Der Leitartikel im SPIEGEL zu Weihnachten 2021 ist das Ergebnis, wenn nur Frauen sich des Themas „Familie“ annehmen und kein Mann in den Medien genug Hirn und genug Arsch in der Hose hat, um dazu etwas öffentlich zu schreiben.
Vor was sollen wir uns nicht fürchten?
Vor der Erweiterung des Familienbegriffs? In der Tat muss „mann“ sich davor zunächst nicht fürchten – obwohl die Beschäftigung von Frau Clauß mit dem Thema natürlich allein die egozentrische weibliche Sichtweise berücksichtigt. Gibt es beim SPIEGEL oder sonst in einer großen Redaktion keinen Mann, der in der Lage ist, sich kompetent mit diesem Thema auseinanderzusetzen?
Schon im zweiten Satz meint Frau Clauß, dass Josef nicht der „wahre“ Vater von Jesus gewesen sei. Sie unterscheidet also zwischen „wahren“ Vätern und sonstigen Vätern. Und sie formuliert dies so, dass klar wird, dass sie mit „wahren“ Vätern die eigentlichen, die richtigen Väter meint und alle anderen Personen mit Vätereigenschaften (männliche Personen, die sich mit um das Kind kümmern) als nachrangige Väter betrachtet. Diese Einleitung lässt vermuten, dass Frau Clauß einem Wertekanon folgt, der nachvollziehbar und unterstützenswert ist. Die Frage ist, ob sie den Rest ihres Artikels so weit durchdacht hat, dass sie dieser Einleitung auch gerecht wird.
Die Autorin meint, dass es höchste Zeit für eine Reform des Familienrechts sei und dass der von der neuen Familienministerin Spiegel angekündigte „Paradigmenwechsel“ „revolutionäre Kraft“ entfalten würde. Das meinen wir schon seit dreißig Jahren und fordern die Konsequenzen mit revolutionärer Kraft aus dieser Forderung.
Doch wir meinen nicht dasselbe.
Meine Gedanken sollen klären, worin der Unterschied besteht im von uns schon lange geforderten Paradigmenwechsel und im von der neuen grünen Familienministerin angekündigten Paradigmenwechsel, den die Autorin wohl ebenfalls für nötig hält.
Wir erläutern schon seit dreißig Jahren, dass die Abkehr vom Schuldprinzip und die Installation des Zerrüttungsprinzips eine gewaltige Nebelbombe war, die vertuschen sollte, dass eben die Abkehr vom Schuldprinzip den Raum dafür schuf, eine Verschärfung eben dieses Schuldprinzips zu schaffen, weil jetzt nicht mehr ermittelt werden musste, wer schuldig zu scheiden sei, sondern der Schuldige wurde schon als vorgegeben angesehen: Der Mann oder Vater. Diese gewaltige Täuschung des Wählers war die erste gegen Männer gerichtete Aktion im Interesse einer ab diesem Zeitpunkt sich immer weiter steigernden Frauenförderaktion, die im Familienrecht schon längst menschenrechtswidrige Ausmaße zulasten von Kindern und Vätern erreicht hat.
Die Verurteilung Deutschlands 2010 durch den Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte mit der Forderung, endlich auch nicht ehelichen Vätern einen angemessenen Zugang zum Sorgerecht zu verschaffen, war nur die international festgestellte Spitze des Eisbergs. Und die Ereignisse um den drei Jahre andauernden Veränderungsprozess zur neuen Lösung im §1626a BGB, der so marginal war, dass er sofort wieder aus Straßburg hätte abgeschmettert werden müssen, bestätigt die menschenrechtswidrigen Abläufe in Deutschland rund ums Familienrecht. Wenn das Bundesverfassungsgericht mit erschrockener Schnelle den Mangel aus der Welt schaffen wollte, dass es selbst sieben Jahre zuvor eine Menschenrechtswidrigkeit für absolut verfassungskonform festgestellt hatte, sagt dies viel über einen Staat aus, der sich selbst als Rechtsstaat bezeichnet, im Familienrecht aber als Unrechtsstaat handelt.
