„Die Mutter des Kindes weigert sich jetzt auch, das Kind zum Begleiteten Umgang zu bringen. Sie hat den Umgang am Montag abgesagt. Als Grund gibt sie beim Kinderschutzbund, laut Umgangsleiterin, unser zufälliges Treffen am Spielplatz vorletzte Woche an:
Ich hatte sie zufällig in der Stadt beim Spielplatz gesehen und hatte gewartet, bis sie mit dem Kleinen den Spielplatz verlässt. Daraufhin hatte ich sie gebeten, mit mir zu sprechen, mit freundlicher Stimme – nicht bedrohlich. Sie ist panisch weggelaufen und hat die Polizei gerufen, nachdem sie sich in den Eingangsbereich einer fremden Wohnung, 10 Meter weiter, eingeschlossen hatte. Ich war ihr auf Abstand bis dort hinterher gegangen, und hatte Obiges wieder gerufen, auch über den Zaun dort hinweg. Nett, besänftigend, rational, in keinster Weise bedrohlich oder einschüchternd. Ganz gewöhnlich eben.
Obige Szene wurde vor Gericht besprochen: Ich habe angegeben, dass das Treffen zufällig geschehen sei. Ich war in der Stadt wegen der Verhandlung, die aber kurzfristig verschoben worden war. Ich hatte die Nachricht spät erhalten.
Was muss ich denn machen in einer solchen Konstellation, dass ich meinen Sohn sehen kann? Abgesehen vom vorletzten Freitag habe ich meinen Sohn seit einem Monat nicht mehr gesehen.
Die Verhandlung war bizarr, wie immer. Antrainierte Kommunikationsfloskeln, um den Vater vom Kind fern zu halten. Unprofessionelle und unlogische Einschätzungen. Ich hätte der Mutter aufgelauert. Ein Vortrag vom Richter über Wartezeiten beim Kinderschutzbund. Auf die Entgegnung meiner Anwältin über die unmögliche Lage, mit der der Mutter freier Lauf gegeben wird, nur ein Schulterzucken vom Richter, mit der Bemerkung, ‚wir machen das hier eben so‘.“