Kommentar zu
„Tim hat es schwerer als Anna“ in der ZEIT vom 14.07.2024
Ein Gastbeitrag von Tonio Walter, Professor an der Universität Regensburg sowie Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht.
Die ZEIT gibt sich aufklärerisch. Sehen wir uns diese Mogelpackung näher an:
Blamabel, dass ein Oberster Richter nicht mehr an Wissen zu bieten hat.
Oder wurde die Hälfte seiner Bedenken von der Redaktion gestrichen?
OK, ich habe zu viele Gründe erfahren müssen, mir die Zeit zu sparen, die ZEIT zu lesen.
Es gibt aber Personen, die das wissen und die auch wissen, was mich interessiert. Deshalb bekomme ich solche Artikel zugesandt. Ich sollte ja schließlich argumentieren können, warum die ZEIT nach wie vor kein gültiges Informationsorgan für mich ist.
Was sollte ein Vater einer 3-jährigen Tochter und eines 1-jährigen Sohnes zur Disposition unserer Gesellschaft wissen, zumal er Professor an einer Uni und oberster Richter am OLG ist?
Und: Was lässt die Redaktion eines sogenannten Leitmediums an guter Recherche zu und was nicht?
Was wird deren Leserschaft als der Weisheit letzter Schluss vorgesetzt?
Wie kann die Leistungsfähigkeit eines solchen sogenannten Leitmediums gemessen werden?
Im Kern geht es um Chancengleichheit und Wahlfreiheit beider Geschlechter in unserer Gesellschaft.
Und der Autor macht sich Sorgen insbesondere um seinen Sohn, weil dieser geringere Aussichten auf Unterstützung seiner ureigenen Interessen in der Gesellschaft hat als seine Tochter.
Er führt dabei nur einige der Gründe auf, die MANNdat schon vor 20 Jahren publizierte und damit zum gültigen Informationsorgan für Politik und Medien wurde, bevor die SPD über die Friedrich-Ebert-Stiftung und Thomas Gesterkamp und die GRÜNEN über die Heinrich-Böll-Stiftung und Hinrich Rosenbrock MANNdat über eine politische Mobbingkampagne großen Stils enthaupteten.
Im Wesentlichen betrifft dies – als Argumente im Artikel –
- die Unterstützung bei der Berufswahl,
- die Lebenserwartung,
- die Lebensqualität,
- die gesellschaftliche Erwartungshaltung an die Leistung,
- die Schullaufbahn,
- Quotenregelungen bei Chancen für den beruflichen Aufstieg,
- das gesellschaftliche Problembewusstsein für geschlechterbedingte Risiken,
- die politisch gesteuerte Mogelpackung zum Thema Gewalt, insbesondere als „Häusliche Gewalt“ und
- die Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes in Sachen Kriegsführung (ausschließlich Männer als „Kanonenfutter“).
Ich erspare es mir, alles aufzuzählen, was als Ergebnis der Schere im Kopf im Artikel fehlt. Einige Hinweise mögen genügen, erkennbar zu machen, wo entweder der Oberste Richter aufhörte, zu denken, oder, wo die Redaktion der ZEIT eingegriffen hat, um ROT-GRÜN nicht in ihrer Befindlichkeit zu stören, denn diese sind zur Zeit sehr nervös und schnell bei der Hand, Steuergelder und Wohlwollen zu verteilen oder zu entziehen. Als Kriterien gelten dabei inzwischen Begriffe wie „Hate Speech“ und beliebige Ausweitungen des Gewaltbegriffes, die in der publizistischen Zuweisung und Verbreitung der Attribute „rechtsradikal, antifeministisch, gewaltbereit“ und einiger mehr umgesetzt werden.
Zunächst ein Beispiel für den Abbruch eines Gedankenganges dort, wo dies für das politische System zu entlarvend wäre:
„Denn es gibt zahlreiche Anlaufstellen und Hilfsprogramme für weibliche Opfer solcher Gewalt, aber kaum welche für Männer. Insbesondere Schutzwohnungen gibt es nur zwölf. In ganz Deutschland. In der Schweiz gibt es drei Männerhäuser. Und 23 Frauenhäuser.“
Warum werden die Zahlen in der Schweiz genannt und in Deutschland nicht? Weil 23 gegen 3 harmloser und weniger entlarvend ist als 400 gegen 12?
Und dann ist natürlich viel zu kurz gedacht, was ins Herz der miesen journalistischen Qualität eines Leitmediums zielt: Es ist ein gewaltiger qualitativer Unterschied zwischen einer „Schutzwohnung“ und einem „autonomen Haus“. „Autonom“ bedeutet im Fall der deutschen Frauenhäuser, dass diese eine gesetzfreie Enklave im Rechtsstaat bilden, in der der Rechtsstaat aufgehoben ist und pure Klientelpolitik betrieben wird. Die Aussage einer Frau gilt als Tatbeweis und die Unschuldsvermutung ist aufgehoben.
Warum tut sich unser Rechtsstaat dies an? Aus purer Lust an der Frauenförderung? Und warum macht der Staat solche abenteuerlichen Klimmzüge nur für Frauen und nicht auch für Männer?
Bei dieser Überlegung stimme ich mit der Intention des Autors überein.
Eine „Schutzwohnung“ für Männer hätte erst dann dieselbe Qualität wie ein autonomes Frauenhaus, wenn ein Vater mit Kind an der Hand zu dieser Schutzwohnung kommen könnte und wenn er auf seine Aussage hin: „Ich fühle mich durch die Mutter des Kindes bedroht“ ansatzlos als Opfer gesehen würde und diese Frau der Täterinnenschaft überführt sei und ab sofort ihr Kind nicht mehr sehen könnte. Und natürlich würden sich ab sofort alle von ihr abwenden und niemand würde ihr erklären, warum dies alles genau so abläuft.
