Rede bei der KUNDGEBUNG des VAfK Karlsruhe
anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10.12.2010
Immer wieder begegnet uns im Zusammenhang mit unserer Arbeit die Sozialpädagogische Familienhilfe.
Sie wird über das Jugendamt eingerichtet, kontrolliert und bezahlt.
Ihre Aufgabe ist die Unterstützung von Müttern, die für eine gewisse Zeit überfordert sind und sowohl Haushalt als auch Erziehungsarbeit mit den Kindern absolut nicht auf die Reihe bekommen.
Im Grund ist die Familienhilfe auf Zeit angelegt und ist Hilfe zur Selbsthilfe.
Grundlage für die Arbeit der Familienhilfe ist der vom Jugendamt festgestellte Bedarf und die Bereitschaft der Mutter, evtl. auch die Bereitschaft des gemeinsam sorgeberechtigten Vaters, die Hilfe anzunehmen und mit ihr zu kooperieren.
Erforderlich für die Aufnahme der Arbeit der Familienhilfe ist ein Hilfeplangespräch im Jugendamt, bei dem alle Beteiligten den Bedarf, die Aufgabe und das Ziel der Familienhilfe in gewissen Zeitabständen formulieren.
Nach meinen bisherigen Informationen umfasst eine etwa wöchentlich 10-stündig tätige Familienhilfe einen Jahresetat von mindestens 30.000 Euro.
In vielen Fällen, in denen mir die Familienhilfe begegnete, konnte ich auf den ersten Blick keinen wirklich einleuchtenden positiven Effekt erkennen. Ich habe das aber immer der Tatsache geschuldet, dass ich keinen näheren Einblick hatte und gab deshalb meiner beschränkten Einsicht die Schuld an der mangelnden Erkenntnis.
Inzwischen hatte ich die Gelegenheit, in zwei Fällen einen weiter gehenden Einblick zu erhalten. Ich konnte nicht nur mit den Betroffenen intensiv über die Praxis der Familienhilfe in diesen Fällen sprechen, sondern es kam zu meiner Teilnahme am Hilfeplangespräch, zu Gesprächen mit den organisatorischen Trägern der Familienhilfe und zu Gesprächen mit der Jugendamtsleitung über die Vorgehensweise dieser Familienhilfen im Besonderen.
Der erste Fall ist der von Johannes
Johannes kam vor etwa zwei Jahren zu mir. Er wohnt in einem Dorf im weiteren Umland von Karlsruhe, ist dort erfolgreicher Geschäftsmann und politisch aktiv.
Im Rahmen eines Aufenthaltes in Lettland lernte er in einem Restaurant die Bedienung Ludmilla näher kennen und die beiden verliebten sich.
Er stellte an ihr und ihrer Familie schon Verhaltensweisen fest, die ihm nicht gefielen, schrieb dies aber der Lebensweise in Lettland zu und war zuversichtlich, dass sich so etwas in einem deutschen Umfeld schon positiv verändern könnte.
Seine Freundin wurde ziemlich überstürzt schwanger und er organisierte ihre Übersiedlung zusammen mit ihrem Sohn aus einer vorherigen Beziehung nach Deutschland.
Johannes besorgte Ludmilla einen Job, damit sie ordentlich sozialversichert war und vermittelte ihr einen Sprachkurs als Eingliederungshilfe.
Er kümmerte sich um ihren Sohn und konnte dessen Eingliederung in der deutschen Schule so positiv begleiten, dass er sich zu einem guten Schüler entwickelte.
Schnell stellte sich aber heraus, dass Ludmilla keinen besonderen Ehrgeiz entwickelte. Sie brach den Sprachkurs ab, hatte keine Lust, zu arbeiten und stellte sich auch als nicht fähig heraus, wenigstens den Haushalt souverän zu meistern.
Zu allem Übel zeigte sie sich in hohem Maß alkoholabhängig.
Nach der Geburt wurde sie immer wieder – auch zusammen mit dem Kleinkind – in verschiedensten Graden angetrunken bis zum Vollsuff in der Öffentlichkeit gesehen.
