Wir werden ihre persönliche historische Verantwortung in die Geschichtsbücher bringen
Eine etwas bissige Glosse
Dieser Artikel ist relevant für Wahlentscheidungen von Vätern und Müttern
Wortprotokoll der Redebeiträge am 15.03.2018 im Bundestag:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19020.pdf
Seite 106 – 115
Videos der Redebeiträge:
Wolfgang Kubicki Bundestagsvizepräsident 1/11
Katrin Helling-Plahr FDP 2/11
Mechthild Heil CDU-CSU 3/11
Sanja Amalie Steffen SPD 4/11
Nicole Höchst AFD 5/11
Katrin Werner Die Linke 6/11
Katja Keul Bündnis90 – Die Grünen 7/11
Marcus Weinberg CDU-CSU 8/11
Esther Dilcher SPD 9/11
Andrea Lindholz CDU-CSU 10/11
Wolfgang Kubicki Bundestagsvizepräsident 11/11
Katrin Helling-Plahr, FDP
vertritt den Antrag ihrer Partei zur Einführung des „Wechselmodells“ als gesetzliches Leitbild
„Nun geht es Maries und Maximilians Eltern wie etwa 40 Prozent der Ehepaare in diesem Land: Sie trennen sich und wollen sich scheiden lassen.
Welches Leitbild sieht der Gesetzgeber für diese Situation vor?“
Katrin Helling-Plahr benutzt zur Einführung in die Thematik nicht den Begriff „Regelfall“, sondern den Begriff „Leitbild“.
„Unser BGB geht davon aus, dass sich ein Kind nur bei einem Elternteil gewöhnlich und dauerhaft aufhält,
(Andrea Lindholz [CDU/CSU]: Falsch!)
bei nur einem Elternteil tatsächlich lebt,
(Andrea Lindholz [CDU/CSU]: Auch falsch!)
während es den anderen Elternteil im Rahmen von Umgangskontakten besucht.“
Andrea Lindholz von der CDU/CSU widerspricht per Zwischenruf.
Ihre Aussage, dass im Residenzmodell das Kind seinen „gewöhnlichen“ Aufenthalt eben NICHT bei einem Elternteil hätte, zeigt eine ideologisch determinierte Haltung, die den realen Abläufen nicht entspricht.
Wer die anwaltlichen Äußerungen von „KindesbesitzerInnen-VertreterInnen“ in familialen Verfahren liest, muss sich immer wieder Formulierungen wie diese antun:
„Die Mutter hat schließlich umfangreich Umgang gewährt!“
Gemeint ist immer wieder, dass der Vater mit dem Kind alle 2 Wochen für einige Stunden „Besuchskontakt“ haben darf, der von einer quasi fürstlich allmächtigen Verfügungsmachtinhaberin dem ihr untertanen Vater in ihrer gnädigen Huld „gewährt“ wird.
Katrin Helling-Plahr hat eine solche Situation sehr vorsichtig und wohlwollend in Worte gefasst. Die Realität ist weit grausamer.
Dass dies eine Andrea Lindholz von der CDU/CSU nicht nachvollziehen kann und dass ihr ideologisch motivierter Einspruch sie zwischenrufen lässt, macht erkennbar, welche Realitätsvorstellungen die von uns gewählten Politikerinnen im Bundestag politisch wirksam werden lassen und mit wie wenig Sachverstand und Kenntnis der tatsächlichen Abläufe diese Politikerinnen für uns, von uns beauftragt und von unserem Geld bezahlt, unsere Interessen vertreten.
„Der Vater zahlt deshalb auch für sie Unterhalt. Finanziell wird es auch bei ihm sehr eng.“
Frau Helling-Plahr ist nachsichtig und unterlässt es, die tatsächlich wirksamen Abläufe bloßzustellen. Die gesamte Wahrheit besteht darin, dass gerade derjenige, der das Residenzmodell bezahlt, vom Staat in die Steuerklasse 1 gesteckt wird, was bedeutet, dass seine Finanzierung einer bilokalen Familie als Hobbyausgabe eines Singles gewertet wird.
