Ich begrüße euch alle zu unserer 8. Kundgebung seit 2006 hier
– in der Stadt des Rechts
– zum Tag der Menschenrechte
– diesmal nicht auf dem Platz der Grundrechte, sondern hier auf dem Ludwigsplatz
– gegen Menschenrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht.
In den letzten Jahren gab es immer wieder Urteile gegen Eigentümlichkeiten der deutschen Familienrechtspraxis aus Straßburg.
Ob es ein gutes Zeichen ist, dass mir in diesem Jahr kein Urteil des EGMR gegen Deutschland im Hinblick auf unsere familienrechtliche Praxis bekannt wurde, wage ich nicht, als gutes Zeichen zu erkennen.
Wir wissen, dass es immer wieder Zeiten gab, in denen es trotz übler Zustände in Deutschland kein Beschwerdeführer geschafft hat, in Straßburg durchzukommen.
Außerdem kennen wir die ideologisierten Schwachstellen im deutschen FamilienUNrecht zu genau, um zu meinen, dass alle Arbeit getan sei.
Es fiel mir in diesem Jahr immer wieder auf, dass auf allen Ebenen versucht wird, die fehlende Selbstreinigungskraft unseres Systems wegzumogeln.
So wird immer wieder formuliert: Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 entschieden, dass nicht ehelichen Vätern der Weg zum Sorgerecht eröffnet werden muss.
Ja, irgendwie hat es das schon.
Wenn man aber ehrlich sein möchte, muss man schon erwähnen, dass dasselbe Bundesverfassungsgericht 7 Jahre vorher bestätigt hatte, dass kein Sorgerecht für nicht eheliche Väter durchaus verfassungskonform sei und diente sich damit der deutschen Frauenszene und den Vertreterinnen der Mütterlobby an. Erst nachdem dieses oberste deutsche Gericht aus Straßburg eine schallende Ohrfeige bekommen hatte, entschied es nicht aus eigener Überzeugung, sondern in Folge des internationalen Druckes dazu, die eigene Entscheidung von 2003 als falsch zu erkennen und gegensätzlich entscheiden zu müssen.
Das ist die Wahrheit, die seither fortlaufend vertuscht wird.
Solange diejenigen, die die Entscheidung von 2003 fällten und diejenigen, die sie als Sieg feierten und die hinter dieser Entscheidung standen, nicht öffentlich bekunden, dass sie sich geirrt hatten und klar erkennen lassen, dass sie in Zukunft dieselben Fehler vermeiden werden, hat sich die menschenrechtswidrige Situation im deutschen Familienrecht nicht geändert.
Solange wir nicht erkennen können, dass Zeiten beginnen, in denen wir die Wirksamkeit von Selbstreinigungskräften im Kontext Gesellschaftspolitik, Genderpolitik und Familienrechtspraxis feststellen, so lange werden die obersten Verfassungsrechtler Europas in Straßburg mit Deutschland ihre Arbeit haben.
In Deutschland gibt es nicht nur hin und wieder Situationen, in denen menschrechtswidrige Beschlüsse gefällt werden. Die wenigen Fälle, die in Straßburg landen, sind nur das, was man beim Anheben der Teppichecke zu sehen bekommt. Die Dreckschicht unter dem ganzen Teppich ist das, was der Öffentlichkeit verborgen bleibt und dessen Funktionsmechanismen auch immer wieder sorgsam verschleiert werden. Es ist eine gesellschaftspolitische Grundstimmung, in der Männer und Väter immer Täter sind und Frauen oder Mütter immer Opfer bleiben. Es ist eine Atmosphäre, in der zwei unschuldig in einer kriegerischen Auseinandersetzung getötete Frauen Anlass sind für die Schaffung eines „Keine-Gewalt-gegen-Frauen“-Tages, in der aber 8000 im Rahmen einer anderen kriegerischen Auseinandersetzung abgeschlachtete Zivilisten – alles Männer und nur Männer – lediglich einen Absatz in den Lexikas zum Stichwort „Srebrenica“ wert sind. 8000 Männer können den Wert von 2 Frauen nicht aufwiegen.
Was ist das für eine Gleichberechtigung?
Und wo bleibt die Gleichstellung in diesem Kontext?
Wenn sogar die SPD textet, dass man in unserem Land die Männlichkeit überwinden muss, um zu mehr Menschlichkeit zu gelangen, dann muss man begreifen, unter welcher gewaltigen Apartheit Männer in dieser Gesellschaft gesehen und behandelt werden.
