeführte Fälle. Es ist auch eine Mutter dabei, die von Ausgrenzung betroffen ist.
Freitag, 24.08.2018
Im Fall Robert P. unterstütze ich den Vater in einem Schreiben an das Jugendamt:
„Sie werden sicher verstehen, dass ich als sorgeberechtigter Vater in höchstem Maß alarmiert und aufgebracht bin. Ich musste jahrelang meine weitgehende Ausgrenzung durch die Mutter ertragen und habe aktuell ein halbes Jahr Umgangsaussetzung erfahren müssen, weil die Mutter in einer strafrechtlich relevanten teilweise öffentlichen Verleumdungsaktion gegen mich den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs erhoben hat.
Nach der nach langer Verzögerung am 14.08. endlich stattgefundenen Verhandlung am Familiengericht und während der immer noch aktuellen Vertuschungsaktion der Strafhandlung der Mutter durch die Staatsanwaltschaft kommt nun eine Inobhutnahme meiner Tochter aufgrund eines Drogenvergehens der Mutter.
Wenn man berücksichtigt, was meine 5-jährige Tochter und ich in den letzten Jahren ertragen mussten, ist für mich völlig unverständlich, dass alle meine Hinweise auf die schwierige Disposition der Mutter bisher völlig nutzlos verhallten und erst eingegriffen wurde, als es schon viel zu spät war.
Dass ich als sorgeberechtigter Vater erst am 05.09. erfahren soll, warum mein Kind am 17.08. in Obhut genommen wurde, ist für einen Bürger eines sogenannten „Rechtsstaates“ nicht mehr nachvollziehbar.
Ich möchte mit dieser Darstellung keine Kritik üben, sondern nur das Ergebnis darstellen, das bei mir als Vater über das Jugendamt ankommt.
Vielleicht hilft Ihnen das, meine Situation zu verstehen. Diese begründet auch die öffentliche Meinung zur Leistungsfähigkeit unserer Ämter, die in der Bevölkerung diskutiert wird.“
Ich zitiere aus einem Schreiben des Jugendamtes an Robert:
„…. da die Mutter bereit ist, sich helfen zu lassen….“
Eine desaströse Mutter, die sich helfen lässt, ist in Deutschland immer noch die bessere Alternative als ein untadeliger Vater.
Auch in diesem Fall wird bestätigt, dass Staatsanwaltschaften bei Bezügen ins Familienrecht Mütter durch Strafvereitelung im Amt decken und Väter durch Verschleppung von Anzeigen von Kindern ausgrenzen.
Abends treffe ich mich mit Bodo A.
Er hatte vor 17 Jahren einer Afrikanerin, die wie ihre Schwestern nach Deutschland gekommen war, um durch Heirat und Schwangerwerden möglichst ausgesorgt zu haben und nie mehr arbeiten zu müssen, das zweite Kind gemacht. Der Plan mit Heirat und dem ersten Kind hatte bereits funktioniert und sie war dabei, diesen Plan auszubauen. Das dritte Kind und die zweite Heirat mit einem Hausbesitzer sollten noch kommen,
Natürlich kam der Umgangsboykott mit jahrelangem Begleitetem Umgang und danach der Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs gleich nach der ersten unbegleiteten Umgangsstunde.
Ich kenne Bodo seit Beginn seines Leidensweges in Deutschland als Vater. Ich konnte miterleben, wie er vom Jugendamt, vom Gutachter und von den Familiengerichten behandelt wurde und wie die afrikanische Katastrophenmutter, die nichts weiter als die amtlich geschützte Prostitutionsnummer mit dem Staat als Zuhälter lebte, durch ein typisches deutsches System von Mütterbedienung („Alleinerziehenden-Förderung“) und Väterverachtung hofiert wurde.
Sie benutzte das Kleinkind als Mittel im typischen Menschenhandel: Sie flog mit ihm nach Afrika und ließ das Kleinkind so lange bei der Oma, bis dieses zur Oma „Mama“ sagte. Gleichzeitig stellte sie Lösegeldforderungen an Bodo.
Wir konnten zwar erreichen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen wurde. Als sie dann aber das dritte Kind vom dritten deutschen Mann (dem Hausbesitzer) bekam, wollte sie dieses zuhause vorstellen. Bodo roch den Braten und riet dem Jugendamt inständig davon ab, die Ausreise mit seiner Tochter nach Afrika zuzulassen. Da die Mutter ihren neuen Mann aber dazu bewegen konnte, ein Rückflugticket für alle 5 Personen vorzulegen, meinte das Jugendamt, dass der Amtsleiter persönlich nach Afrika fliegen werde, um das Kind zurück zu holen, wenn die Mutter nicht mehr zurückkäme.
