WDR Fernsehen, Mittwoch, 03.06.2020, 22.10 – 22.55 Uhr
Kampf ums Kind – Trennung und ihre Folgen
aus der Reihe „Die Story“
Ein Film von Liz Wieskerstrauch
Redaktion: Angela Jaenke
Originalzitate des WDR und
Kommentar von Franzjörg Krieg
Wenn die Liebe aus ist und sich Eltern trennen, muss auch geregelt werden, wie die gemeinsamen Kinder in Zukunft leben und betreut werden sollen.
Die meisten Mütter und Väter erziehen die Kinder weiterhin gemeinsam. Aber bei einigen Paaren beginnt nach der Trennung ein erbitterter Rosenkrieg. Auch um die Kinder. Je größer die Verletzungen beim verlassenen Elternteil, umso größer ist manchmal auch der Wunsch, dem Ex-Partner das Kind zu entziehen. „Ich war so verletzt“, sagt eine Mutter, „so voller Hass, dass ich mich auf diese Weise gerächt habe. Was das für unsere Kinder bedeutet, habe ich überhaupt nicht bedacht.“
Eltern, die sich trennen, befinden sich zumindest zeitlich limitiert im Ausnahmezustand, der dafür sorgt, dass sie nicht mehr konstruktiv denken und handeln können und der sie auch weitgehend erziehungsunfähig macht. Es gibt Eltern, die zwischen Beziehungs- und Elternebene trennen können und die von sich aus weitgehend vernünftig agieren. Eltern, die dazu nicht in der Lage sind, müssen von außen beeinflusst werden. Genau dafür haben wir die politisch generierte familiale Gesetzgebung und die staatlichen Interventionsmaßnahmen.
Diese allerdings geben das Residenzmodell als politisch ideologisch vorgegebene Betreuungsform von Kindern nach der Trennung vor und stülpen dieses Modell seit Jahrzehnten allen Trennungsfamilien über – obwohl es nie eine wissenschaftliche Untersuchung zur Kindeswohldienlichkeit des Residenzmodells gab. Es gibt auch keine politischen Bestrebungen, nach Jahrzehnten von zwangsverordnetem Residenzmodell eine Evaluierungsmaßnahme hierzu zu starten. Dass dieses Residenzmodell aus ideologischen Gründen noch mütterzentriert ist, erzeugt die Realität, die wir haben.
Dass eine umgangsboykottierende, über das Kind Macht und Kontrolle ausübende und zumeist desaströse Mutter dies nur macht, weil sie „verletzt“ ist, ist eine der typischen Nebelbomben, die jede staatliche Ideologie verdecken sollen. Natürlich gibt es auch „verletzte“ Mütter und Väter. Destruktion ist aber die Folge von staatlich zugewiesener Macht. Wer alleinige Verfügungsmacht aus ideologischen Gründen staatlich übertragen bekommt, ist in Gefahr, diese „legal“ zu missbrauchen, weil im Residenzmodell der Kindesbesitz staatlich hofiert und unterstützt wird.
Hinter einer „verletzten“ Mutter muss natürlich auch ein Mann stecken, der per se aggressiv und gewaltbereit ist, was wiederum für ein profeministisches System Programm bedeutet.
Trennungsalltäglichkeiten zeigen im Fall von Zuweisungen des Kindesbesitzes an Väter aber genauso häufig desaströse Kinderbesitzer, die dann wohl auch durch ihre Frauen „verletzte“ Väter sein müssten.
Oder aber, mieses kontraproduktives Verhalten ist tatsächlich eher eine mit persönlichen Unzulänglichkeiten gepaarte Machtfrage.
Meistens sind es Väter, die den Kontakt zum Kind auf diese Weise verlieren, in etwa 10 Prozent der Fälle verlieren die Mütter das Kind.
Wen wundert das im mütterzentrierten Residenzmodell?
Ich schätze die Quote der entsorgten Mütter eher auf 5 Prozent. Woher die Angabe von 10 Prozent stammen, würde mich interessieren.
Der Entfremdungsprozess beginnt häufig damit, dass vereinbarte Treffen abgesagt werden, dass Anrufe nicht entgegengenommen und Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke zurückgeschickt werden. Und das, obwohl doch ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart wurde. „Mich um mein Kind zu kümmern, ist nicht nur mein Recht, sondern auch meine Pflicht“, beklagt einer der Väter, „Aber das ist nicht erwünscht. Ich soll nur zahlen, mich ansonsten aber raushalten. Dabei braucht mein Sohn auch seinen Vater.“
Der Entfremdungsprozess beginnt mit einem successive gesteigerten Kindesentzug. Dazu wird ALLES benutzt, was gerade einfällt oder sich anbietet – von einem unbedeutenden Schnupfen oder Unwohlsein über Terminkollissionen wie Kindergeburtstage, Vereinstermine oder Feierlichkeiten im Verwandtenkreis bis zu Corona als willkommenen Grund für „Befürchtungen“. Und diese reichen für ein kindesbesitzendes Elternteil meist, um jede gesetzlich vorgeschriebene Umgangsregelung zu missachten.