Nach weit über 10 Jahren Gewaltschutzpraxis in Karlsruhe wurde jetzt endlich eine Frau mit einem Vierteldebutat angestellt, die den Job einer Täterinnenberaterin macht.
Um das überhaupt im Grundsatz erkennen zu können, hat die geballte Sozialkompetenz dieser Stadt über ein Jahrzehnt gebraucht.
Und alle Frauenorganisationen dieser Stadt haben es abgelehnt, diesen Job zu übernehmen. Klar – für diese gibt es weiterhin keine Gewalt, die von Frauen ausgeht. Und wenn jemand feststellen sollte, dass Gewalt von einer Frau ausgeht, dann kann es keine Gewalt sein, weil sie ja von einer Frau ausgeht.
So funktioniert die Logik Karlsruher Sozialkompetenz.
Und diese wird nicht von einzelnen Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeitern getragen, sondern zunächst von einem Stadtrat, in dem niemand es wagt, Fakten zu nennen, wo nur political correctness bedient wird und wo städtische Gelder an Organisationen verbraten werden, die gewaltsame Ausgrenzung praktizieren und die ihrer Aufgabe nicht nachkommen, die Verwendung dieser Gelder öffentlich zu machen, wie das Grundbedingung ist für einen weiteren Erhalt ist.
Wer das nicht glauben kann, dem kann ich gerne meinen Schriftwechsel mit der Stadt in Sachen Steuergelder für „Wildwasser“ zur Verfügung stellen.
Wenn man mitverfolgt, welche Damen im Karlsruher Frauenzirkus Vorstandsposten innehaben und welche Familien-Rechtsanwältinnen sich z.B. in dieser Hinsicht hervor tun, begreift man schnell die Logik, die diese Damen vor dem Familiengericht verfolgen. Dann ist jeder Vater schnell als Täter identifiziert und die Lufthoheit über das Kind hat diejenige Person, von der immer noch die Nabelschnur aus dem Bauch direkt in den Kopf des Kindes führt.
Welche Rolle spielt der Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs im Rahmen von Trennung und Scheidung mit Kindern?
Eine Untersuchung im Jahr 2000 in Berlin ermittelte, dass in 3,3% aller familiengerichtlichen Verfahren der Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs erhoben wird und dass dieser in rund 85% aller Fälle nicht haltbar ist.
Meine interne Statistik aus 12 Jahren Beratungstätigkeit erfasst höhere Zahlen. Diese sind aber evtl. der besonderen Auswahl der Fälle geschuldet.
Bei 200.000 Trennungen und Scheidungen mit Kindern müssen wir – vorsichtig geschätzt – von 150.000 Verfahren um Umgang oder Sorge jährlich ausgehen.
3,3 % davon sind rund 5000. 85% hiervon sind rund 4200.
Das bedeutet, dass in Deutschland jährlich über 4000 Väter zu Unrecht des sexuellen Missbrauches an ihrem Kind bezichtigt werden.
Alice Schwarzer schrieb dazu gestern in der Zeit online:
„Ja doch, selbstverständlich ist es denkbar, dass ein Mann zu Unrecht des Missbrauchs oder der Vergewaltigung beschuldigt wird! Aber es ist nicht die Regel. Zumindest nicht im Leben. In den Medien jedoch entsteht der Eindruck, es gebe fast nur Falschbeschuldigungen. Das reale Sexualverbrechen gerät dabei in den Hintergrund.“
Das ist alles. Kein Wort zur Zumutung der Falschbeschuldigung, die regelmäßig die vernichtende Zerstörung eines Lebens bedeutet.
Wenn man der Ungeheuerlichkeit einer solchen Beschuldigung näher kommen will, muss man Frauen anhören, die sich über die Beschuldigung einer Frau äußern.
Ich zitiere aus einer Zusammenstellung der Homepage muetterlobby.de:
„Vier Wochen nach dem Tod ihres Vaters saß die promovierte Architektin Angela Schmelzer zusammen mit ihrer Mutter in der Küche, als drei Polizisten klingelten. „Haftbefehl, mitkommen!“, hieß es.
