Sehr selten folge ich einem Hinweis, mir einen Text auf einer bestimmten Mutter-Seite anzusehen.
In diesem Fall war es der Leitartikel auf https://muetterimfamiliengericht.wordpress.com/
Ich habe mir erlaubt, die Aussagen dort einfach mal umzudrehen und das Ergebnis wirken zu lassen und auf seine Validität abzuklopfen.
Durch meine Arbeit in der Selbsthilfegruppe „Väterinitiative – Papas wehren sich“ erlebe ich die schlimmen Folgen hautnah, die sich aus den gesteigerten Frauenrechten für Väter und ihre Kinder ergeben (1). Möglicherweise lesen Sie dies mit Verwunderung, denn regelmäßig werden Mütterrechtsgruppen im Bundesjustizministerium vorstellig, um ihre (vermeintliche) Rechtlosigkeit mit viel Vehemenz zu beklagen und noch mehr Rechte für sich einzufordern (2). Dies immer unter dem Vorwand des Kindeswohles.
Ja, ich bekenne mich dazu, parteiisch zu sein. Mein Einsatz gilt den Vätern und ihren Kindern. Aus dem einfachen Grund, weil sie von Anfang an tief emotional miteinander verbunden sind. Umso mehr irritiert mich, dass zuzüglich zu den in den letzten Jahrzehnten erfolgten „Verbesserungen“ der Mütterrechte, insbesondere die der nicht mit dem Vater verheirateten Mutter (3), jetzt nochmal eins draufgesattelt werden soll. Man fragt sich: Wohin soll die Reise gehen? Ist das noch unter Gleichstellung zu verbuchen oder ist das vielmehr eine neue Form von Unterwerfung des Mannes unter die Frau? (4) Den Rechten der Mutter stehen ja kaum wirkliche Pflichten gegenüber. Wenn sie Umgang mit dem Kind möchte, wird dies auch jetzt schon von den Familiengerichten zugestanden, unabhängig davon, ob das Kind (und sein Fürsprecher, der Vater) das möchte oder nicht. Hat die Mutter keine Lust auf Kindesumgang, gibt es kein Gericht der Welt, das sie dazu verdonnert (5). Wenn sie bereit ist, Kindesunterhalt zu zahlen, ist das schön, will sie nicht – auch gut. Dann springt halt der Steuerzahler ein (6).
(1)
90% der Alleinerziehenden sind Mütter, nur 10% sind Väter – das aber nicht, weil Väter das so haben wollen, sondern weil Mütter dies so wollen.
80% aller Beschäftigten in der familialen Intervention sind Frauen. Darunter auch welche, die bei Wildwasser, Frauen helfen Frauen, oder sonst einer parteiischen Frauenorganisation angebunden sind. Es gibt auch selbst umgangsboykottierende Trennungsmütter darunter – auch in den Jugendämtern.
Das Bundesfamilienministerium ist ein Bundesfrauenministerium, das für Männer zwischen 18 und 65 nicht zuständig ist.
Noch mehr Fakten? Das ist nur eine Zeit- und Platzfrage, keine Frage langen Suchen-müssens.
(2)
Das Bundesfrauenministerium und dessen Bundesfrauenministerin haben täglich offene Türen für jede egozentrische Frauen-für-Frauen-Organisation, die neben den Allgemein-Verbänden noch Sonderverbände für nur Frauen aufbauen, vom Juristinnenbund bis zu den Gender studies.
(3)
Die Bevorzugung des Mütterlichen und das staatlich gesetzte Gutmenschentum von Müttern allgemein hat sogar das BVerfG 2003 dazu verführt, seine Autonomie aufzugeben, sich der Frauenförderung zu unterwerfen und sich eines Verbrechens gegen die Menschenrechte schuldig zu machen, indem es Mütter pauschal als „gut“ und Väter pauschal als verdächtig ansah. Der Europ. Gerichtshof für Menschenrechte rügte dies 2010.
(4)
Gleichstellung gibt es seit Jahrzehnten im Familienrecht nicht. Fragt die Familienrechtsanwälte, wer mehr Chancen auf Durchsetzung seiner Egoismen hat – und alles getarnt unter der Tünche Kindeswohl. Wer bekommt meist alles vom Steuerzahler bezahlt und kann Anträge stellen, ohne je selbst dafür verantwortlich sein zu müssen? Wer kassiert Gelder vom Papa, von den Papas (3 Kinder von 3 Vätern ist eine eigene Schublade im Beratungsprozess…) und vom Papa Staat, ist in Steuerklasse 3 und kann sich in vielen Fällen sogar Wohneigentum nebenher analimentieren? Für ausreichend Beispiele habe ich Namen und Adressen.
(5)
„Wenn ich nicht das Alleinige Sorgerecht bekomme, kann das Kind gleich zum Vater ziehen“ – ein Satz aus Muttermund, den ich öfter höre. Das Kind lebt bei der Mutter, 700 km weit weg. Der Vater besucht das Kind regelmäßig am Wohnort der Mutter. Dasselbe Kind wohnt danach beim Vater, gleiche Distanz. Die Mutter kommt nie. Das ist Standard.
(6)
Bei 90% nicht zahlenden Unterhaltszahlungs-Müttern ist das wirklich ein gewichtiges Argument gegen Zahlungsunwilligkeit.