Wir fordern einen Paradigmenwechsel, der
- nicht „Kindeswohl“ sagt, aber „Mutterinteresse“ meint,
- tatsächlich das Kind ins Zentrum stellt und dessen Recht auf beide Eltern bedient,
- dem Grundgesetz dadurch gerecht wird, dass nicht Mütter als Eltern erster Klasse und Väter als Eltern zweiter Klasse erkannt werden, der somit also Mütter und Väter balanciert,
- Gewalt nicht nur als männliche Eigenschaft erkennt, sondern als menschliche Form sozialen Verhaltens, das geschlechtsunabhängig und etwa gleich verteilt auftritt.
Und welchen „Paradigmenwechsel“ meint die grüne Familienministerin nach dem familienrechtspolitischen Totalschaden einer roten Dominanz im Frauen- und Justizministerium?
- Einen erweiterten Familienbegriff mit mehr als zwei sorgeberechtigten „Eltern“.
- Eine Erweiterung der biologischen Abstammung um die soziale Zuordnung.
- Das automatische Sorgerecht für eine „Zwei-Mütter-Familie“ – aber kein genauso selbstverständliches automatisches Sorgerecht für alle biologischen Väter. Auch keine selbstverständliche gemeinsame Sorge für eine „Zwei-Väter-Familie“.
- Barrierefreie Erlangung von Mutterschaft mit allen Mitteln.
In der Zuweisung der Elterneigenschaften an eine nur soziale „Mit-Mutter“ bei gleichzeitiger Verweigerung der barrierefreien Zuweisung von rechtlichen Elterneigenschaften an biologische Väter zeigt sich die Absicht, biologische Zuordnung in der Abstammung um soziale Zugehörigkeit zu erweitern, dieser gleichzustellen, ja sogar, die soziale Zuordnung als vorrangig zu sehen.
Ist der „wahre“ Vater also eine Imagination, eine Fata Morgana?
An dieser Stelle muss ich eine andere Änderung von „revolutionärer Kraft“ ansprechen:
Die Freigabe von Embryonenspende (sogar Eizellenspende?) und Leihmutterschaft.
Bisher hat niemand daran gedacht, dass das BGB in seiner auf dem römischen Recht fußenden Genese immer noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen ist. Das Paradigma des römischen Familienrechts „matrimonium semper certus, patrimonium semper incertus“ (Mutterschaft ist immer gewiss, Vaterschaft ist immer ungewiss) kann nur dadurch aufrecht erhalten werden, dass Vaterschaft sozial und rechtlich definiert ist (für jede Mutter also beliebig gestaltbar) und Mutterschaft biologisch – und damit unter den derzeit herrschenden rechtlichen Voraussetzungen konkurrenzlos. Damit werden von der Politik Vaterschaftskonkurrenzen bewusst geschaffen, während Mutterschaftskonkurrenzen ausgeschlossen werden.
Gleichstellung der Geschlechter? Was für ein Blödsinn!
Ich muss weiter erläutern:
Nehmen wir an, eine Frau ist noch verheiratet, lebt aber in Trennung bei einem anderen Mann und hat sich über einen one night stand auf der Discotoilette schwängern lassen.
(Solche Konstellationen sind nicht selten. Es gab auch schon das Groupie, das sich in der Dusche einer Münchener Fußballmannschaft nach einem gewonnenen Spiel einen nach dem anderen vorgenommen hat und ein Test musste ermitteln, wer der glückliche Vater war…)
Der Mann, der noch mit der inzwischen Mutter gewordenen Frau verheiratet ist, ist nach der rechtlichen Vermutung des §1592 BGB der RECHTLICHE Vater des Kindes, also derjenige, der zahlen muss (wenn er sich nicht erfolgreich dagegen wehrt – es gab auch schon welche, die wieder mit der inzwischen Mutter gewordenen Frau zusammengezogen sind, sich das Kind einverleibt haben und mit diesem Abstammungsbetrug glückliche Eltern wurden…). Der Mann, der als neuer Bettgenosse mit Mutter und Kind zusammenlebt, ist der SOZIALE Vater und der Mann aus der Discotoilette ist der BIOLOGISCHE Vater. Dieses Kind hat also drei Väter – wobei der aus der Discotoilette der „wahre“ Vater ist, d.h., derjenige, dessen genetische Disposition das Kind geerbt hat. Diese genetische Disposition begründet die „wahre“ Abstammung. Gerade dieser „wahre“ Vater ist aber in diesem Fall auch der am weitesten vom Kind entfernte Vater.