An diesem Tag begann der Albtraum. Initiiert von Angelas ausgezogenem Mann, dem Vater von Mathias. Der wollte das Sorgerecht. Eine vom ihm präsentierte Zeugin behauptete, die Mutter habe sich fünf Jahre vorher in ihrer Gegenwart massiv am Sohn sexuell vergriffen, und das falle ihr jetzt erst ein. Die Vorwürfe – frei erfunden und haltlos. Und trotzdem begann ein juristischer Kampf, der bis heute nicht ausgefochten ist.
Sechs Wochen U-Haft für die Mutter folgten….. Der Vater, Arzt, animierte nachgewiesen Freunde zu Falschaussagen, behauptete in eidesstattlichen Versicherungen Dinge, die nie gesagt wurden, etwa, dass der Klassenlehrer des Sohnes eine akute Gefährdung des Kindes sehe. Der Lehrer bestreitet, das jemals gesagt zu haben. Die Vorwürfe waren trotzdem in der Welt. Schlimmer noch: Vor Gericht.
… Eine Umgangsbegleiterin unterstellt der Kindsmutter bei den Familiengutachtern „sexistische Übergriffe“ und widerruft dies später vor dem Familiengericht und vor dem Strafgericht. 1 1/2 Jahre nach der Verhaftung wird der Mutter im Strafverfahren die Zustimmung zur Verfahrenseinstellung und der komplette Verzicht auf Schadensersatzansprüche und Verdienstausfall abgepresst. Dazu muss sie noch 8.000 Euro zahlen, weil der damals 3-jährige Junge sie beim Füttern für einige Sekunden am Pullover berührt hatte, gefilmt vom Kindvater. …Das Kind darf nach der Entscheidung des Familiengerichts nicht mehr zur Mutter. Der Albtraum nimmt kein Ende.
Der Junge will nur eins: Zurück zu Mama, und er sagt dies immer wieder. Doch ebendieser Mama wurde vor der Klärung der Falschbeschuldigung die Erziehungsfähigkeit aberkannt.
….
Dass der Kindsvater die ganze Katastrophe initiiert hat, interessiert niemanden.
Der Junge wird durch die Initiierung des Vaters aus der gewohnten Umgebung gerissen, die sein ganzes bisheriges Leben prägte, er wird schwer traumatisiert, er verliert alles, vor allem seine Mutter. Seit Oktober 2011 hat auf Anordnung der Familienrichterin niemand aus der Familie der Mutter Mathias mehr sehen, sprechen oder anrufen dürfen – auch nicht Mathias Kinderfreunde, Verwandte, Nachbarn. Frau Schmelzer hat ihren Sohn seitdem nicht mehr gesehen und gesprochen. Sie kämpft weiter. Für sich. Und vor allem für ihr Kind.“
Ich erspare mir jetzt, denselben Text nochmals vorzulesen und statt der betroffenen Mutter einen der 4000 jährlich zerstörten Väter einzusetzen. Wir kennen diese Geschichten als täglichen Brechreiz in der Beratungsarbeit.
Dieser seltene Fall einer möglicherweise zu Unrecht beschuldigten Mutter scheint so spektakulär zu sein, dass er der Süddeutschen Zeitung am 02.11.2012 im Magazin einen Artikel wert war, der immerhin – in Times New Roman, 12 Punkt und bei einzeiligem Abstand, 15 DIN A4 Seiten lang ist.
Titel: Sein Wille geschehe.
Ich möchte, dass der Süddeutschen Zeitung die ungeheure Summe von 4000 jährlich zu Unrecht des Sexuellen Missbrauchs beschuldigten Väter mindestens ein einziger ebenso langer Artikel wert ist mit der Überschrift: Ihr Wille geschehe.
Die Mütter, die sich auf diese Art auf mütterlobby.de artikulieren, scheinen nicht zu erkennen, dass solche spärlich vorkommenden Beispiele nichts weiter sind als die systemimmanenten Kollateralschäden einer Rechtssystematik, die sie selbst seit Jahren pflegen und für gut heißen.
Wenn es legitim ist, in Sachen Sexueller Missbrauch jeden Vorwurf so zu behandeln, dass eher einer zu viel hinter Gittern sitzt als einer zu wenig, dann ist es in Zeiten der Gleichstellung nicht mehr als gerechtfertigt, wenn die auch unschuldig Verurteilten in gleichem Maß Mütter sind wie Väter.
Und so weit sind wir ja noch lange nicht.
