Oder
Wie ein „rechtsradikaler Väterrechtler“ das dt. Familienrecht unterwandert*
*Dies ist ein Zitat aus den derzeit kolportierten Fake-News zu meiner Person. Ich bin auf keinen Fall rechtsradikal, finde derzeit im gesamten rechten Spektrum keine vernünftige Partei, die mich zu ihrer Wahl motivieren würde, musste aber auch in den letzten 20 Jahren kennenlernen, dass rot und grün in Sachen Gesellschaftspolitik, Genderpolitik und Familienrechtspolitik Fatales bewirkt haben. Ich mache sie deshalb für die Folgen verantwortlich. Ich kann zur Zeit also nicht zur Wahl, um zu wählen, sondern nur, um abzuwählen. Wofür ich stehe, ist in rund 800 Aufsätzen auf dieser Seite nachzulesen. Ich empfehle insbesondere den Aufsatz „Mein Statement als Wähler“.
Dieses familienrechtspraktische Drama ist eines von vielen alltäglichen Dramen in diesem Land, in dem Kindern nach Trennung ihrer Eltern im typisch „teutschen“ Residenzmodell ein Elternteil weitgehend genommen und diesem das Kind entzogen wird.
Die nicht eheliche Mutter erhält von der Gesellschaft das Signal „Tobe Dich aus, lasse Deine Befindlichkeit ungebremst spielen, entrechte den Vater, dominiere ihn, enthalte ihm Informationen vor und zeige ihm, dass er nur Vater von Mutters Gnaden ist. Du bist im Recht und wir unterstützen Dich dabei!“
Und das treibt sie jahrelang unbekümmert.
Natürlich triggert das den Vater und er lässt seinem Unmut immer wieder freien Lauf, was ihm natürlich sofort wieder negativ angelastet wird: Er würde die Mutter nicht genug wertschätzen und sei so konfrontativ, dass ein gemeinsames Sorgerecht unmöglich und jeder Kontakt zwischen ihm und seinem Sohn kritisch zu werten sei.
Nach vielen Irrungen und Wirrungen erhält der Vater schließlich die Option, sich in der Schule des Kindes selbst informieren zu dürfen, was die Mutter vorher aktiv verhinderte. Jede Möglichkeit, in einen Verteiler der Schule aufgenommen zu werden, wurde durch die Mutter vehement boykottiert. Seit diesem Moment entschied die Mutter noch entschiedener allein und verweigerte jede Information an den Vater, was den Vater wieder auf die Palme brachte. Er schafft es nicht, einfach zu akzeptieren, dass die Mutter so destruktiv ist wie sie eben ist und sich deshalb auch alle Informationen selbst zu beschaffen. Außerdem kann er sich eben nicht so engmaschig um Infos kümmern wie diese fallen. So entgehen ihm viele Termine, Entscheidungen der Mutter und Leistungsbeurteilungen seines Sohnes.
Es gibt keine Verhandlung, ohne dass der Vater im Verlauf der mündlichen Auseinandersetzung vor Gericht wieder völlig neue Sachverhalte mitgeteilt bekommt: Die Leistungen seines Sohnes sind so schlecht, dass diese weder für das Gymnasium noch für die Realschule ausreichen, er müsse in der Hauptschule (Mittelschule) bleiben. Oder: Der Junge ist inzwischen aggressiv der Mutter gegenüber, wird gegen sie handgreiflich und tritt sie.
Im Frühjahr 2025 ist am AG im Süden Bayerns eine Verhandlung zum Gemeinsamen Sorgerecht für den nicht ehelichen Vater. Dasselbe hatte er schon einmal beantragt und zog seinen Antrag zurück, weil damit argumentiert wurde, dass er seinen Sohn mit dieser Entscheidung ebenfalls unter Druck setzen würde, denn das Kind würde meinen, in diesem Konflikt zwischen den Eltern vermittelnd Stellung beziehen zu müssen.
Mit dem zweiten Anlauf sollte das nun endlich in trockene Tücher gebracht werden.
Der sehr umsichtige und gründliche Richter machte etwas, was ich bisher noch nie erlebt hatte: Er projizierte den Chat der Eltern über die App „Getrennt erziehen“ auf den großen Bildschirm im Raum und alle durchforsteten gemeinsam die Texte.
Ich hatte dem Vater signalisiert, dass er diesen Chat nutzen müsse, um mit jedem Wort darin für sich als Super-Daddy-XXL zu werben. Stattdessen ließ er aber immer wieder durchblicken, dass er vom Verhalten der Mutter getriggert war und äußerte Kritik. Damit wurde für mich deutlich, dass das GSR wohl nicht möglich sein könnte.
In meiner abschließenden Stellungnahme erklärte ich, dass das Kind in einer äußerst schwierigen Situation gefangen war, die von den negativen Befindlichkeiten beider Eltern bestimmt wäre und dass dieser komplexen Situation nicht mit einer digitalen Entscheidung Sorgerecht ein oder aus konstruktiv begegnet werden könne. Diese Eltern haben beide noch nicht verstanden, was ihre Verantwortung dem Kind gegenüber an Konsequenzen haben muss und was sie als Bringschuld für das Kind zu leisten hätten. Jede Entscheidung bezüglich des Sorgerechtes ist eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen, die auch nicht kurzfristig wieder korrigiert werden könne. Es sei also wichtig, keine Tür zuzuschlagen, die danach nicht wieder geöffnet werden könne.
Der Richter ließ sich Zeit. Und dann kam die Entscheidung – für den Vater. Weil ich dt. Familienrechtspraxis zu gut kenne, hatte ich damit nicht gerechnet. Dieser Richter hatte seine Interpretationsbandbreite genutzt.
