Offener Brief
- „Ein Kind braucht keinen Vater. Es kann sich ein männliches Vorbild irgendwo herholen.“
- “Warten Sie einfach 10-15 Jahre, bis das Kind erwachsen genug ist und sich freiwillig bei Ihnen melden kann, wenn es das dann noch wünscht.”
- “Stimmen Sie jetzt zu oder Sie sehen Ihren Sohn für eine sehr lange Zeit nicht mehr!”
Diese Sätze wurden mir in Verhandlungen vom zuständigen Vertreter des Jugendamts oder von der Richterschaft im Familiengericht und bei persönlichen Gesprächen mit denselben Personen entgegnet, wenn ich erklärte, dass ich nur die Chance haben möchte, für meinen Sohn ein guter Vater zu sein. Ich wurde und werde faktisch komplett von Erziehung, Beziehung, Lebenswelt und Einfluss auf meinen Sohn auf eine systematische Art und Weise durch Wechselwirkung zwischen Gerichten, Jugendamt und Beratungsstelle ausgeschlossen. Es muss betont werden, dass es keine reale rechtliche Grundlage für die entsprechenden Entscheidungen und Ausgrenzungen gibt und dass auf konstruierten Behauptungen Beschlüsse erwirkt werden, die primär zum Ziel haben, meine Beziehung zu meinem Sohn zu zerstören.
Ich habe mich dazu entschlossen, mich an die Öffentlichkeit zu wenden, weil ich um die Entwicklung meines Sohnes sehr besorgt bin. Nicht zuletzt auch, weil das Jugendamt Freiburg in letzter Zeit wegen katastrophaler und skandalöser Umstände in den Schlagzeilen und in den Sendungen renommierter Rundfunkanstalten und Verlagshäusern stand. Was die neuesten skandalösen Vorkommnisse mit meiner Situation verbindet, ist der ungeprüfte Glaube der Professionen an “das Gute” in jeder das Kind “besitzenden” Mutter. Auf diese Weise kommen auch auf die ungeprüfte Behauptung einer Mutter hin Beschlüsse zustande, die keine ernsthafte Nachprüfung überleben würden. Der Glaube der Professionen an das Dogma der “guten Mutter” führt aber immer wieder zu kleineren oder auch größeren Katastrophen in deren fachlicher Arbeit.
In den vergangenen 4 Jahren wurden wir als Eltern vom Freiburger Jugendamt begleitet. Ich musste erleben, dass uns dieser professionell unterstützte Weg, der eigentlich zu einer Normalisierung führen müsste, wegen der Systematik der Ausgrenzung immer mehr in eine Sackgasse manöverierte. Dies hatte zur Folge, dass mein Leben komplett ausgefüllt war von der Sorge um meinen Sohn und vom Verlust gelebter Vaterschaft. Darüber hinausgehende Themen wie Lebensqualität, Karriereaussichten, andere Verpflichtungen, die ein normaler Mensch hat, mussten ausgeschlossen bleiben, weil die Professionen – zumindest in meinem Fall – keine gemeinsame Lösung im berechtigten Interesse des Kindes erarbeiten, sondern ihre Welt in immer gute Kindesbesitzerinnen und immer verdächtige Väter einteilen.
Ausgangssituation
Von der Theorie her sollen alle Professionen (Richter, Anwälte, Mitarbeiter der Beratungsstellen, ua.) gemeinsam verantwortete, tragfähige und dauerhafte Lösungen für Trennungseltern erarbeiten, mit dem Ziel, dem Kindeswohl gerecht zu werden.
Das Jugendamt hat hierbei eine zentrale Rolle, füllte diese aber in meinem Fall nicht mit Blick auf das beste Interesse des Kindes aus, sondern allein mit Blick auf eine komfortable Lösung für die Mutter – ohne Rücksicht auf das Kind (vom Vater ganz zu schweigen):
Eigentlich sollte nach der Kontaktaufnahme das Einwirken auf eine die gemeinsame Elternschaft fördernde Lösung zwischen den Eltern vor einem Familiengerichtsverfahren stehen. In unserem Fall wurde die Elternschaft aber durch ausschließliche Parteinahme für die Mutter von vornherein in die Katastrophe geführt. Das Jugendamt benutzte seine Teilnahme an Gerichtsverhandlungen nur, um die Mutter zu fördern, ganz gleich, welche Sexismen, Rassismen und sonstige Stereotypen dadurch bedient wurden.