Außerdem werden die Milliardenströme an Unterhalt in den Armutsberichten vertuscht und tauchen nicht auf.
„Das Kindeswohlprinzip ist und bleibt das Maß aller Dinge. Es muss stets im Einzelfall geschaut werden, welche die beste Lösung für das Kind ist.“
Frau Helling-Plahr erklärt, dass eben nicht eine Pauschallösung für jeden Fall gelten soll, sondern dass das Kindeswohlprinzip (so fatal dies auch immer wieder wirkt) und die Einzelfallprüfung weiter von Bedeutung sind.
Was PolitikerInnen der anderen Parteien aus dieser Passage verstanden haben, werden wir danach erfahren.
„Wir wollen, dass das Wechselmodell, wenn die Eltern keine andere einvernehmliche Regelung treffen, bei der Betreuung von Kindern nach der Trennung der Eltern zum Regelfall wird.“
Erst an dieser Stelle fällt der Begriff „Regelfall“. Was damit gemeint ist, wurde vorher erklärt.
Wie dies missverstanden werden will, kann ebenfalls danach erfahren werden.
„Sprich: Der Wechselmodell-Begriff ist nicht streng paritätisch, sondern flexibler zu interpretieren.“
Das ist klar verständlich. Für alle? Auch für ideologisch gesteuerte ParlamentarierInnen? Wir werden sehen.
Mechthild Heil, CDU/CSU
„Die allermeisten Eltern in Deutschland schaffen es auch im Falle einer schmerzhaften Trennung, einvernehmlich ein Betreuungsmodell zu vereinbaren, ein Betreuungsmodell, mit dem die Kinder und die beiden Eltern gut leben können.“
Was Frau Heil nicht berücksichtigt, ist, dass viele im Residenzmodell von Entsorgung bedrohte Elternteile von ihrer Rechtsvertretung gesagt bekommen, dass sie sich mit einer weitgehenden Entsorgung zufriedengeben sollen, weil das vom Staat allen übergestülpte Residenzmodell ihnen keine Chance lässt. Und Frau Heil meint zu diesen:
„Diesen Eltern gebührt unsere Anerkennung, weil sie sich in einer schwierigen Situation selbst zurücknehmen und das Wohl des Kindes oder der Kinder an die erste Stelle stellen.“
Wo bleibt die Rücksichtnahme des allein mit Verfügungsmacht ausgestatteten Elternteils im alle zwangsbeglückenden Residenzmodell?
Und die gesamte CDU/CSU-Fraktion applaudiert dazu.
Es ist wohl klar, an welcher Stelle ausgegrenzte Elternteile bei der nächsten Wahl ihr Kreuz nicht machen werden.
„Nur über diese seltenen, verfahrenen, zerstrittenen, perspektivlosen Konstellationen beraten wir als Gesetzgeber und eben nicht über Fälle von Eltern wie die von Marie und Maximilian, die Sie eben geschildert haben, in denen alles wunderbar läuft und man sich einigen kann.“
Diese „seltenen“ Konstellationen überfordern immerhin das Heer von FamilienrichterInnen in Deutschland und nähren eine ganze Industrie von Professionen milliardenstark – und das zu einem hohen Prozentsatz aus Steuergeldern. Eine sechsstellige Anzahl von Gerichtsverfahren sind Auswirkungen dieser „seltenen Konstellationen“ jährlich.
Welche Kompetenz hat eine von uns gewählte Volksvertreterin mit einer solchen Aussage mit volksverdummender Qualität? Dieser Aussage von Frau Heil schließen sich an:
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN.
„Schon beim ersten Blick auf diese schwierigen Familiensituationen muss doch jedem klar sein: Darauf kann man nicht mit einem Regelfall antworten. Man kann diese Fälle nicht über einen Kamm scheren.“
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN
Da hat Frau Heil durchaus recht.