Anstatt die Fähigkeit ihres Partners zu schätzen und mit ihm eine funktionierende Einheit zu bilden, warf sie ihm vor, dass er so viel arbeiten würde. Sie meinte, eine Freundin von ihr würde hier in Deutschland mit einem Hartz IV-Empfänger zusammen leben und zusammen hätten sie allein an Sozialhilfe so viel Geld, dass sie nicht nur eine Wohnung zusammen hätten, sondern auch alle Annehmlichkeiten eines modernen Haushaltes. Sie würden gut leben und bräuchten nicht zu arbeiten. Sie erwartete von ihm, dass er dieses Muster mit ihr lebe, was für Johannes absolut nicht in Frage kam.
Immerhin schaffte es Johannes, mit der Mutter beim Jugendamt das Gemeinsame Sorgerecht zu etablieren.
Als Ludmilla die ersten heftigeren konfrontativen Szenen in der Wohnung abgezogen hatte, Johannes bei Festen in der Öffentlichkeit auf peinliche Weise im Vollsuff blamiert hatte und auch schon mal die Vokabel „Frauenhaus“ fallen ließ, fand Johannes zum VAfK Karlsruhe.
Ich erklärte ihm, dass sein Fall in ein absolut gängiges Muster passen würde und ich konnte ihm drastisch begreiflich machen, was ihm bevorsteht. Ludmilla wird eines Tages mit dem Kind ins Frauenhaus ziehen, wird ihn als Gewalttäter darstellen und er würde ab diesem Zeitpunkt Mutter und Kind finanzieren müssen – mit aller Wahrscheinlichkeit ohne Kontakt zu seinem eigenen Kind.
Die Frauen-für-Frauen-Heferinnen-Szene würde jede Unfähigkeit der Kindesmutter ignorieren und ihn für die Folgen ihrer Defizite allein verantwortlich machen.
Johannes wollte das nicht glauben. Als politisch aktiver Mann vertraute er unserem Rechtsstaat und hielt ein solches Horrorszenario für absolut unrealistisch.
Nach einer Woche meldete er sich wieder und teilte mir mit, dass er bereit wäre, meine Prognosen für möglich zu halten. Ab diesem Moment war er immer einen Schritt weiter als die Mutter seines Kindes.
Ludmilla half Johannes bei der Lösung dadurch, dass sie eines Tages ohne das Kind das Haus verließ, mit der Absicht, länger weg zu bleiben und irgendwo anders unter zu kommen.
Entsprechend vorinformiert konnte Johannes nun die nächsten Schritte umsetzen.
Wir formulierten einen Antrag ans Familiengericht auf Übertragung des Alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf Johannes. Grundlage war die verschiedentlich bezeugte Alkoholabhängigkeit von Ludmilla und ihr unproduktives Lebenskonzept, das zur Erziehung von zwei Kindern in Deutschland einfach völlig ungeeignet war. Johannes konnte seinem Kind bedeutend mehr an Persönlichkeit und erzieherischer Begleitung bieten.
Johannes war anwaltlich nicht vertreten und ich war zum Verhandlungstermin beruflich verhindert. Johannes wurde von mir darauf vorbereitet, seine erste familiengerichtliche Verhandlung allein durchzustehen.
Und es war eine absolut besondere Show. Sie dauerte 4 Stunden, während denen eine profeministische Jugendamtssachbearbeiterin und die Anwältin der Mutter Johannes mit Dauerfeuer belegten und in niederträchtiger Art und Weise attackierten. Da wurde Johannes auch schon mal als Schande für diese Gesellschaft bezeichnet, der mit der Mutter seines Kindes in einer Art und Weise umgehen würde, die seine moralische Minderwertigkeit erkennen ließe.
Der Richter griff nicht ein und ließ die makabre Szene auf sich wirken. Johannes war von mir gut vorbereitet und wusste, dass er sich nicht provozieren lassen dürfe. Er blieb beharrlich und eindringlich bei seiner Argumentationslinie und beantwortete die niederträchtige Vorgehensweise der beiden Frauen nicht auf demselben Niveau.
Anscheinend imponierte das dem Richter so sehr, dass er ihm zwar nicht das Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht gab, aber den vorläufigen Hauptaufenthaltsort des Kindes.
Für einen nicht ehelichen Vater ist das ein beachtliches Ergebnis eines familiengerichtlichen Verfahrens und erregte unter Insidern einiges Aufsehen.
Ab diesem Moment war Johannes wie Pferdemist auf der Autobahn. Er spürte von allen Seiten heftigen Gegenwind. Alle Vertreterinnen der Professionen ließen ihn spüren, dass so etwas wie er in unserem System nicht vorgesehen sei.