Um die heute gängige Praxis zu ändern, gibt es nur zwei Möglichkeiten:
– Entweder wir werden hellhöriger dem Missbrauch mit dem Missbrauch gegenüber und bestrafen endlich auch die Falsch-Anzeigenden, unabhängig vom Geschlecht, und zwar konsequent.
– Oder aber wir warten, bis die Anzahl der zu dieser Thematik unschuldig hinter Gittern sitzenden Frauen so hoch ist, dass die Öffentlichkeit endlich Handlungsbedarf sieht.
Die Praxis, Männer grundsätzlich als Täter zu sehen und ihre Opferrolle auch dann zu ignorieren, wenn Unschuldigen das Leben zerstört wurde, ist kein Merkmal, das eine zivilisierte Gesellschaft ausmacht.
Und wenn diese Einsicht nicht verstanden werden will, dann brauchen wir offensichtlich auch mehr Verurteilungen von Frauen und damit auch einen höheren Prozentsatz von unschuldig betroffenen Frauen, damit die Akzeptanz einer ideologiefreien Betrachtungsweise wächst.
Erst am vergangenen Mittwoch war ich in einer Verhandlung beim AG Karlsruhe, in der ein Vater von seiner inzwischen erwachsenen Tochter wegen angeblichen Misshandlungen, die vor 10 bis 15 Jahren stattgefunden haben sollen, beschuldigt wurde. Diese inzwischen erwachsene Tochter hat eine stark beschädigte psychische Verfassung, die einerseits aus einer drei Jahre andauernden Drogenkarriere im Alter von 11 bis 14 herrührt und andererseits durch eine schmutzige Trennungsgeschichte mit Umgangsboykott zur zweiten, 10 Jahre jüngeren Tochter, überformt wurde. Sowas wie Normalität gibt es für die inzwischen über 20-Jährige nur durch konsequente Einnahme von Psychopharmaka.
Die logische Folge ist, dass das inzwischen erwachsene Kind seinen Groll gegen die Eltern, die für ihre Verwahrlosung als Teeny verantwortlich waren, allein gegen den Vater wendet und in scheinbar glaubwürdiger Haltung halluziniert.
Muss ich noch erwähnen, dass eine Richterin, eine Anwältin der Tochter und zwei weibliche Sachverständige am zweiten Verhandlungstag nichts als die Wahrheit wohl schon sicher vorher wussten?
Es ist die von einem Netz von Frauenorganisationen getragene Klammerung an ermogelte Pfründe, die erst die Bedingungen dafür schafft, dass Menschenrechtsverletzungen gegen Männer in diesem Land als selbstverständliche Alltagsentscheidungen wahrgenommen werden, deren Menschenrechtswidrigkeit man sogar Bundesverfassungsrichtern erst erklären muss. Und selbst dann wollen sie das nicht verstehen und man muss sie international ohrfeigen, damit sie endlich verstehen können.
In diesem Sumpf von weiblich definierten Prädispositionen wachsen eine Menge von Systemelementen, die Menschenrechtswidrigkeiten stützen.
Eine davon ist die GUTACHTER-Praxis in familiengerichtlichen Verfahren.
In den letzten Jahren gab es dazu spektakuläre Publikationen in allen Medien, die die mangelnde Qualität von Gutachten offen legten.
Die Familiengerichtspraxis ist Ausdruck der Wirkungsmechanismen unseres Systems. Und jeder Richter, jede Richterin passt sich soweit an, dass er oder sie in diesem System nicht auffällt und seine Position sichert bzw. ausbauen kann.
Nehmen wir als Beispiel den deutschen Familiengerichtstag, der alle zwei Jahre über 4 Tage abgehalten wird. Zwei Tage lang gibt es Arbeitskreise zu rund zwei Dutzend aktuellen Themen. Diese erarbeiten Empfehlungen an die Politik zur weiteren Entwicklung des deutschen Familienrechts.
Der größte Arbeitskreis war in diesem Jahr derjenige zum Wechselmodell – von uns vorzugsweise Paritätische Doppelresidenz genannt.
Dieser Arbeitskreis formulierte folgenden Beschluss:
„Die Teilnehmer(innen) des AK erkennen in der Praxis eine steigende Bedeutung der Wechselmodell-Thematik.
Die Teilnehmer(innen) des AK befürworten, bei Betreuungsentscheidungen eine Betreuung im Wechselmodell – u.a. alters- und bindungsabhängig – in Erwägung zu ziehen.