Aber warum wird dann trotzdem allen Einzelfällen schon seit Jahrzehnten das Residenzmodell aufgezwungen?
Wie weit reicht die Erkenntnisfähigkeit der von uns gewählten und bezahlten PolitikerInnen, wenn sie auf diese Weise an den realen Abläufen vorbei argumentieren?
„….auch wenn das (Residenz-)Modell immer noch das meistgelebte in Deutschland ist.“
Ja, warum denn, Frau Heil?
Weil uns die Politik mit eben diesem Modell seit Jahrzehnten zwangsbeglückt und uns dies gewaltsam überstülpt – was diejenigen, die uns dies zumuten, notorisch bemänteln.
„Die Auswirkungen des Wechselmodells auf die Kinder werden zurzeit auch wissenschaftlich untersucht.“
Nein, Frau Heil.
Das wird nur in Deutschland „zurzeit“ wissenschaftlich untersucht. International gibt es dazu schon über 50 Studien.
Aber da deutsche Eltern und deutsche Kinder ganz anders funktionieren als alle anderen Eltern und Kinder der Welt, brauchen wir eine PETRA-Studie, die schon während ihrer Laufzeit politisch beschädigt wurde. Das Studiendesign wurde bei laufender Studie machtpolitisch verändert, ohne den wissenschaftlichen Beirat einzubeziehen. Er wurde wohl nicht einmal informiert.
Was sich PolitikerInnen mit unserem Geld leisten – nur, um Ideologien durchzusetzen – hat Qualitäten, für die die Öffentlichkeit endlich sensibel werden muss.
„…einige wichtige Voraussetzungen“ müssten erfüllt sein, damit das Wechselmodell funktionieren könnte.
„Für dieses wirklich kostenintensive Modell müssen die nötigen Finanzmittel zur Verfügung stehen“
Dies ist ein weit verbreitetes Argument, das einfach erfunden wurde und keiner ernsthaften Untersuchung standhalten würde. Immer wieder wird als das schlagkräftigste Argument das zweite Kinderzimmer genannt, das erst im Wechselmodell vorgehalten werden müsste.
Ich kann aus meiner umfassenden Kenntnis von 2500 Fällen von ausgegrenzten Elternteilen berichten, dass die meisten ausgegrenzten Elternteile – obwohl ihr Engagement allein als Hobbyausgabe gewertet wird – trotzdem ein Kinderzimmer vorhalten.
Die Kosten von Residenzmodell und Wechselmodell sind weitgehend gleich – nur die Verteilung der Kosten auf die Eltern, die durch das Wechselmodell beide arbeiten können, ist anders.
Wer natürlich nicht arbeiten will, will für sich den lukrativen Part des Residenzmodells.
„…und die Eltern müssen in einem konstruktiven Kommunikationskontakt zueinander stehen“
Warum erfordert 55/45-Wechselmodell mehr Kommunikation als ein 65/35-Residenzmodell?
Eine miese Kommunikations-Qualität stresst ein Kind in beiden Modellen gleichermaßen.
Warum will das von den von uns gewählten und bezahlten PolitikerInnen, denen ein leistungsfähiger Wissenschaftlicher Dienst zur Verfügung steht, nicht erkannt werden?
Sonja Amalie Steffen, SPD
„In aller Regel ist es in Deutschland immer noch so, dass die Kinder nach der Trennung bei einem Elternteil leben und von dem anderen in der Hinsicht versorgt werden, dass Umgang ausgeübt wird. Das ist das sogenannte Residenzmodell.“
Also hat Frau Steffen erkannt, dass unser Staat allen Eltern und allen Kindern ein Modell aufzwingt?
„…denn bei einem Wechsel fehlt irgendetwas immer – sei es der Turnbeutel, sei es die Lieblingsjeans oder seien es die Schulsachen.“
Als Argument gegen das Wechselmodell ist dies einfach nur Blödsinn.