Die Beratung bei der Psychologischen Beratungsstelle wurde nach über einem Jahr Dauer (nur Kennenlerngespräche) von der Beraterin abgebrochen, weil sie ihrem eigenen Bekunden nach persönliche Probleme mit meiner türkischen Herkunft habe.
In der Praxis kann in meinem persönlichen Fall von Beginn an weder von einer Beratung noch von Zusammenarbeit gesprochen werden:
- Die näheren Lebensumstände des gemeinsamen Sohnes, einschließlich Adresse, Kindergarten, Umfeld, bis neulich auch Name des Kinderarztes und andere Dinge, wurden mir trotz rechtlichem Bemühen und offensichtlichem Unrecht, absichtlich vorenthalten.
- Es werden keine tragfähigen Lösungen miteinander erarbeitet, sondern Fragestellungen getrennt (!) besprochen. Das Jugendamt hat von Beginn an daran gearbeitet, der Mutter das Sorgerecht zuzuschanzen, mich wiederholt vor Gericht aktiv ausgegrenzt und meine Rolle als Vater marginalisiert.
- Es existiert weder eine Struktur im Fallmanagement noch ein Zeitrahmen, obwohl sich das Jugendamt unerbetenerweise durch seine aktive Parteinahme in die Beziehung zwischen mir und meinem Sohn massiv kontraproduktiv einmischte, entgegen allem, wofür das Grundgesetz, BGB oder internationale Menschenrechtskonventionen stehen.
- Eine Förderung dahingehend, eine Beziehung Vater-Sohn leben und gestalten zu können, exisitiert real nicht. Statt dessen wurde mir in allen Kontexten durchgehend Misstrauen entgegen gebracht.
- Entscheidungen zu Umgang, Arztbesuch, Kita, Kindergarten, etc. wurden trotz gemeinsamem Sorgerecht faktisch ohne jegliche – noch nicht einmal minimale – Einbindung von mir als Vater getroffen. Involvierte Professionen, wie die Moderatorin für gemeinsame Beratung und Kinderarzt bspw. waren und sind nicht neutral in ihrem Vorgehen, sondern gebärden sich als Erfüllungsgehilfen mütterlicher Befindlichkeit.
- Seit Januar 2015 findet auf Antrag der Mutter ein begleiteter Umgang ohne Aussicht auf ‚Normalisierung‘ statt. Dieser Zustand ist laut Kinderschutzbund sehr ungewöhnlich.
- Die georgische Mutter behauptete Entführungsabsicht durch mich in die Türkei, was alle Professionen ungeprüft und entgegen meinen Erklärungen übernahmen. Ein Richter meinte sogar, es sei ja nicht auszuschließen, dass ich die Flüchtlingswege in Gegenrichtung für meine Entführungsabsicht nutzen könnte. Tatsache ist, dass ich im Affekt einmal entgegnete: “Dann bringe ich das Kind eben in die Türkei”. Dies allerdings geschah als Reaktion auf die ständigen Vorhaltungen der Mutter, sie würde das Kind nach Georgien bringen, sie bräuchte mich nicht mehr und sie würde mit dem Kind sowieso wegziehen.
Nach meinen ausführlichen Gesprächen mit dem Jugendamtsmitarbeiter seit 2015 gab es keine Unterstützung oder Förderung im Kontext einer Normalisierung des Vater-Sohn-Verhältnisses. In den Verhandlungen und den persönlichen Gesprächen mit eben jenem Mitarbeiter wurde ich statt dessen persönlich diffamiert, verhöhnt und verächtlich gemacht bis zum Rufmord. Vorhaltungen wie, ‚tun Sie s ernsthaft‘, ohne meine jahrelangen Bemühungen zu registrieren, ‚die Mutter hat gesagt‘, als ausreichenden Beweis für die haarsträubendsten Geschichten, ‚der Vater ist nicht notwendig‘, was ausgemachter grober und böswilliger Unfug ist, widersprechen allem, was seriöse Pädagogen und Rechtsnormen in Streitfällen überall in der zivilisierten Welt vorgeben.