Der AK empfiehlt, sich mit den Ergebnissen aus der vorhandenen empirischen Forschung auseinanderzusetzen und begrüßt weitere Forschung auf diesem Gebiet.“
Diese Formulierung wurde von den 66 Anwesenden, unter ihnen viele Richter und Richterinnen und besonders auch Gutachter und Gutachterinnen mit 62 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen und 4 Enthaltungen verabschiedet.
Interessant ist aber, dass eben dieser überwältigend klare Beschluss des größten Arbeitskreises in den Empfehlungen des Familiengerichtstages an die Politik von der Vorstandschaft des Vereines „Deutscher Familiengerichtstag“ unterschlagen wurde. Auf jeden Fall ist er nicht mehr auf der Homepage des Familiengerichtstages zu finden.
Mit welchem Demokratieverständnis das vereinbar ist, möchte ich gerne von einer Juristin aus dem Vorstand erklärt bekommen. Es gibt Dinge, da muss man wohl Familienrichterin sein, um diese zu begreifen.
Zurück zum Phänomen „Gutachten“.
Ein Gutachter erklärte mir einmal, was für ihn das wichtigste Qualitätskriterium für die Arbeit an seinen Gutachten darstellt:
Die Wiederbeauftragung durch denselben Richter!
Damit wird klar, wie das System funktioniert.
Vom selben Gutachter habe ich ein aktuelles Gutachten vorliegen. In seiner Literaturliste sind hat er 16 Quellen genannt, von denen gerade einmal 2 aus der Zeit von nach dem Jahr 2000 stammen. 3 der Quellen sind von vor 1980.
So gesehen ist dieser Gutachter in so mancher Hinsicht auf dem Stand der Wissenschaft aus seiner Studienzeit stehen geblieben.
Dass dabei kein Gutachten, sondern allenfalls ein Schlechtachten entstehen kann, verwundert niemand.
Wenn er dann noch psychodiagnostische Testverfahren benutzt, die im Rahmen eines solchen Gutachtens absolut keine Relevanz haben und denen von geschätzten Größen der deutschen Gutachterszene die Aussagekraft von Kaffeesatzleserei zugewiesen wird, muss man sich nicht wundern, wenn die Qualität von familiengerichtlichen Gutachten in Verruf kommt.
Die Vertreterin einer Stuttgarter Gutachtenfabrik legte in Rahmen meiner Tätigkeit als Beistand vor dem Familiengericht ein Gutachten vor, in dem das Kind auf einer Seite 7 Mal mit Namen genannt wird. Interessant war aber, dass der Name 2 Mal richtig war und 5 Mal ein völlig falscher Name auftauchte.
Erklärbar ist dies nur als drag&drop-Fehler.
Eine ganze Passage aus einem Gutachten für ein anderes Gericht wurde kopiert und in dieses Gutachten eingefügt. Dabei wurde an 5 Stellen versäumt, den Namen zu korrigieren.
Interessant ist, dass auf der Frontseite dieses Gutachtens steht:
„Das Gutachten wurde von der Unterzeichnenden eigenverantwortlich erstellt und im Rahmen der Qualitätssicherung durch Frau Dr. A., Dipl .-Psychologin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Psychologische Psychotherapeutin, supervidiert.“
Wenn dieser Qualitätssicherung ein solch gravierender Fehler nicht auffällt, kann man erahnen, was es mit der Qualität in dieser Gutachterfabrik auf sich hat.
Ein anderer Vater erhielt in seinem Fall ein ähnlich prekäres Gutachten aus derselben Fabrikation. Er zerlegte dieses dann vor Gericht so, dass ein zweites Gutachten angefordert werden musste. Beauftragt wurde damit der Chef der Organisation, der sich dann für die Demontage seiner Vasallin rächte.
Das sind nur wenige Schlaglichter aus der deutschen Gutachterrealität.
Immerhin ist der Duft aus der Dreckschicht unter dem Teppich aber inzwischen so weit oben angekommen, dass im neuen Koalitionsvertrag auf Seite 154 zu lesen ist:
„Wir wollen außerdem die Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger gewährleisten und in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern.“
Jetzt sind wir alle mal so richtig gespannt, ob es ein Aufflammen von Selbstheilungskraft in diesem System tatsächlich geben sollte.
Ich werde auf jeden Fall in den nächsten Jahren davon berichten.