An diese Aussage konnte oder wollte sich das Jugendamt später nicht mehr erinnern.
Unsere Überlegung, wie sie wohl an das Haus des neuen Mannes kommen werde, löste sich in Afrika: Sie erklärte ihrem neuen Edelfreier, dass dieser nach Deutschland fliegen, das Haus verkaufen und das Geld zu ihr bringen solle, wenn er sein Kind nochmals sehen wolle. Sie werde mit allen Kindern in Afrika bleiben.
Wie Bodo nach 10 Jahren Erziehung dieser Tochter durch die Mutter in Afrika zur selben Prostitutionsnummer wie alle weiblichen Mitglieder ihrer afrikanischen Großfamilie schließlich doch dazu kam, diese als alleinerziehender Vater in seinem Haushalt in Deutschland zu haben, ist eine eigene Geschichte, die eigentlich ein Buch oder einen (weiteren) ganzen Film wert ist.
Aktuell haben wir mit der 16-jährigen Tochter das Problem, dass nach 6 Jahren unermüdlicher Versuche, die 10 Jahre afrikanische Prägung und Erziehung zu überwinden, dieses Bemühen als gescheitert angesehen werden muss.
- Die Tochter entzog sich weitgehend allen Erziehungsversuchen.
- Sie hat inzwischen zwar einen Hauptschulabschluss mit gutem Ergebnis, aber es gibt keine Entscheidung für eine weitere schulische Entwicklung.
- Sie hat im Haus ihres Vaters nie Verantwortung übernommen, sondern im All-inclusive-Hotel gelebt.
- Sie war nie fähig, nach außen verlässlich signalisierte Emotionen zu leben.
- Urlaube mit der Familie liefen immer so ab, dass sie alle durch ihrer Destruktivität und üble Laune negativ beeinflusste.
- Beziehungen hat sie nur benutzt, um davon zu profitieren. Sie ist unfähig zu geben. Sie benutzt alle an sie Gebundenen dazu, sie zu bedienen, während sie faul auf der Haut liegt. Damit reproduziert sie das Beziehungskonzept ihrer Mutter.
- Da sie ein hübsches Mädchen ist, wird dieses Konzept auch wohl dazu dienen, Männer dazu zu benutzen, jede eigene Lebensleistung zu vermeiden und weiter Katastrophenbeziehungen zu gestalten.
Was war nun geschehen?
Sie fiel in der Öffentlichkeit durch typisch pubertäres Fehlverhalten auf und die Polizei wurde involviert. Anstatt einzusehen, dass sie Mist gebaut hatte, drehte sie weiter auf. Es kam zum Streit mit ihrem Vater Bodo und sie organisierte mit einer befreundeten Frau zusammen, dass sie vom Jugendamt in Obhut genommen wurde.
Inzwischen ist allen klar, dass der Hintergrund des Verhaltens der 16-Jähringen ein Trauma sein muss – kein Wunder nach dieser Vita.
Was läuft in der Inobhutnahme ab?
Die Tochter hat eine alte Freundin wieder getroffen und Bodo muss miterleben, wie diese beiden sich ein lustiges Leben machen. Sie haben jeden Tag bis 23 Uhr frei und können sich ohne jede Einschränkung ausleben: Drogen, Piercing, freizügige Fotos in den sozialen Netzwerken.
Jeder erzieherische oder auch nur angemessen verantwortliche Einfluss auf die 16-Jährige ist durch die Inobhutnahme ausgeschaltet.
Das Mädchen hat auch zu ihrer Mutter Kontakt aufgenommen, um sich von ihr die Zustimmung zum Piercing geben zu lassen. Sie hat leider in Deutschland noch das Sorgerecht und kümmert sich jetzt gerne auf diese Weise, nachdem sie jahrelang keine Verantwortung zeigte. Sie verhielt sich wie eine Vielzahl von Müttern: Entweder sie haben die alleinige Verfügungsgewalt über das Kind oder sie kümmern sich nicht mehr. Mütter sind die eigentlichen Unterhaltsverweigernden. Prostitution funktioniert nur in eine Richtung.
Bodo muss sich nun angemessen verhalten.