Der Berater im Jugendamt äußert regelmäßig seine Unzuständigkeit, wenn um ein Einwirken nachgefragt wird, und verfolgt unverhohlen eine Agenda, die die Mutter in ihren Absichten unkritisch unterstützt, wenn strittige Fragen bzgl. Sorgerecht und Umgangsrecht angeschnitten werden. Bezüglich Lösungsmöglichkeiten für etwaige Fragen wiederholt er seine Position, die den Vorgaben der Mutter strikt folgt, relativiert den jeweiligen Sachverhalt bzw. reagiert mit Gegenfragen an mich, wie „Warum ist Ihnen das wichtig?“ oder “Was wollen Sie eigentlich?”, und ist in seinem Bemühen nicht in der Lage, meine Sorge um meinen Sohn anzuerkennen. Statt dessen trachtet er danach, mich aus dem Leben meines Sohnes zu entfernen und meine Mitelternschaft zu diskreditieren.
Einige Beispiele stellvertretend für Verstöße gegen den Gerichtsbeschluss:
- Die Mutter kommt nicht einmal der Anordnung des OLG nach, einfache emails über den gemeinsamen Sohn zu verfassen, und erhält dennoch das Alleinige Sorgerecht vom Familiengericht zugesprochen.
- Das OLG bestärkt die Mutter in ihrem bereits zu Ehezeiten geäußerten Bestreben, das Kind ins Ausland zu entziehen. Allein deswegen würde die Richterin der Mutter ‚gleich morgen schon das Sorgerecht übertragen‘.
- Die Mutter informiert mich nicht über den Sohn, sondern diktiert unbegründete Verbote, die sie sich vom ihr persönlich bekannten Globuli-Arzt ohne Nachweis attestieren lässt – der gleiche Arzt, der mich von der Sprechstundenhilfe trotz Gemeinsamem Sorgerecht abwimmeln lässt.
Insgesamt ist festzuhalten, daß das Jugendamt
- alle beantragten Punkte zur Ausweitung des Vater-Sohn-Kontakts torpediert.
- kritiklos den Argumenten der Mutter folgt, auch wenn sie nicht auf Fakten beruhen. Trotzdem wird dies dann ’substantiiert‘ genannt.
- selbst darauf hinwirkt, dass die von der Mutter nicht eingehaltenen Teile von Gerichtsbeschlüssen für sie unwirksam werden.
- eine Erweiterung des Umgangs zu begleiteten Übergaben aktiv ablehnt, indem es der Mutter in ihrem Bestreben, mich dem gemeinsamen Sohn zu entfremden, vor Gericht mit Nachdruck mittels Verächtlichmachung und Lächerlichmachung des Vaters nachhilft.
- das mir unbekannte Umfeld und die vor mir geheim gehaltene Anschrift des Sohnes auch weiter vor mir geheim hält.
- sich weiterhin in all diesen Fällen als nicht zuständig erachtet und regelmäßig darauf verweist, ich solle einen Antrag beim Gericht einreichen, um Probleme zu klären, oder mir expressis verbis empfiehlt, mich komplett aus dem Leben des Sohnes zu entfernen.
Ich habe den starken Verdacht, dass die Mutter das gemeinsame Kind bei mir unbekannten Personen oder Orten “ablädt”, ohne jegliche Absprache, seitdem er ein 3 Monate altes Baby war.
Im Mai 2017 gipfelt es in der Empfehlung des Beraters an mich, zu „kapitulieren“, um den andauernden Konflikt beizulegen.
