… und Katalysator in der Umsetzung des Staats-Feminismus
Das mütterzentrierte Residenzmodell oder „Kindesbesitzerinnen“
Das erste Ziel des Feminismus war die mütterzentrierte Leibeigenschaft des Kindes als Verlängerung der Mutter-Fötus-Symbiose.
Die Mutter wurde zur Besitzerin des Kindes, erhält dafür alle staatliche Unterstützung, wird umfassend finanziert und einer privilegierten Steuerklasse zugeordnet. Diese Überschüttung von Vorteilen signalisiert der Mutter, dass sie schon immer alles richtig gemacht hätte und in allem, was sie macht und plant, „im Recht“ sei. Das alles stehe ihr zu, weil sie die Mutter ist.
Zusätzlich erhält sie als Garant des aus ideologischen Gründen staatlich verordneten Residenzmodells einen sanktionsfreien Missbrauchsspielraum, der den Vater als Verlierer im Residenzmodell dazu verführt, sich zu wehren. Sobald er laut, dominant, aggressiv oder wütend wird oder sich auch nur verweigert, ein böses Spiel mitzuspielen, wird diese Äußerung benutzt, um ihm die Alleinschuld an den katastrophalen Auswirkungen der staatlichen Nachtrennungsideologie anzuhängen.
Noch nie wurde diese teuflisch wirksame Strategie offengelegt.
Als Folge ist er nicht nur der allein Schuldige, sondern muss dafür, dass er sein Kind verliert, auch noch an die Gewinnerin zahlen und wird vom Staat zusätzlich in die Steuerklasse 1 gesteckt. Der Staat kassiert mit ab – der Staat gibt den Zuhälter, der das Funktionieren dieser Systematik garantiert und dafür abkassiert. Der Kinderfreibetrag ist nichts als ein Beruhigungspflaster auf dem offenen Oberschenkelbruch.
Dieser Funktionszusammenhang ist inzwischen perfekt ausgebaut und funktioniert gnadenlos.
Allerdings gibt es nach einigen Jahrzehnten katastrophaler Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft auch einige kluge Köpfe, die entdeckt haben, was da abläuft und es entstand eine Gegenbewegung, die sich z.B. in den Projekten „Cochemer Weg“, „Warendorfer Praxis“, „Elternkonsens“ oder der heftig geführten Diskussion um das Wechselmodell ausdrückt.
In all diesen Projekten sind Einzelpersonen wirksam, die besser sind als dieses System von ihnen fordert.
Dadurch wurde die Beliebigkeit der Familienrechtspraxis noch uferloser. Drei verschiedene Gerichte würden für ein und denselben Fall mindestens vier verschiedene Lösungen finden – teilweise auch diametral gegensätzlich.
Familienrecht hat nichts mit „Recht“ zu tun. Es gibt keine „Wahrheit“ und alle Prinzipien wie „Vernunft“, „gesunder Menschenverstand“, „Rechtsempfinden“ oder „Logik“ sind unwirksam, ja, geradezu kontraindiziert.
Familienrechtspraxis = 10% Recht (Verfahrensrecht), 40% Ideologie (worin die Entscheidungen fallen) und 50% Sozialpädagogische Beliebigkeit (mit der die Entscheidungen begründet werden).
Es ist kein Wunder, dass auch ausgebildete Juristen als Betroffene am Familienrecht verzweifeln.
Der Kipp-Punkt in der Klimax ist erreicht
Gerade jetzt, am Ende dieser Legislaturperiode hat die SPD alles, was noch an Beweisen für eine machtorientierte ideologisch motivierte undemokratische Politik fehlte, bestätigt:
Im Familienministerium, das ein reines Frauenministerium ist (BMaaM – Bundesministerium für alle, außer für Männer zwischen 18 und 65), wurde die PETRA-Studie als unerwünschtes Ergebnis einer eigentlich geplanten Begründung für ideologische Diktatur in der Familienrechtspolitik im Tresor verschwinden lassen.
Im Justizministerium wurde eine verbindlich vereinbarte Familienrechtsreform einfach machtpolitisch abgewürgt, weil sie drohte, zu „mütterfeindlich“ zu werden.
Damit sind wir am Gipfelpunkt einer brutalen, verfassungsfeindlichen Klientelpolitik für Mütter und gegen Väter und Kinder angelangt, die allerdings schon den Keim des Verfalls in sich trägt:
Es gibt eine steigende Zahl von entsorgten Müttern. Wie das?
Die aus Steuergeldern bezahlten politischen Vordenkerinnen der Väterfeindlichkeit haben die Fallen für Väter so scharf eingestellt, dass zunehmend Mütter als Kollateralschäden in dieselben Fallen geraten. Das, was Mütter inzwischen massenhaft nutzen, bringt immer wieder auch diese Strategien umsetzenden Vätern die dadurch geplanten Vorteile.