Die neurotischen Distanzierungsbemühungen eines kindesbesitzenden Elternteils vom Verlierer des Residenzmodells beginnen meist damit, diesen im anwaltlichen Schriftwechsel, im persönlichen Schriftwechsel und vor Gericht zu siezen, mit „Frau“ oder „Herr“ plus Nachnamen anzusprechen, jede persönliche Kontaktaufnahme (gegen die Kooperationsverpflichtung auf der Elternebene) zu unterbinden und jede Abgrenzung auf die Spitze zu treiben. Im Residenzmodell wird das vom kindesbesitzenden Elternteil nicht nur geduldet, sondern (meist von der Mutter und meist dem Vater gegenüber) sogar erwartet.
§1684 BGB schreibt dagegen vor, alles zu unterlassen, was die Beziehung des Kindes zum abwesenden Elternteil (dem Verlierer im Residenzmodell) stören könnte. Logischerweise ist dies aber im ideologisch vorgeschriebenen Residenzmodell der am meisten ignorierte Paragraf unserer gesamten Rechtslandschaft und wird von zickigen Rechtsanwältinnen meist als „Wohlverhaltensklausel“ abgetan.
Und mit dem „Sorgerecht“ hat der „Umgang“ absolut nichts zu tun.
„Umgang“ ist die ignorante Verächtlichmachung einer Eltern-Kind-Beziehung und wird in Kommentaren zum Familienrecht als das Recht des abwesenden Elternteils bezeichnet, „sich in regelmäßigen Abständen vom Entwicklungsfortschritt seines Kindes augenscheinlich zu überzeugen“. Eltern-Kind-Beziehung dermaßen staatlich abzuwerten, ist logische Konsequenz im Residenzmodell und lässt sich eben nur noch als Folge einer ideologischen Vorgabe erklären.
Das „Sorgerecht“ umfasst das Recht, sich an wichtigen Entscheidungen in der Biografie des Kindes zu beteiligen. Das hat mit „Umgang“ oder gar „Betreuungsregelung“ nichts zu tun. Es gibt voll mitsorgeberechtigte Eltern, die ihr Kind überhaupt nicht mehr sehen – auch eine der logischen Folgen des Residenzmodells.
Der Boykott dieses Mitsorgerechts durch den kindesbesitzenden Elternteil wird familiengerichtlich meist als Lappalie behandelt, genau so wie die Ignoranz des kindesbesitzenden Elternteils im Hinblick auf die Informationspflicht nach §1686 BGB dem anderen Elternteil gegenüber. Sowohl Kommunikationsboykott als auch Informationspflichtverletzung sind tägliche Machenschaften von kindesbesitzenden Elternteilen und werden familiengerichtlich bis hoch zum Bundesgerichtshof als Ausdruck der ideologischen Orientierung im Residenzmodell hofiert und gedeckt.
Dass Väter sich beklagen, nur für die Alimentierung missbraucht und ansonsten vom Kind ferngehalten zu werden, hat den Geruch von prostitutionsnahem Missbrauch des Unterhaltsrechts mit dem Staat als Garant des Funktionierens. Der Staat als Zuhälter?
Logischerweise gibt es jährlich Wellen des profeministisch gesteuerten Protestes gegen Väter als Unterhaltsverweigerer. Interessant ist aber, dass unterhaltsverpflichtete Mütter zu 90 Prozent nicht oder nur nicht in voller Höhe Kindesunterhalt leisten. Warum werden dann nur Väter in den Fokus genommen? Hat das doch mehr mit Prostitution zu tun als dies die politisch korrekte Sichtweise vorschreibt? Väter können eben nicht die „Frucht ihres Körpers“ als Verlängerung der Prostitution in Alimentierung ummünzen.
Die betroffenen Eltern gehen zum Jugendamt und zum Familiengericht. Da wird dann um jede Minute, jede Stunde Umgang mit dem Kind gestritten. Oft unterstützen Gutachter und Verfahrensbeistände den Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, und befördern damit sogar noch die Entfremdung zum anderen Elternteil.
… natürlich, eine logische Folge des zwangsverordneten Residenzmodells mit EINEM Kindesbesitzer.
Hinzu kommt, dass unser gesamtes System von familialer Intervention kontraproduktiv ist. Das Familiengericht unterstützt in seinen zentralen Funktionen eben nicht konsensuale Lösungen, sondern die konfrontative Aufstellung von „Antragsteller“ und „Antragsgegner“. Und FamilienrechtsanwältInnen sind bekannt als Waffenlieferanten in Kriegsgebiete. Sie leben vom Streit und nicht davon, die Welt zu verbessern. Ihr Verdienstkonzept ist das Sammeln von Aktenzeichen, also das Schüren und das Pflegen von Streit.
Es wundert niemand, dass die Organisationen der Professionen in der familialen Intervention, vom deutschen Familiengerichtstag bis zur BAG, dem Berufsverband der Verfahrensbeistände, konservativ orientiert sind und das mütterzentrierte Residenzmodell stützen – es ist auch gut für den Erhalt der Verdienstquellen.