Aktuelle Situation
In der OLG-Verhandlung wird trotz seit Jahren angegebener und dennoch ignorierter Entführungsgefahr die Mutter motiviert, das alleinige Sorgerecht zu beantragen, welchem die Richterschaft sofort stattgeben würde – in einer Umgangssachenverhandlung. An die Mutter gewandt wird kommentiert, “ja, wollen Sie denn nicht mal die Großmutter in Georgien besuchen?” Und das, obwohl die Mutter über den Kinderschutzbund die Zusammenkunft meiner Stammfamilie mit meinem Sohn aktiv hintertreibt, und dieser Umstand der Richterschaft keine Anerkennung wert ist. Meine Einwände und substantiierten Darlegungen vor sämtlichen Gerichten in Tübingen und in Freiburg werden zu fast 100% ignoriert, und zur Entscheidungsfindung wird dann, wie in Tübingen geschehen, gewarnt mit den Worten ’sagen Sie zu, oder Sie sehen Ihr Kind nicht wieder‘.
Ausblick
Die Behandlung, die ich von sämtlichen staatlichen und halbstaatlichen Stellen erfahre, sind eine enorme seelische Belastung. Seit Jahren bemühe ich mich um die Richtigstellung vieler eltern-kind-zerstörender Beschlüsse, die nach meinem Erleben auf Aversionen beruhen. Die Grundlage für sämtliche Entscheidungen und Versagungen von Unterstützungen sind chauvinistisch, rassistisch und sexistisch motiviert. Es werden von der Mutter stereotype entkontextualisierte Unwahrheiten erzählt, die im Schluss unhinterfragt und ohne Beweise übernommen werden.
Ich habe weiterhin großes Interesse an einer guten Kooperation mit den entsprechenden Stellen und möchte eine tragfähige Lösung für die Entwicklung unseres Sohnes mit der Mutter erarbeiten.
Solange alle meine Bemühungen aber bestenfalls ignoriert, meist aber bis zur Lächerlichmachung abgewertet werden, ist eine vernünftige Kooperation unmöglich.
Das Jugendamt hat sicherlich keine leichte Aufgabe im Spannungsfeld zwischen allen involvierten Parteien, zumal die gesellschaftspolitischen Vorgaben nicht immer eindeutig sind. Nur: mein geschilderter Fall ist kein Einzelfall, sondern einer von vielen. Die in den Medien aufgeführten schweren Fehler von Gerichten und Behörden – insbesondere im Breisgau – sind kein Anreiz für mich, verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen.
Beispiele anderer Jugendämter in der Bundesrepublik und im Ausland zeigen, dass es einvernehmliche Wege gibt, aufbauend auf den folgenden Grundlagen:
- Die Forschung bestätigt, dass Kinder beide Eltern brauchen.
- Der Europarat hat mit der Resolution 2079 (2015) einstimmig die Doppelresidenz als anzustrebenden Standardfall EU-weit empfohlen.
- Der Bundesgerichtshof und das OLG Stuttgart (neben anderen…) haben die Anordnung des Doppelresidenzmodells ermöglicht, auch gegen den erklärten Willen eines Elternteils.
- Die Justizministerkonferenz sieht in Deutschland notwendigen Änderungsbedarf.
Die Vorgehensweise des Jugendamtes und seine Empfehlungen und Absprachen mit den Gerichten könnte durch einfache Regelungen mit Inhalt und Leben tragfähig für alle Beteiligten ausgestaltet werden, anstelle von Worthülsen und Zwietracht.
Als Beispiel für einfache Regelungen möchte ich nennen:
Ein klares Bekenntnis, dass
- gemeinsame Beratungstermine stattzufinden haben, die immer dem Ziel dienen müssen, gemeinsam verantwortete Elternschaft auch nach der Trennung aktiv umzusetzen.
- Lösungen im Sinne des Kindeswohls, gemäß deutschen Rechtsnormen, auszugestalten sind.
- Gerichtsbeschlüsse bindend sind.
Dr. C. Koc
P.S.: Dieser Brief wurde zwecks Veröffentlichung weitgehend anonymisiert.