Ja, WENN das so wäre, DANN hätten wir Chancengleichheit. Haben wir aber nicht, Herr Walter. Das sollte ein Oberster Richter aber wissen! Und die Redaktion der ZEIT hätte die Verantwortung, eben das ihrer Leserschaft begreiflich zu machen. Machen sie aber nicht.
Vielleicht sind wir doch kein Rechtsstaat, sondern eine hypermoderne Bananenrepublik?
Und dann noch das einleuchtendste Beispiel an nicht genanntem Kriterium für die Diskriminierung von Männern in unserer rot-grün dominierten politischen Gesellschaft:
Die Auswirkungen von Trennung und Scheidung.
Ich drücke dem Autor alle Daumen. Statistisch gesehen gehört er zu den rund 50% an Vätern, für die das Abenteuer Familie NOCH funktioniert. Ich habe auch Volljuristen in meiner Beratung, die eines Tages entsetzt feststellen mussten, dass auch der teuerste Anwalt politische Ideologie nicht wundersam zurechtbiegen kann.
Wenn er zu dieser letztgenannten Hälfte gehört, wird er eines Tages erfahren, dass der Satz aus dem Grundsatzprogramm der SPD „Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden“ eben nicht nur dahingeschrieben ist, sondern ideologisches Programm bedeutet, das auch radikal umgesetzt wird.
DAS hätte der Oberste Richter in seinem Artikel zum Thema machen müssen. Aber bei solchem journalistischem Harakiri würde die Redaktion natürlich sofort den Riegel vorschieben. Das kann nur ich mir auf meinem privaten Block erlauben, weil ich eben keine finanziellen Interessen habe.
Bleiben Sie mal am Ball, Herr Richter Walter.
Stellen Sie sich als Großvater vor. Nehmen Sie die Trennungsstatistiken und denken Sie rein rational. Und verabschieden Sie sich von ihren Träumen und Hoffnungen als Gewähr für das Schicksal.
Sie haben Enkel sowohl von ihrer Tochter als auch von ihrem Sohn. Welche werden Sie einmal sehen und welche nicht?
Ich konnte die Gleichstellungsbeauftragte einer Uni kennenlernen. Warum? Weil sie als Oma das Enkelkind ihres Sohnes nicht mehr sehen konnte. Schlagartig relativierten sich für sie ALLE Erwartungen an eine profeministische Gesellschaft, für die sie einmal glühend kämpfte und deren Auswirkungen sie jetzt ausgesetzt war. Plötzlich konnte sie die diskriminierenden Auswirkungen von Klientelpolitik erfahren, was für sie vorher NIE Thema war.
Oder nehmen wir die Frau, die im Europarat für die erfolgreiche Umsetzung der Resolution 2079 im Jahr 2015 verantwortlich war. Sie ist Oma, ihr Sohn studierte in Karlsruhe. Es sind immer wieder auch die Zufälle, die Politik machen.
Sie kennen sicher die Aufzählungen, welche Frauen in Europa und Amerika den besten Schnitt durch eine erfolgreich geplante und durchgezogene Scheidung machten?
Mein Standardbeispiel ist Boris Becker. Seine Ex-Frau entführte die Kinder nach Florida, stellte eine Forderung in Millionenhöhe, er zahlte und seither sind sie „gute Freunde“.
Ist es das, was Sie Ihrem Sohn ersparen möchten?
Ich denke auch an den Lufthansa-Piloten, bei dessen Scheidung die Mutter seines Kindes durch Prozessbetrug rund eine halbe Million Gewinn machte. Was meinte der Richter dazu? „Ach, wissen Sie, in Sachen Scheidung müssen wir Männer einfach etwas großzügiger sein!“
Und ich denke an die unzähligen armen Schweine, die zu mir kommen, weil sie sich einen motivierten Anwalt einfach nicht leisten können. Die Mutter der eigenen Kinder hat diese geraubt und ist mit ihnen einige Hundert Kilometer weggezogen. Und die Familienrichterin hat ihr noch in einer Einstweiligen Anordnung das Alleinige Sorgerecht hinterhergeworfen.
Jetzt muss er alle zwei Wochen rund 1000 km fahren, um seine Kinder vielleicht sehen zu können, denn manchmal werden sie – wie das bei Kindern, besonders in psychologisch kritischen Lebenssituationen typisch ist – einfach kurzfristig krank. Typisch ist Unpässlichkeit durch Bauchweh, besonders bei Mädchen. Und natürlich zahlt er Unterhalt, bis weit über die Grenze seines Eigenbehaltes hinaus. Und natürlich bekommt er keine Verfahrenskostenhilfe. Seine Ex-Frau, die Kindesentführerin, schon.
(Natürlich, rein juristisch ist das keine Kindesentführung. Dass das aber so ist und dass eine Kindesentführung gesetzgeberisch weggemogelt wird, daran ist der Gesetzgeber schuld. Verstanden?)
Kann ich die Aufzählung hier einfach abbrechen oder muss ich noch weiter argumentieren, Herr Walter?
Wenn Sie in diesem Block weiter schmökern, werden Sie auf eine Fülle weiterer Argumente stoßen.
War es das, was Sie im Grunde beunruhigte, was Sie aber (noch) nicht zu denken wagten? Und wenn Sie es dachten, was Sie nicht zu formulieren wagten? Und wenn Sie es formulierten, was das Qualitätsmanagement der Reaktion einfach gestrichen hat?