Beim erweiterten Umgang im Residenzmodell gibt es mehr Wechsel, weshalb dieses Argument eben FÜR das Wechselmodell sprechen müsste.
„Wenn es um Kinder geht, dann kann es aber keine Regelfälle geben. Das individuelle Kindeswohl – und nicht das Vorliegen eines Regelfalls – ist absolut entscheidend.“
Wenn Frau Steffen das erkannt hat, warum meint sie dann, müsste allen Eltern und Kindern der Regelfall des Residenzmodells aufgezwungen werden? Wo bleibt da der einfache Verstand?
„Für das Kind kann das Wechselmodell wirklich schrecklich sein, nämlich zum Beispiel dann, wenn es jeweils zur Hälfte der Zeit bei völlig zerstrittenen Elternteilen wohnt und immer dann, wenn es sich bei dem einen Elternteil aufhält, hört, wie furchtbar der andere ist…“
Wie schrecklich muss es für ein Kind sein, wenn es im Residenzmodell beständig vorgeführt bekommt, dass der zweite Träger seiner eigenen Identität als bedeutungslos, als untertan, als schlecht und kriminell abgewertet wird? DAS ist auf jeden Fall der Regelfall im Residenzmodell, wie ich dies täglich in typischen Fällen in der Beratung und als Beistand beim Jugendamt oder vor den Gerichten erfahre.
„Ich habe übrigens auch Ihren Begriff „multilokale Trennungsfamilie“ nicht verstanden.“
Hat in diesem Fall der Wissenschaftliche Dienst versagt? Noch nichts von der „Multilokalitäts-Studie“ des DJI gehört?
„Was ist, wenn das Kind von geliebten Halbgeschwistern zu lange und zu oft getrennt wird? Was ist, wenn es die neue Stiefmutter oder den neuen Stiefvater überhaupt nicht leiden kann und überhaupt nicht mit ihr oder ihm klarkommt? Was ist, wenn es ein Papa- oder ein Mama-Kind ist? Was ist letztendlich, wenn die Kinder 12, 13, 14 Jahre alt sind?“
Liebe Frau Steffen, dann gilt die Einzelfallprüfung, von der Frau Helling-Plahr am Anfang der Debatte redete. Absichtlich weggehört?
Es ist, vernünftig denkend, schwer erträglich, solche Ausführungen – zumal im Deutschen Bundestag – ernst zu nehmen. Sandkasten wäre angemessen…
Nicole Höchst, AfD
„Die FDP reiht sich mit diesem Antrag in die Liste der naiven Staatsgläubigen ein, also in die Gemeinschaft derer, die staatlich verordneten ideologischen Konformismus als Allheilmittel sehen.“
Frau Höchst, was ist mit dem Residenzmodell, das uns allen schon seit Jahrzehnten in sturem Glauben an „ideologischen Konformismus als Allheilmittel“ aufgezwungen wird?
Was ist mit dieser „totalitären Zwangsbeglückung aller in der Betreuungsfrage zerstrittenen Eltern“?
„Aber nicht ein abstraktes Modell der Gleichheit zwischen Mutter und Vater sollte ausschlaggebend sein, sondern die konkreten Bedürfnisse der Kinder sollten im Vordergrund stehen: Gerechtigkeit statt Gleichmacherei.“
Das Pendant zur „Gleichmacherei“ ist das Kindeswohl? Wir erfahren, dass das Pendant zur „Gleichmacherei“ das Lernziel jedes Kindes sein muss, dass nur ein Elternteil für es zuständig ist und dass der andere ein unbedeutender Zahlesel und entrechteter Blödmann ist. So erfahre ich dies in den meisten Verfahren vor den Familiengerichten.
„Kaum ein Elternteil kann sich vorstellen, auf längere Sicht zwischen zwei Lebensmittelpunkten zu pendeln. Was sich kein Erwachsener ernsthaft längere Zeit antun möchte, wird hier dem Kind als sein „Menschenrecht“ aufoktroyiert. Geht es noch?“
Was dem Kind „aufoktroyiert“ wird, ist die Trennung seiner Eltern. Alles Weitere ist eine Konsequenz dieses Gewaltaktes gegen das Kind.
