Atmosphärische Faktenlage
- Die Politik will das mütterzentrierte Residenzmodell (siehe Anhörung im Bundestag zum Wechselmodell am 15.03.2018).
- Die Professionen stülpen deshalb dieses zwangsbeglückende und anscheinend gott- oder naturgegebene Modell allen Trennungsfamilien über.
- Der micro-Zensus 2019 hat erbracht, dass 88% aller Alleinerziehenden-Haushalte müttergeführt und 12% vätergeführt sind.
- In den 12% der Fälle, in denen die Kinder den Vätern zugewiesen werden, herrschen besondere Bedingungen. Väter verlieren ihre Kinder weitgehend, weil sie Väter sind. Mütter verlieren ihre Kinder weitgehend aus vielfältigen anderen Gründen.
Dazu gehören (unter anderen):
– Aufenthalt der Mutter stationär in der Psychiatrie,
– Drogenmissbrauch durch die Mutter,
– krasses Fehlverhalten der Mutter mit dem Verlass darauf, dass ihr als Mutter nichts geschehen könne, weil sie eben weiblich ist und deshalb wie Kinder oder Behinderte von Verantwortungsübernahme freigehalten werden würde (was ansonsten Programm der Staatsanwaltschaften ist),
- dem Vater gelingt es besser, sich dem Kind gegenüber als Opfer darzustellen
- 85% der Bediensteten in den Jugendämtern sind Frauen, die zunächst mit den Müttern resonieren.
- In den übrigen Berufsfeldern der familialen Intervention ist es ähnlich. Es gibt Familienhilfe-Träger, die zu 100% aus Frauen bestehen, wie z.B.: Frauen helfen Frauen, SkF (Sozialbund katholischer Frauen), Wildwasser, etc.
In diesem atmosphärischen Umfeld erscheint es als Wunder, wenn überhaupt einem Vater das Kind zugewiesen wird.
Oft muss man feststellen, dass selbst eine hoch defizitäre Mutter zur „Besitzerin“ des Kindes gemacht wird, obwohl es einen mustergültigen Vater gibt. Dafür genügt oft schon, dass die Mutter bereit ist, Hilfe anzunehmen. Selbst ein mustergültiger Vater ist in einem profeministischen System nichts wert, wenn eine hoch defizitäre Mutter bereit ist, sich auf unser aller Kosten unterstützen zu lassen.
Dann kommt es auch immer wieder vor, dass Kinder psychisch defizitären Müttern als Therapeutikum geopfert werden. Von wegen „Kindeswohl“. Es geht immer wieder darum, die Leistung, die eine Frau für unsere Gesellschaft erbringen muss, auf ein Kind reduzieren zu können.
Damit diese gesamtgesellschaftliche von der Politik vorgegebene Prämisse auch funktioniert, werden alle Vereine, die dieses Ziel umsetzen, politisch aus Steuergeldern fett unterstützt. Und alle, die diesem Ziel nicht dienen, gehen leer aus.
Familienrechtspraktische Folgen
Weil Kinder die Seismopraphen der mütterlichen Befindlichkeit sind, hat es die Mütterlobby geschafft, 2009 die Kindesanhörung ins FamFG so dominant einzubringen, dass die Aussage eines Kindes – völlig egal, wie sie zustande kam – so hoch angesiedelt ist, dass die Professionen ihr Gehirn an der Garderobe des Familiengerichts abgeben und dem Kind die Vorgabe der familiengerichtlichen Entscheidungen überlassen. Viele absoluten Irrsinnigkeiten im Kontext von Kindesanhörungen sind die Folge. Und wenn das Kind nicht gerade jetzt das Richtige sagt, dann wird das Kind eben sukzessiv angehört. Zehn bis zwanzig Kindesanhörungen sind dann auch mal in Extremfällen möglich. Wenn das Kind dann aus dem Anhörungsraum des Gerichts zur Mutter rauskommt mit der Aussage: „Mama Mama, ich hab alles richtig gesagt!“, dann ist die Welt so in Ordnung, wie sie sein soll.
Das Kind wechselt zum Vater
Eigentlich müsste man meinen, so etwas kann in einem System, das ich oben skizziert habe, nicht vorkommen.
Obhutswechsel – Wechsel des Aufenthaltsbestimmungsrechts – Wechsel des Hauptaufenthaltsortes
Ich will zunächst etwas Klarheit in diese Begrifflichkeiten bringen.
Das Familiengericht regelt nicht den Hauptaufenthaltsort des Kindes. Es regelt nur, wer bestimmen darf, wo das Kind hauptsächlich lebt. Es regelt also das Recht, diese Entscheidung zu treffen – das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wenn der Vater im Normalfall dieses Aufenthaltsbestimmungsrecht behalten will, um im Extremfall eines Umzugs der Mutter mit dem Kind auf eine größere Entfernung wenigstens seine Haltung dazu familiengerichtlich äußern zu dürfen – dann muss er dieses sein Bestimmungsrecht zunächst im Interesse der Mutter nutzen und dem Hauptaufenthaltsort des Kindes bei der Mutter zustimmen. Stimmt er nicht zu, bekommt er dieses Recht genommen und die Mutter kann endgültig machen, was auch immer sie will.
