Keine Diskussion um ein Indiz
Wer ist Edith Schwab?
Geboren am 16.11.1949 in Penzberg (Oberbayern) als Tochter eines Studienrats
- Fachanwältin für Familienrecht in Speyer
- Fördermitglied des Frauenhauses für betroffene Frauen in Speyer
- Mitglied im „Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen“ in Speyer
- Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) e.V. (Bundesverband)
- 2009 und 2010 Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.
- Präsidentin des European Network of Single parent families
- Mitglied der SPD
Ich möchte das Lebenswerk von Frau Edith Schwab durch Einblicke in den Spannungsbogen ihrer Vita greifbarer machen:
Frau Schwab organisierte den in Pressemitteilungen dokumentierten Protest des VAMV gegen alles, was geeignet war, die Allmacht der Mütter in der deutschen Familienrechtspraxis zu unterhöhlen, insbesondere gegen alles, was die Rolle der Väter stärkte, besonders die Entwicklungen um das Gemeinsame Sorgerecht:
- Kampf gegen die Sorgerechtselemente in der Kindschaftsrechtsreform von 1998
- Kampf gegen die entlarvenden Zusammenhänge von Sorgerecht, Umgang und Unterhalt in der Proksch Studie
- Kampf gegen die Macht(missbrauchs)verluste von kinderbesitzenden Müttern durch die Verbreitung der familienrechtspraktischen Vorgehensweisen nach dem Cochemer Weg
- Gemeinsames Sorgerecht für nicht eheliche Väter ist für den VAMV ein „Grund zur Sorge“
„Das Frauenhaus Speyer hat sein 15-jähriges Bestehen zum Anlass genommen, um ein aktuell politisches Thema, das viele von Gewalt betroffene Frauen persönlich betrifft, in einer Fortbildung mit dem Titel „Verrat am Kindeswohl durch väterliches Umgangsrecht in hochstreitigen Fällen – Aktuelle Perspektiven“ aufzugreifen.“
Die beiden Referentinnen dieser Tagung im Spätjahr 2005 waren Anita Heiliger und Edith Schwab.
In der Nachtcafe-Sendung am 25.04.2003 mit Edith Schwab, M. Mattusek und Dr. Peter Walcher (VAfK) meinte Frau Schwab, dass sie als Fachanwältin für das Familienrecht aus ihrer Praxis keinen Fall kenne, in dem Mütter ihr Kind als Waffe gegen den Ex-Mann eingesetzt hätten oder die den Umgang aus reiner Bosheit boykottieren würden. „Das gibt es nicht!“ meinte sie.
Sie stellte in dieser Sendung fest:
„Nur etwa 4,5% aller nicht ehelichen Kinder erblicken das Licht der Welt in einer Situation, wo beide Eltern zusammen sind. Wenn sie sich dann einig sind, werden sie auch das GSR erklären.“
Es blieb rätselhaft, woher die Prozentzahl stammt. Wenn man bedenkt, dass sie ihre Vermutung zur Gutwilligkeit, ja, Gutmütigkeit von nicht ehelichen Müttern, die ja selbstverständlich allein aus Kindeswohlaspekten dem Vater des Kindes das Sorgerecht wie den Umgang gnädig „gewähren“ oder aber vorenthalten müssen, noch sehr frisch unter dem Eindruck des Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 29.01.2003 äußerte, nach dem „der Gesetzgeber davon ausgehen durfte“, dass Mütter immer nur im Interesse des Kindeswohls handeln, wird deutlich, wie opportun die Meinung von Frau Schwab die herrschende politische Doktrin widerspiegelt. Und genau dafür bekommt sie ja auch das Bundesverdienstkreuz.
Schwab meinte in jener Sendung auch:
„Es ist unstrittig, dass es Gewalt in Beziehungen gibt, deshalb haben wir ja das Gewaltschutzgesetz.“
Es ist wohl kein Zufall, dass sie nach der Sendung die Kindesmutter eines mit dieser Sendung verknüpften Vaters als Anwältin vor Gericht vertrat und ihn über den konstruierten Vorwurf der Täterschaft weiter von seinen Kindern fern hielt.
