KUNDGEBUNG des VAfK Karlsruhe am 09.12.2007 in Karlsruhe
Redebeitrag von Franzjörg Krieg
Sprecher des VAfK Karlsruhe e.V.
Erster Vorsitzender des Landesvereins Baden-Württemberg

Ich begrüße Euch alle herzlich hier
- in der Stadt des Rechtes
- auf dem Platz der Grundrechte
- zum morgigen Tag der Menschenrechte
bei der Kundgebung gegen Menschenrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht.
Mit dieser Veranstaltung nehmen wir unsere erste Kundgebung am 10.12.2006 hier an dieser Stelle wieder auf und begründen damit eine Veranstaltungsreihe, die wir so lange fortsetzen werden wie unsere Kräfte ausreichen und solange die Verhältnisse in der deutschen Familienrechtspraxis so desolat sind, dass international festgestellt werden muss, dass Deutschland familienrechtlich eine Bananenrepublik ist.

Für diejenigen, die eine solche Feststellung nicht nachvollziehen können, muss erklärt werden, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in schon mindestens 10 Fällen feststellte, dass in deutschen Entscheidungen vor Familiengerichten allgemeine Menschenrechte verletzt werden. Hierbei fällt auf, dass die Opfer dabei – neben den immer hoch betroffenen Kindern – fast ausschließlich deren Väter sind?
Unsere Gruppe hier in Karlsruhe hat inzwischen über 100 Mitglieder und statistisch findet jeden 3. Tag ein betroffener Vater zu uns, der feststellen muss, dass er weder vom Jugendamt noch von einer anderen Beratungsstelle noch vor dem Familiengericht als Vater die Wertschätzung erfährt, die ihm als Elternteil zusteht. Allzu oft werden Väter als solche gar nicht wahrgenommen. Während die Mutter auch dann noch mit der Bedienung ihrer subjektiven Interessen rechnen kann, wenn sie eindeutig gegen geltende Gesetze verstößt, wird ein Vater immer wieder auch dann noch ignoriert, wenn er ganz klar derjenige ist, der im Hinblick auf die originären Interessen des Kindes das positivere Verhalten zeigt.
Wenn schon der Vater nicht wahrgenommen wird, müsste der Blick auf die Interessen des Kindes dazu führen, dass Lösungen gefunden werden, die dem Kind beide Elternteile erhalten und in diesem Interesse beide Eltern in die Pflicht nehmen.
Mütter in der Bundesrepublik Deutschland bekommen aber signalisiert, dass sie egoistisch ihre eigenen Vorteile in den Vordergrund stellen dürfen. Kinder gelten als Privatbesitz von Müttern. Und diesen Privatbesitz dürfen sie ungestraft einsetzen,
- um das Monopol auf die möglichst wenig geteilte emotionale Zuwendung der Kinder für sich zu beanspruchen
- um den Kinderbesitz als scheinbaren Beweis dafür halten zu können, dass sie immer alles richtig machten und dass alle Fehler nur der Vater machte, der dafür jetzt – in den Augen jener Mütter zu Recht – Ignoranz und Diskriminierung erfährt
- und natürlich – und das nicht zuletzt – um das Kind als Unterhaltsgeisel einzusetzen. Wer das Kind hat, bekommt schließlich auch die Kohle. Und diese bekommt in der Regel die Frau vom Mann, in vielerlei sozialen Kontexten.
Dass inzwischen weit über 500 Väter unsere Beratung und Betreuung erfahren haben, hat dafür gesorgt, dass wir detailreiche Einblicke in alle Vorgänge um Trennung und Scheidung mit Kindern im Raum Karlsruhe erhalten haben. Wir haben Jugendämter kennen gelernt, haben unzählige Schriftsätze gelesen, waren in familiengerichtlichen Verfahren als Beistände beteiligt, haben Gutachten gelesen und analysiert, haben uns mit Verfahrenspflegschaften auseinandergesetzt und Väter zu Schulen und Ämtern begleitet. Diese umfassenden Einblicke in die Funktionsweisen erlauben uns, im Detail nachvollziehen zu können, wodurch Menschenrechtsverletzungen zustande kommen, welche Entscheidungen dazu führen und wer dafür verantwortlich ist.
Während der sechs Jahre, die wir hier im Großraum Karlsruhe aktiv sind, hat sich viel getan. Nicht zuletzt unsere hartnäckige und unermüdliche Arbeit hat dafür gesorgt, dass unser Thema in den Medien bundesweit immer deutlicher präsent ist. Wenn wir in den ersten Jahren eher die Außenseiter waren, die vornehmlich auf unerträgliche Missstände aufmerksam machten und als Kritiker unbequem waren, werden wir vermehrt und fortschreitend von Jugendämtern und Gerichten als Partner erkannt, die unsere Arbeit und unsere speziellen Möglichkeiten wert zu schätzen lernten. Es ist für mich wichtig, gerade auch hier bei dieser Veranstaltung festzustellen, dass wir vermehrt Personen kennen lernen dürfen, die beeindruckende Arbeit machen und die positive Signale in einer Umgebung setzen, die tendenziell immer noch einäugig funktioniert und den Interessen der Mütterlobby dient. Wir nehmen diesen Mut, gegen den Strom zu schwimmen, anerkennend zur Kenntnis.
Das System hat sich dadurch bisher aber nicht verändert. Gerade hier in Karlsruhe ist die Situation eine spezielle:
Verantwortlich für die Sozial- und Genderpolitik in der Stadt Karlsruhe ist die SPD. Deren zwölf Sitze im Stadtrat werden von acht Frauen und vier Männern eingenommen.
Das führte dazu, dass Belange von Männern und Vätern in den Hintergrund rückten. Konkret heißt das, Steuergelder werden vornehmlich für Projekte ausgegeben, die die Interessen von Frauen bedienen. Diese frauenzentrierten Steuerungs- und Entscheidungsmechanismen betreffen unter anderen folgende Bereiche:
- die Hilfe- und Beratungsszene der Stadt
- die Hilfemechanismen und Entscheidungen um Trennung und Scheidung
- die Themenbereiche Gewalt und sexueller Missbrauch
- die emanzipatorische Weiterentwicklung der Gesellschaft
Was resultiert daraus?
- Es gibt in Karlsruhe keine Gleichstellungspolitik, sondern ausschließlich einäugige Frauenförderung. Damit verbleibt Karlsruhe in einer inzwischen reaktionären Phase feministischer Initialförderung stecken und hat bisher den Anschluss an die überall erkennbaren umfassenden Gleichstellungsbemühungen verpasst.
- Die Beratungsszene wird besonders dort üppig mit Steuergeldern versorgt, wo selektiv die Interessen von Frauen bedient werden
- Frauenförderposteninhaberinnen werden über die Zuweisung von Arbeitnehmerinnenposten an Schaltstellen bedient und finanziert. Gerade Leitungsposten an Jugendämtern spielen dabei eine bedeutende Rolle. Schon bei der Kundgebung vor einem Jahr sind wir auf diese Funktionszusammenhänge mit den daraus resultierenden üblen Folgen eingegangen.
- Feministisch doktrinäre Ideologien von der Funktionsweise der Gesellschaft prägen die Vorgänge in der Stadt. Die Platzverweisstatistik von Karlsruhe beispielweise, die bei rund 1000 Platzverweisen nur einen gegen eine Frau aufweist, dokumentiert die Reproduktion ideologischer Vorgaben: Eine aus Steuergeldern finanzierte Kampagne „Häusliche Gewalt ist männlich“ formulierte das Programm und die Schulungen aller beteiligten Institutionen sorgten dafür, dass über die Diskriminierung von Männern auch das in der Realität nachgestellt wird, was die ideologische Vorgabe behauptet. Wenn der Täterinnenanteil im Kontext Häusliche Gewalt in der Polizeilichen Kriminalstatistik Berlin für das Jahr 2006 mit über 20% festgestellt und in Karlsruhe ein Täterinnenanteil von einem Promille behauptet wird, kann das nicht nur am Mikroklima im Rheintal um Karlsruhe liegen.
Nach Auskunft der Polizeidirektion Regensburg vom 21.02.2007 gab es im Raum Regensburg im Jahr 2006 insgesamt 414 Fälle häuslicher Gewalt, wobei in 89 Fällen Frauen die Täterinnen waren. Dies entspricht ebenfalls einer Quote von über 20%.
Ist vielleicht die Dichte an Kernenergieanlagen im Oberrheingraben verantwortlich für die von der Frauenförderszene behauptete aggressive Mutation Karlsruher Männer?
Wenn man alle unseriösen Begründungen aus den Überlegungen streicht, bleibt nur noch übrig, dass die Platzverweiszahlen im Raum Karlsruhe die besonders eklatante Diskriminierung von Männern hier in dieser Stadt des Rechtes belegen.
Wir stellen fest:
- Der Ausschluss der Männer aus allen Programmen zur emanzipatorischen Weiterentwicklung unserer Gesellschaft ist diskriminierend und damit menschenrechtswidrig.
„Positive Diskriminierung“ ist menschenrechtswidrig.
- Die Besetzung von Leitungsfunktionen in Jugendämtern mit Frauenförderposteninhaberinnen oder mit Personen, die selektiv die Interessen eines Geschlechtes bedienen, ist diametral gegen die Aufgaben des „Jugend“-Amtes gerichtet, ignoriert sowohl die originären Interessen von Kindern, diskriminiert den anderen Elternteil und hat damit menschenrechtswidrige Konsequenzen in Funktionszusammenhängen, die inzwischen einen breiten Teil der Bevölkerung betreffen.
- Die Vorgänge um die Themenkomplexe Häusliche Gewalt und Sexueller Missbrauch sind durch ideologische Vorgaben bestimmt, ignorieren die gesellschaftliche Realität, diskriminieren Männer und sind im Kern menschenrechtswidrig.
Wenn das so ist, muss natürlich gefragt werden, warum es dann nicht schon eine Unzahl von Eingaben an das Bundesverfassungsgericht gibt?
Und jetzt wird die gesamte Misere erst richtig deutlich:
Das BVerfG hat sich mit seiner Entscheidung vom 29.01.2003 in Sachen § 1626a – Alleiniges Sorgerecht für nicht eheliche Mütter – der Lobbygruppe der Mütter angedient und damit eingestanden, dass dieses unser höchstes Gericht als Wächter über die Einhaltung des Grundgesetzes eben doch nicht unabhängig ist.
Und das ist ja nur die Spitze des Eisberges.
Unter dem Bundesverfassungsgericht befindet sich flächendeckend die gesamte Gerichtslandschaft in unserem Land. Und wir müssen immer wieder feststellen, dass Gerichte in ihren Urteilen und Beschlüssen Männer menschenrechtswidrig diskriminieren.
Und darunter wiederum befinden sich die Staatsanwaltschaften. Und wir müssen immer wieder feststellen, dass auch von diesen Männer menschenrechtswidrig diskriminiert werden.
Eine solche Äußerung kann natürlich nicht ohne Erläuterung bleiben:
Männer werden immer wieder von Gerichten diskriminiert
Es ist statistisch erwiesen, dass Frauen für das selbe Delikt entweder nicht oder weit geringer bestraft werden als Männer.
In familiengerichtlichen Verfahren erleben wir, dass Kinder automatisch Müttern zugeordnet werden.
Wenn eine Mutter erziehungsunfähig ist, genügt, dass sie bereit ist, Hilfe anzunehmen, um vom Familiengericht dafür mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht belohnt zu werden. Der in unserem Beispiel eindeutig kompetentere Mann, der natürlich ebenfalls Hilfe annehmen würde, wenn er sie denn bekäme, hat den inkompetenteren Elternteil zu finanzieren und sieht dafür seine Kinder kaum mehr.
Eine Mutter darf vor Gericht ausflippen und ausfällig werden. Weil sie eine Frau ist, wird ihr das verziehen. Sollte ein Mann ausfällig werden, hat er damit bewiesen, dass er für seine Kinder eine Zumutung wäre.
Wenn dieser kurze Blick auf eine weit umfassendere Aufzählung von Erfahrungen, die wir allzu häufig machen, nicht ausreicht, will ich konkreter werden:
Ein betroffener Trennungsvater – nennen wir ihn Otto – ist schon seit Jahren bei uns in Betreuung. Der Liebhaber seiner Frau hatte ihn die Treppe runter geworfen, was zu einem längeren Krankenhausaufenthalt und dem Verlust des Arbeitsplatzes führte. Während dieses Krankenhausaufenthaltes zog die Frau mit dem gemeinsamen Sohn über die Straße zu ihrem Liebhaber.
Mehrere Monate nach diesen Ereignissen berichtete der Sohn dem Vater von Vorgängen, die eindeutig auf sexuellen Missbrauch durch den Liebhaber der Kindesmutter schließen ließen. Otto erkundigte sich bei der Polizei, beim Jugendamt und beim Familiengericht, was er in diesem Fall machen solle und es wurde ihm geraten, eine Anzeige zu machen. Diese hatte eine Reihe von Untersuchungen zur Folge. Ein Missbrauch konnte nicht nachgewiesen werden
Eine Richterin aus einem Familiengericht der Region erließ danach einen Strafbefehl gegen Otto in Höhe von 1000.- Euro wegen Vortäuschens einer Straftat.
Wir lasen die Begründung sehr genau und mussten feststellen, dass uns die Formulierung von Verfügungen der Staatsanwaltschaften bekannt war, die Frauen nach eindeutigem Missbrauch mit dem Missbrauch straffrei stellten.
Nur: Wofür eine Frau und Mutter nie bestraft wird, selbst bei nachgewiesener Fahrlässigkeit oder bewusster Verleumdung, ist Grund genug, einen Mann hart zu bestrafen – nur weil er ein Mann ist. Wir erklärten der Richterin, dass wir diese Diskriminierungspraxis von Männern öffentlich machen werden.
Ergebnis: Der Strafbefehl wurde von ihr zurück gezogen.
Wer behaupten will, dass deutsche Gerichte Männer nie diskriminieren, soll zu uns kommen. Wir können ihn eines Besseren belehren.
Männer werden immer wieder von Staatsanwaltschaften diskriminiert
Im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung – besonders mit Kindern – kommt es immer wieder zu Vorfällen, die strafrechtlich relevant sind. Wir erleben, dass dabei Väter für Verhaltensweisen angeklagt und verurteilt werden, die von den Staatsanwaltschaften regelmäßig als Gründe für einen Strafantrag abgelehnt werden, wenn die Tat von einer Mutter begangen wurde.
- Eine Mutter kann das Kind in einer Nacht-und-Nebel-Aktion aus dem gewohnten Kontinuitätsrahmen heraus reißen, entführen und dem Vater auf Dauer entziehen. Wir haben erfahren müssen, dass alle Behörden und jede Staatsanwaltschaft dabei mitspielen. Macht ein Vater bei gleichem Rechtsrahmen dasselbe, wird er innerhalb kurzer Zeit von der Polizei verfolgt werden. Es gibt wahre Horrorberichte in den Medien von Hetzjagden gegen Väter mit Spezialeinheiten. Polizei, Jugendämter, Staatsanwaltschaften und Gerichte leisten aber Beihilfe beim Kindesentzug, wenn die Straftäterin eine Mutter ist.
- Im Themenzusammenhang „Missbrauch mit dem Missbrauch“ kommt es immer wieder vor, dass Mütter den Vater ihrer Kinder bewusst und mit kalkulierter Absicht physisch, psychisch, sozial und ökonomisch vernichten, indem sie den Falschvorwurf des sexuellen Missbrauchs in das familiengerichtliche Verfahren einbringen. Sie werden dabei völlig unkritisch und eskalationsfördernd von Vereinen unterstützt, die aus Steuergeldern finanziert werden. Wenn sich der Vorwurf als unhaltbar herausstellt und fest steht, dass die Frau sich des Straftatbestandes der Vortäuschung einer Straftat und der Verleumdung schuldig gemacht hat, weisen die Staatsanwaltschaften regelmäßig jede Strafanzeige gegen die Straftäterin zurück.
- Jede uns bekannte Strafanzeige gegen eine Frau, die nachweislich falsch aussagte, dass ihr Mann gegen sie gewalttätig gewesen sei, wurde von den Staatsanwaltschaften ungeprüft zurück gewiesen. Im Gegensatz dazu wird jede Strafanzeige gegen einen Mann von den Staatsanwaltschaften kritiklos bedient.
Alle diese Vorgänge sind menschenrechtswidrig.
Diese Machenschaften nehmen eine besondere Dynamik an, wenn eine Mutter die Dienste eines Frauenhauses in Anspruch nimmt.