Das Jugendamt richtete sofort eine Familienhilfe für die Mutter ein.
Damit wurde vom Jugendamt beabsichtigt, die Verhältnisse systemkonform umzukehren, denn die Mutter war ja schließlich bereit, Hilfe anzunehmen.
Man muss dazu wissen, dass ein Vater absolut untadelig sein muss, um vielleicht die Chance zu haben, sein Kind zu sich zu bekommen. Eine Mutter muss nicht untadelig sein. Sie muss nicht einmal gut genug sein. Absolute Unfähigkeit reicht immer noch, wenn sie bereit ist, Hilfe anzunehmen.
Wir argumentierten aber damit, dass der Vater keine Familienhilfe braucht, weil er völlig souverän in der Lage ist, Kind und Beruf gleichzeitig zu meistern, während die arbeitslose Mutter, die alle Zeit für Haushalt und Kind zur Verfügung hat, eine Familienhilfe braucht, um den Alltag zu gestalten. Allein dieses Faktum spricht deutlich dafür, dass die Verhältnisse so bleiben müssen, wie sie zur Zeit sind. Die Mutter kann zwar umfangreich Umgang mit dem Kind haben, aber der Hauptaufenthaltsort des Kindes muss beim Vater bleiben.
Zur Familienhilfe wurde eine Verfahrenspflegerin bestellt.
Bald stellte sich heraus, dass es Johannes nun mit 5 Frauen zu tun hatte, die alles versuchten, ihn abzusägen.
- Die Sachbearbeiterin des Jugendamtes brachte eine Zeugin, die vom Alkoholabusus der Mutter berichtet hatte, dazu, ihre Aussage zurück zu nehmen.
- Die Verfahrenspflegerin behauptete, mit „den Eltern“ gesprochen zu haben, gab aber nur Meinungsäußerungen der Mutter ans Familiengericht weiter, die seitenlange Stories über ein Monster von Vater waren.
- Die Familienhilfe beobachtete Übergaben des Kindes von der anderen Straßenseite mit dem Fernglas und bearbeitete zusammen mit der Kindesmutter deren inzwischen 13-jährigen Sohn, damit dieser gegen Johannes aussage.
- Die Anwältin der Kindesmutter nutzte ihre guten Kontakte in die Karlsruher Staatsanwaltschaft, um Johannes mit Strafanzeigen und Hausdurchsuchungen zu überziehen, deren Grundlage einfach nur Behauptungen von Ludmilla waren.
- Und Ludmilla ersann das Märchen vom Diebstahl von höher wertigem Spielzeug durch Johannes, was ihr dieser entwendet haben sollte. Diese Geschichte wurde sofort und ohne jede tatsächliche Ermittlung von Staatsanwaltschaft und Polizei geglaubt. Das Tischfußballgerät, das Johannes gehört und das auf seinem Grund und Boden einen ganzen Winter im Freien stand, das Johannes im Frühjahr als defekten Müll abtransportierte, was danach von Ludmilla als Diebstahl bezeichnet wurde, dieses wertlose Stück Müll befindet sich heute noch als angebliches Beweisstück in Polizeigewahrsam. Es war immerhin eine Durchsuchung der Geschäftsräume und der Wohnung von Johannes durch 3 Autobesatzungen Polizei wert.
Johannes spricht inzwischen nicht mehr vom Rechtsstaat und ist überzeugt, dass die Horrorstories, die ich ihm einmal prophezeite, von der Realität bei weitem übertroffen wurden.
Die Familienhilfe haben wir in diesem Fall nicht als kompetente sozialpädagogische Hilfe kennen gelernt, sondern ausschließlich als Mittel, einer prekären und defizitären Mutter den Kinderbesitz garantieren zu wollen.
Wenn ich einer wirklich hart arbeitenden deutschen Hausfrau erzähle, wie in diesem Fall mit unseren Steuergeldern umgegangen wird, erzürnt sich jede darüber und meint, dass sie auch einmal eine aus Steuergeldern finanzierte Putzhilfe verdient hätte, die mit ihr Kaffee trinkt und sie mit ihrer A-Klasse zum Shoppen fährt.
Ein Highlight unserer Beratungspraxis sind Manne und Dany
Manne lernte auf den Philippinen Maggy kennen und holte sie aus ihren Verhältnissen nach Deutschland. Was sie vorher machte, verdrängte er.