In §1591 BGB wird Mutterschaft biologisch definiert: Mutter eines Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.
Dringend nötig wäre, diese beiden zentralen Paragraphen in der Begründung einer Familie im Jetzt ankommen zu lassen. Für diesen Fall gibt es nur eine sinnvolle Lösung: Sowohl Mutterschaft als auch Vaterschaft werden biologisch, in diesem Fall genetisch, begründet. Das Instrumentarium haben wir schon seit einiger Zeit zur Verfügung. Damit würde tatsächlich „Abstammung“ eindeutig definiert.
Warum wurde das nicht schon längst gemacht?
Doch zunächst die Vision der Freigabe von Embryonenspende, Eizellenspende und Leihmutterschaft.
Damit hätten wir auch eine Möglichkeit, Mütter und Väter gleichzustellen. Dann könnte nämlich ein Kind nicht nur drei Väter, sondern auch drei Mütter haben – und sogar drei biologische Mütter!
Die erste Mutter ist die rechtliche, nämlich die, die das Kind geboren hat. Damit wird nach aktueller Rechtslage jede Leihmutter zur rechtlichen Mutter des von ihr geborenen Kindes. Von der zweiten Mutter stammt die Eizelle und von der dritten Mutter stammt der Zellkern, der die Erbinformation enthält.
Wie verquer unsere Haltungen sind, zeigt unser Bild vom „wahren“ Vater und von der „wahren“ Mutter:
Der „wahre“ Vater ist der biologische Vater, der auch die Erbinformationen weitergibt.
Die „wahre“ Mutter ist die Frau, die mit dem Kind schwanger war und dieses Kind geboren hat. Dabei ist diese Frau als „Gebärerin“ evtl. nur die für ihre Leistung bezahlte Leihmutter.
Wir müssen §1592 ändern, um den „wahren“ Vater auch zum Vater zu machen, und wir müssen §1591 ändern, um die Dienstleistung der Leihmutterschaft möglich zu machen.
Da aber jedes Kind ein Recht auf Kenntnis seiner biologischen Abstammung hat, müssten wir dann bei jeder Geburt automatisch einen Eltern-Gentest machen, der sowohl die genetische Mutterrolle als auch die genetische Vaterrolle für das Kind klärt.
Geburtskliniken gehen von rund 10% Geburten aus, bei denen der Vater nur meint, er sei der („wahre“) Vater, dabei hat ihm die betrügeriche Mutter einen Kuckuck an den Geldbeutel gehängt. Sie lässt also einen Putativvater für den von ihr zu verantwortenden Abstammungsbetrug bezahlen. Dass 10% aller Mütter Abstammungsbetrügerinnen sind, verdeutlicht, dass wir es in diesem Fall nicht nur mit wenigen kriminellen Ausnahmen zu tun haben, sondern dass diese kriminelle Konzeption von Mutterschaft in Deutschland systemprägenden Charakter hat.
Frauenförderung schließt ein, dass der Staat weiter Frauen wie Kinder oder Behinderte behandelt, die für die Konsequenzen ihres Tuns nicht verantwortlich sein können. Deshalb muss ein Abstammungsbetrug einer Mutter mit der Begründung ihres „Selbstbestimmungsrechts“ nicht aufgeklärt werden. Sie kann ihre Schwangerschaften also restriktionsfrei aufsammeln, wo sie will. Für die Folgen haften muss nur derjenige Mann, den der Staat als rechtlichen Vater dingfest gemacht hat.
Eine Mutter kann auch frei entscheiden, ob sie schwanger werden will, ob sie abtreiben will oder nicht, ob sie das Kind in die Babyklappe gibt oder anonym gebären will – sie kann jederzeit sagen: „Ich will aus der Nummer raus und will nichts mehr damit zu tun haben“ – ohne jede Konsequenz.