Oder ist die Trennung ein bewusster Akt der frauenrechtlich opportunen Lufthoheit über das Kind? Und soll mit der Ablehnung des Wechselmodells nur versteckt die Verfügungsmacht der Mutter über das Kind und in der Folge die nicht verhinderte Verfügungsgewalt der Mutter über Vater und Kind als zwangsbeglückende politische Maßnahme durchgesetzt werden?
„Es gibt erhöhten Abstimmungsbedarf beim Wechselmodell – das können wir so ganz kühl betrachten – und somit einen steten Quell für immerwährende Streitigkeiten, die sich auf das Kindeswohl wie Gift auswirken“
Wenn frau – ganz kühl betrachtet – eine Prämisse erfindet und daraus schließt, ist das dann einleuchtend? Ich muss wieder fragen: Warum sind Streitigkeiten in einem 65/35-Residenzmodell kindeswohltauglicher als in einem 55/45-Wechselmodell?
„Auch wird es mit der AfD keine Experimente mit Kindern geben. Nichts anderes ist dieser Versuch von Gesellschaftsingenieuren, hier die Ideologie von der abstrakten Gleichmacherei durchzudrücken“
Warum wird dann seit Jahrzehnten mit abstrakter Gleichmacherei von Gesellschaftsingenieuren allen Eltern und Kindern das Residenzmodell als „sogenanntes Allheilmittel“ zugemutet und damit permanent mit Kindern experimentiert?
Welche wissenschaftlichen Untersuchungen zur Kindeswohltauglichkeit gab es vor der Einführung dazu? Welche Evaluationen haben in den letzten Jahren die Kindeswohltauglichkeit des gewaltsam übergestülpten Residenzmodells untersucht?
Interessant auch diejenigen, die sich dazu aus dem Fenster gelehnt haben:
Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zulasten von Kindern, Müttern und Vätern,
Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das habt ihr von der FDP noch nie gehört!
„Zu guter Letzt: Liebe sogenannte freiheitliche liberale Demokraten, dem Staat steht es keinesfalls an, Eltern – auch nicht geschiedene – zu erziehen, wie Sie es in Ihrer Antragsbegründung unverblümt fordern. Geschiedene Eltern sind in ihrer Ehe zwar gescheitert, aber dennoch mündige Bürger, die selbst entscheiden können, was für sie gut ist.“
Da ist Frau Höchst von der AfD wohl blind für die überall wirksamen Realitäten. Es stimmt schon, dass nicht alle geschiedenen Eltern „erzogen“ werden müssten. Aber sicher ist auch, dass die meisten Eltern in Trennungsauseinandersetzungen zumindest partiell erziehungsunfähig sind. Und viele – gerade „kinderbesitzenden“ – Elternteile sind narzisstisch und völlig unfähig, die durch sie ausgeübte Verfügungsgewalt überhaupt erkennen zu können. Davon könnten UmgangspflegerInnen, VerfahrensbeiständInnen, GutachterInnen und RichterInnen Romane schreiben.
Und genau an dieser Stelle ist das Wächteramt des Staates gefragt.
Gerade das ist aber wieder eine völlig neue und katastrophal desolate Baustelle….
Katrin Werner, Die Linke
„Dass Eltern miteinander reden, ist Voraussetzung dafür, dass es nicht zulasten der Kinder geht. Ein Wechselmodell funktioniert nämlich nur dann, wenn viel gemeinsam organisiert wird und gut miteinander geredet wird.“
Ich habe das Gegenargument schon mehrfach genannt und möchte mich nicht wiederholen.
„Sind Erwachsene hochzerstritten – das wurde schon gesagt –, geht es immer zulasten der Kinder.“
Ja, richtig! Und das nicht nur im Wechselmodell!