Es gibt sicher Fälle, in denen das zu Recht geschieht. Wir kennen aber aus unserer Beratungspraxis die Beispiele, in denen Frauen die Institution Frauenhaus missbrauchen, um sich Vorteile zu verschaffen. Frauenhäuser sind absolut überfordert, wenn es darum geht, solche Fälle auch nur erkennen zu wollen. Schließlich hat das Gewaltschutzgesetz dafür gesorgt, dass Männer kritik- und problemlos aus ihrer Wohnung auf die Straße gesetzt werden können. Dadurch waren die Belegungszahlen für Frauenhäuser in Gefahr. Weil aber die Notwendigkeit besteht, bei der Beantragung von Zuweisungen aus dem Steuersäckel mit möglichst wiederum gestiegenen Belegungszahlen ein Horrorszenario aufzubauen, das die Abstimmungshände von Kommunalvertretern magisch in die Höhe zieht, brauchen die Frauenhäuser jede Frau, die zu ihnen kommt. Eine typische Fallkonstellation bildet dabei die Paarung „deutscher gut situierter Mann und Frau aus einem Entwicklungsland oder zumindest einem exotischen Erdteil“.
Dazu ein Beispiel aus dem Repertoire unserer Gruppe:
Die chinesische Frau eines promovierten Naturwissenschaftlers verhält sich zunächst unauffällig bis sie Mutter ist, die dauerhafte Aufenthaltsberechtigung in Deutschland hat und sich des Anspruchs auf finanzielle Unterstützung durch den Vater ihrer Kinder und den Staat sicher sein kann. Dann aber klopft sie auf den Putz und verbringt die Zeit nach Lust und Laune in Betten außerhalb der Ehewohnung.
Im Fall von Bernd – wie ich ihn hier nenne – zieht die Mutter mit dem 7-jährigen Sohn eines Tages zum Liebhaber. Nach einer Woche zieht sie von diesem mit dem Sohn ins Frauenhaus. Dieses hilft ihr, unter Missachtung des gemeinsamen Sorgerechtes des Vaters den Sohn von der Schule abzumelden. Der Vater wurde von allen Institutionen – Schule, Meldeamt, Polizei – als Täter behandelt, obwohl nicht einmal mit ihm gesprochen wurde.
Inzwischen ist der Sohn wieder in derselben Schule angemeldet und die Mutter wohnt mit wechselnden Liebhabern im Haus des Mannes, das dieser finanzieren muss und froh sein muss, wenn er seinen Sohn hin und wieder sehen darf.
Brutal aber normal unter den Bedingungen unserer Gesellschaftsordnung.
Ich hatte das zweifelhafte Vergnügen, der letzten Verhandlung vor dem Familiengericht in dieser Sache beizuwohnen. Niemand hinterfragte das Verhalten der Mutter. Sie ist Mutter und damit ist alles in Ordnung: der Missbrauch der Institution Frauenhaus, die Missachtung des Vaters und dessen Rechtsstatus, die hemmungslose Prostitution der Mutter, das chaotische Lebensumfeld, das diese Mutter dem Kind zumutet.
Sie ist gut, denn sie ist Mutter. Keine weitere Frage. Und der Vater muss ertragen und zahlen, muss in sich rein fressen und zahlen, darf nicht wütend werden und muss weiter zahlen.
Was in solchen Fällen abläuft, ist menschenrechtswidrig. Es ist unmenschlich, unmoralisch, unwürdig, unerträglich und offenbart die Dekadenz eines Systems, das die Unmoral zum schützenswerten Gut gekürt hat.
Im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz wird – besonders wenn Frauenhäuser im Spiel sind – der Parteivortrag einer Seite als Tatbeweis gewertet. Dadurch wird die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt.
Wir beobachten, dass im Kontext der Frauenförderpraxis inzwischen solche totalitären Elemente Eingang gefunden haben in unser demokratisches Rechtssystem. Um Frauen ohne jede Differenzierung pauschal zu fördern, wurde ein Gewaltschutzgesetz etabliert, das schon bei der Experten-Anhörung im Bundestag als verfassungsrechtlich äußerst bedenklich bezeichnet wurde. In der Praxis hat es längst dafür gesorgt, dass das demokratische Rechtssystem in Teilbereichen ausgeschaltet wurde.
Man muss sich nicht wundern, wenn es Betroffene gibt, die von „Feminazismus“ sprechen.
Und wir dürfen uns nun wirklich über nichts mehr wundern, wenn die SPD in Hamburg den Spruch zum Motto wählt:
„Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden.“
Das Prädikat „männlich“ wurde von Politikerinnen und Politikern in diesem Fall als Gegensatz von „menschlich“ definiert. Volksverhetzung dieses Ausmaßes ist inzwischen politisch korrekt.
Ich zitiere Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg, aus einem Vortrag vom 10. Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag. Seine Feststellung ist auch heute – 10 Jahre danach – ohne jede Abstriche aktuell:
„In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden.
Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben.“
Um die Bedingungen für vernünftige Regelungen im Interesse aller Betroffenen nach Trennung und Scheidung günstiger zu gestalten, stellen wir folgende
Forderungen:
- Wir fordern Untersuchungen zu den Gründen, warum deutsche Familienrechtsurteile vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte immer wieder als menschenrechtswidrig eingestuft werden und wie fordern die Abschaffung dieser Gründe.
2. Wir fordern eine wissenschaftliche Definition des Kindeswohlbegriffes, um dem Missbrauch mit diesem unbestimmten Rechtsbegriff zu begegnen. Beraterisches Handeln und jugendamtliches Eingreifen muss an einer Definition des Kindeswohlbegriffes mess- und bewertbar sein.
3. Wir fordern endlich Gleichstellung der Geschlechter im Kontext Familie:
- Mütter sind nicht Eltern erster Klasse und Väter im Vergleich dazu nur Eltern zweiter Klasse
- ehelich geborene Kinder sind nicht Kinder erster Klasse und nicht ehelich geborene Kinder im Vergleich nur nachrangig
- Eltern sind Eltern, ob ehelich oder nicht ehelich.
4. Wir fordern die sofortige Umsetzung von Gender Mainstreaming, das heißt, den Übergang von der reinen Frauenförderung zur umfassenden Förderung beider Geschlechter in allen Bereichen, in denen sie nicht gleichberechtigt sind. Damit befinden wir uns im Gleichklang mit allen emanzipatorischen Kräften in der Gesellschaft und progressiven Politikern, die das Festklammern an der alleinigen Frauenförderung inzwischen auch als egoistisches Gerangel um Macht, Pöstchen und Steuertöpfe erkannt haben.
5. Wir fordern
- eine wissenschaftliche Evaluation von fünf Jahren Gewaltschutzgesetzpraxis
- Bestrafung von Volksverhetzung in Gestalt der alleinigen Zuordnung von Täterschaft an Männer
- und die Bestrafung jeder Diskriminierung von Männern im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz
6. Wir fordern ein Männerhaus hier in Karlsruhe und an vielen Orten dieser Bundesrepublik, um von Gewalt durch die Mutter bedrohten Vätern die Gelegenheit zu geben, sich mit ihren Kindern vor der Täterin in Sicherheit bringen zu können.
7. Wir fordern die Einrichtung von stetiger Fortbildung und Supervision für Jugendämter. Väter- und kinderfeindliches Handeln darf nicht länger Normalität sein.
8. Wir fordern die Auflösung von Personalunionen Frauenförderposten / Amtsleitung. Es ist unheilvoll für Kinder und Väter, wenn z.B. ein Jugendamt dadurch, dass die Amtsleiterin einen Frauenförderposten inne hat, zum „Mütter“-Amt mutiert.
9. Wir fordern die Einrichtung einer männer- und väterpolitischen Abteilung im Familien- und Sozialministerium, um die Weiterentwicklung von umfassender Emanzipation (Gender Mainstreaming) in der Politik zu verorten. Emanzipation wird weiterhin blockiert, wenn sie nur über die Interessen von Frauen definiert wird.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
01 - Franzjörg - 32kbits
KUNDGEBUNG des VAfK Karlsruhe am 07.12.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder und betroffene Elternteile,
liebe Freundinnen und Freunde,
ich begrüße Sie – ich begrüße euch – herzlich alle hier an diesem Ort
– in der Stadt des Rechtes
– auf dem Platz der Grundrechte
– zum Tag der Menschenrechte
– bei der 3. KUNDGEBUNG des Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe
gegen Menschenrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht.
Diese unsere 3. Kundgebung fällt auf das Jahr des 60. Geburtstages der Menschenrechte in der heute bei uns eigentlich gültigen Form.
Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die UN-Generalversammlung – die Vollversammlung der Vereinten Nationen – noch unter dem frischen Eindruck des Zweiten Weltkrieges die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Es ist im öffentlichen Bewusstsein, dass es Staaten auf dieser Welt gibt, die je nach weltpolitischer Großwetterlage als Bananenrepubliken oder als Schurkenstaaten bezeichnet werden, in denen wir die Verletzung der Menschenrechte anprangern. Manchmal leisten sich auch Großmächte diese Extravaganz in der Überzeugung, dass sie eh machen können, was sie wollen, weil sie kaum jemand kritisiert, da alle ihr reines Marktvolumen als Chance für sich mit nutzen wollen. Es gibt auch Staaten, die wir als noch nicht demokratisch genug ansehen, um z.B. in der EU mitspielen zu dürfen. Auch in solchen Staaten verweisen wir auf die Verletzung elementarer Menschenrechte.
Wir selbst bezeichnen uns aber als modernen demokratischen Rechtsstaat, sind stolz auf unsere Tradition des Kampfes für Demokratie und Menschenrechte und darüber hinaus auf unsere sozialen Errungenschaften, die weit hinausgehen über eine bloße Beachtung der elementaren Grundrechte.
Dass aber ausgerechnet diese unsere Bundesrepublik in einem breiten Feld von Rechtswirksamkeit fortgesetzt gegen elementare Menschenrechte verstößt, ist nicht im öffentlichen Bewusstsein und scheint ungeheuerlich.
Unsere Reihe von Kundgebungen hat sich zur Aufgabe gemacht, eben diese Ungeheuerlichkeiten zu benennen und die Funktionsweisen zu erläutern, die unseren modernen Rechtsstaat in Teilbereichen zur Bananenrepublik – oder vielleicht auch zum Schurkenstaat? – machen.
Die Kernbereiche dieses fortgesetzten Verstoßes gegen die allgemeinen Menschenrechte sind
- eine allgemeine Rechtspraxis, in der Frauen für dieselben Taten nicht oder weniger bestraft werden wie Männer. Frauen werden in der Rechtspraxis vermehrt als nicht mündig, nicht verantwortlich und als nicht schuldfähig angesehen. Sie werden nicht als erwachsene Individuen, sondern als Unmündige oder als zu therapierende Kranke behandelt, um sie damit davor zu bewahren, die Folgen ihres Handelns wie ein mündiger Mensch tragen zu müssen.
- ein Familienrecht, das zwar Mutterschaft biologisch definiert, das aber Vaterschaft trotz klarer medizinischer Analyseverfahren immer noch als definierbare Zuweisung eines Rechtsstatus versteht und nicht als biologisch determiniertes elementares Grundrecht. Dies führt dazu, Vaterschaft in eine biologische, eine soziale oder in eine rechtliche zu unterteilen und diese Attribute nach jeweiliger Interessenlage zuzuweisen, wobei sich entweder der Staat diese Zuweisungsmacht anmaßt oder einer Mutter dieses Recht als private Verfügungsmasse überlässt. Die gleiche absurde und eines modernen Rechtsstaates unwürdige Rechtspraxis prägt die in unserem Staat immer noch gültige gesetzliche Voraussetzung, die allein nicht ehelichen Müttern die private Machtfülle gibt, über das Ausmaß an Recht zu entscheiden, das dem Vater ihres Kindes zusteht.
Weitere Kernbereiche des fortgesetzten Verstoßes gegen die allgemeinen Menschenrechte sind
- ein gesamtgesellschaftliches Verständnis von Familie, in dem die Bedeutung eines Vaters nicht in dessen Vatersein ruht, sondern in seiner Leistungsfähigkeit als Versorger und Zahler, dessen Vaterschaft oft nur noch in einem anonymen Dauerauftrag bei seiner Bank zu bestehen hat.
Und
- ein System von Frauenförderung, das die Bedeutung von Frau und Mutter allem überordnet und das Mann- und Vatersein offen diskriminiert. Als neues Beispiel möchte ich den aktuellen OECD-Armutsbericht aufführen, in dem Frauen nach Scheidung als mittellos bezeichnet werden, während Männer als vermögend gelten. Der Trick, mit dem dies erreicht wurde, besteht darin, dass die Geldströme, die als Unterhaltsleistungen von Männern an Frauen transferiert werden, nicht als solche mit in die Bilanzen eingerechnet, sondern quasi als private Hobbyausgaben der Männer angesehen werden, die diese sich als ihren individuellen Luxus erlauben.
Die bundesdeutschen Mechanismen haben z.B. dazu geführt, dass Stefan, ein Mitglied unserer Gruppe vom gut bezahlten Diplom-Ingenieur zum Sozialhilfeempfänger wurde, der heute im Obdachlosenasyl wohnt. Seine Schuld: Er hat eine psychisch problematische Frau zur Mutter seiner 4 Kinder gemacht.
Schließlich muss ich noch zwei infame Wirkungsbereiche aufzählen, die zwar eng zusammenhängen, in ihren Auswirkungen aber jeweils eigene Verfahrensmuster aufweisen:
- Ein Gewaltschutzgesetz, das schon in der Expertenanhörung vor den Bundestagsausschüssen am 20.06.2001 als „verfassungsrechtlich äußerst bedenklich“ und als „Erstschlagswaffe in Frauenhand zur gefälligen missbräuchlichen Verwendung“ bezeichnet wurde. Wir wissen inzwischen, dass dieses Gewaltschutzgesetz nicht installiert wurde, obwohl es verfassungsrechtlich bedenklich ist, sondern WEIL es verfassungsrechtlich bedenklich ist. Frau wollte ein Instrument zur Ausschaltung von Männern und Vätern, das geeignet ist, elementare Grundrechte wie z.B. die Unschuldsvermutung wie in einer Diktatur außer Kraft zu setzen, um damit Männer und Väter nach individueller Stimmungslage einer Frau rechtlich auszuschalten oder in menschenrechtswidriger Weise zu behandeln und von allen Ämtern, Institutionen und Personen behandeln zu lassen.
Und
- eine Frauenhausszene, die sich nicht nur tatsächlichen Opfern widmet, sondern die den Missbrauch der Institution Frauenhaus aktiv mit organisiert. Ein Beispiel werden wir später näher vorstellen. Frauenhäuser sind inzwischen auch die Organisatoren von menschenrechtswidriger Diskriminierung von Männern und Vätern, der Deckung von Täterinnen, Exekutive einer ideologisch motivierten Täter-Opfer-Zuordnung und Strategen einer militanten Familienrechtspraxis mit bandenkriminalitätsmäßig funktionierenden Verfahrenstricks.
Beispiele aus diesen Feldern von permanenten Verstößen gegen die Allgemeinen Menschenrechte werden wir heute hier vorstellen und wünschen uns, dass die winterlichen Bedingungen das Ausharren für einige Zeit zulassen.
Unsere Bundesjustizministerin Frau Zypries sagte anlässlich einer Veranstaltung am 03.12. – vor wenigen Tagen – in Berlin:
„Wir Deutschen müssen uns besonders engagieren, wenn es um die Wahrung der Menschenrechte geht – national und weltweit.“
Da müssen wir wohl entsprechend laut sein, damit sie auch hört, was wir zu sagen haben.
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Kindesentführungen durch Mütter
Zunächst eine juristische Erläuterung:
Kindesentzug liegt vor, wenn ein (z.B. aufenthaltsbestimmungsberechtigter) Elternteil den Kontakt des Kindes mit dem anderen getrennt lebenden Elternteil (ohne oder mit gemeinsamem Sorgerecht) verhindert.
Kindesentführung liegt vor, wenn ein Elternteil das Kind an einen Ort, der für den anderen Elternteil unbekannt oder nicht erreichbar ist, entzieht.
Das Problem ist, dass in keinem Gesetz der BRD steht, dass Frauen und Männer für dieselben Verbrechen unterschiedlich bestraft werden.
Aber genau dieser Rechtsbruch ist bundesdeutsche Rechtsrealität.