Der Vater, der als Vater dingfest gemacht wurde, hat keine Wahlfreiheit. Er muss akzeptieren und funktionieren.
Gleichstellung? Welche gigantische Volksverdummung!
Eine Mutter kann das Kind auch über 1000 km innerhalb Deutschlands dem Vater entziehen – ohne jede Konsequenz. Und wenn der Vater sein Kind treffen will, muss er als „Umgangsberechtigter“ und „Zahlungspflichtiger“ alle üblen Konsequenzen aus dem Verhalten der Mutter ausbaden, während ihr alle Fördertöpfe aus Steuergeldern offenstehen.
Gleichstellung? Welch eine Blamage für einen angeblichen Rechtsstaat!
Natürlich ist sicher, dass unsere PolitikerInnen §1591 BGB zur Mutterschaft ganz schnell ändern werden, um für Frauen weitere Wahlfreiheit zu ermöglichen – bei möglichst wenig Verantwortung für die Folgen. §1592 wird wohl bleiben, um Männer als Väter weiter beliebig dominieren und verpflichten zu können. Das macht die staatliche organisierte Form von Prostitution mit dem Staat in der Zuhälterfunktion aus.
Und welche Folgen hat die weitere Einbeziehung von sozialer Elternschaft als gleichwertigen Ersatz für biologische Elternschaft?
Der Kindesbesitz bleibt bei der Mutter (die Frage ist nur, bei welcher Mutter, wenn Zell-, Zellkernspende und Leihmutterschaft freigegeben wird), während eben diese Mutter jeden biologischen Vater problemlos gegen sukzessive soziale Väter austauschen kann. Ich kenne schon viele Kinder, die inzwischen schon zum dritten Mann „Papa“ sagen.
Die Folge:
Wahlfreiheit für Mütter, der unangefochtene Kindesbesitz an Mütter und beliebige Dominierung und Haftbarmachung von Vätern bei gleichzeitigem beliebigem Kindesentzug.
Gleichstellung?
Wann gibt es neben dem Frauenrat endlich den ebenso autonomen Männerrat? Wann sind Interessen von Männern nicht mehr von den Bröseln vom Tisch der Frauenförderung abhängig? Wann haben wir endlich eine gemischte Doppelspitze in einem Familienministerium, das kein Frauenministerium, sondern tatsächlich ein Familienministerium ist?
Was schreibt Frau Clauß?
„Es ist richtig, wenn die neue Regierung offenbar ernsthaft versucht, sich vom Ideal und den damit verbundenen Privilegien für vermeintlich konventionelle Familienformen zu lösen. Zumal keiner Familie Geld oder Liebe weggenommen wird, damit andere mehr davon haben.“
Keiner „Familie“ wird Geld oder Liebe weggenommen.
OK. Aber was ist mit den Vätern, denen Geld und Kind von den Müttern weggenommen werden?
Warum hört für die Autorin jenseits von den Privilegien für das eigene Geschlecht die Denkfähigkeit auf?
Und warum ist kein männlicher Schreiberling fähig, zumindest im eigenen Interesse denkfähig zu sein?
Die erste Reaktion auf diesen Artikel kam von einer Großmutter väterlicherseits:
(Sie wohnt in Frankreich und fuhr alle 2 bis 4 Wochen nach Deutschland zum BU mit ihrer Enkelin)
Danke dass Du kämpfst, dass Ihr kämpft!
Ich selbst fühle mich inzwischen angesichts dieser mir so absolut widerstrebenden und auch wirklich FALSCHEN, meiner Ansicht nach menschenverachtenden Entwicklungen in Deutschland, paralysiert und resigniert!
Nach 5 Jahren privatem Drama macht mich dieser Wahnsinn wirklich fertig und dazu zerstört es nachhaltig unsere Familie und schadet eindeutig meiner Enkelin, wie auch anderen Kindern.
Sie ist außer von ihrer Mutter von ihrer Familie komplett abgeschnitten, also mütterlicher Willkür total ausgeliefert!