„Im Übrigen habe ich noch eine Frage. Wie soll eigentlich ein Wechselmodell funktionieren, wenn Eltern noch nie zusammen gewohnt haben?“
Wie soll eigentlich ein Wechselmodell funktionieren, wenn die Mutter das Kind abtreiben oder in die Babyklappe legen wollte?
Wie war das mit der eingangs referierten Einzelfallprüfung? Auch weggehört?
„Es kommt nicht darauf an, wie häufig und wie lange ein Kind bei einem Elternteil ist, sondern darauf, wie stark und wie gut das Verhältnis zueinander ist.“
Dann meine ich, dass die in der Schule besseren und danach gut ausgebildeten Frauen als Mütter die Verantwortung für das Erarbeiten des Familieneinkommens tragen sollten und die Väter die hauptsächliche Betreuung im Residenzmodell übernehmen.
Wenn die Mutter dann alle zwei Wochen einige Stunden Besuchszeit auf qualitativ hohem Niveau verbringt, reicht das doch. Oder? Hat dann der Vater nicht umfangreich genug Umgang gewährt?
„Sie verwechseln den erweiterten Umgang mit dem Wechselmodell.“
Das ist eine schwierige Sache, mit der auch viele Fachkundige ihr Problem haben.
Aber vielleicht hilft die Inanspruchnahme des Wissenschaftlichen Dienstes und das Erlernen der Unterscheidung der Definitionen von Wechselmodell national und international weiter. 60/40 Residenzmodell und 60/40 Wechselmodell ist ein gewaltiger Unterschied. Da hilft die beschränkte deutsche Definition nicht.
Katja Keul, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Denn es erfordert eine hohe Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,…“
Ein Argument wird nicht dadurch automatisch besser, dass es Frauen wiederholen.
„Deswegen funktioniert das praktisch auch so selten, nämlich in weniger als 5 Prozent der Trennungsfamilien.“
Falsch, Frau Keul. Es „funktioniert“ deshalb praktisch so selten, weil Sie im Bundestag ein Theater mit inszenieren, das unwürdig ist. Es zeigt die rein ideologisch geprägte Abwehr einer Verbesserung der deutschen Familienrechtspraxis. Diese rein deutsche Atmosphäre, die gewalttätige Durchsetzung des Residenzmodells als Regelfall gegen jede Vernunft – das ist der Grund, warum andere Staaten weiter sind als wir in Deutschland mit unseren 5%.
„Diese Belastung ließe sich aber noch einmal erheblich steigern, würde man zerstrittenen Eltern eine wechselseitige Betreuung des Kindes gegen den Willen eines Beteiligten auferlegen, obwohl die erforderliche hohe Kooperationsfähigkeit gar nicht vorhanden ist. Das wäre ein echter Albtraum für das Kind.“
Da der Missbrauch von gesetzlichen Instrumenten durch Mütter eine wesentliche Komponente des familiengerichtlichen Alltags ausmacht – ohne jede Sanktionierung, muss festgestellt werden:
Jede Mutter hat damit die Möglichkeit, Streit zu schüren oder einfach nur Hochstrittigkeit durch Kommunikationsverweigerung zu simulieren, um damit ihre egozentrischen Absichten gegen das Kind gewaltsam durchzusetzen. Hochstrittigkeit als kalkulierte Verfahrensstrategie. Die Kommunikationsfähigkeit wäre vorhanden, wenn sie nicht durch die Kommunikationsunwilligkeit der Mutter aufgehoben wäre.
Und wieder als Merkaufgabe für den Wähler:
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN
„Bei manch einem besonders engagierten Vertreter des Wechselmodells werde ich den Verdacht nicht los, dass die Empörung über den als ungerecht empfundenen Kindesunterhalt größer ist als die laut vorgetragene Sorge um das Kindeswohl.“
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)
Eine gute Portion Väterbashing steht jeder Parlamentarierin gut.