Die Leidtragenden einer solchen Entwicklung sind vor allem die Kinder. Sie werden oftmals unbewusst zu Komplizen des die Entfremdung forcierenden Elternteils und übernehmen die Gefühle desjenigen, mit dem sie den größten Teil der Zeit verbringen. Aus Angst, diesen auch noch zu verlieren – sagen Psychologen. „Ich hatte solche Schuldgefühle,“ erklärt ein junger Mann, der seiner Mutter sagte, dass er sie nicht mehr besuchen will. Er leidet bis heute darunter, obwohl er wieder Kontakt zur Mutter hat.
Laut Forschungen von Dr. Stefan Rücker von der Universität Bremen gibt es pro Jahr etwa 120.000 Scheidungskinder und 80.000 Trennungskinder unverheirateter Elternpaare – in Summe erleben also jährlich etwa 200.000 Kinder die Trennung ihrer Eltern. 10 bis 15 Prozent von ihnen verlieren zu einem Elternteil den Kontakt.
Vor der letzten Novelle des Familienrechts 2009 und vor dem Sorgerecht von nicht ehelichen Vätern 2013 waren das nach der vom BMFSFJ iniziierten Proksch-Studie noch 40 Prozent.
Was nicht untersucht wurde, ist das Ausmaß der Abwertung des Verlierers im Residenzmodell durch den kindesbesitzenden Elternteil – meist dem Vater. Es ist typisch, dass eben das aus systemimmanenten Gründen nicht untersucht wird.
In der Dokumentation von Liz Wieskerstrauch erzählen betroffene Väter und Mütter, was es bedeutet, das eigene Kind erst immer seltener und schließlich gar nicht mehr zu sehen. Und ein inzwischen erwachsenes Kind schildert die Not, in der es sich befunden hat, und die Auswirkungen auf sein Leben heute. Um die Entfremdung eines Elternteils zu verhindern, helfe nur, rechtzeitig, also direkt nach der Trennung, zu intervenieren, sagt Dr. Stefan Rücker. Getrennte Eltern sollten sich Hilfe holen und eine Mediation in Anspruch nehmen, damit sie lernen, trotz Trennung ihre Elternschaft gemeinsam wahrzunehmen, egal ob die Kinder und Eltern im Residenzmodell oder im Wechselmodell leben.
Es ist typisch, dass in diesem System agierende und durch das System bezahlte Institutionen, Personen, Ämter, staatlich in Auftrag gegebene Studien UND die MEDIEN auch nur systemerhaltend funktionieren. Systemkritik bleibt außen vor, besonders, wenn diese die ideologischen Grundfesten dieser Gesellschaft in Frage stellt.
Dass deshalb im Fall von Funktionsstörungen auch auf systemimmanente Hilfesysteme verwiesen und das System in seinen Funktionen selbst nicht kritisch hinterfragt wird, ist typische Ausdrucksweise des Versagens im öffentlichen Diskurs.
Derzeit wird vom Bundesjustizministerium eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts vorbereitet, bei der die Rechte der Väter gestärkt und die Bedürfnisse der Kinder nach beiden Eltern mehr Geltung bekommen sollen.
Diese Formulierungen zeigen schon wieder, dass diese „Reform“ eine „Reform extra light“ werden wird, die den seit Jahrzehnten überfälligen Paradigmenwechsel wieder nicht schaffen wird. Es bleibt bei Versprechungen wie „Stärkung der Rechte von Vätern“ (wie oft wurde das schon versprochen…) und „Bedürfnisse der Kinder nach beiden Eltern“. Wenn eben das konsequent verfolgt werden würde, wären wir beim Paradigmenwechsel, der tatsächlich nicht die Rechte eines kindesbesitzenden Elternteils, sondern die Bedürfnisse aller Kinder in den Mittelpunkt stellen würde.
Wir wissen, dass das „Kindeswohl“ die Rolle einer semantischen Hure hat, die immer dazu willfährig benutzt wird, um egozentrische Interessen zu adeln. Wer genug Schriftsätze von FachanwältInnen für Familienrecht gelesen hat, weiß das.
Die kollektive Ignoranz gegenüber bestimmten Gesetzen wäre dann als Ausdruck der Dysfunktionalität des Rechtsstaates nicht mehr nötig.
Und der ständige, konsequente und begünstigte Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes und des Vorwurfs des Sexuellen Missbrauchs würden dann nicht mehr so teuflisch funktionieren.
Aber – wir werden sehen, welchen Tanz auf Messers Schneide die Politik sich diesmal einfallen lassen wird: Änderungen, die keiner wehtun?
In Sachen des Sorgerechts für nicht eheliche Väter musste sich die BRD eine öffentliche internationale Demaskierung als menschenrechtswidriges System gefallen lassen und brauchte 3 Jahre lang (!), um das so zu regeln, dass wir schon längst wieder beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hätten landen müssen.