Frau Schwab hört sich als Interessenvertretung von kinderbesitzenden Müttern in einem Interview des SWR 1 vom 03.08.2010 im Kontext der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung zum Sorgerecht für nicht eheliche Väter – dem Horror-Szenario für Kinderbesitzerinnen – wie folgt an:
„Ja, stellen Sie sich vor, das ist doch völlig grässlich. Sie haben zufällig als Frau mal Kontakt mit einem Mann und werden schwanger, haben den nie mehr gesehen und auf einmal hat der das Sorgerecht, steht vor der Tür und sagt: „Jetzt will ich aber hier Rechte ausüben“, obwohl eigentlich dafür überhaupt keine Voraussetzungen sind. Also, der Automatismus, dass die Mutter sich dann dagegen wehren muss – die geht dann hin und will für das Kind einen Kinderausweis beantragen. Und jetzt muss sie die Zustimmung dieses Mannes, zu dem sie vielleicht keinen Kontakt mehr hat, muss sie jetzt einfordern, muss das möglicherweise einklagen.“
Der VAMV tritt unter Edith Schwab auf als militanter Kampfverband gegen unterhaltsverpflichtete und von den Kindern getrennt lebende Elternteile, ganz überwiegend gegen Väter. Ein Verband, der „Kindeswohl“ sagt, aber feudale Herrschaftsentfaltung von Müttern unterstützt, die sich als Kinderbesitzerinnen aufführen, kann Väter als gleichberechtigte Elternteile allenfalls dann akzeptieren, wenn die Mütter das wünschen; abhängig von den feudalistischen Gnadengaben der Mutter, der das Recht zugemessen wird, die Herrschaftsgabe „Kind“ in gnädigen Häppchen zuzuteilen und ihre Gnade jederzeit auch wieder zu entziehen.
Edith Schwab sind Schlagworte zu verdanken, die gesellschaftspolitische Aufgabenbereiche und durch immense Steuermittel geförderte Programme bezeichnen:
„Alleinerziehend sein ist eine Erfolgsstory“
„Einelternfamilie“
„Alleiniges Sorgerecht für Alleinerziehende“ als „Frauen-„ bzw. „Mütterrecht“
Einerseits ist „Alleinerziehend“ – dank Edith Schwab – inzwischen ein von Müttern in hohem Maß selbst gewolltes und angestrebtes Privileg. Es beinhaltet, um nicht getrennterziehend, sondern wirklich alleinerziehend zu sein, die konsequente Ausgrenzung des zweiten Elternteils, meist des Vaters.
Damit parallel wirkt die Psychiatrisierung und Somatisierung des eigenen Kindes durch die von der Mutter gewünschte Konfliktorientierung und heftige emotionale Abweisung des anderen Elternteils.
Andererseits wird diese Täterinnenqualität überdeckt und negiert durch die hartnäckige Abweisung jeglicher Verantwortung als Täterin: Eine Mutter ist von Natur aus gut und weiß allein, was das Beste für ihr Kind ist. Und so wenig der feudale Fürst seine Untertanen aus reiner Bosheit knechtete, sondern im selbstverständlichen Bewusstsein seiner gottgewollten unumschränkten Herrschaft, handeln Mütter so, als wäre alles, was sie machen, ihr „gutes Recht“. Unsere vor allem auch durch Personen wie Frau Schwab zu verantwortende Familienrechtspraxis korrumpiert Mütter und gibt ihnen das Gefühl der Unfehlbarkeit und unser Justizsystem unterstützt sie dabei und hält Mütter notorisch als strafunmündig aus dem Strafrecht heraus.
„Alleinerziehend“ ist ein Erfolgsmodell durch die Verknüpfung eines erstrebenswerten Privilegs, das die Lizenz zum Unrecht einschließt, mit einem unangreifbaren Opferstatus, was die Geldströme aus den Steuertöpfen automatisch in die eigene Kasse lenken soll.