Hundertausende entsorgter Väter interessieren niemand. Hunderttausend entsorgte Mütter aber schon.
Leider ist die Ideologie in unserem Staat so perfekt im Verkleistern von Gehirnwindungen, dass wir nur noch darauf hoffen können, die Hunderttausend entsorgter Mütter bald voll zu haben, damit der Systemfehler entdeckt werden darf.
Die Ausstrahlwirkung dieser Demontage von Vaterschaft und Väterlichkeit und deren reine Versklavung in einem prostitutionsnah organisierten Unterhaltsrecht funktioniert bei Trennungsraten von sukzessive angenäherten 50% flächendeckend und radikal. Sie dominiert das Leben der Familien im gesamten Staatswesen und hat ein fettes, aus Steuergeldern finanziertes, frauendominiertes und mütterzentriertes Helfersystem etabliert, das seine Signale in weitere Bereiche streut.
Wahlfreiheit
Die Frau dominiert das Reproduktionsgeschehen und damit einen wesentlichen Teil unserer gesamten Lebenswelt. Der „Schutz der Mutter“ hat dazu geführt, dass sie in der zunehmenden Liberalisierung komplette Wahlfreiheit hat:
- nur Job, nur Kind, Kind und Job,
- nur Kind, nur Mann, Kind und Vater,
- schwanger werden oder nicht schwanger werden,
- Schwangerschaftsabbruch, Babyklappe, anonyme Geburt,
alles ist möglich und ohne jede Sanktionierung umsetzbar.
Der Mann wird zum reinen Samenspender und zahlendem Freier, der ansonsten entsorgt wird.
Die Mutter kann auch nach einer anonymen Geburt sagen: „Ich will damit nichts mehr zu tun haben!“
Für einen aus irgendwelchen Gründen bekannt werdenden Vater (ob er das ist oder nicht, Hauptsache, die Mutter hat einen Weg gefunden, ihn dazu zu bringen) gibt es keine Wahlfreiheit. Für den Rest seines Lebens – und direkt bis zu seiner Entlassung aus der Unterhaltsversklavung – ist er festgenagelt.
Chancengleichheit? Was für ein theoretischer Blödsinn…
Strategie des Staatsfeminismus
Politisch wurden top down Instrumente geschaffen, die Feminismus hoffähig machen und staatliche Finanzierung garantieren. Von den universitären Gender Studies bis zu den „Gleichstellungsbeauftragtinnen“ wurden – immer wieder auch zu Recht verspottete – Strategien institutionalisiert, die versuchen, die Feminisierung der Abläufe in unserer Gesellschaft zu steuern. Ihnen allen ist der Kampf gegen alles Männliche gemeinsam.
Dass die SPD in ihrem Grundsatzprogramm die Überwindung des Männlichen zur Richtschnur allen Handelns gemacht hat, ist an Klarheit der Aussage nicht mehr zu übertreffen – empört aber niemanden. Alle Medien sehen darüber hinweg. Es ist ein großes Tabu, die Menschenverachtung einer solchen Maxime überhaupt nur anzusprechen.
Gleichzeitig wurde mit dem flächendeckenden Ausbau der frauendominierten und mütterzentrierten Beratungsszene ein fetter Humus geschaffen, auf dem Frauendominierung insgesamt prächtig gedeihen kann. Eine bessere bottom up-Struktur wäre nicht denkbar.
Es gehört zu den üblichen Szenerien an deutschen Familiengerichten, dass 5 oder auch mehr Frauen in einem Familiengerichtsraum einen Vater regelrecht abschlachten und zerlegen – inszenierte moralische Entrüstung inklusive.
Tödliche Werkzeuge
Am 20.06.2021 jährt sich die Anhörung vor den Bundestagsausschüssen zum Gewaltschutzgesetz zum 20. Mal.
https://vater.franzjoerg.de/gewaltschutzgesetz-protokoll-der-expertenanhoerung-vor-den-ausschuessen-des-bt-vom-20-06-2001/
https://vater.franzjoerg.de/gewaltschutzgesetz-expertenanhoerung-protokoll-veroeffentlichung/
Nirgendwo sonst kann die missbräuchliche Anwendung des Gewaltschutzgesetzes so klar nachverfolgt werden wie in familialen Verfahren. Der Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes gehört zu den Standardinstrumenten, die bei der Entsorgung von Vätern ihre tödliche destruktive Wirkung entfalten. Es gibt keinen Schutz gegen Missbrauch, obwohl schon in der Anhörung vor den Bundestagsausschüssen gerade davor ausdrücklich gewarnt wurde.
Damit wird klar:
Das Gewaltschutzgesetz wurde nicht eingeführt, OBWOHL es verfassungsrechtlich bedenklich war, sondern WEIL es verfassungsrechtlich bedenklich war.