Aber wir merken uns das für die nächste Wahl.
Marcus Weinberg, CDU/CSU
Der erste (und einzige) Mann, der dazu reden durfte.
„120.000 Kinder erleben jährlich in Deutschland, erstens dass sich ihre Eltern streiten, zweitens dass sich ihre Eltern trennen und dass dann ihre Eltern über die Betreuung möglicherweise streiten.“
Herr Weinberg, den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages nutzen, kann helfen.
Die 120.000 sind nur die Kinder verheirateter Eltern. Hinzu kommen die Kinder nicht verheirateter Eltern. Und das sind in verschiedenen Gebieten Deutschlands bis zur gleichen Anzahl Betroffener.
„Bei hochstrittigen Eltern ist das Wechselmodell schlecht. Zu diesem Ergebnis kommen auch die von Ihnen häufig angeführten Studien“
„Aber in den Studien wird auch warnend darauf hingewiesen, dass dieses Modell bei hochstrittigen Eltern und hochstrittigen Familiensituationen nicht kindeswohlstärkend, sondern kindeswohlgefährdend wirkt.“
Auch in diesem Fall könnte der Wissenschaftliche Dienst bei gründlicher Recherche wohl Erhellenderes beitragen.
„Wir haben heute eine andere Situation als vor 30 Jahren, als es nur das Residenzmodell gab.“
Heißt das, wir „hätten“ heute das Wechselmodell?
Was müssen wir von Parlamentariern halten, die uns weismachen wollen, wir „hätten“ das?
Ja, Eltern können das leben. Aber gegen das Diktat des Residenzmodells, das alle anderen Bereiche regelt: Melde-, Steuer- und Sozialrecht lassen das Wechselmodell nicht zu und Eltern müssen den Staat austricksen und Nachteile in Kauf nehmen, um das Wechselmodell leben zu können. NICHTS in unserem Rechtsstaat, der eine allein für das Residenzmodell passende Welt schafft, trägt dazu bei.
„Entscheidend ist nicht die Quantität, sondern die Qualität der Betreuung.“
Das ist interessant. Dann kann ich ja auf meinen Hinweis von oben zurückkommen: Wir tauschen einfach. Ich nehme als Vater gerne die 70% Normalzeit mit dem Kind und überlasse der Mutter die 30% Qualitätszeit. Und natürlich nehme ich dazu auch gerne noch die mindestens 100% Kindesunterhalt, die sie mir dann zu zahlen hat.
„Nicht der Elternwille zählt, sondern das Kindeswohl. Das sei auch denjenigen gesagt, die als Vertreter der Väterlobby oder der Mütterlobby dieser Debatte zuschauen.“
Und das Kindeswohl als Adelung der Egomanie von KindesbesitzerInnen ist sehr brauchbar.
Was meinten die OLG-RichterInnen beim Familiengerichtstag 2013 zur Forderung der Präzisierung des „unbestimmten Rechtsbegriffes“ Kindeswohl?
„Um Gottes Willen, nein! Wir würden dann ja unseren gesamten Gestaltungsspielraum verlieren!“
Esther Dilcher, SPD
„Eine gesetzliche Regelung für den Umgang des Kindes mit den Eltern findet sich bereits in §1684 BGB“
Ja…, der am meisten missachtete Paragraph unserer gesamten Rechtslandschaft…
„Im Übrigen wundert mich, dass eine freiheitlich-demokratische Partei hier ein ganz bestimmtes Modell vorgeben und den Menschen die Entscheidungsfreiheit nehmen möchte.“
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Dass Sie, Frau Dilcher, eben das machen und dass ihre Partei als freiheitlich-demokratische Partei der gesamten Gesellschaft das Residenzmodell aufdrückt und damit den Menschen die Entscheidungsfreiheit nimmt, ist durchaus in Ordnung?
