Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Rang des übergeordneten Gewissens unseres Staatswesens und wird als über allen Niederungen menschlicher Abgründe stehend dargestellt. Nichts erscheint so unfehlbar und unabhängig wie das deutsche Bundesverfassungsgericht.
Was tut sich aber nun wirklich unter den roten Roben?
Es schmerzt, den naiven Kinderglauben an die hehre Autorität des BVerfG wie den an den Nikolaus aufgeben zu müssen, wenn man erkannt hat, dass dieser Anspruch nichts als ein Werbe-Fake unseres demokratischen Staatswesens ist. In diesem Kontext fabuliert die Staatsmacht im Chor mit allen gleichgeschalteten Medien in Trump’scher Manier. Egal, wie abenteuerlich erlogen eine Geschichte ist, man muss sie nur genügend oft wiederholen, um etwas kleben zu lassen. Und wenn die Geschichte nicht abenteuerlich erlogen ist, dann genügt, wenn man sie notorisch am eigentlichen Tenor vorbei interpretiert.
Die von mir während meiner Tätigkeit als Trennungs-Coach erlebten relevanten Abläufe betreffen vornehmlich 4 einzelne Tatbestände:
- Die Entscheidung des BVerfG vom 29.01.2003 in Verbindung mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 03.12.2009, dass diese Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes die Qualität einer Menschenrechtsverletzung hat („Zaunegger-Urteil“). Das BVerfG korrigierte seine Entscheidung von 7 Jahren zuvor mit einer neuen Entscheidung vom 21.07.2010.
Kritik dazu: Günter C. Burmeister
„Grundrechtliche Inhalts- und Schrankenbestimmung durch private Hand?“
- Die Entscheidung des BVerfG vom 17.11.2023
- Die Übernahme einer männerdiskriminierenden Richterin in den Stab des BVerfG
- Das Referat von Frau Baer vom BVerfG am 20.04.2018 im Karlsruher Rathaus
Im Fazit zu meinem Artikel „Frauenförderung und Demokratie“ vom 30.07.2016 formulierte ich:
„Ich stelle fest, dass Frauenförderung schon lange zur Gefahr für unseren Rechtsstaat geworden ist und dass sich in diesem Kontext Parlamente, Gerichte bis hoch zum BVerfG, Leitmedien und viele andere Institutionen bis auf die Knochen öffentlich blamiert haben.“
Die internationalen Blamage-Einfuhren, die sich das deutsche Bundesverfassungsgericht selbst zugemutet hat, begründen diesen Artikel.
- Die Entscheidung des BVerfG vom 29.01.2003 zum Sorgerecht nicht ehelicher Väter
LINK zur Entscheidung
Das Bundesverfassungsgericht baute seine Argumentation auf einer Vermutungskaskade auf:
- Eine Mutter in Deutschland ist immer „gut“ und wird ihr Sorgerecht NIE aus egoistischen Gründen missbrauchen.
- Eine Mutter in Deutschland darf die Macht haben, über die Zuweisung an oder die Aberkennung von Grundrechtseigenschaften für den Vater ihres Kindes zu entscheiden.
- Eine Mutter in Deutschland, die den Vater geheiratet hat, bejaht damit seine Eignung als Sorgerechtsträger. Eine Mutter, die mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratet ist, ist von der Unfähigkeit des Vaters zur Sorge für das Kind überzeugt.
- Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Entscheidung der Mutter Verfassungsrang hat und nicht nachgeprüft werden muss.
Es genügt einfacher Menschenverstand, um zu erkennen, dass diese Vermutungen nichts weiter als Blödsinn darstellen.
Warum tut sich das deutsche Bundesverfassungsgericht die internationale Blamage an, einen solchen Blödsinn zu erlassen?
Cui bono?
Nutznieserin dieser Entscheidung ist die organisierte Frauen- und Mütter-Förderszene, die damit einen beachtlichen Lobbyerfolg eingefahren hat.
Was heißt das?
- Sind die Lobbyistinnen der Frauen- und Mütterförderszene inzwischen so sehr auch beim BVerfG infiltriert, dass sie Entscheidungen für selektive Wählergruppen steuern können?
- Ist das gesamte BVerfG inzwischen so weit ideologisch feministisch dominiert, dass sie arrogante Machtentscheidungen treffen, die bewusst menschenrechtswidrig sind und die Erlasser glauben, dass das einfach hingenommen werden müsste?
- War das BVerfG so ideologisch angefixt und dabei so nachlässig, dass sie meinten, den Feministinnen einen fetten Happen auftischen zu können – und keiner merkt das?
- War sich das BVerfG bewusst, dass sie damit gegen Menschenrechte und damit gegen die deutsche Verfassung verstoßen und meinten aber, so etwas diesem Staat zumuten zu können, weil seine Entscheidung eine profeministische Guttat darstellt? Das BVerfG als edle Ritter?
Was auch immer – das BVerfG beschmutzte damit sich selbst und diesen Staat.
Diese dümmliche Schandtat wurde dann auch mit entsprechender knapp 7-jähriger Verspätung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als das erkannt, was es schon bei der Erstellung der Entscheidung war: Eine Menschenrechtsverletzung.
- Die Entscheidung des BVerfG vom 17.11.2023
Einer umgangsboykottierenden und die Kinder manipulierenden Mutter wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und auf den Vater übertragen, wogegen die Mutter eine Verfassungsbeschwerde einlegte.
Das BVerfG gab dieser Beschwerde statt.
