Schon als Lehrer stellte ich fest, dass die Beherrschung der deutschen Sprache in Deutschland immer mehr Ansichtssache darstellt. Mit der Sprache kreativ umzugehen und damit auch immer wieder Unverständlichkeiten zu erzeugen, kommt zunehmend in Mode.
Seit Orthografie den Rechtschreibprogrammen der Office-Systeme überlassen wird, fällt die Unfähigkeit in der Beherrschung der Landessprache auch nur noch dort auf, wo Grammatik die dominante Rolle spielt, z.B. bei der Unterscheidung von Relativ-das und Konditional-dass. Das gilt inzwischen sogar für diejenigen, die für das Erstellen von Texten in den Medien bezahlt werden.
Was dann an gedrucktem Unsinn aus den Schreibstuben der Gerichte und Kanzleien kommt, ist immer wieder erstaunlich.
Z.B. das hier aus der suchtmedizinischen Ambulanz eines Klinikums:

Abgesehen von der schrägen Grammatik ist inhaltlich immer noch nicht klar: Hat sie jetzt in den letzten 4 Tagen getrunken oder nicht?
Selbst Laborergebnisse sind so, dass sie mehr Diskussion um das, was gemeint sein könnte, erzeugen als sie an Informationen liefern.
Deudsche Schbrache, schwäre Schbrache.
Ein Vater hat angekündigt, dass er mich als Beistand nach §12 FamFG mit in die Verhandlung bringen möchte. Die Verhandlung war am 02.07. Die Richterin verweist mich des Raumes.
Sie versendet diese Ankündigung aus Hilflosigkeit an die beteiligten Professionen, um sich Anregungen zu holen. Die Anwältin der Mutter schreibt am 04.07., dass es in diesem Verfahren nicht zur Bestellung eines zweiten Verfahrensbeistandes (nach §158 FamFG) kommen solle.
Die Richterin beschließt am 05.07. und gibt diesen Beschluss am 08.07. an die Geschäftsstelle weiter:
„Der Antrag des Antragstellers, auf Zulassung des Herrn Krieg als weiteren Beistandes nach §12 FamFG zur Verhandlung am 02.07.24, wird abgelehnt.“

Deudsche Schbrache, schwäre Schbrache.