Sie brachte einen Sohn mit nach Deutschland, dem sie erzählt, sein Vater sei tot. Manne weiß, dass das nicht stimmt.
Planmäßig wurde Maggy schwanger. Sie heirateten. Nach weiteren planmäßigen drei Jahren trennte sie sich von Manne und entzog ihm seine Tochter.
Aus dieser Zeit stammt eine heftige Medienserie zu dieser Trennungsgeschichte. Maggy ist ziemlich aggressiv und attackiert ihre Kinder regelmäßig verbal und körperlich. Sie ist das, was man gewalttätig nennt und prügelt ihre Kinder regelmäßig, was seit Jahren von allen Personen im Jugendamt, beim Familiengericht, bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft, überhaupt von allen gesetzwidrig ignoriert wird.
Eines Tages stellte der Kinderarzt von Mannes Tochter an ihr Schnitt- und Stichverletzungen fest, wusste schon, dass mütterliche Gewalt von allen zur Reaktion eigentlich verpflichteten Personen hartnäckig ignoriert wird und wandte sich an die Presse. Es gibt etwa ein Dutzend Presseartikel zu diesem Fall, zwei Sendungen von „Brisant“ und einen Beitrag der Landesschau.
Trotzdem mauschelte das Familiengericht eine Verhandlung, in der alle Kritik an der Mutter ausgeschlossen wurde, und in der das Jugendamt mit dem Familienrichter die gewalttätige Mutter weiterhin als Kinderbesitzerin bestätigte.
Um weiteren Exzessen vorzubeugen, wurde aber eine Familienhilfe installiert.
Inzwischen hatte Maggy Danny kennen gelernt. Sie ließ sich von ihm schwängern und hatte damit das 3. Kind vom 3. Vater.
Danny erlebte aus der Innenansicht der Beziehung mit, wie Maggy mit Manne, dem Vater ihres zweiten Kindes umging.
Da Maggy wegen ausstehenden Mietzahlungen die Wohnung gekündigt wurde, überredete sie Danny, mit ihr umzuziehen. Danny renovierte die alte Wohnung, renovierte die neue Wohnung und richtete diese auch auf seine Kosten ein.
Beim Verlegen der letzten Teppichbodenleiste eröffnete ihm Maggy, dass sie fühle, dass ihre Liebe zu ihm jetzt nachgelassen hätte und dass sie eine Trennung wünsche.
Bis diese tatsächlich vollzogen wurde, kam es zu abenteuerlichen Szenen im Haus.
Als z.B. Maggy das Telefon aus der Wand riss und dies Danny über den Schädel zog, kam die Polizei und nicht die Täterin, sondern das verletzte Opfer Danny musste die Wohnung verlassen, allerdings mit seiner nur wenige Monate alten Tochter. Die Begründung für den Platzverweis formulierte ein Polizeibeamter: Er fragte Danny, ob der denn das „Frauenschutzgesetz“ nicht kennen würde….
Die ganze Zeit über war fast jeden Tag die Familienhilfe im Haus, die nicht verhindern konnte, dass Essensreste wochenlang in der Küche vor sich hin schimmelten und dass die Kinder von der Mutter weiter permanent misshandelt wurden.
Richtiger muss man formulieren, dass die Familienhilfe dies alles gar nicht verhindern wollte. Die Unfähigkeit der Mutter, einen Haushalt zu führen, wurde von der Familienhilfe zum tolerierbaren kulturellen Unterschied definiert und die Gewalttätigkeit der Mutter teils eben diesem abweichenden kulturellen Hintergrund geschuldet, teils der Mutter als entschuldbares Erziehungsmittel verziehen.
Im Protokoll des Hilfeplangespräches berichtete die Familienhilfe stets, dass alles in Ordnung sei, sie würden den Fall ja „engmaschig“ begleiten.
Und wenn Danny dem Leiter der Familienhilfe mitteilte, dass in diesem Fall doch glattweg gelogen würde, meinte dieser, was er meine, wem vor Gericht denn wohl eher geglaubt werden würde, dem betroffenen Vater oder ihm, dem Leiter der Familienhilfe.
Der erste Sohn von Maggy, der schon in der Hauptschule nicht beschulbar war und deshalb in einer Förderschule untergebracht wurde, musste diese inzwischen verlassen, weil er eine Mitschülerin krankenhausreif geprügelt hatte und gegen den Rektor tätlich wurde.