Die Begleitumstände zu dieser Entscheidung sind HIER nachzuvollziehen.
Der Autor RA Josef Mohr stellt fest:
„Obwohl diesen Ausführungen des BVerfGs keinerlei Bindungswirkung zukommt, haben sie dennoch eine enorme Ausstrahlungswirkung. Viele Leute, die gegen die Erkenntnisse der Forschung zur Eltern-Kind-Entfremdung Sturm laufen, gehen momentan mit den Ausführungen des BVerfGs geradezu hausieren. Sie nutzen jede Gelegenheit, die vorliegenden Forschungsergebnisse zu Parental Alienation als vom BVerfG widerlegt zu bezeichnen.“
„Damit versteigen sich die Richter doch tatsächlich zu der Behauptung, dass es keine manipulierenden Elternteile im Zusammenhang mit Kind-Eltern-Entfremdung gäbe. Dies sei ja alles nur „angeblich“, also nur von den Vertretern des PA-Konzepts fälschlich behauptet.
Es tut weh, dass man über die Lippen bringen muss, dass unserem höchsten deutschen Ge-richt, in der Hüterin der Verfassung, die damit auch den Schutz der Familie gewährleisten soll, offensichtlich behauptet wird, es gäbe keine manipulierenden Elternteile.“
„Wenn ein maßgeblicher Politiker ein derart gravierendes Fehlverhalten an den Tag gelegt hätte, wie es sich in der hier angegriffenen Passage ausdrückt, wären sofort Rufe nach seinem Rücktritt laut geworden und ein anschließender Rücktritt wäre von der Sache her auch un-umgänglich gewesen.
In der Industrie hätte ein Verantwortlicher, der ein derartiges Fehlverhalten an den Tag legt, mit einiger Sicherheit sofort seinen Posten räumen müssen.
Seit der Entscheidung des BVerfG ist nahezu ein Jahr vergangen, ohne dass Maßnahmen wegen des dargestellten Fehlverhaltens bekannt geworden sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die drei unterzeichnenden Richter selbst und bewusst dieses Fehlverhalten an den Tag legen wollten, also vorsätzlich, oder ob der wissenschaftliche Mitarbeiter ihnen dieses Problem quasi untergeschoben hat. Richter des BVerfGs müssen wissen, was sie beruflich tun und was sie in dieser Verantwortung unterzeichnen. Dafür werden sie berufen und dafür werden sie bezahlt. In unserem Rechtsstaat darf sich niemand darauf berufen, er habe doch nur unterschrieben. Es fragt sich, ob das BVerfG die Selbstheilungskräfte hat, die die vorliegende Situation erfordert.“
Warum übernimmt das BVerfG Narrative und Mantras der Frauen- und Mütterförderszene pauschal und direkt, ohne sie zu hinterfragen?
Ich stelle dieselben Fragen wie oben bei 1. unter „Was heißt das?“
Ist die ritterliche Bedienung von feministischen Partialinteressen wirklich wert, den Rechtsstaat und die Bindung an die Menschenrechte zu opfern?
- Die Übernahme einer männerdiskriminierenden Richterin in den Stab des BVerfG
Vielleicht ist meine Interpretation von der radikalfeministischen Infiltration des BVerfG doch angemessen?
In meinem Aufsatz zu den Abläufen um einen Strafbefehl einer Richterin gegen einen Vater aus dem Jahr 2007 und deren Übernahme in den Stab des BVerfG sind Strukturen zu erkennen, die diese meine Annahme bestärken.
Nachzulesen HIER.
- Referat von Frau Baer vom BVerfG am 20.04.2018 im Karlsruher Rathaus
Anlässlich des Festaktes zu den Europäischen Kulturtagen am 20.04.2018 hielt Frau Prof. Dr. Susanne Baer vom BVerfG die Festrede.
Ich hörte sehr engagiert zu. Sie forderte zur Diskussion auf.
Ich nahm sie beim Wort und sprach sie nach ihrer Rede an.
Sie verwies mich auf den schriftlichen Weg – auf dem sie dann wegen Zeitmangel abwimmelte.
Der Schriftwechsel ist HIER zu verfolgen.
FAZIT
Wer noch irgendwie an einen Rest von Rechtsstaat in Deutschland geglaubt hat, dem wird dies von Hiobsbotschaft zu Hiobsbotschaft ausgetrieben.
Ich kann den resultierenden Frust nicht mildern.
Was bleibt, ist, die eigene Verantwortung als Bürger und Wähler in diesem Staat ernst zu nehmen und auf dem Boden einer wenigstens ideell vorhandenen Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit ALLES demokratisch Mögliche zu nutzen, um wenigstens etwas mehr Menschenwürde und ethische Verortung wirken lassen zu können.
29.10.2024
Und natürlich ist riada von den radikalen Mütterrechterlinnen in die offene Falle getappt, was ich vorhergesagt hatte. Ihre Mail heute an mich:
„Wann begräbst du endlich deinen Frauenhass????“
Die Anzahl der Fragezeichen, die keine Sachaussage sind, sondern ihre Befindlichkeit beim Schreiben offenbaren, ist von ihr.
Ich habe Abläufe beim BVerfG geschildert. In welchem Satz zeigt sich ein angedichteter „Frauenhass“, den alle Frauen in meiner direkten Umgang lachend verneinen würden?
„Niemand darf Frauen und das, was sie tun, kritisieren – darin zeigt sich allein Frauenhass.“
riada, bist Du Dir für einen solchen Blödsinn nicht doch zu wenig dämlich?