Er muss erkennen, dass seine 6 Jahre von unermüdlicher Investition in die „Resozialisierung“ seiner afrikanisch erzogenen Tochter durch eine Mutter mit Prostitutions-Charakter nicht ausreichten, um diese in sozialer Hinsicht zu bilden. Dieser Zug war nach den ersten 10 Jahren längst abgefahren.
Die Mutter lebt inzwischen wieder bei ihrem Ehemann in Deutschland und wurde für die Kindesentführung bestraft. Sie ist auf Bewährung frei bis die Tochter 18 Jahre alt ist.
Heute Abend bespreche ich also mit ihm, wie er sich weiter adäquat verhalten könnte.
Samstag, 25.08.2018
Morgens treffe ich mich mit Bernd A. wieder (siehe Dienstag).
Er hat seinen Sohn dabei und wir besprechen seine neue Situation als „alleinerziehender“ Vater mit einer völlig unberechenbaren Mutter.
Diese hatte an ihn geschrieben, dass der Sohn jetzt an der von ihr ausgewählten Schule an ihrem Wohnort eingeschult werden würde und dass er diesen deshalb zu diesem Termin bringen solle – obwohl die Zuweisung des Wohnortes beim Vater schon längst Fakt ist, beide Kinder dort in Kindergarten und Schule gehen und der Vater das Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

Um 19 Uhr kommt Michael A. zu mir (siehe Donnerstag). Wir klären seine Reaktion auf den Strafbefehl. Würde er diesen akzeptieren, hätte dies katastrophale Folgen:
Er wäre vorbestraft und würde deshalb seine Arbeit in einer Sicherheitsfirma verlieren. Er müsste dann ins Gefängnis, weil er die Strafe nicht bezahlen könnte. Außerdem wären alle weiteren Abzahlungen an die Unterhaltsvorschusskasse und alle weiteren Unterhaltszahlungen für seine drei Kinder nicht mehr möglich.
Es ist wie mit dem Führerscheinentzug für „Unterhaltsverweigerer“: Man nimmt diesen die letzte Möglichkeit, durch Mobilität unter den heutigen Bedingungen des Arbeitsmarktes überhaupt noch verdienen zu können.
Damit sind wir aber mitten in der politischen Diskussion. Eines ist sicher: Das System von Alleinerziehenden-Förderung und Ausbeutung von Vätern als Arbeitssklaven wird an seine Grenzen kommen und kippen. Der Staat wird die Folgen der fatalen ideologischen Disposition der Politikerinnen (in familienpolitischer Hinsicht sind es weit überwiegend Frauen) zu spüren bekommen.
Wir müssen nur noch eine Weile abwarten. Mit der Erhöhung der Altersobergrenze für Unterhaltsvorschusszahlungen von 12 auf 18 Jahre wurde der Bereich der Dehnbarkeit von Ausbeutung überschritten.
Außerdem sind es inzwischen mehr Väter, die dadurch in den Genuss von UVK-Zahlungen kommen und es wird deutlicher werden, dass die Unterhaltsverweigernden in der Mehrzahl eben MÜTTER sind. Diese zahlen zu rund 90% nicht, wenn das Kind beim Vater ist und sie unterhaltsverpflichtet sind.
Und es kommt hinzu:
Es kam und kommt immer wieder zu Geschwistertrennungen. Das ältere Kind, für das es keinen UV mehr gab, kam zum Vater und das jüngere Kind, für das die UVK weiter garantierte, kam zur Mutter. Der Vater musste dann nicht nur arbeiten, sondern ohne Unterhalt ein Kind allein weiter finanzieren und zusätzlich an die Mutter noch Unterhalt bezahlen.
Jetzt bekommt auch der Vater für das ältere Kind UV – und die arbeitsscheue Mutter hat die UVK im Genick.
Es wird eine Weile dauern, bis die Auswirkungen die Öffentlichkeit erreichen dürfen.
Aber es wird kommen. Wir brauchen nur noch etwas mehr Geduld.
Für Michael A. bedeutet dies, dass er jetzt widersprechen muss und in einer Hauptverhandlung die Gelegenheit nutzen muss, um zu erläutern, was er alles wann bezahlt hat. Diese Darstellungen hat er zwar schon schriftlich gemacht. Sie kann aber nur gewertet werden, wenn diese im Rahmen einer Hauptverhandlung vorgelegt wird.
Meine Arbeit wird sein, ihn zur Vorlage aller Belege zu bringen.
