Der mütterzentrierte Kindesbesitz hat Tradition in Deutschland. Und gerade Deutschland ist das Land, in dem sich der herrschende Mainstream unter den Professionen, die entsprechenden Verbände und einflussreiche Personen in der Politik mit Zähnen und Klauen gegen eine Aufweichung dieser Machtkonzentration in Frauenhand zur Wehr setzen.
Dabei wird offen diskriminiert, gelogen, verhetzt, dummes Zeug geschwafelt und es werden ohne Gewissen Straftaten begangen – Hauptsache, frau weiß, dass die Staatsanwaltschaften auf diesem Auge blind sind.
Der erste Sturm der inzwischen altbekannten Argumente formierte sich 1980 – 1982, als die Eingabe beim BVerfG zu bearbeiten war, ob verheiratete Eltern nach einer Scheidung grundsätzlich das Gemeinsame Sorgerecht behalten sollten. Alles Schmierentheater nützte nichts: Das GSR wurde als Regelfall eingeführt.
Dieselben Argumente wurden 2010 – 2013 wieder ausgegraben, als das BVerfG seine menschenrechtswidrige Entscheidung vom 29.01.2003 zum Sorgerecht nicht ehelicher Väter auf Druck des Europ. Gerichtshofes für Menschenrechte zu korrigieren hatte.
Und wieder half alles Schmierentheater nichts: Das GSR wurde auch für nicht eheliche Väter als widerlegbare Vermutung seiner Kindeswohldienlichkeit eingeführt.
Heute sind wir kaum weiter:
Dieselben Argumente werden in der Wechselmodelldiskussion von den gleichen Personen wieder ausgegraben.
Diese meinen, sie könnten mit einem Trick punkten:
„Väterrechtler“ wollten allen ein neues Modell überstülpen.
Dabei meinen sie, übersehen zu dürfen, dass sie das Residenzmodell Jahrzehnte lang allen übergestülpt hatten.
Ideologie, Dummheit und Kurzsichtigkeit sind eng miteinander verwandt.
Als ich 2012 die „Trennungs- und Scheidungstricks von Müttern“ veröffentlichte, meinten viele Väter, ich würde ihnen schaden, weil Mütter so eine Vorlage für ihr Verhalten in die Hand bekommen würden.
Sie wollten nicht sehen, dass ich nichts weiter machte, als das zusammenzufassen, was ich 10 Jahre lang in der Beratung erlebt hatte. Wenn ich diese miesen Machenschaften als so verwerflich darstellen möchte, wie sie sind, muss ich sie zuerst benennen.
Als im gleichen Jahr die Mütterlobby aufdrehte und sich gegen das Sorgerecht für nicht eheliche Väter positionierte, hielt RAin Strasser aus München im Haus des VAMV in München ein Seminar ab, in dem sie Müttern erklärte, wie sie erfolgreich gegen das Sorgerecht für den Vater vorgehen könnten. Dabei wurde auch mehr oder weniger offen zu Gesetzesverstößen angestiftet.
Dass in den Reihen der Zuhörerinnen fleißig mitprotokolliert wurde, konnte Frau Strasser nicht als Äußerung von kritischer Skepsis erkennen, sondern deutete dies wohl narzisstisch als empathische Zuwendung.
Der gesamte Vorgang ist unter www.wiederer.biz dokumentiert.
Dass eine solche bedenkenlos kindeswohlwidrig vorgehende Rechtsanwältin dann aber noch aus dem Münchener Stadtrat offene Unterstützung erhält, ist der politisch interessante Aspekt der gesamten Angelegenheit.
Mütterliche Allmacht, Hybris und gewalttätige Alleinverfügungsgewalt erhält politische Unterstützung, während meist dann von den Staatsanwaltschaften abgewimmelt wird, wenn Mütter die Konsequenzen ihres Handelns zu tragen hätten.
Erst vor einem Monat wurde bekannt, dass die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Wendelmuth mit dem Headliner warb: „So verhindern Sie das Wechselmodell“.
Hier meine Einstellung dazu.
Die Einstellung auf man-tau dazu.
Und wieder sind es dieselben obszönen Tricks, zu denen Mütter angeregt werden.
Zunächst wurde die Einstellung abgeändert und inzwischen insgesamt von der HP genommen.
Natürlich haben wir diese aber gesichert.
Professionen leiten Mütter dazu an, obszöne Tricks anzuwenden. Aktuell haben wir uns die Methoden einer Fachanwältin für Familienrecht in Südbaden vorgenommen. In ihren Fällen kippt das Ganze in Widerlichkeiten in dem Moment, in dem sie mandatiert wird: Die Mutter macht einen überraschenden Umzug mit dem Kind, der Vater wird mit Strafanzeigen überschüttet, etc.
Und dann kommt natürlich der häufigste Trick:
Wie bringe ich das Kind dazu, dass es mein Bauchgefühl so umsetzt, dass ich mich als Kindesbesitzerin zurücklehnen kann und alles dem Kind überlassen kann?
Belege dazu:
http://www.maennerservice.at/report/er-will-die-kinder-ja-nicht-sehen/
https://amp.bunte.de/family/kinder-schule/familienformen/eltern-nach-trennung-oder-scheidung-expertin-es-braucht-nur-wenige-tage-ein-kind-gegen-den-eigenen.amp.html?__twitter_impression=true
Diese dummdreiste Masche der hemmungslosen Verteufelung des Vaters durch die Mutter funktioniert inzwischen nicht mehr in jedem Fall.
Mir liegt folgende Stellungnahme einer Klinik vor, die dem Vater bescheinigt:
„Am ttmmjjjj war die Verhandlung bzgl. des gemeinsamen Sorgerechtes für die oben genannten nicht ehelichen Eltern. Die Ex-Partnerin mit ihrer Anwältin haben ein Schreiben vorgelegt, in dem sie begründen, weshalb der Vater nicht in der Lage sein solle, sich fürsorglich und verantwortungsbewusst um seine Tochter zu kümmern.
Darin schildert die Mutter, dass der Vater manisch-depressiv, psychisch labil und gewalttätig sei und zudem mehrere Suizidversuche unternommen haben solle.
Dies können wir für die Dauer der stationären Rehabilitationsmaßnahme vom ttmmjjjj bis zum heutigen Tag nicht bestätigen. Der Vater ist weder manisch-depressiv, psychisch labil und gab bisher nie Veranlassung, bei ihm Gewalttätigkeit zu vermuten.“