Ein Vater, der sein Kind zurückholt, wird selbst dann als Kindesentführer gejagt, wenn er einen rechtsgültigen Gerichtsbeschluss vorweisen kann, dass er nach einer Entführung des Kindes durch die Mutter das Alleinige Sorgerecht hat. Es gibt in den Medien dokumentierte Fälle, wo z.B. ein französischer Vater sein von der Mutter nach Deutschland entführtes Kind zurück holte und dann von der deutschen Polizei gejagt wurde. Die Kindesentführerin hatte vorher alle nur erdenkliche Unterstützung von deutschen Ämtern und Institutionen erhalten.
Wenn eine Mutter mit dem Kind in einer Nacht-und-Nebel-Aktion verschwindet, wird dies immer noch als ein legitimer Akt einer Frau angesehen, die ein quasi angeborenes Mutterrecht inne hat, das galaktisch mythisch über jeder grundgesetzlichen und menschenrechtlichen Regelung steht. Kein Rechtstatbestand erfasst diese Praxis – sie ist allein in den Mythen der Allgemeinheit verhaftet und wird von einem Staat unterstützt, der sich der Frauenförderung verpflichtet hat.
Und wenn der Rechtsbruch gar zu offensichtlich ausfällt, wird das Hilfsmittel für Frauen eingesetzt, das gerade wegen seiner Verfassungsbedenklichkeit eingeführt wurde, um in solchen Fällen eine Schein-Rechtskonformität zu schaffen – das Gewaltschutzgesetz.
Eine Frau muss nur behaupten, dass sie sich bedroht fühlt – und schon ist der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt:
- Der Frau wird bedingungslos geglaubt – ihre parteiliche Aussage gilt schon als Wahrheitsbeweis
- Die Unschuldsvermutung ist aufgehoben – ein Verlust von Rechtsstaatlichkeit
- Der Mann wird als Täter diskriminiert – ohne jede Überprüfung des Wahrheitsgehaltes
Vor diesem Hintergrund wird jeder Rechtsbruch der Mutter, auch jeder Missbrauch des Kindes durch die Frau, legalisiert und von allen Stellen aktiv unterstützt.
Es muss nicht verwundern, dass Entführungen durch Mütter im Bewusstsein der Öffentlichkeit nicht präsent sind. In allen Internet-Portalen über entführte Kinder sind die „offiziellen“ Fälle im Vordergrund: Entführungen durch Väter.
Erst nach eingehender Beschäftigung mit dem Problem erfährt man, dass verschiedene Staaten ermittelt haben, dass mindestens Drei Viertel aller Kindesentführungen von Müttern begangen werden. Hierbei sind noch nicht die Fälle eingerechnet, in denen sich Frauen durch Denunzierung des Vaters einen Persilschein für ungestraften Kindesmissbrauch ausstellen ließen.
Ich möchte im Folgenden vier aktuelle Fälle aus unserer Karlsruher Gruppe des „Väteraufbruch für Kinder“ skizzieren:
Die Vatervita von Klaus Ruf wurde schon vor einem Jahr hier vorgetragen, ist auf unserer Homepage veröffentlicht und Klaus selbst hat die neueren Entwicklungen vorhin hier dargestellt.
In diesem Fall wird deutlich:
- Der fortgesetzte Missbrauch der Institution FRAUENHAUS durch die Kindesmutter in dessen unbegründeter Benutzung wurde von den betroffenen Frauenhäusern als willkommen aufgenommen. Dieses Faktum stellt einen Missbrauch von Steuergeldern in einem nicht unerheblichen Umfang dar. Die am Amtsgericht Ettlingen mit der Sache betraute Richterin hat in einer Verhandlung deutlich erklärt: „Frau Ruf, gegen diesen Vater liegt nichts vor. Was Sie machen, ist Kindesentzug!“ Allerdings hat diese Richterin kapituliert und den Fall trotz allem nach Augsburg weiter gereicht, obwohl sie wusste, dass damit sowohl der Missbrauch der Kinder, die Entrechtung und menschenrechtswidrige Behandlung des Vaters und der Missbrauch der Institution Frauenhaus weiter betrieben wird.
- Obwohl akten- und gerichtskundig ist, dass diese Mutter psychische und körperliche Gewalt gegen die vier Kinder ausübt, lassen sie alle Institutionen gewähren. Nein, viel schlimmer, sie unterstützen aktiv den Kindesmissbrauch und die offensichtliche Gewalt gegen die Kinder, da sie nicht von einem Mann, sondern ja nur von einer Mutter verbrochen wird.
- Dem Vater werden seit Monaten nicht nur die Kinder entzogen, sein Sorgerechtsstatus wird ignoriert, er wird gesetzwidrig entrechtet – und dies völlig grundlos. Der einzige wirkende Grund ist das egoistische, persönliche Interesse einer psychisch auffälligen Mutter, dem alle Institutionen dienen, sogar der Datenschutzbeauftragte der Stadt Augsburg, der einfach behauptet, der Sorgerechtsstatus des Vaters sei unklar, um damit das rechtswidrige Vorgehen aller mit der Sache betrauter Augsburger Ämter zu decken.
Es ist gut möglich, dass dieser Fall erst in Straßburg entschieden werden wird – in vielen Jahren und zu spät.
Schon jetzt mahnen wir aber an, dass wir alle Stellen und alle handelnden Personen in die Pflicht nehmen werden. Wir werden öffentlich Schadenersatz, Schmerzensgeld und Wiedergutmachung von allen handelnden und entscheidenden Personen einfordern – völlig gleich, ob dieser Selbstverständlichkeit ein Gericht folgen wird oder nicht.
Es dauert in Deutschland immer lange, bis politisch und ideologisch motivierte Täterinnen- und Täterschaft als solche erkannt und auch gesühnt wird.
Alex Brutzer stand vor zwei Jahren ebenfalls hier auf der Bühne und hatte ein kurzes Statement zu seinem Fall abgegeben. Auch seine Geschichte wird auf unserer Homepage erzählt.
Hier zunächst die Skizze einer Geschichte, die inzwischen eine dramatische Wendung erfahren hat:
Eine junge Frau kam aus Ghana nach Deutschland, um sich von 3 verschiedenen Vätern 3 Kinder zeugen zu lassen. Sie hat nie gearbeitet und über 10 Jahr lang ganz gut von Unterhalt und Steuergeldern gelebt.
Den ersten Mann hat sie geheiratet, um die Eintrittskarte in den Wohlfahrtsstaat Deutschland zu erhalten.
Alex, den Vater des zweiten Kindes, heiratete sie nicht. Sie brauchte ja nur mehr Unterhalt, eine weitere Familienhilfe und das Mutter-und-Kind-Programm des Jugendamtes.
Den dritten Mann heiratete sie und machte ihn zum Vater ihres dritten Kindes, weil er ein Haus besitzt.
Wir haben überlegt, wie sie es wohl anstellen wird, an das Haus zu kommen, denn dass sie nur dies beabsichtigt, war nach dem, was sie mit den anderen Vätern – mit Unterstützung aller Ämter – spielte, klar.
Ihre nie bestraften kriminellen Taktiken in der Ausschaltung von Alex als Vater und der alleinigen Sicherung von Geldzahlungen an sie wurden von uns genutzt, um sie wenigstens symbolisch auszubremsen. Nein, ihre Destruktivität wollte von niemand erkannt werden, alle spielten mit, vom Jugendamt des Landkreises Karlsruhe über das Familiengericht bis zum neu zuständigen Jugendamt in Backnang. Allerdings konnten wir erreichen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen wurde. Immerhin eine wenigstens symbolische Geste, wenn dabei die Mutter immer noch tun durfte, was immer sie wollte.
Jetzt, nachdem das dritte Kind über ein Jahr alt war, erwarteten wir eigentlich, dass diese Mutter das Gewaltschutzgesetz benutzen würde, um den Hausbesitzervater aus seinem eigenen Haus werfen zu lassen, das dann ihr mit den drei Kindern zugewiesen würde. Er hätte dann alles zu finanzieren, würde aber sein Kind nur noch im begleiteten Umgang höchstens 2 Stunden alle 14 Tage sehen. So läuft das üblicherweise hier in Deutschland.
Nichts dergleichen geschah.
Im Frühsommer 2008 konnte die Mutter den Hausbesitzervater überreden, für die ganze Familie Rückflugtickets nach Ghana zu finanzieren, um den Familienzuwachs bei ihrer Familie in Afrika vorzustellen.
Alex hatte Angst und warnte das Jugendamt: Er hatte das sichere Gefühl, dass die Mutter mit den Kindern nicht mehr zurückkommen würde. Das Jugendamt Backnang stellte aber fest, dass „keine Entführungsabsicht zu erkennen“ sei und erteilten der Mutter die Erlaubnis, das Kind, für das sie als Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatten, mit nach Ghana zu nehmen.
Wie wir inzwischen wissen, hat diese Mutter dem Hausbesitzervater gegen Ende des Urlaubes erklärt, dass er allein zurück fliegen solle. Sie würde mit allen Kindern in Ghana bleiben. Wenn er sein Kind wieder sehen wolle, solle er das Haus verkaufen und mit dem Geld zu ihr nach Ghana zurückkommen.
Auf diese Masche waren wir nicht gekommen. Und ehrlich gesagt, hatten wir nicht damit gerechnet, dass der Hausbesitzervater sich so übers Ohr hauen ließe.
Das von der Mutter gefoppte Jugendamt Backnang war jetzt in der Pflicht, etwas zu unternehmen. Aber viel mehr als ein hilfloses Schulterzucken kam bis jetzt nicht dabei heraus. Die Tatsache, dass der Hausbesitzervater die Kindesentführung der Mutter selbst mit betrieben und finanziert hatte, reicht bis jetzt für keine deutsche Staatsanwaltschaft aus, um ihn als Mittäter verantwortlich zu machen und über ihn den Geldhahn für die Mutter aus Deutschland abzudrehen, was allein in der Lage wäre, die Kinder wieder nach Deutschland zu bringen.
Fazit:
- Sozialhilfeschnorrerinnen werden in Deutschland willkommen geheißen und sind besondere Lieblingsbeschäftigungen der Frauen-für-Frauen-Helferinnen-Szene, in die viele Steuergelder fließen.
- Selbst eine Mutter mit kriminellen Verhaltensweisen darf in Deutschland machen, was auch immer sie will. Sie erhält Unterstützung. Ihre strafrechtlich relevanten Gesetzesverstöße werden aus Steuergeldern unterstützt.
- Viele Jugendämter sind selbst dort – oder vielleicht gerade dort – wo sie mehr Machtbefugnis erhalten, durch Inkompetenz kontraproduktiv und erreichen noch nicht einmal das, wofür sie in erster Linie zuständig sind: Dem Wohl der Kinder zu dienen. Sie unterstützen egoistische Mütter und missachten dabei Kinder. Sie sind Mütter-Ämter und keine Jugend-Ämter.
Der Fall von Miguel Albrecht ist ziemlich neu. Miguel ist zwar hier unter uns, er wird aber nicht hier auf dem Podium erscheinen. Er muss sich noch zurück halten, weil seine Sache inzwischen bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten anhängig ist. Deshalb habe ich seinen Namen auch geändert.
Miguel ist der nicht eheliche Vater eines vor drei Jahren geborenen Sohnes. Die Mutter hat das gemacht, von dem Frau Zypries immer noch behauptet, dass es nicht genügend erforscht sei: Sie hat dem Vater das gemeinsame Sorgerecht – wie in der überwiegenden Anzahl aller Fälle nicht ehelicher Elternschaft üblich – nicht zugestanden. Oder besser ausgedrückt: Die egomanische Mutter hat dem Kind von Anfang an den Vater vorenthalten.
Das zeigte sich natürlich in den letzten drei Jahren überdeutlich:
- In den ersten beiden Jahren gab es nur 3-4 Stunden Kontakt des Sohnes mit seinem Vater pro Woche in Anwesenheit der Mutter, die diesen Kontakt zudem immer wieder restriktiv behandelte.
- Als Miguel zur Klärung der Situation ein Verfahren auf Umgang anstrengte, boykottierte die Mutter den Umgang komplett.
- Nachdem das Gericht unbegleiteten Umgang anordnete, verweigerte die Mutter und ignorierte die Gerichtsbeschlüsse, was sich Familiengerichte durch Mütter immer wieder gefallen lassen.
- Angesetzte Paargespräche beim Jugendamt und bei der psychologischen Beratungsstelle wurden von der Mutter nach 3-4 Sitzungen abgebrochen. Zitat aus dem Bericht der Beratungsstelle: „… dann fürchten wir, dass die Mutter auch zukünftig geplante Umgangsregelungen im Grauzonenbereich unterläuft.“
- Nach dem Beschluss infolge eines neuen durch Miguel beantragten Umgangsverfahrens verweigerte die Mutter wieder und begrenzte den Umgang auf wenige Minuten oder boykottierte.
- Das Familiengericht setzte danach ein Zwangsgeld fest und bestellte eine Verfahrenspflegschaft – einen sogenannten Anwalt des Kindes.
- Die Mutter verzögerte durch Verweigerung von Terminen und Verweigern von Unterschriftsleistungen.
Für den Paukenschlag in dieser Trennungsvita zitierte ich aus den Aufzeichnungen des Vaters:
„Den für Oktober 2008 angesetzten Terminen beim Kinderschutzbund Baden-Baden zum begleiteten Umgang und dem Kindesanhörungstermin beim Amtsgericht Rastatt entzieht sich die Mutter.
Sie lässt über ihre Anwältin am 27.10.2008 mitteilen, dass die Mutter für vorerst ein Jahr eine Arbeitsstelle in Bahrain antritt und am gleichen Tag auch fliegt bzw. schon geflogen ist.“
Punkt.
Strafrechtlich betroffen ist der § 235 Strafgesetzbuch: Kindesentziehung mit List.
Das Problem ist nur, dass nicht der Vater, sondern die Mutter das Kind mit List entzogen hat. In einem solchen Fall tun sich vornehmlich Staatsanwältinnen immer schwer, zu meinen, dass überhaupt ein Paragraph betroffen sein könnte.
Wir werden verfolgen, was in diesem Fall unternommen werden wird, werden die Menschenrechtsverstöße protokollieren und die handelnden Personen später öffentlich anklagen.
Als vierten und letzten Fall in meiner Darstellung hier portraitierte ich den Vater Klaus Voigt.
Er ist hier unter uns und ist bereit, seine Geschichte öffentlich zu machen. Allerdings gibt es in dieser ebenfalls sehr traurigen und ungeheueren Geschichte einen Richter, der klarer und entschiedener handelte.
Doch der Reihe nach:
Klaus ist ebenfalls nicht ehelicher Vater. 2004 wird seine Tochter Angelina geboren. Ein Jahr später zerbricht die Beziehung. Die Mutter zieht mit Tochter, einem Sohn aus einer früheren Beziehung und mit neuem Partner um. Klaus zieht danach ebenfalls um, um näher bei seiner Tochter zu sein.
Für den Showdown zitiere ich aus einem Artikel aus der Hohenloher Zeitung vom 11.11.2008:
„Am 5. September, ein Tag, an den sich Voigt erinnert, als wäre es gestern gewesen, sollte Angelina wieder zu ihm kommen. Er wartet vergeblich. „Das Handy meiner Ex-Freundin war ausgeschaltet. Da ahnte ich, dass es Probleme gibt.“ Vor ihrem Haus kommt der Schock. „Es war völlig leergeräumt, man hatte dem Vermieter fristlos gekündigt.“ Voigt wendet sich an die Polizei. Die teilt ihm mit, dass er keine Vermisstenanzeige aufgeben könne, weil er kein Sorgerecht für seine Tochter habe. Auch der Datenschutz stehe weiteren Nachforschungen im Wege. Aber weil der ältere Stiefbruder von Angelina noch schulpflichtig ist, erkundigt sich die Polizei an dessen Schule, wo man ebenfalls völlig überrascht reagiert.“
Der Richter lässt sich durch die Überraschung nicht aus dem Konzept bringen und handelt bewundernswert konsequent:
Er stellt infolge der Verschleppung des Kindes an einen unbekannten Punkt der Welt eine Kindeswohlgefährdung fest und spricht dem nicht ehelichen Vater gegen den Willen der Mutter das Gemeinsame Sorgerecht zu. Wenn man weiß, wie sehr sich Richterpersönlichkeiten von Müttern auf der Nase herumtanzen lassen und wie sehr üblicherweise das Mutterwohl das Kindeswohl überlagert, muss dieser Beschluss als mutig besonders erwähnt werden.
Obwohl es keine Zustelladresse für das Urteil gibt, wird es die Entführerin erfahren. Ihre Eltern halten mit ihr Kontakt. Es gibt inzwischen Anzeichen, dass die Kindesentführung nach Paraguay erfolgte.