Will die Mutter später einmal mit dem Kind z.B. ins europäische Ausland ziehen, entscheidet das Familiengericht bei gemeinsamem Aufenthaltsbestimmungsrecht, ob der Vater sein Bestimmungsrecht genommen bekommt. Und meist bekommt er es genommen und die Mutter ist mit dem Kind weg. Ich habe dazu viele Entscheidungen in den letzten Monaten. Italien, Bulgarien, Frankreich, wir leben in einer freien Welt, in der Kindesentführungen durch Mütter legalisiert werden.
Fallskizze 1
Geschiedene Eltern, 2 Kinder
Übergriffige Aufstellung der Mutter mit den typischen Ansprüchen: Erster Antrag ist ein Unterhaltsantrag mit der Absicht, aus dem Vater so viel wie nur möglich an Geld auszupressen.
Stark erweiterter Umgang.
Als die Mutter der politischen Entwicklung entnimmt, dass evtl. eine gesetzliche Änderung kommen könnte, die ihr vielleicht weniger Unterhalt bringen würde, reduziert sie den Umgang auf den „Standard“ von einem Wochenende alle 14 Tage.
Der Vater weiß, dass die Mutter damit überfordert sein würde. Er weiß aber auch, dass er die Füße stillhalten muss, obwohl ihm das Abwarten schwerfällt.
Die Situation bei der Mutter eskaliert. Der jüngere Sohn kuscht brav, die Tochter, inzwischen mit 10 Jahren in der Vorpubertät, ist nicht mehr so brav, wie die Mutter das gerne hätte.
Die Folge sind hässliche Auseinandersetzungen zwischen Mutter und Tochter, teilweise auch handgreiflich.
Der Vater weiß, dass er immer noch warten muss.
Zu früh aus der Deckung kommen, wäre nicht klug.
Er muss warten, bis die Tochter bereit ist, überall zu erzählen, dass sie zum Vater wechseln will und bis sie dies auch bereit ist, der Mutter sagen zu können.
Und er muss warten, bis die Tochter so fest in ihrer Entscheidung ist, dass sie das auch im Jugendamt, bei der Verfahrensbeiständin und bei der Richterin so klar vertritt, dass diese auch mit keinem Trick mehr in der Lage sein werden, sie umzustimmen.
Diese Geduld brachte der Vater auf.
Mit 11 Jahren wechselte die Tochter zum Vater.
Muss erwähnt werden, dass die Mutter wegen des Kindergeldes und des Unterhalts nun mit allen Tricks kam? Sie wollte einen Monat Wohnen beim Vater einfach nicht anerkennen, obwohl ihr der Vater einen weiteren halben Monat der Tochter bei ihm einfach schenkte.
Und sie wollte mit allen möglichen Ansprüchen verrechnen.
Plötzlich konnte sie sich nicht mehr erinnern, wie sie damals vorging, als sie das Geld des Vaters haben wollte…
Fallskizze 2
Geschiedene Eltern
Sohn, 9 Jahre
Der Sohn ist viel beim Vater und ist auch mit diesem sportlich aktiv.
Die Mutter zieht mit einem neuen Partner um und ist sich sicher, dass der Sohn natürlich mit ihr umziehen wird. Dieser will aber nicht. Er will nicht die Schule wechseln. Er will nicht den Verein wechseln. Er will seine Freunde nicht verlieren. Und außerdem fühlt er sich emotional mehr dem Vater verbunden.
Der Vater argumentiert nicht defizitorientiert und beschuldigt nie die Mutter.
Der Sohn ist klar in seinen Aussagen. Allen gegenüber. Es gibt keinen Interpretationsspielraum.
Die Richterin will das aber ohne Gutachten nicht verantworten.
Die Gutachterin versucht mit allen Mitteln, die Eltern zu balancieren, lobt die Mutter, spielt alles aus, was für sie spricht – muss aber vor der klaren Aussage des Kindes kapitulieren.
Das Kind wechselt nun nach seinem faktischen Wohnen beim Vater auch offiziell zum Vater.
Das Kind entscheidet
Ich formulierte schon vor vielen Jahren, dass die Müttermafia die Fallen für Väter so scharf eingestellt hat, dass nun auch vermehrt Mütter in dieselben Fallen geraten.
Eine der schärfsten Fallen ist die Kindesanhörung.
Wem es gelingt, das Kind für sich aussagen zu lassen, kann sich zurücklehnen.
Dann ist auch ziemlich egal, welche Fehler wer alles wann gemacht hat: Die Aussage des Kindes ist Gold in der Waagschale.
Um die Sprache des Fußballs zu benutzen:
Wen interessiert nach einem gewonnenen Spiel, dass der Gegner mehr Ballbesitz und mehr Tor-Chancen hatte?