Danach können wir ermitteln, wieviel er hätte zahlen müssen, wieviel er tatsächlich und nachweisbar überwiesen hat und in wie weit er nach Bezügen und Abzahlungen von ehebedingten Krediten überhaupt leitungsfähig war.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dann von den 180 Tagessätzen von viel übrig bleiben wird.
Sonntag, 26.08.2018
Ich bin mit Bruno C. verabredet. Er kommt zu mir.
Er Lehrer – sie Psychologin. Zwei Kinder im Vorschulalter.
Seit der Trennung möchte er das Wechselmodell, um die Kontinuität der Vater-Kind-Beziehung von vor der Trennung zu erhalten – sie feilscht um jede Stunde, jeden Tag und boykottiert rigoros, um eine neue Kontinuität von Vaterentfremdung zu erzeugen.
Eine neue radikale Anwältin mit politischer Vergangenheit assistiert bei der Ausgrenzung. Das Problem eines vom Vater gewünschten Wechselmodells löst sie durch Umzug. Die Tochter wird in eine unsägliche Psychiatrisierung geführt, die mit der Schaffung „verbrannter Erde“ im aktuellen Kindergarten eingeleitet wird. Damit wird der Wohnortwechsel mit neuem Kindergarten unterstützt.
Zur Instrumentalisierung gehört auch, dass die 5-Jährige einer Erzieherin wahrheitswidrig vorwirft, sie geschlagen zu haben. Dass den Vater an der Wohnadresse der Mutter eine Phalanx von mehreren filmenden und fotographierenden Personen erwartet, wird nach ganz normalen Aufenthalten der Tochter beim Vater von der Tochter plötzlich – Zunge herausstreckend – kopiert.
Die Mutter betreibt Ärztehopping, um Gefälligkeitsatteste zu erhalten. Vor ersten Terminen bei einer neuen Psychologin gibt es wochenlangen Umgangsboykott und der Vater darf beim Ersttermin nicht dabei sein. Die Mutter will sich sicher sein, die richtige Einstimmung auf ihre Linie organisieren zu können.
Es ist einer der Fälle, die langwierig und schwierig zu bearbeiten sind.
Heute kommt Hermann D. mit seinen drei Kindern aus dem Urlaub in Griechenland zurück.
Seine Ex gehört zur Klasse der Akademikerinnen, die aus reinem Kalkül ins Frauenhaus gingen. Damit hat sie den Fall gleich zum Beginn eingenordet.
Es kostete eine Menge Arbeit, in kleinen Schritten diese falsche Orientierung des Falles in den Köpfen der Professionen häppchenweise rückgängig zu machen.
Darin gleicht sein Fall dem von Egon G. (Mittwoch).
Inzwischen hat das Familiengericht in einer absolut schwierigen Entscheidung der Mutter das Recht erteilt, einen der Söhne an einer Schule ihrer Wahl einzuschulen. Damit wird der angestrebte und auch heute schon gelebte häufige Kontakt von Vater und Kindern nicht mehr möglich sein.
Eine Beschwerde wird nötig sein.
Es wird auch ein Gutachten geben und es wurde eine tüchtige Frau mit gutem Auffassungsvermögen gefunden. Diese hat aber nicht mit der schwierigen Situation im Haifischbecken der Mütterzentrierung gerechnet. Einige zu klare Einschätzungen in einem Sachstandsbericht haben gereicht, sie wegen Befangenheit abzulehnen.
Neben einer die Mutter bedingunglos stützenden Frauenhausumgebung mit entsprechend weit reichender Peripherie haben wir in diesem Fall bisher kontraproduktive Mitarbeiterinnen des Jugendamtes und – Gott sei Dank – einen besonnenen Richter.
Abends gibt es ein langes Telefongespräch mit David D.
Sein Sohn erklärt ihm schon seit Monaten, dass er sich umbringen wird, wenn er zur Mutter zurück muss. Deren Anwältin ist bekannt als Hetzerin gegen Väter – die Medien berichteten über ihre Machenschaften.
Als das Kind am Ende einer Ferienwoche beim Vater wieder weinend erklärt, er werde sich umbringen, geht der Vater mit ihm in die Notfallaufnahme einer Kinderpsychiatrie. Diese weisen ihn zuerst ab, weil er keine Krankenkassenkarte hat – die Mutter weiß schon, warum sie ihm diese nicht mitgibt.