Bis der Entführerin das Geld ausgeht, werden die Kinder wohl Einiges mitmachen müssen. Dabei gäbe es genug Möglichkeiten, einzuschreiten:
- über die Bank könnten die Geldbewegungen ermittelt werden
- über die IP-Adresse der internetaktiven Mutter könnte diese lokalisiert werden
- der Mutter könnte die Auszahlung von Kindergeld und Sozialleistungen gestoppt werden
Wir werden sehen, ob der Staat gegen diese Täterin vorgehen wird, oder ob er die Kindesentführung weiter mit finanzieren wird. Immerhin ist es ein Staat, der sich der Frauenförderung verschrieben hat und das Männliche zu überwinden gedenkt, um zu mehr Menschlichkeit in der Gesellschaft zu finden.
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KUNDGEBUNG des VAfK Karlsruhe mit MauernDEMONntage
am 06.12.2009

Redebeitrag von Franzjörg Krieg
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder und betroffene Elternteile,
liebe Freundinnen und Freunde,
ich begrüße Sie – ich begrüße euch – herzlich alle hier an diesem Ort
– in der Stadt des Rechtes
– auf dem Platz der Grundrechte
– zum Tag der Menschenrechte
– bei der 4. KUNDGEBUNG des Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe
gegen Menschenrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht.
Unsere vierte KUNDGEBUNG fällt auf das Jahr der 20. Wiederkehr des Tages, an dem die Mauer mitten in Deutschland fiel.
Es gibt noch viele Mauern in den Köpfen, aufgebaut durch tägliche Gehirnwäsche der Medien, Mauern zwischen Eltern und Kindern, aufgebaut durch den jeweils anderen Elternteil, oft mit aktiver Unterstützung von Jugendämtern, Beratungsstellen, Gutachtern und Gerichten.
Auch in diesem Kontext brauchen wir einen Mauerfall. Was wir heute hier wieder veranstalten, ist unsere Sonntagsdemonstration als Beitrag zum möglichst baldigen Mauerfall in der deutschen Familienrechtspraxis
Wir haben symbolisch eine Mauer aufgebaut und haben diese mit den Hindernissen beschriftet, die heute Elternteile von ihren Kindern und umgekehrt abtrennen.
Wir werden diese Mauer später niederreißen, weil wir sie nicht ertragen können und auch nicht ertragen wollen.
Am Donnerstag wurde uns vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein frühes Weihnachtsgeschenk gemacht:
Nicht eheliche Väter dürfen in Sachen Sorgerecht nicht mehr pauschal diskriminiert werden.
Es kam ziemlich überraschend und hat eine kurze, aber heftige Welle ausgelöst. Es gab wohl kein Medium, das am letzten Donnerstag nicht darauf einging. In den bundesweiten Abendnachrichten war es nach Afghanistan das Thema Nr. 2.
Die Überschriften in den großen Zeitungen sind zitierenswert:
Die erste Zeitung, die die Welle auslöste, war am Dienstag die Süddeutsche-Zeitung mit der schönen Headline
„Vatertag im Dezember“
Das ließ alle Redaktionen aufhorchen und ich hatte noch am selben Nachmittag einen Reporter des Straßburger Studios der ARD bei mir.
Es folgten am Donnerstag Titelzeilen wie
„Urteil mit Wirkung“
„Sorgerecht ist Menschenrecht“
„Ein Unrecht ist beendet“
Der VAfK war ab Donnerstag Nachmittag wohl in den meisten Radiosendungen präsent.
Das Ganze hatte schon etwas Besonderes und das veranlasst mich, auch etwas näher hinzusehen.
Am 29.01.2003 kam das unerhörte Urteil des BVerfG, nach dem ne-Mütter nach wie vor das Recht übertragen bekommen, über den Rechtsstatus des Vaters ihres Kindes allein und willkürlich zu entscheiden. Das BVerfG begründete dies mit einer ganzen Kaskade von Vermutungen. Die markanteste geht davon aus, dass Mütter immer GUT seien, das heißt in diesem Fall, dass sie ausschließlich am Kindeswohl orientiert handeln und nie egoistisch motiviert sind.
Allerdings wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, zu prüfen, ob diese Annahme auch zutrifft.
Ja, und dann wurde geprüft. Die Jahre vergingen dabei. Es war peinlich, in Abgeordnetenwatch zu verfolgen, mit welchen immer wiederkehrenden Ausflüchten Frau Zypries immer wieder erklärte, dass noch geprüft und immer noch kein Ergebnis vorliegen würde.
Vor gut einem Jahr kam dann der Ober-Hammer:
Frau Zypries musste erklären, dass die Vorgehensweise bei dieser halbherzigen Prüfung zu dilettantisch war oder in politisch korrekterer Formulierung: Die Methoden waren nicht wissenschaftlich genug, weshalb man jetzt noch einmal von vorne beginnen müsse.
Würde ein Minister (männlich) eine weibliche Zielgruppe – und dann noch eine, die in die Millionen geht – auf diese Art und Weise an der Nase herum führen, gäbe es einen gewaltigen Aufstand.
Mit nicht-ehelichen Vätern ist das aber zu machen. Und warum? Weil sich niemand ernsthaft um sie schert, weil ihre Zielgruppe nicht wie jede Frauen-für-Frauen-Initiative auf irgend einem Dorf aus Steuergeldern gebuttert wird, weil das Bundesministerium für alles außer Männer nicht für sie zuständig ist, weil niemand für sie zuständig ist.
Außer uns. Aber wir sind NOCH nicht gefördert.
Viele Väter haben versucht, gegen diese Bastion von feudaler Herrschaftsentfaltung nicht ehelicher Mütter vorzugehen. Fast alle sind in den Verfahrensabläufen verhungert.
Aber wie die Zelle zum Ei kam einer durch und landete 2004 beim EGMR.
Sein Fall passte gut und war geeignet, einen Präzedenzfall zu schaffen und stellvertretend für viele andere entschieden zu werden.
Das war aber die Zeit der deutschen Richterin Jäger am EGMR.
Es wird gemunkelt, dass es ihr gelang, viele Verfahren abzufangen und dafür zu sorgen, dass Deutschland nicht mehr so oft von blamablen Urteilen zu seiner menschenrechtswidrigen Familienrechtspraxis überzogen wurde.
Ob der Zusammenhang ein kausaler ist oder ob es sich um eine wundersame Duplizität der Ereignisse handelt, kann ich nicht beurteilen.
Sicher ist, dass Frau Jäger vor kurzer Zeit den EGMR verließ und dass kurz danach auch diese Klage zum Sorgerecht eines nicht ehelichen Vaters behandelt wurde.
Für Frau Jäger, die sich für diesen Fall ablösen ließ, kam Herr Schmitt, ein deutscher Jurist.
Im Gerichtshof, der den Fall behandelte, saßen 8 Personen aus verschiedenen europäischen Ländern, darunter Herr Schmitt als einziger Deutscher.
Alle – bis auf Herrn Schmitt – waren sich einig, Deutschland wieder einmal international zu blamieren. Herr Schmitt war dabei so renitent, dass dem Urteil extra eine Stellungnahme beigefügt ist, in der Herr Schmitt seine gegenteilige Ansicht zur Sache erläutert.
Auf den Punkt gebracht, muss man feststellen, dass der deutsche Gesetzgeber in Sachen Familienrecht bisher so überzeugt menschenrechtswidrig war, dass er immer wieder von außen eine Klatsche bekommen musste, um überhaupt erstaunt festzustellen, dass unser Rechtsstaat partielle bananenrepublik-mäßige Strukturen aufweist. Diese fortgesetzte Blamage eines ganzen Staates und die damit verbundene fortgesetzte Entrechtung und fortgesetzte menschenrechtswidrige Diskriminierung von Männern war den Damen der Frauen- und Mütterlobby aber ihre privilegierte Stellung wert – und die gesamte politische Kaste spielte mit.
Inzwischen ist eine neue Justizministerin zuständig, die den geradezu karikaturverdächtigen Doppelnamen Leutheuser-Schnarrenberger trägt. Auch sie steht unter dem direkten Druck der Frauen- und Mütterlobby, hat aber am Donnerstag Formeln in die Mikrophone diktiert wie:
- „die Debatte zu gesetzgeberischen Änderungen sorgfältig und mit Hochdruck führen“
- „rasche und gründliche Diskussion über entsprechende Gesetze“
Wir werden sie sorgfältig beobachten und werden wachsam registrieren, ob sie den Eiertanz von Frau Zypries in dieser Sache fortführt oder ob internationales Recht in einem vereinten Europa für eine deutsche Bundesregierung tatsächlich einen Maßstab vorgibt.
Immerhin beruhigte Frau Leutheuser-Schnarrenberger auch schon die Frauenlobby mit der Versicherung, dass sie sich darauf verlassen könnten, dass sich nichts ändern werde.
Das Urteil aus Straßburg ist nicht nur eine weitere schallende Ohrfeige für unsere verantwortlichen Politikerinnen und Politiker dafür, dass ein weiteres Feld von diskriminierender menschenrechtswidriger Ungerechtigkeit in diesem unserem Rechtsstaat aufgedeckt wurde.
Nein, die tiefgehende Blamage hat viel größere Dimensionen:
Spätestens seit dem BverfG-Urteil vom 29.01.2009 gab es Hinweise, dass es diese alltäglichen Menschenrechtswidrigkeiten in unserem Rechtsstaat geben könnte und dass die Vermutungen, die zu diesen Diskriminierungen führen und die Qualität von dogmatischen Glaubenssätzen haben, endlich auf den Prüfstand gehören.
Jetzt hatte der Rechtsstaat die Gelegenheit, sich zu bewähren. Es gab die Chance, besser zu sein als alle die Bananenrepubliken, denen die BRD Menschenrechtsverletzungen vorwirft.
Die verantwortlichen Politikerinnen (und diese nun wirklich an erster Stelle) und die verantwortlichen Politiker haben es aber vermasselt.
Der Rechtsstaat hat sich nicht bewährt. Die Selbstreinigungskräfte haben fast acht lange Jahre versagt.
Das bleibt als die eigentlich deprimierende Erkenntnis aus dieser politischen Posse über die Funktionsweise dieses Staates, der sich selbst RECHTSSTAAT nennt.
Solange aber die SPD als eine der beiden großen Volkparteien meint, dass Männlichkeit und Menschlichkeit sich wechselseitig ausschließende Gegensätze seien, ist damit zu rechnen, dass Diskriminierung von Männern für die egoistischen Interessen von Frauen als parteipolitisches Programm auch von männlichen Politikern Richtschnur und politische Aufgabe bleibt.
Einiges deutet darauf hin, dass die historische Wahlschlappe für die SPD vor wenigen Monaten eine der Quittungen ist, die die SPD dafür einfahren musste. Der Status als Volkspartei lässt sich auf Dauer von keiner Partei aufrecht erhalten, die ernsthaft bereit ist, die Hälfte der Bevölkerung zu diskriminieren.
Wir fordern:
- die Umsetzung von Gender Mainstreaming ohne die diskriminierende Vorgabe, dass eine Gleichstellung ausschließlich über die reine Förderung von Frauen zu erfolgen habe
- die Ächtung von ideologisch motivierten Praktiken wie „positive Diskriminierung“
- die Abschaffung der Frauenbeauftragten und deren Ablösung durch paritätisch besetzte Gleichstellungsbüros
(Es gibt inzwischen weibliche Gleichstellungsbeauftragte, die sich nicht nur so nennen, weil sie Frauenbeauftragte sind, sondern die ihre Aufgabe wirklich ernst nehmen. Ein besonders gutes Beispiel aus der inzwischen wachsenden Zahl ist die Gleichstellungsbeauftragte aus Karlsruhes Partnerstadt Halle. Das hat aber noch nicht auf Karlsruhe abgefärbt. Unsere Stadt zeigt sich in dieser Hinsicht nach wie vor lernresistent.)
Wir fordern weiter:
- Gemeinsames Sorgerecht als Regelfall ohne Prüfung ab Geburt und völlig unabhängig von der Bindungsform der Eltern
Sorgerecht ist ein elementares Menschenrecht!
- Die Etablierung des Gemeinsamen Sorgerechtes für alle zur Zeit noch nicht gleich gestellten Elternteile per Gesetz und ohne Prüfung
- Sanktionierung von kontraproduktiven Elternteilen durch den Entzug des Sorgerechtes, wobei beide Elternteile in eine zu erfolgende Prüfung einzubeziehen sind.
KUNDGEBUNG des VAfK Baden-Württemberg
zum Internationalen Tag der Menschenrechte 2010
am 05.12.2010 auf dem „Platz der Grundrechte“ in Karlsruhe
Begrüßungsrede von Franzjörg Krieg

Liebe Mitglieder, Freunde und interessierte Gäste,
ich begrüße euch alle wie jedes Jahr seit unserer ersten KUNDGEBUNG 2006
- in der Stadt des Rechtes
- beim Platz der Grundrechte
- zum Tag der Menschenrechte
- zur KUNDGEBUNG gegen Menschenrechtsverletzungen im Deutschen Familienrecht.
Der „Platz der Grundrechte“ ist Baustelle.
Wir hatten jahrelang das sichere Bewusstsein, dass die Menschenrechtssituation im Deutschen Familienrecht endlich Baustelle werden müsste und haben deshalb 2006 diese KUNDGEBUNG eingerichtet.
Als dann am 03.12.2009 der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte die pauschale Vorenthaltung des Sorgerechtes für nicht eheliche Väter in Deutschland endlich für menschenrechtswidrig erklärte, musste das Bundesverfassungsgericht reagieren. Noch am 29.01.2003 hatte sich dieses höchste Gericht als nicht unabhängig geoutet und hatte mit einer abenteuerlichen Vermutungskaskade die Frauen- und Mütterlobby in Deutschland hofiert.
Am 21.07.2010 musste nun dasselbe Verfassungsgericht seinen Unsinn von vor 7 Jahren korrigieren und musste das Gegenteil der damaligen Einschätzung bekannt geben.
Diese Korrektur kam mit einer solchen ruckartigen Klarheit, dass das Bundesverfassungsgericht öffentlich erklärte, nicht eheliche Väter müssten jetzt nicht abwarten, bis der Gesetzgeber endlich seine Hausaufgaben gemacht hätte. Nicht eheliche Väter können ab – auch ohne gesetzliche Grundlage! – sofort bei den Familiengerichten einen Antrag auf die Gemeinsame Sorge einreichen.
Das klingt absolut nach Baustelle in Sachen Menschenrechte in Deutschland!
Wenn wir heute NEBEN dem „Platz der Grundrechte“ stehen, symbolisieren wir unsere Situation, die sich eben nur quälend langsam bessert.
Wir warten auf die Fertigstellung der Renovierungsmaßnahmen, damit wir AUF dem „Platz der Grundrechte“ tatsächlich die Position einnehmen, die uns nach Maßgabe der allgemeinen Menschrechte auch zusteht.
Seit unserer ersten KUNDGEBUNG ist viel geschehen. Wir sind einige Schritte weiter voran gekommen. Es gab natürlich keine Revolution. Aber ein Mosaikstein nach dem anderen fügt sich in ein Bild, das wir uns alle erträumen und das wir möglichst schnell umgesetzt sehen möchten.
Die große Koalition 2005 vereinbarte, dass familienrechtlich Wege beschritten werden sollen, die z.B. eine zügigere Umsetzung von Umgangsbeschlüssen und eine Vernetzung der Professionen vorsehen. Damit stand der Weg offen für die Verbreitung einer Vorgehensweise nach dem Cochemer Vorbild.
Zitat aus dem Vertrag der großen Koalition von 2005:
„Ziel ist außerdem eine Verkürzung der gerichtlichen Verfahren- gegebenenfalls durch verkürzte Fristen – und die Stärkung der Aus- und Fortbildung der Familienrichter/Innen, die durch ein angemessenes Angebot der Justizverwaltungen abgesichert werden soll. Es sollen neue – auch außergerichtliche – Verfahren der Kooperation aller Beteiligten zur Durchsetzung des Sorge- und Umgangsrechts erprobt werden.“
Unser erster VÄTERKONGRESS hier in Karlsruhe stand im Jahr 2008 unter dem Motto „Familienpolitik MIT Vätern“.
Und schon ein Jahr später hatten wir im nächsten Koalitionsvertrag zum ersten Mal die Berücksichtigung der Interessen von Jungs und Männern festgelegt.
Zitat aus dem Koalitionsvertrag von 2009:
„Wir wollen eine eigenständige Jungen- und Männerpolitik entwickeln und bereits bestehende Projekte für Jungen und junge Männer fortführen und intensivieren.