„In der Mehrzahl der Fälle ist es so, dass die überwiegende Betreuung durch einen Elternteil und der Umgang des anderen Elternteils an Wochenenden und einzelnen Wochentagen leider immer noch die Regel ist, weil die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen es heute gar nicht anders zulassen.“
Dass diese Regel uns allen zugemutet wird, ist richtig. Dass nach Ihrer Interpretation die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (immer noch) allein dafür verantwortlich sein sollen, zeigt, dass Sie nicht geeignet sind, unsere Gesellschaft als unsere gewählte Vertreterin weiter zu entwickeln.
Andrea Lindholz, CDU/CSU
Fachanwältin für Familienrecht
„Wenn man Ihrem Antrag folgte, hätten Eltern auch Anspruch darauf, ein vier Monate altes Kind von Anfang an hälftig zu betreuen, selbst wenn sie noch nicht einmal zusammengelebt haben.“
Auch Frau Lindholz scheint am Anfang bei der Einzelprüfung nicht zugehört zu haben.
In der abschließenden Verweisung in die Ausschüsse möchte die LINKE die Federführung im BMaaM (Bundesministerium für alle außer Männer) verankert wissen. Alle anderen setzen die Verweisung in die Ausschüsse unter Federführung des Justizministeriums um.
Meine abschließende Haltung:
Weder Dummheit noch Ignoranz noch Nichtwissen schützen vor Verantwortlichkeit.
Auch nur der bewusste oder unbewusste Anschein von Dummheit, Ignoranz oder Nichtwissen schützt vor Verantwortlichkeit?
Zwei wesentliche Täuschungen der Allgemeinheit durch die RednerInnen im Bundestag prägten diese Debatte:
- Alle verschwiegen, dass das Residenzmodell eben auch ein Modell ist, das bisher allen Kindern (und Vätern) übergestülpt wurde und dessen Kindeswohltauglichkeit nie geprüft wurde und aus ideologischen Gründen auch nicht geprüft werden darf. Es gab weder eine wissenschaftliche Untersuchung vorher noch je eine Evaluation seit der Einführung. Damit wurde das Residenzmodell als „totalitäre Pauschalbeglückung“ allen Trennungsfamilien verordnet. Auf die Prüfung der Kindeswohltauglichkeit wurde aus ideologischen Gründen verzichtet. Das, was viele RednerInnen den Verfechtern des Wechselmodells jetzt vorwarfen, machen und verteidigen sie selbst schon seit Jahrzehnten.
- Die Rednerin der FDP sprach zunächst von „Leitbild“. Alle anderen verstanden nur „Regelfall“.
Jedem, der Doppelresidenz als „Regelfall“ ablehnt, muss entgegnet werden, dass die Einzelresidenz („Residenzmodell“) ohne jede Forschung politisch als Regelfall definiert wurde. Damit wird regelmäßig dem Kind ein Elternteil und einem Elternteil das Kind weitgehend entzogen. Einen solchen tiefen menschenrechtswidrigen Eingriff als „Regelfall“ politisch ohne jede Prüfung auf Kindeswohltauglichkeit einfach gewaltsam umzusetzen, bedeutet eine totalitäre Umsetzung von ideologisch politischen Zielen.
Wie politisch diese gewaltsame Umsetzung einer Regelfall-Doktrin ist, zeigt die hartnäckige Verweigerung jeder noch so vernünftigen Veränderungsabsicht, die unsere politische Kultur prägt. Die Statements am 15.03.2018 im Bundestag zeigen dieses Vortäuschen einer Ahnungslosigkeit gegenüber den tatsächlich wirksamen Abläufen. Mit der Verweigerung jedes „Regelfalls“ wird versucht, die herrschende Regelfall-Ideologie mit allen Mitteln zu bemänteln.
Außerdem zeigt die Praxis, dass es keine Mechanismen gibt, die Missbrauch durch den hauptsächlich betreuenden Elternteil verhindern, womit der Missbrauch zur Regel wurde.
LINK-Empfehlung zu einem externen Kommentar
Das Leid von Kindern als Geschäftsmodell