Ein Vater gestern per Mail an mich:
Anfang März veranlasste die Mutter aus Eifersucht einen Wohnungsverweis. Sie erstattete beim Richter am AG Ludwigsburg Anzeige und der Richter verlängerte den Wohnungsverweis mit Annäherungsverbot sofort um 6 Monate, ohne den Vater persönlich anzuhören. Begründung: Eile sei geboten. Die Benachrichtigung kam per Post 5 Tage vor dem Ablauf des 1. Wohnungsverweises.
Es kommt nicht nur hin und wieder vor, dass das GewSchG missbräuchlich auf Kosten von Vater und Kind(ern) und auf Kosten des Steuerzahlers benutzt wird, sondern diese Vorgehensweise ist Standard.
Siehe dazu:
https://vater.franzjoerg.de/evaluation-des-residenzmodells/
In 15 – 30% aller Fälle in meiner Beratungs- und Beistandspraxis (abhängig vom Sample) benutzen Mütter sanktionsfrei den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, wobei ALLE bereitwillig mitspielen. Bei inzwischen über 3000 Einzelfällen in rund 20 Jahren sind das keine Einzelfälle mehr, sondern sie zeigen eine Grundstruktur im System.
Der Staat hat in unserem profeministischen System nicht nur durchaus berechtigte Frauenhäuser geschaffen, sondern er hat deren Existenz überhöht:
* Durch „autonome“ Frauenhäuser wird ein Subsystem geschaffen, in dem der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt ist
* Die Ignoranz gegenüber Gewalt von Frauen und Müttern und die alleinige Zuweisung von Täterschaft an Männer und Leugnung jedes Opferstatus von Männern erzeugt eine ideologische Verzerrung von Alltagsstrukturen in der Gesellschaft, die nur noch fassungslos macht und ein gutes Argument für Verzweiflung am Rechtsstaat und für irrationales Wählerverhalten liefert.
Im Kontext Frauenhaus gilt die Parteiaussage einer Frau als Tatbeweis, womit die Unschuldsvermutung aufgehoben ist – eine wichtige Säule des Rechtsstaats.
Ich erlebe in allen Fällen vor Familiengerichten, in denen die Mutter das Frauenhaus benutzte, eine Aggression von Seiten aller Unterstützer der Mutter, die einen Mann sofort in den Knast wandern ließe.
Formulierungen in einem Protokoll einer Gerichtsverhandlung vom 01.06.2021 vor einem Familiengericht in Stuttgart:
- „Er hat eines Tages das Kind fast geschlagen.“
- „Die Mutter berichtete, dass es dreimal Streit gegeben habe. Ein Mal, als er keine Pampers gekauft hat, ein Mal, als er die Exfreundin eingeladen hat und ein Mal bei einem Telefonat mit der Großmutter.
- Sie hat verneint, dass er ihr gegenüber gewalttätig geworden ist.“
Und trotzdem wird die Mutter im Frauenhaus aus Steuergeldern finanziert, obwohl es nie Gewalt gab und die Mutter während zwei Jahren eine fünfstellige Summe auf ein eigenes Konto schaffte.
Der Missbrauch des Frauenhauses unter Veruntreuung von Steuergeldern ist ein völlig normaler Vorgang, den auch jedes Gericht abnickt.
Schließlich grassiert noch der Missbrauch mit dem Missbrauch, der im familialen Verfahren die ultimative Todschlagwaffe darstellt.
Eine Studie durch Busse et al hat im Jahr 2000 in Berlin ermittelt, dass in 3% der familiengerichtlichen Fälle das Argument „Sexueller Missbrauch“ gegen den Vater aus dem Ärmel gezogen wird, welcher in rund 85% aller Vorwurfsdelikte „erstunken und erlogen“ ist – d.h., durch nichts außer der subjektiven Einschätzung der Mutter belegbar.
In meiner Praxis (siehe meine Statistiken) sind bedeutend höhere Prozentzahlen verifizierbar.
Damit wird deutlich, dass jährlich Tausende von Vätern zu Unrecht völlig demontiert und gesellschaftlich, finanziell, beruflich und psychisch zerstört werden, was wohl erst erkannt werden darf, wenn wir dasselbe Müttern antun.
Forderung nach Evaluation des GewSchG und der Frauenhäuser
Nach 20 Jahren Gewaltschutzgesetz wird es endlich Zeit für eine umfassende Evaluation sowohl des Gewaltschutzgesetzes als auch der Wirkungsweise von Frauenhäusern. Diese Aufgabe kann nicht dem Staat überlassen bleiben. Die politischen Machenschaften der SPD um die PETRA-Studie (siehe Artikel in der FAZ vom 06.02.2021: Kampf ums Kindeswohl) belegen, dass diese Politik nicht in der Lage ist, verantwortungsvoll und demokratisch zu arbeiten. Es muss einer gemeinsamen Anstrengung der Betroffenen-Organisationen in Kooperation mit mutigen Instituten bzw. wissenschaftlich Arbeitenden überlassen bleiben, diese Leistung zu erbringen.