Damit eröffnen wir ihnen auch in erzieherischen und pflegerischen Berufen erweiterte Perspektiven. Die Zusammenarbeit mit Väterorganisationen und anderen gleichstellungsorientierten Männerorganisationen soll intensiviert werden.“
Damit gab es zum ersten Mal die Chance, dass Interessen von Männern und Vätern im Familienministerium verankert wurden, eine Forderung, die ich schon Jahre zuvor immer wieder formulierte.
Zum 01.01.2008 gab es eine Unterhaltsreform, die von der alten Versorgermentalität, von der bedingungslosen Alimentation der Erstfrau durch den Mann, weg führte und die Lebensrealität heutiger Beziehungsstrukturen zugrunde legte.
Zum 03.12.2009 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte endlich die Bundesrepublik Deutschland und sprach endlich aus, was für uns schon lange vorher bewusst war: Nicht eheliche Väter werden hier in Deutschland menschenrechtswidrig behandelt.
In der Folge musste das Bundesverfassungsgericht am 21.07.2010 sein Urteil vom 29.01.2003 einstampfen und musste zerknirscht zugeben, dass sie damals einen Kniefall vor der deutschen Frauenförderszene gemacht und ihre Unabhängigkeit dem politisch korrekten Gender Mainstreaming geopfert hatten.
Der Film „Der Entsorgte Vater“ kam am 11.06.2009 in die Kinos und fand ein großes Echo in den Medien. Dieses Echo erreichte auch die Professionen, was ich inzwischen deutlich bei meiner Arbeit in Gerichten, in Jugendämtern und mit den sonstigen Professionen erfahre.
Während der Gesamtapparat der familialen Intervention noch auf alten Gleisen fährt und eine militante Frauen- und Mütterlobby ideologisch reaktionären Druck macht, haben vermehrt Einzelpersonen innerhalb dieser Strukturen den „Wind of Change“ aufgenommen und vertreten mutig Auffassungen, die durchaus unseren seit Jahren geäußerten Forderungen entsprechen.
Wir können unseren Erfolg nicht nur an den objektiven Veränderungen wahrnehmen, die sich inzwischen in der Politik und im Familienrecht ergeben haben. Wir können diesen Erfolg auch am Schaum vor dem Mund der Feministinnen und der Vertreterinnen der Frauen- und Mütterlobby ablesen, die fassungslos erkennen müssen, dass ihr Zug in Richtung Abstellgleis rollt.
Im EMMA-Artikel zum Film „Der Entsorgte Vater“ liest sich das so:
„selbst die Zeitschrift „Eltern“ übernimmt Franzjörg Kriegs Vokabular von der „Mutter als Kinderbesitzerin“.
„Die sogenannte „Väterbewegung“ ist auf dem Vormarsch.“
„Und so machten sich die Vaterrechtler daran, die berechtigte Forderung der Frauen nach größerer Beteiligung der Väter in der Familie umzuschreiben in die Saga vom Kind, das Mutter und Vater brauche – und das um jeden Preis. Die Väter hatten Erfolg.“
In ihrer Reaktion auf ein Interview der Familienministerin Schröder erregt sich Alice Schwarzer am 08.11.2010 heftig und wettert los:
„Es ließe sich noch vieles sagen, Frau Schröder. Aber, darf ich offen sein? Ich halte Sie für einen hoffnungslosen Fall. Schlicht ungeeignet. Zumindest für diesen Posten. Vielleicht sollten Sie Presse-Sprecherin der neuen, alten so medienwirksam agierenden, rechtskonservativen Männerbünde und ihrer Sympathisanten werden.“
Ob Schwarzer damit auch den VAfK gemeint haben könnte, muss ihrer Fantasie überlassen bleiben.
Es ist aber eine reizvolle Idee, nach Jahrzehnten von absoluter Ignoranz des Familienministeriums Männern gegenüber eine Familienministerin, die eine Alice Schwarzer zu kritisieren wagt, von dieser als Sprachrohr einer maskulinen Bewegung bezeichnet zu sehen, in deren Dunstkreis zur Zeit eifrige Publizisten den VAfK angesiedelt sehen wollen.
Die Reaktion der Feministinnen auf uns zeigt uns die Wirkung unserer Arbeit am anschaulichsten. Wer aufmerksam die Medien verfolgt, erkennt eine Trefferanzeige nach der anderen.
Vor drei Tagen gab es eine Panorama-Sendung zur Rolle von Alice Schwarzer im Kachelmann-Verfahren. Immerhin spielt sie in diesem Prozess die Berichterstatterin für die BILD-Zeitung, gegen deren Tittenschau sie ansonsten vehement vorgeht.
Und Schwarzer flüchtete vor der Kamera.
Sie ist nicht nur ein Auslaufmodell – sie ist auch ein Weglaufmodell.
Da es inzwischen eine neue Generation von Diskussionspartnerinnen gibt, werden wir Frau Schwarzer auch keine Träne nachweinen.
Der Kampf muss weitergehen und wird auch von uns weiter geführt werden. Aber unser Zug ist auf dem Hauptgleis in Bewegung gekommen.
Wir müssen nicht mehr nur die Bösen sein, die immer nur den Finger in offene Wunden legen. Wir sind inzwischen zunehmend als Partner anerkannt.
Ich erkenne in meiner Arbeit inzwischen eine große Offenheit der Professionen unserer Arbeit gegenüber, was wir nutzen können, um bessere Lösungen mit zu gestalten.
Das heißt nicht, dass wir wegsehen müssen, wenn wir unprofessionelle, ideologisch geprägte und menschenrechtswidrige Verfahrensweisen feststellen.
Aber Kritik nimmt man uns eher ab, wenn wir diese als anerkannte Partner äußern und nicht nur Fronten schaffen.
Dort, wo Konfrontation sein muss, scheuen wir auch die schärfere Gangart nicht.
Um in jedem Fall die richtige Vorgehensweise zu wählen, müssen wir aber differenzieren können.
Differenzieren zwischen
Jugendamt und Jugendamt,
Richter und Richter,
Gutachter und Gutachter.
Nicht jeder Gutachter ist ein Schlecht-achter.
Und nicht jedes Jugendamt ist ein getarntes Mütteramt.
Und manchmal sitzt unsere Unterstützerin an einem Schreibtisch im Mütteramt.
Am 25.10.2010 wurde unsere Gruppe hier in Karlsruhe 9 Jahre alt. Wir befinden uns also jetzt im 10. Jahr unseres Bestehens und haben fast 200 Mitglieder. Damit sind wir die viertgrößte Ortsgruppe der Bundesrepublik, wobei wir mit alteingesessenen Gruppen wie denjenigen in Berlin und Frankfurt konkurrieren.
In dieser Zeit betreuten wir weit über 1000 Neufälle und stellen dafür ohne jede Förderung Arbeitsressourcen im Umfang von 2 bis 3 Vollzeitstellen zur Verfügung – ehrenamtlich.
Wir leisten mehr Arbeit als manche Beratungsinstitution, die jährlich 50.000 Euro aus Steuergeldern vereinnahmt. Und das ohne jede Gegenleistung einer Gesellschaft, die die Notwendigkeit unserer Tätigkeit überhaupt erst erzeugt.
Wir haben den „VÄTERKONGRESS“ hier in Karlsruhe installiert und sind in die Beratungsszene des gesamten Umlandes eingebunden.
Unsere Mitwirkung in vielen Einzelfällen reicht bis in die Familiengerichtsverhandlungen – und das mit beachtlichem Erfolg.
So haben wir inzwischen einen Status als Partner der Professionen erreicht und können unsere Kritik so anbringen, dass sie im konkreten Einzelfall auch ihre Wirkung entfalten kann.
Dabei besetzen wir neue Felder, an die wir vor Jahren noch gar nicht gedacht hatten.
Ein Beispiel ist die sozialpädagogische Familienhilfe, wovon ich später noch berichten werde.
Am 30.10. fand in Zürich das 1. Internationale Antifeminismustreffen statt.
Die Organisatoren mussten nach Gewaltandrohungen und Gewaltaktionen von radikalen Feministinnen nacheinander vier verschiedene Veranstaltungsorte organisieren und der letzte eigentliche Veranstaltungsort musste geheim gehalten werden. Erst am Flughafen Zürich erhielten die angereisten Teilnehmer und Teilnehmerinnen einen verschlossenen Umschlag mit den Hinweisen zur Lokalität des Events.
So wie die Veranstaltung selbst bedroht war, war auch die Teilnahme allein schon ein Politikum. Undenkbar z.B. wäre, dass ein bekannter VAfK-Funktionär dort als Delegierter des VAfK auftritt. Es würde als willkommenes Fressen von den feministischen Ausgrenzerinnen instrumentalisiert werden, die jede Einflussnahme von unserer Seite auf Politik und Gesellschaft dämonisieren.
Thomas Gesterkamp, den wir auch schon als Referent beim VÄTERKONGRESS geladen hatten und mit dem wir die Diskussion suchten, veröffentlichte im letzten Frühsommer eine sogenannte „Expertise“, in der er alle Personen und Gruppierungen der Männer- und Väterbewegung nach ihrer Gewaltbereitschaft und nach einer von ihm allein definierten politischen Rechtslastigkeit taxierte.
Allgemein gilt Frauenförderung als fortschrittlich rot-grün.
Also muss die Gegenbewegung reaktionär schwarz, wenn nicht gar braun sein.
Nach solchen Klischees funktionieren eben die Super-Intelligenten in unserer Gesellschaft.
Wenn Arne Hoffmann oder die Gruppe MANNdat auch schon mal ein Interview in der „Jungen Freiheit“, einer rechtsintellektuellen Zeitung, gegeben haben, wird dies von Gesterkamp als Zeichen ihrer politischen Orientierung missbraucht.
Er findet natürlich den Beifall bei den Feministen und Feministinnen, die ihn mit vielen Auftritten auf vielen Bühnen dafür belohnen.
Die Frage ist dann aber wohl, wo z.B. Alice Schwarzer politisch steht, wenn sie für die BILD die Sensationsreporterin spielt? Das geht ja schließlich weit über ein Interview hinaus.
Und dann ist natürlich die Frage angebracht, ob das, was vor annähernd einem halben Jahrhundert noch als fortschrittlich und innovativ galt, dies heute immer noch ist.
Wenn vor einem Viertel Jahrhundert Häusliche Gewalt gegen Frauen vielleicht noch ein Tabu war, heute wurde dies sicher abgelöst vom Tabu der Täterin, der Gewalt von Frauen.
Und so wie sich Tabus wandeln, so wandeln sich auch die Inhalte hinter den Adressen „progressiv“ und „reaktionär“.
Was Alice Schwarzer heute noch predigt, ist inzwischen reaktionär.
Und nirgendwo wird dies so deutlich wie in ihrem Zickenkrieg gegen die aktuelle Bundesfamilienministerin Schröder.
Da prallen zwei Generationen von feministisch bewussten Frauen aufeinander und spielen uns die Ablösung der Inhalte von Etiketten wie „progressiv“ und „reaktionär“ vor.
Ist dann Gesterkamp vielleicht eher ein Gesternkamp mit viel Geschlechterkampf?
Solche atmosphärisch wirkenden Vorgänge bestimmen realpolitisch das große Hauen und Stechen im Hintergrund der aktuellen Gründung eines Bundes-Männer-Forums.
Nach der letzten Koalitionsvereinbarung, in der die Berücksichtigung der Belange von Jungen und Männern und der Kontakt mit „den Väterorganisationen“ (ich frage mich, welche dies denn sein sollen, wenn es nur eine bundesweit verbreitete mit vierstelliger Mitgliedszahl gibt), wenn also der Kontakt zu den Väterorganisationen gesucht werden soll, musste ein Pendant zum Bundesfrauenrat gegründet werden. Die großen Kirchen bekamen die Aufgabe übertragen, für die Männer dieses Äquivalent zu schaffen.
Interessant ist, welche One-Man-Show dann z.B. noch schnell einen Bundesverband gründete, um die Chance zu haben, dort mitwirken zu können. Oder welcher Vertreter einer größeren Organisation dann deutlich von den bestimmenden Feministinnen in seinem Club signalisiert bekam, dass er von ihnen sofort abgesägt werden würde, wenn er etwas vertreten würde, was sie missbilligen.
Oder wie lange dann diskutiert wird, ob ein VAfK als Gründungsmitglied zumutbar wäre.
Man muss ich das vorstellen:
Ein Bundes-Männer-Forum überlegt sich, ob die Realität mindestens eines Viertels aller Männer dieses Staates in diesem Forum Platz haben darf!
Damit führt sich dieses Gremium schon in der Gründungsphase ad absurdum.
Entweder ein Bundes-Männer-Forum ist Sprachrohr der Männer in unserem System, das alle Realitäten des Mannseins in unserer Gesellschaft berücksichtigt, oder es ist sein Label nicht wert.
Aber wir sehen:
Wo es früher allein darum ging, ob unsere Kritik überhaupt wahrgenommen wird, ist heute unser Thema, in welcher Weise wir mitwirken können, dürfen und sollten.
Das ist der erste Quantensprung für unsere Rolle in der Gesellschaft.
Zum Schluss dieser Einführungsrede noch folgende Überlegung:
Im Frühjahr wird der „Equal-Pay-Day“ begangen, der daran erinnern soll, wie unterschiedlich die Arbeit von Frauen gegenüber der Arbeit von Männern in unserem Staat immer noch bezahlt werden würde.
Man streitet sich auf hohem Niveau darüber, ob dieser Gender-Pay-Gap (der Unterschied in der Bezahlung) überhaupt existiert und wie hoch er denn nun eigentlich sei.
In diesem Zusammenhang musste z.B. das Bundesfamilienministerium eine Rede der früheren Familienministerin von der Leyen von der Homepage nehmen, weil diese behauptet hatte, dass Frauen für gleiche Arbeit immer noch über 20% weniger Lohn erhalten würden.
Keinen Streit gibt es über den Gender-Age-Gap, die Tatsache, dass Männer in unserer Gesellschaft immer noch über 6 Jahre früher sterben als Frauen.
Nach vor wenigen Jahren begegnete man dieser Tatsache politisch mit einem Frauengesundheitsbericht und in dessen Folge mit flächendeckenden Mammographien.
Das Ziel war wohl, den Gender-Age-Gap zum alleinigen Vorteil der Frauen vielleicht auf 10 Jahre zu erhöhen.
Irgend jemand muss ja wohl auch die Chance haben, das Geld ausgeben zu können, was wir Männer vor unserem sozialverträglichen frühzeitigen Ableben verdient hatten.
Ich plädiere dafür, den EQUAL-AGE-DAY einzuführen.
Und ich stelle mir vor, es könnte der Tag im Jahr sein, an dem wir Männer statistisch sterben, wenn die Lebenserwartung von Frauen auf die Dauer eines Jahres proportioniert wird.
Das wäre zur Zeit der 9. Dezember, also am kommenden Donnerstag.
Für den Rest des Jahres leben dann die hoch betagten Frauen mehrheitlich von dem, was wir erarbeitet hatten.
Und wir sollten diesen EqualAgeDay so lange begehen, bis der Gender-Age-Gap auf Null geschrumpft ist.
Ich werde das wohl nicht mehr erleben.
Und wer seine Daseinsberechtigung infolge der gesellschaftlichen Verbesserungen eher verlieren wird, der VAfK oder der EqualAgeDay, werden unsere Kinder wohl noch mit Spannung verfolgen können.

Meine Themenrede bei dieser Kundgebung zur FAMILIENHILFE ist HIER.
KUNDGEBUNG 2011
Eröffnungsrede
Franzjörg Krieg
Ich begrüße Sie, ich begrüße Euch alle herzlich
- in der Stadt des Rechts
- auf dem Platz der Grundrechte
- am Tag der Menschenrechte
- zur KUNDGEBUNG gegen Menschenrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht.
Es ist seit vielen Jahren Pflichtübung jeder deutschen Vertretung der hohen Politik, bei Besuchen in vielen anderen Staaten die mangelhafte Situation der Menschenrechte in den besuchten Ländern anzusprechen.
Das traf z.B. auch für Frau Merkel beim Besuch in der Mongolei zu.
Wer sich dermaßen kompetent hält, zum Kritiker und Mahner unzureichender staatlicher Ethik in Bezug auf die Umsetzung der allgemeinen Menschenrechte befugt zu sein, muss sich sicher sein, das Bestmögliche getan zu haben, um ähnliche Defizite im eigenen Land zu verhindern.
Diese Anspruchshaltung verkörpert auch die Bundesrepublik Deutschland.
