Wir beobachten insbesondere folgende Funktionsmechanismen:
- Der Parteivortrag der Frau gilt schon als Tatbeweis und der Mann wird deshalb ungeprüft als Täter vorverurteilt und von allen nachgeschalteten Institutionen auch so behandelt – was eine Menschenrechtsverletzung darstellt. Das bedeutet die Einführung eines totalitären Elementes in unsere demokratische Rechtsordnung. Jede auch noch so zwielichtige Frau ist als Opfer willkommen, weil den Damen nach dem Platzverweis die Klientel weg zu brechen droht. Da aber Opfer für die Strichliste her müssen, um in der Statistik Zahlen vorlegen zu können, mit denen man wieder an die Steuertöpfe rankommen kann, ist der Missbrauch der Institution „Frauenhaus“ inzwischen eine willkommene Möglichkeit, die Statistiken aufzupolieren.
Aktuelles Beispiel: Frau aus China heiratet einen promovierten Wissenschaftler und hat damit denjenigen gefunden, der ihr den Daueraufenthalt im Schlaraffenland garantiert. Nach erfolgter Schwängerung und Heirat ist ihre Absicht im Kasten. Sie muss jetzt noch so lange still halten, bis sie die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in der Tasche hat. Danach lässt sie die Sau raus. Sie hat einen Liebhaber, verweigert jeden Beitrag zur gemeinsamen Lebensführung, lässt sich aushalten. Eines Tages verschwindet sie mit dem Kind zum Liebhaber. Von dort geht sie nach einer Woche ins Frauenhaus und macht den Vater des Kindes zum Täter. Dieser hat keine Chance, seinen Beitrag zur Entwicklung richtig zu stellen. Sie ist allein das Opfer, obwohl sie in den Jahren zuvor als Schleuserin und „Eheanbahnungsinstitut“ ins Fahndungsnetz der Kripo fiel. Heute lebt sie mit ihrem Liebhaber und dem Kind im Haus des Mannes, das dieser für sie verlassen musste und er muss die beiden finanzieren.
- Im Folgenden wird der Mann ohne jede Nachprüfung als Täter behandelt. Er wird von jeder Information der Machenschaften gegen ihn ausgeschlossen. Sein Sorgerechtsstatus wird missachtet und z.B. mit Hilfe des Frauenhauses seine Kinder von der Schule abgemeldet. Das Frauenhaus sorgt über die Polizei dafür, dass Rektoren und ganz besonders Rektorinnen dabei mitspielen. Alle nachgeschalteten Institutionen sind in diese Diskriminierungsmaschinerie aufgrund einer ungesetzlichen Vorverurteilung mit einbezogen. Rädelsführerinnen dabei sind die Frauenhäuser.
- Ganz besonders hinterfotzig (Entschuldigung, aber treffender fällt’s mir nicht ein…) ist der Schachzug, eine Frau mit Kind(ern) von einem Frauenhaus quer durch die BRD in ein anderes zu verfrachten, in eine Stadt, in der sie weder Bekannte noch eine Arbeit noch sonst Kontakte hat. Es geht nur um die Schaffung von größtmöglicher Distanz. Von dort aus kommt dann über eine feministische Bullterrier-Anwältin ohne jeden Skrupel der Antrag ans dortige Familiengericht z.B. auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes / Sorgerechts. Der Mann und Vater hat dann das Problem, einen Prozess über diese Distanz führen zu müssen. Frauenhaus-Tourismus ist der passende Ausdruck für diese menschenrechtswidrige Finte von autonomen „Fachfrauen“.
Alle diese Mechanismen sind inzwischen im alltäglichen Arsenal der Machenschaften von Frauenhäusern und zwar – und nur darum geht es – auch in Fällen des Missbrauches der Institution Frauenhaus durch Frauen und Mütter.
Erst wenn der Bund der Steuerzahler sich endlich auch darum kümmert, was mit den Geldern tatsächlich gemacht wird, die in diesen Löchern verschwinden, können wir die menschenrechtswidrigen Strukturen in diesem profeministischen Umfeld überwinden.