Schwabs Lebenswerk fußt auf der Ausgrenzung des zweiten Elternteils, auf der Somatisierung von Kindern, auf der angestrebten psychischen, physischen und wirtschaftlichen Vernichtung von Vätern. Das paradoxe Konstrukt „Einelternfamilie“ macht das gesamte Dilemma Schwab’scher Logik und Programmatik deutlich.
Wenn die für diese BRD verantwortlichen Politiker meinen, dies sei die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes wert, sagt diese Verleihung mehr aus über den Zustand dieser Republik als über die ausgezeichnete Person.
„Edith Schwab ist Mutter eines 18-jährigen Sohnes, der mangels Ganztagesschulangebot im gymnasialen Bereich zwischenzeitlich ein Internat besucht.“
Ob Frau Schwab ab und zu daran denkt, dass ihr Sohn Teil der Klientel sein könnte, für deren Entrechtung ihr Lebenswerk steht?
Sicher ist, als Sohn einer solchen Mutter hätte ich Alpträume.
Es gibt Personen, die forderten bzw. dazu anmahnten, die Entscheidung, Frau Schwab das Bundesverdienstkreuz zu verleihen, wieder zurück zu nehmen. Natürlich war klar, dass eben dies nie geschehen wird.
Man kann nicht davon ausgehen, dass die BRD besser sei als sie ist. Wir haben gerade im Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Sorgerecht für nicht eheliche Väter erfahren, dass die Selbstreinigungskräfte dieses Rechtsstaates BRD nicht funktionieren und dass erst massive Abmahnung von außen Politikerinnen, Politiker und die höchsten Gerichte dazu zwingen muss, die allgemeinen Menschenrechte zu beachten.
Deshalb kann diese Verleihung nicht ein Element der Diskussion sein, sie ist ein Indiz für den Zustand eben dieser Demokratie, die nicht zu unrecht inzwischen auch als „Femokratie“ bezeichnet wird (manche meinen, „Femokratur“ wäre wahrhaftiger).
Wenn die parteiischen Rechte von Frauen und Müttern in der Lage sind, den Rechtsstaat auszuhebeln, wie dies z.B. durch die Aufhebung der Unschuldsvermutung im Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt und Missbrauchsverdacht der Fall ist, dann erfahren wir, was Femokratie bedeutet.
Unser Vaterland ist schon längst zum Mutterland geworden. Und Edith Schwab ist ein Symbol dieser Metamorphose. Dann ist die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes nichts weiter als eine logische Folge dieser historischen Faktenlage.
BRIGITTE Nr. 19, 2012, Seite 81
Die Autorin erkundigt sich, wie eine Frau, die keinen Mann, aber ein Kind haben möchte, dies am besten organisiert und ruft Frau Schwab an
Zusatz am 07.04.2016:
Edith Schwab ist als Vorsitzende des VAMV inzwischen schon Geschichte. Bei der Bundesmitgliederversammlung 2015 schied sie aus diesem Amt.
Wir stellen inzwischen fest, dass es nach der Ära Schwab endlich Kontaktmöglichkeiten über die ideologischen und geschlechtsdifferenzierenden Grenzen hinweg gibt.
Das war auch schon seit 2012 ein Wesensmerkmal der Entwicklungen. Wir konnten feststellen, dass unsere Kooperationen mit Personen aus dem eigentlich originär profeministischen Lager immer konkreter wurden und dass sich die Konfliktzonen aus der Trennlinie zwischen den ideologisch separierten Lagern in das Lager der frauen- und mütterorienierten Verbände und Gruppen verlagerte.
Dies ist keine Feststellung, die flächendeckend zutrifft – aber an der Spitze der Entwicklungen ist genau das zu detektieren.
Wir wünschen uns noch viel mehr davon – und es wird kommen. Sicher.
Somit ist mein 6 Jahre alter Kommentar inzwischen schon historisch interessant.