Wir nehmen diesen Anspruch aber als scheinheilig, verlogen und anmaßend wahr.
Es ist international bekannt, dass die Bundesrepublik Deutschland in Sachen Familienrecht und Familienrechtspraxis zu den Schlusslichtern in Europa gehört und über den Status eines Entwicklungslandes noch nicht hinaus gekommen ist.
Wenn dies für einen gutgläubigen Bürger dieses Landes nicht nachvollziehbar ist – was ich gut verstehen kann – müssen die Urteile des Europäischen Gerichtshofes aus Straßburg aufgezählt werden, die seit vielen Jahren mit steter Regelmäßigkeit als schallende Ohrfeigen versuchen, die geistige und entscheidungsorientierte Beweglichkeit deutscher Politikerinnen und Politiker zu fördern.
Diese aber tun so, als wäre nichts geschehen, als wären sie nicht gemeint, tun so, als ob ein bisschen Menschenrechtswidrigkeit jedem demokratischen Rechtsstaat gut stehen würde.
Es ist höchste Zeit, dass hohe Vertreter bestimmter asiatischer oder afrikanischer Staaten bei Staatsbesuchen in der BRD die desolate Situation der Menschenrechte im deutschen Familienrecht ansprechen und dass hohe Vertreter der inaktiven Entscheidungsträger in Berlin international öffentlich gedemütigt werden für die Schande, die sie diesem Land antun.
Vor zwei Wochen kam eine EU-Delegation in Berlin an, um mit Vertretern des Bundesjustizministeriums und des Bundesfamilienministeriums darüber zu reden, dass die Institution deutsches JUGENDAMT aus dem Blickwinkel anderer Staaten als defizitär, menschenrechtswidrig und missbräuchlich agierend wahr genommen wird.
Schon vor vier Jahren gab es eine solche Delegation, die positive Veränderungen einforderte. Weil sich aber nichts veränderte und der Missbrauch unvermindert weiter praktiziert wird, will die Kommission aus dem Petitionsausschuss des Europaparlamentes um Phillipe Boulland jetzt eine Kohle nachlegen.
Er sagte: „Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand der deutschen Entscheidungsträger wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend“. Philippe Boulland ist Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst.
Vor vier Jahren prangerte eine nach Deutschland gereiste Delegation des Europaparlamentes die Willkür der deutschen Behörden und die daraus resultierende Machtlosigkeit mancher Eltern an. „Auf unsere damalige Intervention hat Deutschland nicht reagiert. Wir finden das nicht normal“, sagte Boulland.
Es wird spannend werden, ob die Medien den Missbrauch weiter helfen werden zu bemänteln, oder ob mehr mediale Verantwortliche außer der FAZ reagieren werden.
Allein in diesem Jahr gab es mindestens drei Entscheidungen des EGMR in Straßburg, die Vorgehensweisen in der Deutschen Familienrechtspraxis als menschenrechtswidrig bezeichneten:
Am 10.02.2011 rügte der EGMR in der Sache Tsikakis ./. Deutschland, dass der biologische Vater als Beschwerdeführer, der eine Beziehung mit der verheirateten Mutter hatte, keine Chance hatte, seinem Sohn Vater sein zu dürfen. Die Frau hatte sich von ihrem Ehemann getrennt. Nach der Geburt des außerehelich gezeugten Kindes ließ sich die Frau von ihrem Ehemann scheiden und heiratete einen anderen Mann. Der biologische Vater musste hilflos zusehen, wie die vorherige rechtliche Vaterschaft auf den neuen Mann überging. Kein deutsches Gericht sah sich in der Lage, Vater und Kind zu ihrem Recht zu verhelfen.
Am 21.04.2011 rügte der EGMR in der Sache Kuppinger ./. Deutschland die überlange Verfahrensdauer in gerichtlichen Entscheidungsprozessen zum Umgang eines nicht ehelichen Kindes mit seinem Vater.
Bernd Kuppinger war Mitglied des VAfK Karlsruhe und ich selbst habe ihn auch bei einem Termin im Jugendamt Frankfurt begleitet.
Er hat seinen Sohn in den sechs Jahren seines Lebens kein einziges Mal unter normalen Bedingungen gesehen. Der Vater klagt seit vielen Jahren darum, zu seinem Kind eine ganz normale Vater-Kind-Beziehung leben zu können.
Alle, das Jugendamt, die Gerichte und alle weiteren Verfahrensbeteiligten bedienten aber die umgangsboykottierende Mutter und wollen deren kontraproduktives und kindeswohlschädliches Verhalten nicht sanktionieren.
So wurden viereinhalb Jahre Verfahrensdauer international abgestraft.
Am 15.09.2011 rügte der EGMR in der Sache Schneider ./. Deutschland die in diesem Staat immer noch praktizierte Menschenrechtswidrigkeit, dass ein außerehelicher Vater eines von einer verheirateten Mutter geborenen Kindes gegen den Besitzanspruch des Ehepaares am außerehelich gezeugten Kind absolut nichts unternehmen kann. Dieses Urteil stellt eine Modifizierung des Urteils vom Februar 2011 dar und stärkt das Recht des biologischen Vaters.
Diese Ohrfeigen aus Straßburg zeigen inzwischen Wirkung. Zumindest die obersten Gerichte sehen sich inzwischen zur Reaktion gezwungen.
So hat der BGH am 09.11.2011 in der Kuckuckskinderproblematik entschieden, dass eine Mutter dem getäuschten Scheinvater gegenüber zur Auskunft über den biologischen Vater des Kindes verpflichtet ist.
Scheinvater, rechtlicher Vater, sozialer Vater, biologischer Vater – alle diese Begriffe sind Ausdruck der besonderen Situation in Deutschland, in der Vaterschaft kein Faktum ist, sondern reine Definitionssache darstellt, die zunächst die Mutter und danach auch der Staat nach jeweiligem Gutdünken und Interessenlage gestalten kann.
So ist der Vater eines Kindes meist derjenige Mann, der mit der Mutter des Kindes gerade Tisch und Bett teilt. Die psychosexuelle Befindlichkeit einer Mutter bestimmt also zunächst, wer Vater ist.
Der Staat hat darüber hinaus das Interesse, möglichst unproblematisch einen Mann als Versorger dingfest zu machen, der der Allgemeinheit die Belastung der Alimentierung abnimmt.
Vater eines Kindes ist in Deutschland nicht derjenige Mann, der ein Kind gezeugt hat, sondern z.B. derjenige Mann, der mit der Mutter zur Zeit der Geburt verheiratet ist.
Dieser § 1592 BGB wurde zum Deckmantel hunderttausendfacher Abstammungsfälschungen durch Mütter und zum Betrug von Vätern und Kindern durch feige und egomanische Verhaltensmuster zu vieler Mütter.
Nur langsam und scheibchenweise wurde diese sitten- und menschenrechtswidrige deutsche Praxis in den letzten Jahren aufgeweicht.
Während im Jahr 2007 Frau Zypries noch jeden Mann kriminalisieren wollte, der durch einen niederschwelligen heimlichen Vaterschaftstest wissen wollte, ob ein Kind auch wirklich seines ist, der Aufklärung wollte im Geheimnis um „Mothers Baby, fathers maybe“, kam danach die Lockerung des Zuganges zum Vaterschaftstest.
Die Entscheidung Schneider ./. Deutschland hat die Verantwortlichkeit von Müttern betont, nachdem diese vorher eher wie unmündige Kinder und als nicht schuldfähig betrachtet wurden. Wenn die Zypries’sche Regelung noch alle Mütter von den negativen Folgen ihres selbstverantworteten Handelns frei halten wollte, wird langsam hoffähig, auch Frauen als verantwortungsfähige Erwachsene zu behandeln.
Nicht dass man vorher Frauen für unmündig gehalten hätte. Nein! Frauen war und ist der bevorzugte Zugang zu begehrten Posten offen und alle Förderungen im Interesse von Gleichstellungsbemühungen gingen nur an Projekte für Frauen. Frauen waren und sind gleicher als gleich. Und neben verabscheuungswürdiger Gewalt gegen alles und jeden gibt es noch eine ganz besondere Gewaltform, die einen absoluten Sonderstatus hat und als solche immer auch isoliert betrachtet wird: Die Gewalt gegen Frauen.
Frauen werden also in vielerlei Hinsicht Sonderrechte zugebilligt. Nur – die entsprechenden Pflichten und Konsequenzen haben sie nicht zu befürchten.
Jede Mutter kann über anonyme Geburt oder Babyklappe einen fatalen Irrtum äußern und signalisieren, dass sie mit diesem ihrem Kind ab sofort nichts mehr zu tun haben möchte. Sie kann Mutterschaft einfach konsequenzlos ablehnen.
Ein Vater hat dieses Recht nicht.
Jede Frau wird für dieselbe Straftat milder bestraft als ein Mann.
Männer kommen ohne lange Prüfung in den Knast, Frauen kommen nach einem Kapitalverbrechen oft in die Psychiatrie.
Es wird höchste Zeit, dass Frauen nicht nur Rechte fordern und erhalten, sondern dass sie auch die damit verbundenen Pflichten übernehmen.
Zum Beispiel:
Wenn Mädchen schon die neuen Gewinnerinnen unseres Schulsystems sind, wenn sie die erfolgreicheren Studentinnen sind und wenn sie die attraktiveren Posten mit den entsprechenden Gehältern erhalten, dann müssen sie auch die potenteren Unterhaltszahlenden sein.
Ich fordere EqualPay auch im Unterhaltsrecht!
Auch das gehört zu den Forderungen an eine gerechte Gesellschaft, in der die Menschenrechte aller geachtet werden.
Und wenn wir schon am Equalisieren sind:
Gestern war der EQUAL-AGE-DAY.
Nicht bekannt? Möglich. Ich hatte im letzten Jahr die Idee dazu:
Wenn die durchschnittliche Lebenserwartung von Frauen in Deutschland auf die Dauer dieses Jahres proportionalisiert wird – vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011, sind wir Männer heute seit 1 Tag schon tot.
Und wir schauen schon immer ohne Murren dabei zu, dass für das noch längere Überleben von Frauen unsere Steuergelder ausgegeben werden, statt zu fordern, dass die Steuern, die wir bezahlen, auch für die Verlängerung unseres Lebens ausgegeben werden.
Für flächendeckende Prostatakrebs-screenings zum Beispiel.
Oder für Girls Days, an denen die Girls lernen, wie man Kanalarbeits-Girl wird oder wie man als Frau Minen entschärft, notfalls auch, wie sich frau in chinesischen Bergwerken verheizen lässt. Oder auch an irgendeiner Front zur Verteidigung dieses Systems.
Doch zurück zum deutschen Familienrecht:
Vor einer Woche jährte sich zum zweiten Mal das legendäre Zaunegger-Urteil aus Straßburg, das der deutschen Bundesregierung Dampf machte und klarstellte, dass ihre Verzögerungstaktik nach dem Urteil des BVerfG vom 29.01.2003 international nicht hingenommen wird.
Und was geschah? Nichts!
Es läuft dieselbe Hinhaltetaktik wie zuvor.
Die deutsche Bundesregierung, die nachdrücklich aufgefordert ist, endlich eine gesetzliche Regelung zum Sorgerecht nicht ehelicher Väter zu verabschieden, hat inzwischen erklärt, dass sie dazu nicht in der Lage ist.
Der Gesetzgeber will jetzt die Richterschaft beobachten und will Erkenntnisse darüber sammeln, wie diese mit einer gesetzlich noch nicht klar geregelten Situation umgeht.
Und weil ihnen selbst die Fähigkeit zur konstruktiven und in die Zukunft gerichteten Gestaltung in diesem Zusammenhang fehlt, wollen unsere Politikerinnen und Politiker diese Verantwortung der Richterschaft überlassen und danach sehen, wie sie mit der daraus gewonnenen Erkenntnis umgehen.
Das ist blamabel.
Und warum blamieren sich unsere Politikerinnen und Politiker öffentlich und international?
Weil das der einzige Weg ist, ungerechtfertigte Privilegien von Frauen und Müttern noch eine Weile zu erhalten – unter Diskriminierung von Männern und insbesondere von Vätern.
Und eben das wollen wir uns nicht weiter bieten lassen.
Deshalb stehen wir heute hier.
Und wir tragen Warnwesten.
Niemand soll uns mehr überfahren können.
Wir können der Bundesregierung sagen, was zu tun ist: Das umsetzen, was in vielen anderen Ländern in Europa inzwischen selbstverständlich ist – nicht eheliche Väter sind in gleichem Maß Väter wie eheliche!
Alle Menschen, die in den letzten Jahrzehnten unter der Umsetzung einer menschenrechtswidrigen Familienrechtspraxis zu leiden hatten, sind Opfer eines Systems, das entgegen jeder Vernunft, entgegen jeder Ethik und im europäischen Rahmen lernresistent an Verfahrensschemata festhielt, die nachweislich und immer wieder dokumentiert Leid erzeugte und unsere Gesellschaft nachhaltig schädigte. Dass es Lobbygruppen gab, die das genau so wollten, ist verständlich. Dass die politisch Verantwortlichen sich aber dazu hinreißen ließen, diese einseitige Lobby zum Gestalter von Rechtspraxis zu machen – zum Nachteil nicht nur vieler Einzelner, sondern auch der ganzen Gesellschaft – dies schuf ein Unrechtssystem, das inzwischen fortwährend als menschenrechtswidrig entlarvt und international verurteilt wird.
Demnach sind diejenigen, die darunter zu leiden hatten, nicht nur schicksalhaft Geschädigte, sondern sind Opfer eines Unrechtssystems. Als solche stehen ihnen Rehabilitierung, Schadenersatz und Schmerzensgeld zu.
Wir werden den angerichteten Schaden beziffern, wir werden die Rechnung präsentieren und die Begleichung einfordern!
Und je länger sich die Verantwortlichen winden, je länger sie Veränderungen aussitzen und je länger sie uns hinhalten, umso deutlicher werden die Strukturen im Unrechtssystem und umso deutlicher werden die Verantwortlichkeiten – und umso fetter wird die Rechnung.
Was dazu die großen Rating-Agenturen wohl meinen, wenn das bekannt wird?
Wir fordern:
- Entschiedene Umsetzung der Menschenrechte im deutschen Familienrecht und in der deutschen Familienrechtspraxis
- Entschiedene Ächtung von Menschenrechtswidrigkeiten im deutschen Familienrecht und in der deutschen Familienrechtspraxis
- Keine weitere Diskriminierung von Vaterschaft als minderwertigerer Elternschaft
- Berichtigung des § 1592 BGB: Vater eines Kindes ist derjenige Mann, der das Kind gezeugt hat
- Allen Kindern beide Eltern!
Themenrede
Franzjörg Krieg
Im letzten Jahr machte ich an dieser Stelle das System der Familienhilfe zum Thema. Ich hatte dabei wohl das richtige Fingerspitzengefühl.
Am 20.08.2011 machte die TAZ eben dieses Thema ganz groß auf.
Und sie kam zum selben Schluss wie ich:
Die Familienhilfe hilft zuallererst sich selbst und bereichert sich an uns – auf unsere Kosten.
Heute möchte ich ein anderes unglaubliches Ärgernis zum Thema machen:
Es gibt Kinder, die allein deshalb in ein Kinderheim kommen, weil sie zum Vater wollen!
Wenn es eine ganze Serie von Kindesanhörungen immer noch nicht geschafft hat, den Willen des Kindes zu brechen, muss das Kind ins Heim.
Es kann einfach nicht sein, dass eine Mutter weiter Kindesbesitzerin bleiben möchte und das Kind, statt die Mutter zu bedienen, den absurden Wunsch hat, zum Vater zu wollen.
Dass es heute solche dreisten Nummern der familialen Professionen immer noch gibt, ist eigentlich nicht zu glauben.
Doch hört:
Bei den Kundgebungen 2007, 2008 und 2010 berichtete ich an dieser Stelle vom Fall der Familie Schulze, Sabine und Horst, wie wir sie bei unseren Darstellungen nennen – einer der Dauerbrenner in unserer Gruppe, ein ungeheuerer Fall, mit dem sich die gesamte familiale Intervention, vom Jugendamt des Landkreises Karlsruhe, der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bis zu den Familiengerichten in Augsburg öffentlich blamiert haben und weiter blamieren.
Wer den Fall in seiner facettenreichen Fülle erfahren möchte, kann unter „Fall Schulze“ und bei den Dokumentationen der KUNDGEBUNGEN auf unserer Homepage nachlesen.
Ich möchte die Vorgeschichte hier nur nochmals zusammenfassen.