Du musst aber wissen, wie das Spiel funktioniert und Du musst schon frühzeitig die richtige Taktik fahren.
Hätte der Vater in der Fallskizze 1 zu früh agiert, wäre die Entscheidung wohl anders ausgegangen.
Hätte der Vater in der Fallskizze 2 die Mutter beschuldigt, wäre ihm wohl vorgeworfen worden, er hätte seinen Sohn manipuliert. Das hat ihm zwar die Mutter vorgeworfen, es wurde aber nicht übernommen, weil sich der Vater der Mutter gegenüber sehr „sportlich“ verhalten hatte.
Viele Väter müssen lernen, dass die emotionale Bindung von Mutter und Kind etwas ist, was nicht geschlechtsspezifisch einzig ist, sondern dass diese emotionale Bindung auch zwischen Vater und Kind wachsen kann.
Aber Achtung!
Was Mütter mit Kindern machen, könnte ihnen auch als Manipulation, Indoktrinierung oder Parentifizierung vorgeworfen werden. Wird es aber meist nicht.
Bei Vätern bestehen diese Skrupel nicht.
Die Zuweisung von Gewinner- und Verlierer-Position im Residenzmodell
Der Vater musste auch ertragen, dass das Betreuungsmodell 8:6 für die Mutter mit HAO (Hauptaufenthaltsort) bei der Mutter noch über ein Jahr lang Gültigkeit behielt, obwohl klar war, dass diese Regelung längst überholt war und geändert werden muss. Die finale Verhandlung dazu fand aber so spät statt, um der Mutter noch Gelder zuzuschieben, die ihr längst nicht mehr zustanden. Einer Mutter, für die sich das Kind ausgesprochen hatte, wäre das NIE zugemutet worden. Einem Vater natürlich schon.
Als dann das 8:6 für die Mutter in einem 8:6 für den Vater gekippt wurde, war das zwar familiengerichtlich nicht zu verhindern – aber die „arme Mutter“ musste natürlich gehätschelt werden.
Ich erläuterte, dass die Haltung der Eltern sehr nahe beieinander lag: Beide wollen eine symmetrienahe Betreuung des Sohnes durch beide Eltern mit nur einer Nacht Unterschied im 14-Tage-Zeitraum. Diese Winzigkeit in der Differenz der Eltern macht aber ALLES aus:
Wer ist Sieger, wer Verlierer?
Wer bekommt alles Geld und die bessere Steuerklasse?
Wer bekommt die A-Karte, muss alles zahlen und wird in die Steuerklasse 1 einsortiert?
Für eine Mutter ist natürlich klar, dass die Looser-Situation dem Vater immer zugemutet werden kann. Sobald sie aber selbst das ertragen muss, was sie dem Vater vorher selbstverständlich zugewiesen hat, ist das Jammern groß. Dann muss sogar die Richterin therapeutisch eingreifen und der Zuwendung an die Mutter breiten Raum im Verfahren widmen, wo ein Vater ansonsten nur abgekanzelt wird.
Verwundert es, wenn sogar in diesem Verfahren ALLE außer dem Vater und mir als Beistand Frauen waren?
Verwundert es, dass die Mutter die Drama-Queen spielen durfte, obwohl sie nur das bekam, was sie vorher jahrelang dem Vater selbstverständlich zugemutet hatte?
Wetten, es wird jede Menge Diskussion darüber geben, ob die Übernahme von Fahrtaufwand für die jetzt „umgangsberechtigte“ Mutter dieser überhaupt zugemutet werden kann? Und es wird notwendig sein, dieser Mutter ihre eigenen Schriftsätze zur Verpflichtung der Übernahme von Fahrtaufwand für den vorher umgangsberechtigten Vater unter die Nase zu halten, damit sie lernt, ihre eigenen Regeln zu akzeptieren.
Nichts fürchten Mütter so sehr wie das, was sie Vätern selbstverständlich antun und zumuten.
Nachtrag am 05.08.2024
Ich habe inzwischen neue Fälle von missglücktem Wechsel zum Vater.
Der wichtigste Hinweis zeigt sich im Verhalten des Vaters aus der Fallskizze 1:
Der Vater muss die Geduld haben, so lange warten zu können, bis die Haltung des Kindes so klar ist, dass absolut NICHTS diese erschüttern kann.
Was das Kind dem Vater immer wieder sagt und was es in der Wohnung der Mutter dem Verfahrensbeistand oder im Richterzimmer dem Richter (mit der Mutter vor der Tür) erzählt, sind in der Regel zwei völlig verschiedene Welten.
Das Kind selbst muss mit seinem Wunsch nach außen gehen, muss das, was es will, in der Schule, im Verein, unter Freunden erzählen.
Und – es muss in der Lage sein, diesen seinen Wunsch auch der Mutter gegenüber zu vertreten.
Solange das nicht gegeben ist, kann der zu frühe Antrag vor dem Familiengericht gewaltig daneben gehen und mit alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Mutter enden.