„Mama allein genügt ja“ – oder?
Was soll dazu das blöde 1 Mal im halben Jahr „nette“ Skypen, was zur Selbstrechtfertigung („sie soll ihre Oma kennen“…) dienen soll?
Das arme Kind darf dann 1 Stunde lang Faxen mit Omi am Smartphone machen…. TOLL! Flach, sinnlos!
Und wenn ich dieses Endlosdrama sehe, sogenannte Familienberatung und wie die inzwischen unsere Familie in diese Richtung (allein der Mutterwunsch zählt, denn Mutters Wille ist das Gesetz!) drängen, sie schädigt, unmöglich macht… das ist mit Worten nicht auszudrücken.
Ja, ich denke, diese ganze Entwicklung ist ein Verbrechen an den Kindern!
Und ich bin irgendwie vor Entsetzen und Empörung fast erstarrt.
Mein Sohn hat inzwischen vor lauter „Männchen-machen“, und wie du sagst „ohne Arsch in der Hose“, und in der trügerischen Hoffnung, dass er IRGENDWANN als Vater mal akzeptiert wird (statt weiter endlos hingehalten zu werden), wenn auch ganz entmannt….. in der einsamen Situation verzweifelnd, eine in meinen Augen kranke schreckliche Entwicklung durchgemacht, wobei er grundsätzlich „freundlich“ bleibt….
Ist es ein Wunder, wenn er das Groteske der von ihm gewaltsam erlebten Abgrenzung vom Kind an anderer Stelle rauslässt?
…Corona-Leugner, Verschwörungsanhänger…. AFD-zugewandt!
Es ist einfach unsagbar und unerträglich!
Die endlose Qual, wie er es selbst stets seit Jahren unaufhörlich gegenüber dem Beratungsträger und dem Jugendamt benennt, hat ihn einfach krank gemacht.
So ist er in einen Projektionsprozess geraten. Er kann auf einmal „nicht zulassen, dass meine Enkelin mit mir, ihrer Oma, alleine ist“- obwohl, oder weil er ja in Wirklichkeit rein gar nichts zu melden hat im Hinblick auf deren Umgang.
Damit die Kindesmutter als Heilige dasteht, hat er mir gegenüber plötzlich eine wirklich paranoide, kranke Beziehung entwickelt. Ohne jedweden Anlass, von einem Tag auf den andern. Das Jugendamt hat deswegen sogar verlangt, dass er sich therapieren lässt … aber was soll das denn bringen, wenn die Ursache nicht beseitigt wird?
Und: Der Staat bezahlt und bezahlt und bezahlt: Familienberatungen, Begleiteten Umgang, Mutterunterstützung….
Wenn man da nicht wild wird…. und inzwischen wird meine Enkelin 5 Jahre alt und hat viele brennende Fragen und wird wohl mit einigen Lügen hingehalten!
Zu erleben, dass das ja gar kein Einzelfall ist, macht es dazu noch viel, viel schlimmer!
Und dann diese neue politische Richtung – dieser grüne Polit-Tussi – Alptraum!
Es ist derzeit für mich so gut wie unmöglich, meinem Sohn weiter beizustehen oder überhaupt normal mit ihm zu reden und auch mit meiner Enkelin weiter den von ihr selbst sehr erwünschten „Umgang“ (immer noch und das in komplett für Kinder untauglichen Meeting-Räumen des Beratungsträgers) wahrzunehmen, für den ich bisher 2 Mal wöchentlich nach Deutschland gekommen war….
Und meine Enkelin fragt mich, warum ich nicht mehr komme, denn sie fand es einfach toll, wenn wir etwas zusammen machen konnten, und sie spüren konnte, dass ihre Oma sie lieb hat, wenn auch nur unter krass erschwerten (Scheiß-)Bedingungen….
Ich nehme mich also derzeit ganz raus und hoffe, dass mein Sohn von diesem unerträglichen Weg (gesellschaftlich) herunterkommt.
Es ist, persönlich, grausam schlimm, aber gesellschaftlich, wie Du schreibst, eben auch.