Ein Ehepaar, in dem sie einen auffallend fundamentalchristlichen Hintergrund hat, er Arbeiter in der Druckindustrie, sie Studierende für das Lehramt, hat nacheinander vier Kinder – alle sind Jungs.
Es kommt zu Spannungen, als sie ihm absurde Vorwürfe entgegenbringt: Er hätte sexuelle Beziehungen zu Kolleginnen, zu Kollegen, er gehöre der Mafia an und weitere Abgründe aus der Phantasie der Mutter.
Das ging aber so weit, dass sie bei seiner Arbeitsstelle mit bis zu 10 Anrufen in 10 Minuten Mobbing betrieb und jeder Person am Telefon Sexualkontakte mit ihrem Mann zum Vorwurf machte.
Dokumentiert sind diese Vorgänge im Film des NDR „Meine Frau schlägt mich“ vom 13. September 2009.
Bald zeigte sich, dass Sabine den Anforderungen der bis auf vier Kinder angewachsenen Familie nicht gerecht werden konnte. Sie war sowohl psychisch als auch in der praktischen Organisation des Familienalltags überfordert, obwohl Horst neben der Finanzierung der 6-köpfigen Familie durch Lohnarbeit und dem Ausbau eines eigenen Hauses im Haushalt und bei der Betreuung der Kinder entscheidend mithalf und das Kochen komplett übernahm. Horst kümmerte sich außerdem über das Jugendamt darum, dass Unterstützung durch eine Familienhilfe erfolgte.
Sabine zeigte zunehmend psychische Auffälligkeiten:
- Horst durfte keine sozialen Kontakte pflegen, weil sie sowohl Frauen als auch Männern gegenüber extrem eifersüchtig reagierte.
- Ausgelöst durch diese extreme Eifersucht, entwickelte sie manische Kontrollmechanismen bis hin zu Stalking-Methoden.
- Sie entwickelte religiöse Phantasien: „Gott sagte ihr“, dass Horst ein „Götzendiener“ sei.
- Gleichzeitig vernachlässigte sie die Familie mehr und mehr.
Allen inzwischen eingeschalteten Ämtern waren diese Vorkommnisse bekannt. Sabine entwickelte im Verlauf der Zeit immer mehr Verhaltensweisen, die im Falle eines Mannes, der sich so verhält, unweigerlich dazu führen, dass er als Gewalttäter eingestuft wird. Sabines Verhalten dagegen wurde auch in der Folgezeit gerade von jenen Behörden und Institutionen gedeckt, deren Aufgabe es eigentlich wäre, die Opfer häuslicher Gewalt zu schützen, insbesondere, wenn es sich dabei um Kinder handelt.
Täterinnenschutz durch das Gewaltschutzgesetz?
Eines Abends, während Horst im Bad ist war, tobte Sabine in der Wohnung und warf mit Einrichtungsgegenständen um sich. Horst kam hinzu und hielt sie fest, um ihre Attacke zu beenden. Das reine Festhalten wurde ihm hinterher als „Gewalthandlung“ ausgelegt. Er verhielt sich so blauäugig wie fast alle Männer, die in einer solchen Situation nicht die Polizei bzw. den psychiatrischen Notfalldienst rufen, um die Ausfälle der Frau objektiv feststellen und aufhalten zu lassen. Auf diese Weise tappte er in die durch das Gewaltschutzgesetz aufgestellte Falle, in der so gut wie jeder Mann – auch bei nachzuweisender Gewalttätigkeit der Frau und Friedfertigkeit des Mannes – zum Täter definiert wird.
Sabine verschwand zum ersten Mal im März 2004 mit allen Kindern für 7 Wochen ins Frauenhaus.
Dies stellte ihre erste missbräuchliche Benutzung der Institution Frauenhaus dar.
Ihre gesetzwidrigen Verhaltensweisen wie:
- Freiheitsberaubung zum Nachteil der Kinder
- Grundloses Brechen jeder Kontinuität für die Kinder
- Kindesentzug zum Nachteil von Kindern und Vater
- Gewaltanwendung gegen den Vater
wurden durch die Tatsache, dass sie ins Frauenhaus ging, ins Gegenteil pervertiert.
Das Frauenhaus benutzte den Fall obendrein, um mit einem Zeitungsartikel über den bösen Vater Werbung für sich zu machen!
Täterinnenschutz durch das Frauenhaus?
Auch im Frauenhaus gingen ihre Eifersuchts- und Stalkingattacken weiter. Sie ging zur Polizei und warf Horst vor, sie zu verfolgen. Schließlich wurde sie von der Polizei gewarnt, damit aufzuhören, wenn sie nachteilige Folgen für sich vermeiden wollte.
Zwei Tage nachdem sie aus dem Frauenhaus zurück kam, unterband sie für weitere fünf Wochen unter Einsatz von Terrormethoden jeden Kontakt zwischen den vier Kindern und ihrem Vater Horst. Weil Bezugspersonen feststellten, dass sie ohne die Einbindung von Horst absolut nicht zurecht kam, sorgten diese dafür, dass sie endlich psychiatrisch therapeutische Hilfe in Anspruch nahm.
Psychische Auffälligkeiten von Müttern gehen immer auch zu Lasten der Kinder – vor den Augen der öffentlichen Institutionen, die immer wieder tatenlos zusehen.
Um den Jahreswechsel 2004/2005 brach Sabine die therapeutischen Maßnahmen ab und steigerte ihre Aktionen gegen Horst. Dieser wurde von ihr aus der Wohnung ausgesperrt, sie bewarf ihn mit Einrichtungsgegenständen, prügelte auf ihn ein oder rief innerhalb von 10 Minuten 10 mal an seiner Arbeitsstelle an.
Da Horst erfahren hatte, dass die Polizei auf keine seiner Hilfeersuchen reagiert hatte, ertrug er die Unsäglichkeiten.
Auch den Kindern gegenüber war sie regelmäßig gewalttätig, was vielfach dokumentiert ist. Sogar vor dem Familiengericht gab sie zu, die Kinder zu schlagen.
Wenn ein Mann und Vater nur ansatzweise so viel Gewalt gegen die Mutter ausüben würde, müsste er damit rechnen, als Gewalttäter verurteilt zu werden.
Sabine wurde als Täterin von allen Stellen ignoriert und als Mutter von aller Schuldübernahme frei gehalten.
Väterdiskriminierung und Kindesmisshandlung trotz Gewaltschutzgesetz?
Sie verschwand zum zweiten Mal mit allen vier Kindern und wohnte vier Wochen lang bei ihrer Schwester in einer WG. Den Ältesten nahm sie aus der Schule und gab an, ihn selbst zu unterrichten.
Horst stellte einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Es kam zu einem ersten Verhandlungstermin, in dem der Richter weitere Informationen anforderte, aber nichts entschied.
Die Gewalthandlungen der Mutter und ihre Kindesentzugspraktiken spielten keine Rolle und wurden unter den Teppich gekehrt.
Täterinnenschutz durch das Familiengericht?
Im Spätjahr 2005 forderte der Richter schließlich ein familienpsychologisches Gutachten, womit die Klärung der Situation allerdings wieder einmal „auf die lange Bank geschoben wurde“. Niemand wollte ganz offensichtlich der Mutter weh tun. Alle wussten, dass sie überfordert war und dass ihre labile Psyche zu verheerenden Reaktionen führte, die vor allem die Kinder vehement belastete. Die Konsequenzen aber hatte der Vater allein zu tragen, weil es – besonders in Karlsruhe – ja keine Täterinnen zu geben scheint.
Täterinnenschutz auf dem Rücken der Väter?
Im Spätjahr 2005 wurde vom Gericht auch eine Verfahrenspflegerin eingesetzt. Trotzdem durfte die Mutter der vier Söhne dem Vater den Umgang mit nicht verifizierten Behauptungen verweigern. Dazu zählten angeblicher Lausbefall und andere Krankheiten. Die Verfahrenspflegerin ließ die Mutter ungehindert gewähren. Es sollte erwähnt werden, dass die selbe Verfahrenspflegerin vom Jugendamt als sozialpädagogische Familienhelferin eingesetzt wird. Liegt darin der Grund, dass sie das mütterzentrierte Vorgehen des Jugendamtes Karlsruhe-Land in diesem Fall mitspielte (mitspielen musste)? Während solcher Boykottphasen war die Mutter mit den Kindern jeweils nicht in der Wohnung. Als Hinweise für den Vater befanden sich nur handschriftliche Mitteilungen an der Hauseingangstüre.
Verfahrenspflegschaft als parteiische Unterstützung der Mutter?
Im Herbst 2005 zog die Mutter mit allen Kindern von Ettlingenweiher nach Ettlingen ohne dies auch nur anzukündigen. Der Vater erfuhr vom Umzug nur über die damalige Schulleitung der Grundschule, in die inzwischen 2 der 4 Jungs gingen, in Form einer Ummeldungsmitteilung an die Grund- und Hauptschule in Ettlingen. Von der annehmenden Schule selbst hatte er keine Mitteilung erhalten. Die selbe Vorgehensweise gab es auch bei beiden Kindergärten, an denen die beiden jüngeren Söhne ab- bzw. angemeldet wurden.
Ignorieren des väterlichen Sorgerechtes – gesteuert und unterstützt durch das Jugendamt und weitere Institutionen?
Im Mai des Jahres 2006 war dann das Gutachten fertig. Termine wurden vom Gericht festgesetzt und zwei Mal wieder verschoben. Der nächste Verfahrenstermin vor dem Amtsgericht Ettlingen lag danach mitten in den Sommerferien.
Die Kinder wurden – auf Empfehlung des Gutachtens – lt. Urteil des Familiengerichtes aufgeteilt. Die Mutter legte jedoch Widerspruch ein, was dazu führte, dass der älteste und der zweitjüngste Sohn, die beide dem Vater zugeteilt worden waren, am zweiten Schultag per einstweiliger Verfügung des OLG Karlsruhe unter heftigem Weinen und Schmerz der Kinder aus dem Haushalt des Vaters geholt wurden.
Am Wochenende vor der Kindesanhörung am OLG Karlsruhe entzog die Mutter wiederum die Kinder. Auch ein entsprechender Schriftsatz des Rechtsanwaltes an das OLG Karlsruhe hatte für die Mutter keine Folgen.
Mütter sind unantastbar, sind nicht verantwortlich (wie Kinder) und können dem Vater ohne jede Konsequenz Rechte vorenthalten und seine Menschenwürde verletzen? Unter den Augen der Gerichte?
Die erste Kindesanhörung wurde wegen angeblicher Krankheit der Kinder verschoben. Wie allgemein üblich, hatte allein die Mutter das Recht, die Kinder zur Anhörung zum Gericht zu bringen. Meist wird damit erreicht, dass die vor der Tür sitzende Mutter den nötigen psychischen Druck auf die Kinder ausübt, damit diese auch das aussagen, was allein der Mutter dient. Nur sehr feinfühlige RichterInnen wissen, dass die angehörten Kinder in einer solchen Situation zuallererst die „Botschaften“ der Mutter loswerden und – vielleicht – in einem ablenkenden Gespräch die Barrieren verlieren, was eventuell ermöglicht, danach zwischen den Zeilen die wahren Befindlichkeiten des Kindes zu erfühlen.
Die Kinder sagten später, dass das, was der Richter ins Protokoll der Anhörung schrieb, nicht mit dem übereinstimmte, was die Kinder aussagten.
Gerichtliche Anhörungspraxis als mütterzentriertes Element der Familienrechtspraxis?
Im Juli 2007 ergab sich bei einem Gespräch in der neuen Ettlinger Wohnung des Vaters mit der Verfahrenspflegerin, dass diese eine dritte Version des Anhörungsprotokolls auftischte. Sie hatte die Akte nicht gelesen und übernahm ungeprüft die Interpretation der Mutter.
Zu diesem Zeitpunkt – ab Juli 2007 – war die Mutter mit den vier Kindern wieder für 8 Wochen bis zum Sommerferienende im September 2007 rechtswidrig untergetaucht. Von den Kindern war später zu erfahren, dass sie für diese acht Wochen in einem Dachgeschosszimmer auf dem Boden hausten. Sie waren in der Wohnung einer befreundeten Familie in Ettlingen untergebracht, die ebenso Mitglied der Freien Evangelischen Gemeinde in Ettlingen war wie die Mutter. Die ungeprüfte Deckung der Machenschaften der Mutter durch diese Gemeinde war in den ersten Jahren ein prägendes Element dieser Trennungsvita und kann – gerade bei pietistisch bis fundamentalistisch orientierten Glaubensgemeinschaften in Deutschland – in vielen Trennungsfamilien beobachtet werden.
Religionsgemeinschaften als Träger mütterzentrierter Ideologien unter bewusster Einbeziehung von Gesetzesbrüchen?
Im März des Jahres 2007 schrieben zwei der Kinder einen Brief, den sie bei Nachbarn im mütterlichen Wohnhaus einwarfen. Dieser wurde von einem älteren Ehepaar zur Polizei in Ettlingen gebracht. Am darauffolgenden Wochenende bekam die Mutter von der Kripo Besuch. An einem Wochentag der darauf folgenden Woche wurden diese beiden Kinder angeblich in der mütterlichen Wohnung von der Polizei befragt. Den Bericht dazu erstellte eine Polizeibeamtin, die im späteren Verlauf fast jede Ermittlung gegen die Mutter leitete. Und auf diese Ermittlungen hin wurde auch jede Strafanzeige gegen die Mutter eingestellt.
Unsere Analyse vielfältiger Vorfälle in Karlsruhe ergab, dass die Polizei sich an die Maxime hält, in jedem Fall von häuslicher Gewalt beim Erstkontakt der Gewaltbeziehung die Täter-Opfer-Zuweisung festzulegen. Bei solchen Einsätzen ist in der Regel eine (ideologisch geschulte?) weibliche Polizistin mit im Boot, die die Äußerungen der Mutter aufmerksam zu beachten hat und dieser mitunter auch die nötigen Eskalationen in den Mund legt, auf deren Basis dann der Mann als Täter und die Frau als alleiniges Opfer definiert wird.
Die Polizei als willfähriger Büttel männerfeindlicher radikalfeministischer Ideologie?
Im Mai 2007 war der Vater das erste Mal im Städtischen Kinderklinikum Karlsruhe, weil der Kinderärztliche Notdienst am Wohnort erst um 19.00 Uhr öffnete. Da wurde dann bei einer Untersuchung bei einem der Söhne eine gehäufte Anzahl von Hämatomen festgestellt.
In der Folgezeit war der Vater noch zwei Mal wegen den immer wieder auftauchenden Hämatomen in der Notaufnahme des Kinderklinikums Karlsruhe. So wurde bei einem der Besuche in der Notaufnahme der Jüngste stationär eingewiesen. Er hatte schon am Freitag, dem Tag der Abholung der Kinder bei der Mutter, Durchfall, der im Verlauf des Samstag Morgen so stark wurde, dass der Junge wegen extremem Flüssigkeitsverlust für einige Tage stationär aufgenommen werden musste. Hintergrund ist, dass die Mutter in Bezug auf die Grundversorgung der Kinder total überfordert ist. Selbst gekochtes Essen – eventuell sogar gesundheitsbewusst – ist für sie nicht möglich. Die vier Jungs kommen ohne Frühstück zur Schule bzw. in den Kindergarten (die Mutter bleibt morgens im Bett), erhalten spärliches Fast Food und keine ordentlichen und regelmäßigen Mahlzeiten. Der Kühlschrank in der mütterlichen Wohnung ist so vereist, dass er nicht richtig schließt und deshalb auch nicht richtig kühlt. So stehen Lebensmittel wie Tiefkühlpizzas aus der „Tafel“ tagelang aufgetaut im Kühlschrank, bevor sie aufgebacken werden.
Beim dritten Besuch in der Notaufnahme an einem Samstag Morgen wurden alle vier Kinder wegen einer großen Anzahl von Hämatomen unterschiedlicher Größe und verschiedenen Alters Anfang Juli 2007 nach erfolgter Fotodokumentation stationär im Kinderklinikum aufgenommen. Am darauffolgenden Montag wurden die Kinder aber auf Druck des Jugendamtes auf das Klinikum der aufenthaltsbestimmungsberechtigten Mutter wieder mit nach Hause gegeben. Zwei Tage nachdem das schriftliche Attest der ärztlichen Feststellungen beim Jugendamt des Landkreises Karlsruhe vorlag und Misshandlungen durch die Mutter zwingend folgerte, tauchte die Mutter wie oben schon geschrieben mit allen vier Kindern erneut unter.