(Was sagten damals die OLG-RichterInnen unisono zu meiner Forderung, das „Kindeswohl“ endlich zu definieren? „Um Gottes Willen, ja nicht, dann verlieren wir ja unseren gesamten Interpretationsspielraum!“)
Die Verfahrensbeiständin und in Folge auch die Mutter gingen in die Beschwerde.
Das Jugendamt, das vor Jahren die Mutter durchschaut hatte und eher argumentatorisch auf der Seite des Vaters stand, erfuhr einen Wechsel in der personalen Zuständigkeit, was auch einen Wechsel in der Haltung bewirkte. In der Folge unterstützte das Jugendamt unkritisch die Mutter.
Vor dem OLG war die Ausgangssituation klar:
Der Haltung des Vaters standen die Haltungen und Argumentationen der Mutter, der Verfahrensbeiständin und des Jugendamtes gegenüber. Damit war das Sorgerecht für den Vater chancenlos. Die Festlegung einer Einzelrichterin stützte meine These der schon vorher geplanten Entscheidung.
Im Verfahren kamen neue Sachverhalte zur Sprache:
Nachdem der Vater schulterzuckend der Entscheidung für die Hauptschule zugestimmt hatte, erhielt er über die Mutter eines Freundes seines Sohnes die Chance, zu einem Informationsabend der Realschule mitzukommen. Für den Vater war das eine Möglichkeit, seinen Sohn zu motivieren. Für die Mutter und die Professionen war das eine bewusste Boykottaktion des Vaters gegen die vorher getroffene elterliche Vereinbarung für die Hauptschule – für den Vater völlig unverständlich.
Damit war klar, dass das OLG der Beschwerde stattgeben muss.
In dieser fatalen Situation zog die Richterin eine Lösung aus dem Hut, mit der ich nicht gerechnet hatte:
Der Vater könne seinen Antrag für das GSR nach erfolgter Entscheidung in der ersten Instanz immer noch zurückziehen. Die Richterin würde dann die Entscheidung des AG für ungültig erklären. Auf meinen Einwand zur Kostenentscheidung meinte die Richterin, dass sie eine solche Lösung dem Vater hoch anrechnen würde und dass sie damit argumentieren würde, dass der Vater mit seiner Rücknahme die Ausweitung einer Kindeswohlgefährdung verhindert hätte, weshalb sie es bei der Kostenteilung belassen würde. Da die Kosten der Mutter vom Steuerzahler übernommen werden, ging es nur noch um die in einem solchen Fall entfallende Genugtuung der Mutter über die Auferlegung aller Kosten an den Vater.
Diese Wendung war für mich völlig neu. Ich erinnere mich aber an meinen Einwand in der ersten Instanz, dass ich mir eine weitere Bedenkzeit für BEIDE Eltern wünschen würde, in der sie zeigen können, dass sie sich konstruktiv weiterentwickeln. Die inzwischen von ihrem Sohn geäußerten Suizidgedanken waren schließlich das ultimative Signal, dass sich etwas verändern MÜSSE.
Ist es denkbar, dass sich der Richter am AG und die Einzelrichterin am OLG ausgetauscht und damit eben diese weitere Bedenkzeit-Lösung auf diesem Weg schon angedacht haben könnten?
Für den Vater war dies natürlich ein Schlag ins Gesicht: Sorgerecht-Monopoly mit einem „Zurück auf Start“. Jahre von Eltern-Praxis ohne jeden Erfolg.
Ich versuchte, ihm zu erklären, dass er zwischen politisch bestimmten Programmen und damit einhergehenden Wertungen und familienjuristischen Lösungen trennen müsse: Was durch Politik schon total pervertiert wurde, kann familienrechtspraktisch im Nachhinein nicht geadelt werden.
Er muss sich eben damit abfinden, dass nicht eheliche Väter in Deutschland weiterhin menschenrechtswidrig behandelt werden, weil die zwischen 2010 und 2013 herausgewürgte Veränderung immer noch menschenrechtswidrig ist, was nur noch nicht durch den EGMR bestätigt wurde. Diese Perversion kann durch die Gerichte nicht aus der Welt geschafft, sondern im Einzelfall nur gemildert werden.
Andererseits ist er mit dieser Lösung ohne ein blaues Auge aus der Sache ausgestiegen, obwohl schon zwei Veilchen vorprogrammiert waren.
Der Vater müsste froh sein über diese Lösung, ist aber eher fassungslos, weil er nach vielen Jahren immer noch nicht begriffen hat, dass er als Vater in Deutschland weniger wert ist als der Hund der Mutter.
Die Mutter wird diesen Ausgang als Verlust für sich werten.
Reicht beides, um diesen Eltern klarzumachen, was jetzt von ihnen erwartet werden muss?
Wie werden sie es schaffen, ihren Sohn über die kommende Pubertät hinweg zu begleiten – ohne fatale Konsequenzen?
Und wie war das nun mit meiner Beeinflussung des Familiengerichts?
Wenn die Steuerung aller Abläufe durch die bauchbestimmte Befindlichkeit der Mutter politisch links verortet werden muss und alle Rückbesinnung auf das tatsächliche Kindeswohl dann eben rechts sein muss, dann bin ich wohl rechts, obwohl mir rechts so zuwider ist wie links.
Dieses Schlachtfeld überlasse ich aber den IdeologInnen oder auch IdiotInnen in den Medien. Ich muss bestimmte SchreiberInnen so bezeichnen, seit sie hemmungslos drauflos texten, ohne jede wirklich gründliche Recherche und solange personale Zerstörungsabsicht sie über Denunziation, Verleumdung und Verbreiten von falschen Behauptungen antreibt.