In einem Aufsatz in der FAS äußert sich Esther Caspary, laut Autorenzeile „Fachanwältin für Familienrecht in Berlin“, über den VAfK.
Zitate:
„Der Väteraufbruch bekämpft die vermeintliche Benachteiligung von Vätern beim Sorge- und Umgangsrecht, betreibt also klassische Lobbyarbeit. … Allerdings ist jeder Lobbyarbeit eigen, daß sie einseitig ist, da es regelmäßig um die Durchsetzung eines partikularen Interesses und nicht des allgemeinen Wohls geht.“
„Es mag sein, daß im Einzelfall Väter beim Sorge- und Umgangsrecht aufgrund einer mütterfreundlichen Rechtssprechung benachteiligt werden. Die Regel ist das aber nicht. Und die Gesetze als solche sind völlig geschlechtsneutral verfaßt. Sie stellen sowohl beim Sorge- als auch beim Umgangsrecht ausschließlich auf das Kindeswohl ab. Der Väteraufbruch übersieht, daß es nach wie vor fast immer die Mütter sind, die die Kinder betreuen.“
„Und selbst wenn der Umgang trotz der durchaus vorhandenen Zwangsmittel verweigert wird: Sollen die Kinder dann etwa zwangsweise – vielleicht mit Hilfe der Polizei – zum Umgang gebracht werden? Das wäre mit dem Kindeswohl sicher nicht zu vereinbaren.“
„Die Eingriffsbefugnisse des Staates sind auch in diesem Fall durch das Kindeswohl begrenzt. Dies sollte auch der Väteraufbruch einsehen.“
„Sonst muß er weiter mit dem Verdacht leben, daß das Kindeswohl nur vorgeschoben ist und es ihm in Wahrheit darum geht, auch nach der Trennung die Kontrolle über Exfrau und Kinder zu behalten.“
Mein Leserbrief vom 09.07.2006 dazu:
Der Aufsatz von Frau Caspary ist ein Beispiel dafür, wie weit die Verschiebung des Blickzentrums infolge ideologisch doktrinärer Sichtweisen gehen kann.
Weil Lobby eben immer an partikularen Interessen orientiert ist, muss man das alles über einen Kamm scheren? Nein, Frau Caspary, da gibt es durchaus Unterschiede in der Ethik. Wenn der VAMV das alleinige Sorgerecht für allein erziehende Mütter zur allein gerechtfertigten Form von Elternschaft nach einer Trennung erhebt und der VAfK nicht mit dem Gegenteil antwortet, sondern mit der maßvollen und an den Erkenntnissen der Bindungs- und Entwicklungsforschung orientierten Forderung nach dem gemeinsamen Sorgerecht als Anspruch jedes Kindes, dann bestehen hier große Unterschiede in der Qualität der Sichtweisen: Egozentrisches Recht von Erwachsenen gegen den umfassenden Fokus auf das Kind.
Wenn dann noch Publikationen des VAMV vom Bundesfamilienministerium vertrieben werden, aber gleichzeitig unablässig versucht wird, den organisierten Vätern Radikalismus anzudichten, wird deutlich, welche Lobby in unserem Land nicht nur schon längst institutionalisiert und in der Politik verwurzelt ist, sondern mit welchen Machtmitteln hier gekämpft wird. Schließlich geht es um Zuweisung von Steuergeldern auf allen Ebenen. Und um Frauenförderposten. Da ist jede Manipulation von Statistiken recht, um z.B. über die Verifizierung der feministischen Doktrin „Häusliche Gewalt ist männlich“ den entsprechenden Vereinen und Organisationen auf Frauenseite die fetten Anteile am Steueraufkommen zu sichern.
Das Gewaltschutzgesetz wurde ja nicht installiert, obwohl es „verfassungsrechtlich äußerst bedenklich“ ist, sondern WEIL es das ist. Damit wurde Frauen ein Machtinstrument in die Hand gegeben, dessen Missbrauch durch Frauenhand inzwischen wie der Missbrauch mit dem sexuellen Missbrauch nicht nur Väter menschenrechtwidrig behandelt und ins Abseits drückt, sondern auch Legionen von Kindern somatisiert.
Ich kann über die Fallsammlung des VAfK nachweisen, dass die Mütterzentrierung in Jugendämtern und in der Rechtsprechung die Regel darstellt, die allerdings zunehmend durch weitsichtigere Einzelpersonen im professionellen Interventionskartell mit maßvollen Einzelentscheidungen aufgebrochen wird. In keinem anderen Rechtsbereich ist die Kluft zwischen geschriebenem Recht und ausgeübter Rechtspraxis so groß wie im Familienrecht. Und die Frauenförderszene wirkt als vernetzt strukturiertes und politisch gehätscheltes Interessen- und Machtkartell mit dem Ziel, in rechtsbeugender Absicht diese Kluft zum egoistischen Profit von Müttern und gegen deren eigene Kinder zumindest aufrecht zu erhalten.
Zwangsmaßnahmen gegen umgangsboykottierende Mütter? Aber klar doch! Wie in Frankreich. Wenn endlich im öffentlichen Bewusstsein manifestiert ist, dass mütterlicher Umgangsboykott eine Form von Gewalt gegen Kind und Vater darstellt, dass Umgangsboykott eine Form von Kindesmissbrauch ist, dann wird es auch endlich vertretbar sein, eine Mutter wie einen Vater durch Haft zu sozialisieren.
Die Gleichung „Mutterwohl = Kindeswohl“ ist so durchschaubar wie billig, in Deutschland aber gerichtsentscheidend.
Erst im Frühjahr hat ein im Elsass lebender deutscher Vater von einem französischen Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine 18 Monate alte Tochter übertragen bekommen, weil die mit dem Kind nach Hamburg verzogene Mutter Umgangsboykott betrieb. Es geht also und – ich habe mich persönlich durch Augenschein davon überzeugt – es geht prima. Die Tochter entwickelt sich prächtig. Soviel habe ich als im Väteraufbruch organisierter hoch betroffener Trennungsvater eingesehen.
Und wenn jetzt die Mutter alle Hebel in Bewegung setzt, wieder an die Lufthoheit über die Tochter zu kommen und damit an das Recht auf Unterhalt, dann muß sie wohl mit dem Verdacht leben, daß das Kindeswohl nur vorgeschoben ist und es ihr in Wahrheit darum geht, auch nach der Trennung die Kontrolle über Exmann und Kind zu behalten.