Vom Rechtsanwalt des Vaters wurde Anfang August 2007 in Zusammenhang mit den fortwährenden Kindesentziehungen der Mutter Antrag auf Zwangsmittel gestellt, der nach über einem Jahr noch nicht zu einer Verhandlung vor dem Familiengericht führte. Im Gegenteil: Die erste Terminfestsetzung in dieser Sache auf 17.07.2008 sorgte dafür, dass sich die Mutter wiederum durch einen erneuten „Umzug“ ins Frauenhaus mit allen Kindern eben diesem Verfahren entzog. Federführend zeigte sich im Hintergrund wiederum das Jugendamt Karlsruhe-Land. Selbst bei Einreichen des Untersuchungsprotokolls aus dem städtischen Klinikum am Oberlandesgericht Karlsruhe wegen dem laufenden Verfahren auf mehr Umgang, konnte man am Oberlandesgericht keine missbräuchliche Ausübung des Sorgerechtes durch die Mutter erkennen. Die Verfahrenspflegerin stellte 15 Tage nach dem Klinikaufenthalt fest, dass keine Hämatome an den angegebenen Stellen zu erkennen waren. Dies teilte sie in der ersten Verhandlung – während der Zeit des zweimonatigen Verschwindens der Mutter mit Kindesentziehung – dem Gericht mit. Selbst die Gutachterin, die sich im Verfahren des Aufenthaltsbestimmungsrechtes noch für eine Kindertrennung ausgesprochen hatte, sprach sich bei dieser ersten Verhandlung nur noch für ein sehr eingeschränktes, wenige Stunden in der Woche dauerndes, Umgangsrecht für den Vater aus.
Man muss in diesem Fall erkennen: Als Sabine in der Gefahr war, als Täterin entlarvt zu werden, arbeiteten ALLE Ämter und Institutionen – bis hoch zum Oberlandesgericht – zusammen, um den Vater künstlich zum Täter zu definieren.
Väterdiskriminierung statt Gender Mainstreaming als immanente strukturelle Doktrin von Ämtern und Institutionen in Karlsruhe?
Bei dem hier dargestellten Fall handelt es sich nicht nur um das bedauerliche Schicksal einer einzelnen Familie, sondern hier zeigen sich die beängstigenden Auswirkungen von Strukturen, die wir in vielen anderen Fällen beobachten und analysieren konnten. Wir verfolgen vor allem folgende Ziele:
- Information der Öffentlichkeit über haarsträubendes Unrecht, das der betroffenen Familie zugefügt wird.
- Wir verbinden damit die Hoffnung, dass sich unter dem Druck der Öffentlichkeit etwas zum Besseren wendet.
- Wir wollen außerdem Strukturen und Grundproblematiken aufzeigen, die hinter dem persönlichen Schicksal dieser Familie stehen, und die deshalb auch in vielen anderen Fällen ihre verheerende Wirkung entfalten.
- Wir wollen den Blick darauf lenken, dass solchen Missständen nur dadurch wirksam begegnet werden kann, dass man die dahinterstehenden Strukturen und Mechanismen analysiert und auf die gewonnenen Erkenntnisse aktiv reagiert. Bei der Beseitigung solcher Missstände handelt es sich also um eine gesellschaftspolitische Aufgabe.
Allerdings können wir in diesem Text diese Problematiken nur ansatzweise behandeln; bei einzelnen bedenklichen Punkten müsste genauer untersucht werden:
- Konnte das Fehlverhalten einzelner Amtspersonen zu solchen Auswirkungen führen, oder hat sich gar ein Netzwerk von Diskriminierung etabliert?
- Sind sich die für die Missstände verantwortlichen Amtspersonen der Bedenklichkeit ihrer Vorgehensweise bewusst, oder sind sie aufgrund von Vorurteilen davon überzeugt, genau das Richtige getan zu haben?
- Handelt es sich um eine für Karlsruhe und Umgebung spezifische Ausprägung von Missständen, oder findet man so etwas auch andernorts?
- Wie häufig äußern sich die Missstände in solch krasser Weise? Handelt es sich um bedauerliche Einzelfälle, oder ist ein krasses Fehlverhalten von Behörden und Amtspersonen die Regel?
Schließlich verschwindet die Mutter mit allen vier Kindern spurlos und wird erst nach einiger Zeit von Horst im Frauenhaus in Augsburg ausfindig gemacht.
Ganz eindeutig ist dies eine Kindesentziehung, strafrechtlich relevant.
Das bestätigte auch eine Familienrichterin im Bereich Karlsruhe im Verlauf eines Verfahrenstermines, bei dem ich mitwirkte. Sie sagte zu Sabine wörtlich: „Frau Schulze, gegen diesen Mann liegt nichts vor. Was Sie tun, ist Kindesentziehung!“
Trotzdem reichte sie die Verfahrensakten nach Augsburg weiter, womit die rechtswidrigen Machenschaften der Mutter wiederum gedeckt wurden.
Horst musste das böse Spiel mitspielen und stürzte sich in eine endlose Kette von Verfahren in Augsburg, die ihn arm machten.
Doch zum Jahresende 2008 gab es endlich einen Beschluss, wonach der Vater seine vier Kinder nach langen Monaten endlich vom 30.12.2008 bis zum 06.01.2009 zu sich nehmen konnte.
Es kam, wie wir erwarteten:
Die Mutter brachte die Kinder nicht zur Übergabe an den Hauptbahnhof in Augsburg.
Wir konnten innerhalb einer guten Stunde einen Herausgabebeschluss erwirken, wonach die Kinder unter Mitwirkung der Polizei bei der Mutter abgeholt werden konnten.
Erst als der Dietrich des Schlüsseldienstes im Schloss der Wohnungstür steckte, machte die Mutter auf.

30.12.2008
Danach kam es lange Zeit zu Umgängen mit den Kindern, für die der Vater immer allein auf seine Kosten für ein Wochenende 4 mal die Strecke Ettlingen-Augsburg fuhr.
Die Mutter als Verursacherin wurde in keiner Weise an der Übernahme der Kosten beteiligt.
Schließlich wurden die Zustände im Haushalt der Mutter absolut prekär, die Kinder waren nicht ausreichend schulisch gefördert, obwohl die Mutter 5 Semester Pädagogik studiert hatte. Alle vier Söhne wollten zum Vater.
Und an diesem Punkt entschlossen sich alle Beteiligten, die bisher notorisch die Mutter unterstützt hatten, dazu, alle vier Kinder in Heime zu geben. Zunächst jeweils zu zweit in zwei verschiedene Heime und seit fast einem Jahr alle vier Kinder in ein Kinderheim im Schwarzwald.
Ganz abgesehen davon, dass dies uns als Steuerzahler über 20.000 Euro pro Monat kostet, ist es eine Lösung, die mindestens 5 Personen unglücklich sein lässt.
Würde dem Vater eine umfangreiche Familienhilfe beigeordnet, wären alle – wohl bis auf die Mutter – zufrieden und glücklich und es würde uns als Steuerzahler nur einen kleinen Bruchteil dessen kosten, was uns in diesem ungeheuerlichen Fall zugemutet wird.
Und alles nur, weil niemand zugeben will, dass sich alle Entscheidungsträger seit Jahren falsch positioniert hatten.
Und natürlich, weil sich inzwischen alle vor den Schadenersatzansprüchen fürchten, die nach so langen Jahren grotesker Fehlentscheidungen kommen könnten.
Dieser Fall ist reif für eine Entscheidung, die nur noch in Straßburg getroffen werden kann.
Es gibt noch eine weitere interessante Begleiterscheinung dieses Falles.
Sabine zeigte Horst an wegen übler Nachrede.
Grund bot die Darstellung dieses Falles auf unserer Homepage.
Die Staatsanwaltschaft prüfte nicht wie sonst bei Müttern, mit welcher Begründung man die Überführung des Familienrechtes ins Strafrecht in diesem Fall vermeiden könnte.
Sie prüfte noch nicht einmal die Sache an sich. Es genügte ihr, dass es hier in Karlsruhe darum gehen sollte, in der Gewaltstatistik einen neuen Täter dingfest zu machen.
So kam es am 01.04.2010 im Amtsgericht in Ettlingen zu einer Verhandlung gegen Horst.
Der Saal war voll besetzt. Es mangelte nicht an interessierter Öffentlichkeit.
Auch der SWR war vertreten.
Und er konnte dokumentieren, dass eine völlig desolat erscheinende Staatsanwaltschaft nach kurzer Beweisaufnahme selbst den Freispruch fordern musste, was am Nachmittag desselben Tages im SWR gesendet wurde.
Das allein ist schon Posse genug.
Nicht bei den Verhältnissen hier in Karlsruhe. Es sollte noch fetter kommen.
Sabine zeigte Horst ein weiteres Mal wegen übler Nachrede an.
Grund war diesmal der NDR-Film, in dem Horst mitgewirkt hatte.
Am 29.09.2010 – ein halbes Jahr nach der ersten Verhandlung – trafen wir uns wieder im Amtgericht Ettlingen. Wieder war der Saal mit interessierter Öffentlichkeit gefüllt. Und diesmal war die Presse dabei.
Diese konnte dokumentieren, dass die Staatsanwalt nichts in der Hand hatte. Den Film nicht. Keine einzige Aussage von Horst. Nichts.
Wieder hatte sie leichtfertig ein Verfahren in Gang gesetzt, nur weil es gegen einen Vater ging.

Die BNN schrieben damals unter der Überschrift „Schoss Staatsanwalt aus der Hüfte“?:
„Da trauten die Zuhörer im voll besetzten Saal des Amtsgerichtes Ettlingen ihren Ohren nicht, als die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Karlsruhe einräumen musste, dass sie das Beweismaterial nie zu Gesicht bekommen habe. Zugegeben, die junge Frau, eine Referendarin, konnte im Grunde nichts für die schlampige Arbeit der Karlsruher Staatsanwaltschaft. Sie war nicht einmal mit dem Fall, den Richter Silvio Zaunbrecher zu verhandeln hatte, vertraut.“
Auch bei diesem zweiten Termin musste die Staatsanwältin selbst den Freispruch fordern.
Es ist ungeheuerlich, wie mit Vätern in dieser Stadt umgegangen wird.
Und es gibt Verantwortliche dafür, die im Hintergrund alles steuern.
Vielleicht sollte ich an dieser Stelle erwähnen, dass die ehemalige Frauenbeauftragte dieser Stadt, die sich schon einmal landesweit damit blamierte, dass alles, was ihr zur Förderung von Männern in Karlsruhe einfiel, die tolle Idee war, mehr Männer in die Städtische Kunsthalle locken zu wollen, dass also diese Frauenbeauftragte die einzige Bewerberin auf den neuen Posten der Gleichstellungsbeauftragten in dieser Stadt des Rechtes war.
Jeder weitere Kommentar ist überflüssig.
Der zweite Fall ist der von Anton.
Im Alltag eines Ehepaares mit zwei Kindern, einer Tochter und einem Sohn, kommt es immer wieder zu gewalttätigen Aktionen, die auch einige Male damit enden, dass wegen Gewaltaktionen der Mutter gegen den Sohn die Polizei gerufen wird, die – wie das in Karlsruhe so üblich ist – die Täterin weg ignoriert.
Eines Tages trennen sich die Eltern und der Sohn wechselt zum Vater.
Beim Vater kommt es zu Differenzen mit dem Sohn und der Vater versetzt ihm eine Ohrfeige.
Damit kommt ein typischer Mechanismus in Gang:
Der Vater ist nach Karlsruher Ideologie sofort ein Gewalttäter, zu dem der Sohn natürlich nicht zurück kann. Der Sohn will aber nicht zur Mutter.
So kommt er ins Kinderheim nach Baden-Baden und bleibt dort auf unbestimmte Zeit.
Der Vater geht mit Therapien und Beratungen in Vorleistung, um sich erziehungsfähiger zu machen, bzw., um sich der Trennungsindustrie gegenüber als erziehungsfähiger darstellen zu können. Ohne das hätte er gar keine Chance.
Im Gegensatz zu einer Mutter: Diese könnte so prekär und defizitär wie nur denkbar sein. Sobald sie bereit ist, Hilfe anzunehmen und statt Geld auszugeben, Steuergelder für sich zu binden bereit ist, würde sie als gute Mutter gelten.
Im Mai 2011 wende ich mich ans zuständige Karlsruher Jugendamt und beantrage ein Hilfeplangespräch, in dem die Rückführung des Kindes zum Vater und die Beiordnung einer Familienhilfe für den Vater zum Thema gemacht wird.
Ich schreibe darin:
„Der Sohn verweigert inzwischen den Kontakt zur Mutter und will zurück in den Haushalt des Vaters. Ihm wurde wohl gesagt, dass er auch nicht zum Vater darf, weil er nicht zur Mutter will. So kann er den „Vatertag“ nicht beim Vater verbringen.
Am 21.05. hat die Mutter vom Jugendamt und vom Kinderheim die Macht erhalten, über den Umgang des Kindes mit dem Vater am Geburtstag der Oma zu entscheiden. Die Mutter hat den Umgang nicht erlaubt.
Allein dieser Vorgang ist eine Ungeheuerlichkeit, die entlarvt, wie sehr auch Mütter, die sich schon als Gewalttäterin profilierten, von der familialen Intervention aktiv darin unterstützt werden, die vorherige körperliche Gewalt nun als psychische Gewalt weiter führen zu können.
Das Kind hat in seinem Alter ein gewichtiges Wort in der Entscheidung, wie das Jugendamt eine fallgemäße weitere Ausgestaltung der Hilfe anordnet.
Zumindest wird dies immer angeführt, wenn ein Kind zur Mutter will.
Wenn ein Kind aber im Heim bleiben muss, nur weil es zum Vater will, wirft dies ein sehr ideologisch bestimmtes Licht auf das Jugendamt Karlsruhe und lässt die Wirkung seiner ideologischen Deckelung durch eine allzu parteiische Führung erkennen.“
Es kommt schließlich zu einem Hilfeplangespräch im Kinderheim in Baden-Baden, bei dem das Kinderheim den weiteren Verbleib des Kindes dort begründet.
Es legt auch eine schriftliche Zusammenfassung vor, in der aufgelistet ist, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, dass das Kind wieder aus dem Heim zu einem der beiden Elternteile zurück darf.
Nach dieser Liste müssten sicher mehr als drei Viertel aller Trennungskinder ins Heim. Oder anders ausgedrückt: Mit dieser Liste garantierte das Kinderheim die weiteren Bar-Einnahmen in diesem Fall.
Den finalen Schlag führte eine Karlsruher Anwältin aus:
Sie hörte das Kind bei einem Aufenthalt beim Vater an und schrieb ein ausführliches Protokoll darüber.
Dies führte dazu, dass das OLG Karlsruhe die Rückführung des Kindes zum Vater anordnete.
Diese glückliche Wendung wurde aber nicht erreicht, weil die familiale Intervention diese positive Wendung vor dem Hintergrund ihrer eigenen Professionalität geschafft hätte.
Nein – diese Lösung musste gegen das Jugendamt und gegen das vom Jugendamt unterstützte Kinderheim mit besonderer Sorgfalt gerichtlich durchgesetzt werden.
So lange wir solche väterdiskriminierenden Strukturen, solche jugendamtlichen Fehlleistungen und solche auf den eigenen wirtschaftlichen Erfolg konditionierten Kinderheime haben, dürfen wir nicht darauf vertrauen, dass die Fachleute schon alles richten werden.
Wir müssen diesen Fachleuten sehr genau auf die Finger sehen und bei Bedarf mit allen gebotenen Mitteln gegensteuern.
Und wir müssen solche Fehlleistungen offenlegen, öffentlich machen und dafür sorgen, dass sich die Handelnden und weiter in ihren Posten Verantwortlichen professioneller verhalten.
Wenn ich hier jugendamtliches Fehlverhalten angreife, muss ich auch betonen, dass wir viele gute Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen in Karlsruhe kennen.
Wir müssen aber auch betonen, dass die Leitungen der Jugendämter in Karlsruhe so besetzt sind, dass wir schon seit Jahren eine radikalfeministisch orientierte Deckelung anmahnen müssen, die tendenziell gegen Väter gerichtet ist.
So lange dies so ist, müssen wir uns nicht wundern, wenn es auch Fälle wie den soeben geschilderten gibt, besonders in Teilbereichen, die örtlich oder personell führungsnah angelegt sind.
Wir fordern:
- Eine Fachaufsicht für die Jugendämter
- Eine besondere Beaufsichtigung aller Institutionen, die Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe erbringen und dafür aus Steuermitteln finanziert werden. Darunter fallen insbesondere die Familienhilfe und die Kinderheime.