Das war aber kein Problem. Der Leiter der Familienhilfe ist auch in der Leitung des Kinderheimes und nahm den Jungen sofort auf.
Im Protokoll des Hilfeplangespräches steht aber, dass auch in schulischer Hinsicht alles in Ordnung sei. Schließlich würde ja die Familienhilfe das Ganze „engmaschig begleiten“.
Nachdem Manne und Danny zum ersten Mal bei unseren Beratungsabenden nebeneinander anwesend waren, beschlossen wir, uns der Angelegenheit etwas intensiver zu widmen.
Wir stellten fest, dass diese gewalttätige Mutter inzwischen seit 6 Jahren Familienhilfe erhält und dass sie damit allein an Familienhilfe schon 150.000 bis 200.000 Euro an Steuergeldern erhalten hatte. Und das ohne jeden positiven Effekt.
Diese Mutter hat den deutschen Steuerzahler insgesamt an
- Sozialleistungen
- Familienhilfe
- Beratungsleistungen
- Prozesskostenhilfe
- und sonstigen barwerten Hilfen
schon mindestens eine halbe Million Euro gekostet. Und das ohne jeden positiven Effekt für irgend jemanden – außer für die Mutter, die es sich leisten kann, von der Familienhilfe als Taxiservice zum Shoppen gefahren zu werden und auch ansonsten recht gut ohne Arbeit leben kann.
Und wenn Danny mit Maggy zusammen seine Tochter zum Arzt begleitet, ist natürlich auch die Familienhelferin dabei, die beim Verlassen des Warteraumes und vor dem Eintreten in die Behandlungsräume Danny mitteilt, er solle jetzt besser gehen, denn schließlich sei ja die Mutter die Hauptbezugsperson und sie würde das mit der Mutter schon erledigen.
Inzwischen haben wir als Präzedenzfall erreicht, dass diese Familienhilfe abgelöst wurde.
Darüber hinaus wollen wir aber die Funktionsweisen unseres Systems an diesem Beispielfall weiter enttarnen.
Da inzwischen eine Gutachterin in diesem Fall eingesetzt wurde, die für uns ebenfalls kein unbeschriebenes Blatt darstellt und da ja immer noch die Leiche mit der alten Medienkampagne im Keller liegt, die vom Familiengericht damals einfach weg gewischt wurde, verspricht das Ganze noch ziemlich spannend zu werden.
(Nachtrag:
Inzwischen ist der älteste Sohn von Maggy im Heim.
Die von der Mutter immer wieder verprügelte ältere Tochter ist beim Vater.
Daraufhin hat die „Gut“-achterin der Mutter eine „hohe erzieherische Kompetenz“ bescheinigt, um ihr wenigstens die Verfügungsgewalt über die jüngste Tochter zu sichern.
Aber auch das hielt nur ein gutes Jahr.
Inzwischen ist auch die jüngere Tochter beim Vater.
– Und eben das wollte unsere mütterzentrierte Trennungsmafia verhindern…)
Auch in diesem Fall erlebten wir die Familienhilfe als parteiische Helfershelferin für die egoistischen Interessen der Mutter.
Auch hier wieder war die Familienhilfe allein dazu da, einer prekären und defizitären Mutter den Kinderbesitz zu sichern.
Und sie achtete darauf, diesen Fall als eigene lukrative Einnahmequelle möglichst lange zu erhalten. Auch ohne jeden wirklich positiven Effekt.
Wir haben Hinweise, dass mit dieser Masche in der Zusammenarbeit von Jugendamt, Familienhilfe und Kinderheimen Milliarden an Steuergeldern mutwillig und völlig sinnlos in den Sand gesetzt werden.
Nicht nur das: Sie werden ausgegeben, um gegen die betroffenen Väter und gegen das beste Interesse der betroffenen Kinder allein die subjektiven egoistischen Befindlichkeiten von Müttern zu pflegen, die Kinder dabei auch lebenslang zu schädigen und aus dieser perversen Vorgehensweise ein schmutziges Geschäft auf Kosten des Steuerzahlers zu betreiben.
Wir fordern:
- Familienhilfe muss immer und allein vorübergehende Hilfe zur Selbsthilfe sein
- Familienhilfe muss sich um das Vertrauen aller Beteiligten bemühen und muss alle Beteiligten einbinden
- Familienhilfe muss einer Kontrolle von außen unterliegen