Fall 1
Nach Ende einer Beziehung mit Kind greift sich die Mutter als Kindesbesitzerin das Kind und blockiert nach dem Start einer Folgebeziehung alle Kontakte des Kindes zum Vater. Als dieser mit einer Folgebeziehung wieder Vater wird, läuft der Umgangsboykott als Programm.
Alle Versuche des Vaters, den positiven Kontakt zu seinem Kind aufrecht zu erhalten, scheitern.
Mutterwohl statt Kindeswohl ist der Leitgedanke aller familiengerichtlichen Aktionen.
Beteiligte: in den Kindschaftssachen/Verfahren ab Juni 2020
- Eheleute mit Kind 2 (geb. 5/2021), (Vater von Kind 1 und 2)
- Mutter mit Kind 1 (geb. 3/2015, Schulkind 1. Klasse) (wieder in Beziehung lebend)
- AG 1 Richter (seit 2002 Richter)
- AG 2 Richterin
- JAmt
- Verfahrensbeiständin (für Kind 1 und 2)
- Elternberatung, ehemalige Mitarbeiterin JAmt
- 9. Verfahrensbeistand RA für Kind 2
- Therapeutin für Kind 1
- Sachverständige Dipl. Psych.
- AnwältInnen Vater: 5+
Kind 1 und 2 haben den gleichen Vater. Der Vater hat seit dem 18.3.2021 (Kind zum Kindergarten gebracht) keinen Kontakt mehr zu Kind 1 (Umgangsausschluss, wg „unangemessen mit dem Kind über die richterl. Kindesanhörung gesprochen“ und Annäherungsverbot wg. Besuchs der Einschulung des Kindes). Die Vater-Tochter-Beziehung war nachweislich (Stellungnahmen Fam.- /Nicht-Fam.-Angehöriger u.a., Lehrkräfte) ohne irgendwelche Störungen/Belastungen, im Gegenteil eine besonders innige. Auch liegen zwei Stellungnahmen zweier Psychologen dem Gericht vor, die vom Gericht diagnostizierte „Angst vor dem Vater“ deutlich in Frage stellen.
Es gab bisher, ab 3.3.2021 drei Kindsanhörungen mit deutlichen Hinweisen auf „Fremdsteuerung“ bzw. „Hirnwäsche“ (lebensferne, nicht altersgerechte, widersprüchliche, nicht autonome Aussagen bzw. Wortnutzungen des Kindes).
Im November 2021 fanden 2 begl. „bewachte“ Umgänge (1x 20 min, 1x 60 min, mit jeweils 2 JAmts-Mitarbeiterinnen) statt, die – erwartungsgemäß – sabotiert wurden.
Kind 1 hat in 2 der 3 Kindsanhörungen vom kleinen Geschwisterchen gesprochen bzw. den Wunsch geäußert, es kennenlernen zu wollen. Das JAmt hat – auch hier, wie in den Verfahren zuvor – keine kindeswohlorientierte Unterstützung und Beratung angeboten. Es folgte ein eA- und Hauptverfahren „Umgang Geschwister“. Die Verfahrensbeiständin hat im Nachgang die Aussage des Kindes als Missverständnis dargelegt, „das Kind wolle keinen Kontakt zum Geschwisterchen, es genüge ein Foto“.
Kind 1 ist – möglicherweise – in Therapie, der sorgeberechtigte Vater erhält keine Informationen, es ist auch nicht geplant, dass er an der Therapie mitwirken darf (ist von der Verfahrensbeiständin so gewünscht).
Anzahl der bisherigen Verfahren 13 seit Juni 2020 – dreizehn – exkl. Beschwerde/Verfahren „Befangenheit d. Richters wg. Suggestiv-Fragestellung ans Kind“, Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht – und kein Ende in Sicht.
Kind 1 muss „erst mal zur Ruhe “ kommen, die typische Begründung von RichterInnen für ihre Entscheidungen. Dabei hat der Vater seit dem 18.3.2021 keinen Kontakt, also auch keine Einflussnahme auf`s Kind. Vater darf laut Richter per E-Mail Kontakt zum Kind haben, obwohl er genau weiß, dass jegliche Botschaften beim Kind nicht ankommen.
Im Jahr 2016 gab es bereits zwei Verfahren (Sorge- und Umgangsrecht) beim AG 1 nach Kindesentzug bzw. „Kindesentführung“. Spannend auch, dass das AG 1 im Dezember 2020 die Umgangsvereinbarung v. 2016 inklusive Ordnungsmittel „zum Wohl des Kindes“ gebilligt hat, das AG 2 im gleichen Monat und Jahr den Antrag des Vaters auf Ferien- und Feiertagsregelung aber nicht bearbeitet.
Erwähnt werden soll hier auch das finanzielle Desaster (Anwälte etc.) im Hinblick auf das Vermögen (bisher 5-stellige Summe), das schließlich auch den Kindern fehlt. Und da fangen einige Elternteile, getrieben durch AnwältInnen, Unterhaltsrechtsstreitigkeiten wg. z.B. 10 € mehr im Monat an?. Die AnwältInnen hätte der Vater sich sparen können, die haben lediglich mitgewirkt, Kind 1 zu entfremden.
Auf die konkrete Frage, gerichtet an den Richter, ob er Eltern-Kind- und Geschwister-Entfremdung nicht als psychische Kindesmisshandlung sieht, erhält der Vater keine Antwort.