ACHTUNG
Der Ablauf einer Trennung mit dem Vorwurf der Gewalt von der Frau dem Mann gegenüber ist höchst gefährlich und sehr ernst zu nehmen!
* Unser Staat hat in diesem Kontext den Status eines Rechtsstaates verlassen,
* die Aussage einer Frau wird als Tatbeweis gewertet und
* die Unschuldsvermutung ist aufgehoben.
Ein Mann muss über einen Platzverweis umgehend die Wohnung verlassen, was oft mit einem Antrag der Frau auf Wohnungszuweisung befolgt wird.
Wir haben viele Fälle, in denen danach die Frau und Mutter die Wohnung – auch wenn diese im Alleinbesitz des Mannes sein sollte – komplett ausgeräumt hat – folgenlos für sie, denn Frauen werden in solchen Kontexten wie Kinder oder Behinderte als nicht verantwortungsfähig behandelt, besonders, wenn sie Mütter sind.
Gerade in Karlsruhe mündete dies in der Aussage eines Stadtdirektors:
„Gewalt zuhaus´, Mann muss raus!“
Die Zustände in Sachen Gewaltschutz sind in der BRD menschenrechtswidrig, was bisher nicht erkannt werden will.
In einem solchen Fall muss umgehend mit uns über Unsere-Kinder@gmx.org Kontakt aufgenommen werden.
Es geht dann dringend um Schadensbegrenzung.
Vergiss den Glauben an den Rechtsstaat – es gibt ihn in diesem Kontext seit über 20 Jahren nicht mehr.
Lies alle Artikel auf diesem Blog zu den Begriffen Gewaltschutzgesetz und Frauenhaus, um informiert zu sein.
Mein Seminar zum Thema informiert über
Gewaltgeschehen im Trennungskontext
Optionen für Mütter
Gewaltgeschehen „aus heiterem Himmel“
Anhaltende Provokationen
Frauenhaus
Beschuldigungsformat
Vorwurf ohne Strafanzeige
Vorwurf mit Strafanzeige
Näherungsverbot und Wohnungszuweisung
Haltung
Links
Das Faktum, dass Frauen genau so gewaltbereit sind wie Männer, wird notorisch überhört oder als Propaganda von „Männerrechtlern“ abgetan, obowhl es durch Studien erwiesen ist:
Die vom „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“, also zuständig für alle, außer für Männer zwischen 18 und 65, in Auftrag gegebene Studie zu Gewaltwiderfahrnissen von Männern, die Anfang 2005 veröffentlicht wurde, erbrachte, dass
JEDER 4. MANN SCHON EINMAL GEWALT DURCH EINE PARTNERIN ERFAHREN HAT.
Damit ergab sich für Gewalt von Frauen gegen Männer dasselbe Bild wie von Gewalt von Männern gegen Frauen.
Das war für das BMaaM (Bundesministerium für alle außer Männer) so eine schwere Niederlage, dass sie beschlossen, nach der Pilotstudie die große Studie eben NICHT in Auftrag zu geben.
Außerdem beschlossen sie, jede Studie vor ihrer Veröffentlichung auf genehme ideologische Treue zu prüfen und – falls notwendig – entweder der zahlenden Bürgerschaft vorzuenthalten oder sie vor einer Veröffentlichung zu fälschen.
Beides geschah mit der PETRA-Studie.
Das machte dann das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN), das im November 2023 seinen Bericht fertigstellte, mit einem n von 1200 befragten Männern. Die erste Auflage erschien als Drucksache 2024.
Eckpunkte der Ergebnisse:
30% waren schon einmal im Leben von einer Gewalthandlung durch eine Partnerin betroffen.
„0,4 % berichteten, mehrmals pro Woche gebissen, gekratzt oder gekniffen worden zu sein.“
40% erlebten schon mindestens 1 Mal im Leben eine Handlung von psychischer Partnerschaftsgewalt.
„Aggressives Anschreien, Beschimpfen oder Beleidigen sind sowohl bezüglich der Lebenszeitprävalenz (33,9 %) als auch der 12-Monats-Prävalenz (20,1 %) die am häufigsten vorkommende Handlung psychischer Gewalt gegen Männer in Partnerschaften.“