Schließlich aber gelingt eine Untersuchung und ein Bericht. Darin ist zu lesen:
„Empfehlungen:
So wie das Kind sich hier präsentiert, ist aus kinderpsychiatrisch·fachärztlicher Sicht eine Rückführung zur Mutter vor Klärung der Gesamtsituation, ggf. einer Begutachtung des Kindes, nicht zu verantworten.“
Der Vater teilt dies dem Umgangspfleger und der Richterin mit. Beide erklären, dass es sich hier „nur um einen Loyalitätskonflikt“ handeln würde und dass das Kind natürlich wieder zur Mutter zurückmüsse.
Bei der Rückführung über eine andere kinderpsychiatrische Einrichtung ist der Umgangspfleger, die Mutter, deren Vater und weitere Personen beteiligt, die so lange auf den Jungen einreden, bis dieser wieder zur Mutter zurück geht.
Im Bericht des sofort bestellten Verfahrensbeistandes ist ein Tag später zu lesen:
„Ich rege an,
dass vorläufig kein Umgang zwischen dem Sohn und dem Vater mehr stattfinden sollte. Die Kontakte zum Vater sollten auf ein Mindestmaß, z. B. kontrollierter Briefwechsel, beschränkt werden. Zudem halte ich eine Abklärung der Erziehungsfähigkeit des Vaters, auch unter psychiatrischen Diagnosegesichtspunkten für notwendig und sinnvoll um das Kindeswohl bei möglichen zukünftigen, persönlichen Umgangskontakten zwischen Vater und Sohn sicherzustellen.“
Was wäre im umgekehrten Fall geschehen?
Manchmal habe ich den Eindruck, dass ich nie so viel essen kann wie ich kotzen könnte….
Was ich nicht erwähnt habe:
- Die Mitwirkung bei einer Mediation bei der Psychologischen Beratungsstelle in einem erweiterten Setting, das ich in der Gerichtsverhandlung davor vorgeschlagen hatte.
- Eine Verhandlung in einer Umgangssache und
- das Schreiben eines Antrags, einer Antragserwiderung und einer Stellungnahme in drei weiteren Fällen.
- Nicht zu reden von den Neufällen der Woche, den vielen Anrufen, den rund 10 Beratungsmails täglich, ….
Nachtrag (am Dienstag in der Post):
„An die Eltern
Das Jugendamt hat Ende Juli bei der Anhörung vor Gericht, bei der Sie beide zugegen waren, bereits mitgeteilt, dass das Jugendamt die Sinnhaftigkeit einer Fortführung der Begleiteten Umgänge nicht mehr als gegeben sieht. Das Jugendamt wird als sog. `mitwirkungsbereiter Dritter´ nicht mehr zur Verfügung stehen und entzieht dem Kinderschutzbund somit den Auftrag, Begleitete Umgänge durchzuführen.
Dies bedeutet, dass wir den Begleiteten Umgang nicht mehr fortsetzen können.
Ihnen obliegt es nun, sich ggf. selbst um eine Begleitung zu kümmern. Nach wie vor steht das Jugendamt Ihnen zur Verfügung bei Fragen des Umganges. Ggf. erhalten Sie dort Informationen, ob es noch weitere Anbieter für Begleiteten Umgang in der Stadt gibt, die aber von Ihnen eigenfinanziert werden müssen.
Dies bedeutet, der kommende Umgang am Montag den 3.9.18 von 15.30-17.30 h wird der letzte Umgang sein. Frau M., ich bitte Sie, dass Sie Ihren Sohn angemessen darauf vorbereiten, dass er sich von seinem Vater und dem Kinderschutzbund respektive der Betreuerin verabschieden muss. Herr K., Sie bitte ich, dass Sie sich trotz Ihrer verständlichen Trauer, Ärger u.ä. nicht von diesen Gefühlen leiten lassen, sondern sich von Ihrem Sohn altersgemäß verabschieden.
Von abfälligen Bemerkungen gegenüber allen beteiligten Personen bitte ich dringlichst abzusehen.
Mit herzlichen Grüßen“
Und dieser Wahnsinn läuft seit fast 20 Jahren. Und alles ehrenamtlich.
Was tue ich mir an?
Für mich ist klar: Was ich da mache, ist nicht allein die reine Menschlichkeit, die mich im überfüllten Lazarett an der Front und unter Feuer Notdienst machen lässt.
Es ist reine POLITIK!
Nur so kann ich es als Lebensaufgabe verstehen.